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Reservist

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    http://www.waffensachkundepruefung.de

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  1. bei mir wird jeden Monat ein Kurs durchgeführt. Näheres auf meiner Seite
  2. Mein letzter Waffensachkunde-Schüler ein Botschaftsmitglied der Deutschen Botschaft von Singapur teilte mir mit, dass Waffenbesitz dort der Todesstrafe unterliegt Besitz von Mun oder sogar nur Hülsen wird streng bestraft. Es gibt aber eine Shooting Range der Engländer, wo Waffen erlaubt sind. Hier lagern "Berge" von Waffen. Die Range wird von Schießsportlern und dem Militär genutzt. Hier kann alles geschossen werden.(Combat usw.) Wer eine Waffe einführt kann dass, diese wird vom Flughafen von einem Sicherheitsdienst zur Range gebracht, kosten 600,- Dollar. Ausfuhr nicht mehr möglich, deshalb werden die meisten Waffen vor Ort der Range geschenkt. Eine Mitnahme von Waffen bzw. Mun. usw. aus diesem bewachten Areal ist mit den oben genannten Strafen belegt.
  3. Hallo, schau mal hier http://www.waffensachkundepruefung.de Morgen läft wieder ein Lehrgang mit Leuten aus Kassel, Moers, Hamburg, Schl.Holstein, Bochum, die das gleiche Problem wie du haben
  4. soweit mir bekannt ist, sind sämtliche Geschäfte die über eine Datenleitung passieren an das Fernabsatzgesetz gekoppelt. D.H. 14 Tage Rücktrittsrecht. Nur wenn die Verkäufer/Käufer persönlich Kontakt hatten gilt das nicht. Auch als zweithöchster Bieter und auch nach Kontaktaufnahme per Mail, sowie telefonischer Abrede wurde der Vertrag vom Verkäufer ja nicht unterschrieben und ist somit nicht bindend. mfg
  5. die Waffensachkunde kannst Du hier machen: http://www.waffensachkundepruefung.de und viel Spass beim ballern
  6. Moin, nach dem derzeit gültigen Recht MUSS der Waffensachkundelehrgang 16 Vollstunden mindestens haben, es ist eine schriftliche und praktische Prüfung einschliesslich Schiessen durchzuführen. Die Fragen sind dem Fragenkatalog des BMI zu entnehmen. Die Prüfung kann immer wiederholt werden. Es muss ein Prüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern vorhanden sein. Das Bestehen entsteht durch Mehrheitsbeschluss des Prüfungsausschusses. immer gut Schuss wünscht http://www.waffensachkundepruefung.de
  7. deswegen gibt es bei mir auch eine "richtige" Waffensachkundeausbildung und ein echtesZeugnis und nicht so eine "Vereinmeiereiurkunde" ab nun genug zu diesem Thema
  8. nach dem alten Waffg. wurde die Sachkunde anerkannt, wenn man ein halbes Jahr z.B. im Verein diesen Waffentyp geschossen hatte und bekam dann eine WBK Nach dem neuen Waffengesetz hat jeder WBK Inhaber eine Sachkundeprüfung abgelegt oder durch eine andere Ausbildung belegt--- oder irre ich mich
  9. Meiner Meinung nach macht ihr Euch das Leben doch selber schwer, in dem ihr das Waffengesetz selber "verschärft" Ich überlasse meinen Waffenbestand (20 Stck) mindestens einmal im Jahr einem Bekannten, der eine WBK hat, auf der eine Langwaffe eingetragen ist. WBK Inhaber sind per Gesetz sachkundig. Ich bin im Urlaub und bin mir sicher, dass meine Waffen gut untergebracht sind. Welcher Richter kommt denn hier ins Spiel?? Sollte nun mein Kollege zufällig eine Kontrolle haben(ich wüsste nicht warum), so legt er die von mir erstellte Genehmigung und Kopie meiner WBK"s vor und die Sache ist klar. Polizisten und Richter habe in der Regel kaum eine Ahnung vom Waffengesetz. Beim Tranport einer meiner Waffen zum Schießstand und einer zufälligen Kontrolle, bei der tatsächlich der Kofferraum durchsucht wird (habe ich in 30 Jahrennoch nicht erlebt) wird auch hier die von mir ausgestellte Legitimation vorgelegt und es kommt mit Sicherheit kein Richter zu Wort. In allen Foren lese ich immer wieder wie sich die kundigen und unkundigen gefährliches Halbwissen um die Ohren schlagen und Gesetze versuchen zu interpretieren. Dies ist vollkommen unnötig und übertrieben. cu
  10. hallo, jeder der eine WBK hat hat somit eine waffenrechtliche Erlaubnis. Ich kann diesem WBK Inhaber jede meine Waffen entleihen. Sein Bedürfnis ist es z.b. auf einer genehmigten Schießstätte mal ein paar Runden zu schießen. Oder er als 25 Jähriger Kleinkaliberschütze mal daran interessiert einen .44 mal zu testen um sie später selbstr zu erwerben. Klare Gesetzeslage: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt; Somit ist doch wohl alles klar.
  11. ohne Schiesserlaunis darfst du mit Schusswaffen schiessen, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nich mehr als 7,5 Joule beträgt, oder wenn deren Baurt der Anlage 2. Abschnitt 2 Unterabschnitt 3. Ziff 1.1 Waffgesetz entspricht,(das sind: siehe oben +und die das Kennzeichen nach Anlage I, Abbildung 1. der ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24.05.1976 in der zum Zeitpunkt des Inkarafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder nach Rechtsverordnung nach §25 Abs.I Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes zeichen tragen.(ich habe das Gesetz nicht mehr, glaube aber das hiermit mein 4mm Revolver gemeint ist, der das F Zeichen trägt) oder aus den nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9mm verschossen werden können, und wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können. mfg der Reservist
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