ohne Schiesserlaunis darfst du
mit Schusswaffen schiessen, wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nich mehr als 7,5 Joule beträgt, oder
wenn deren Baurt der Anlage 2. Abschnitt 2 Unterabschnitt 3. Ziff 1.1 Waffgesetz entspricht,(das sind: siehe oben +und die das Kennzeichen nach Anlage I, Abbildung 1. der ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24.05.1976 in der zum Zeitpunkt des Inkarafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder nach Rechtsverordnung nach §25 Abs.I Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes zeichen tragen.(ich habe das Gesetz nicht mehr, glaube aber das hiermit mein 4mm Revolver gemeint ist, der das F Zeichen trägt)
oder
aus den nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9mm verschossen werden können,
und wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können.
mfg
der Reservist