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rugerclub

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Posts posted by rugerclub

  1. Aktuell sind noch folgende Startzeiten frei

    2x 10.15 Uhr,

    1x 10.40 Uhr,

    1x 12.45 Uhr,

    2x 14.25 Uhr,

    1x 14.50 Uhr

    und können bis Donnerstagabend bei Michael Münzberg gebucht werden unter longrange@bdshessen.de.

    Startberechtigt sind alle Mitglieder des Bund Deutscher Sportschützen (BDS), auch wenn sie nicht aus dem Landesverband Hessen kommen!

    Also greift zu!

    Gruß TEAM LongRange Rimfire

    Aushang Hessenpokal Rimfire Speed.jpg

    20201119 BDS Landespokal Rimfire Speed.pdf

    • Like 1
  2. Ich würde es gerne mal auf 100 Meter probieren. Allerdings werde ich aus dem Sporthandbuch nicht wirklich schlau. Da ist mal die Rede davon das Optiken auf KK Kurzwaffe nicht erlaubt sind, dann gibt es eine Unlimited Klasse bei der schon, da sind unterschiedliche Angaben zu Waffenlängen und Gewicht, die dann in der KK wieder anders aufgeführt werden.
    Spannend wäre es auf eine reduzierte Scheibe auf einer 50 Meter Bahn mal bei uns im Verein vor zustellen.

  3. EK überwältigt Mann nach Streit mit Messern

    zuletzt aktualisiert: 24.04.2012 - 10:22 Hilden (RP). Mit der Einlieferung in eine psychiatrische Klinik endete in der Nacht zum Dienstag ein Nachbarschaftsstreit in einem Mehrfamilienhaus an der Poststraße: Ein 42-jähriger Mieter bedrohte dabei seine Nachbarn mit zwei Messern – und ging auch auf die hinzu gerufenen Polizisten los

    http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/hilden/nachrichten/sek-ueberwaeltigt-mann-nach-streit-mit-messern-1.2804834

  4. http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=1035X4297EA4L57A0640672XR1853LZLZ21R539D

    DJV: Verwahrung des Waffenschrank-Schlüssels: kein Tresor erforderlich

    In welcher Form Waffen und Munition aufbewahrt werden müssen, ist im Waffengesetz geregelt. Seit dessen Novellierung 2009 sind Waffenbesitzer zudem angehalten, den kontrollierenden Behörden die sachgemäße Verwahrung nachzuweisen. Was aber geschieht mit den Schlüsseln von Waffenschränken?

    Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift. Darauf weist der DJV hin.

    Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des Waffenschrankes entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf – und dadurch auf Waffen und Munition – haben.

    Auf Reisen müssen Waffe und Munition nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Vorübergehend kann der Kleiderschrank im Hotelzimmer ausreichen, wenn Verschluss oder Vorderschaft entfernt werden. Für den Transport im Auto gilt nach der AWaffV: Die Waffe muss nicht unbedingt in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, sondern darf lediglich nicht zugriffsbereit sein. Das heißt: Sie darf bei einem Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei Sekunden mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Eine Schlüsselrolle übernimmt der Schlüssel hier ebenfalls nicht.

  5. Hallo und guten Tag Zusammen!

    Nachfolgend zwei Informationen zum darüber Nachdenken und Weiterverbreiten.

    Weniger Freiheit, weniger Sicherheit – Grüne Wahnvorstellungen zur Hundehaltung. Erschreckend in jeder Hinsicht ist die neueste Verbots- und Regulierungswahnvorstellung der Grünen.

    Gesetzesentwurf zum Schutz vor Gefahren durch Hunde in der Stadt:

    http://www.claudia-haemmerling.de/2012/entwurf-hundegesetz.pdf

    Für die Schnellleser nachfolgend stichwortartig eine kurze Zusammenfassung dieses Gesetzesentwurfs, der viele Parallelen zum Waffengesetz aufweist:

    Ø Kategorieeinführung für Hunde: Groß und schwer = Verdacht auf Gefahr

    Ø Chipzwang = Registrierung (nicht zum Vorteil des Hundes, sondern nur zu staatlichen Zwecken)

    Ø Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von HundehalterInnen

    Ø Regelmäßige Überprüfung großer und gefährlicher Hunde bei einer staatlichen Hundeprüfstelle

    Ø Bedingungen zum Halten (Besitzen) und Führen (Bedürfnisprinzip aus dem WaffG)

    Ø Auflagen, Haltungsuntersagung, Einziehung, Tötung bei Verdachtsmomenten (!)

    Ø Mitwirkungspflichten, Betretungsrecht – Einschränkung eines Grundrechts (Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung)

    Der letzte Punkt müsste jeden freiheitsliebenden Menschen endlich wachrütteln:

    Die Hundebesitzer wären somit bereits die zweite Gruppe unserer Gesellschaft, für die das Grundrecht nach Art. 13. GG – Unverletzlichkeit der Wohnung – eingeschränkt werden soll und die damit rechtlich schlechter gestellt würden als ein Verbrecher.

    Bei Bürgern, die Waffen- und/oder einen Hund besitzen, haben staatliche Organe ein Betretungsrecht, während für die Betretung der Wohnung von Verbrechern ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist – wie geisteskrank ist das denn?!

  6. http://www.rp-online.de/sport/wintersport/biathlon/trotz-neuner-strafrunde-staffel-holt-gold-1.2748893

    zuletzt aktualisiert: 10.03.2012 - 16:28 Ruhpolding (RPO). Magdalena Neuner patzte, doch die Teamkolleginnen schenkten der Biathlon-Königin den zwölften WM-Titel: Die Staffel mit Tina Bachmann (Schmiedeberg), Neuner (Wallgau), Miriam Gössner (Garmisch) und Andrea Henkel holte über 4x6 km die Goldmedaille und verteidigte damit den Titel aus dem Vorjahr erfolgreich.

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