... es gibt Leute, die möchten als erste Waffe eine Repetierflinte in ihrer WBK eingetragen haben, um damit sportlich schießen zu können und an Wettkämpfen teilzunehmen ...
Vorausgesetzt ist weiterhin, dass das Bedürfnis nachgewiesen werden kann und auch alle anderen Formalitäten eingehalten werden (Verbandszugehörigkeit, Sachkundeprüfung, Sicherheitstest).
Kann dann die zuständige Behörde (in diesem Fall das Ordnungsamt) den Antrag ablehnen, nur weil es sich bei der ersten Waffe um eine Repetierflinte handelt ?