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rugerclub

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Posts posted by rugerclub

  1. Zum Thema Waffensteuer in Bremen

    In der vorletzten Februarwoche beschloss die Bremer Bürgerschaft mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken (insgesamt 56) gegen die Stimmen der CDU (20) unter anderem, innerhalb der nächsten drei Monate eine Aufwandsteuer für den privaten Waffenbesitz von 300 € pro Waffe und Jahr einzuführen oder einen durch ein externes Gutachten hinterlegten Bericht zu erstatten, aus welchen rechtlichen Gründen Abstand von der Einführung einer solchen Waffenbesitzsteuer genommen werden sollte. Damit wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, die mögliche Einführung einer Waffenbesitzsteuer zu prüfen. Dazu äußert das Forum Waffenrecht:

    http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=1019X385XPA5224PEA7045%L7E996%V1REA84826

  2. In Sachen ARMATIX GmbH ./. Belger L. wegen Unterlassung

    tagt das Landgericht Nürnberg-Fürth am 01.03.2012 14:00 Uhr

    Sitzungssaal 141, 1. Stock, Fürther Str. 110

    Az: 3 O 731/12

    Es geht um diese Sache, die angeblich L.Belger angeleiert haben soll:

    Waffenlobby

    Folgende Info wurde mir gerade zugespielt: Bitte verteilen: Ein Bekannter hat mir erzählt das Armatix jetzt wieder auf der Shot Show in Las Vegas vertreten war und zwar zusammen mit der Firma TASMANIAN TIGER gemeinsam einen Ausstellerstand hatten.TASMANIAN TIGER hat den Vertrieb von ARMATIX für die USA und die Balkan...länder übernommen, werden nach eigenen Angaben auch bei der NRA Show ausstellen. Der anwesende ARMATIX - Mitarbeiter Entwicklungsleiter hat auch sehr große Töne gespuckt, dass einige "SACHEN" am laufen wären, von denen noch keiner wüßte. Man würde sich noch wundern

  3. http://www.sn-online.de/Schaumburg/Bueckeburg/Bueckeburg-Stadt/Zahl-der-Morde-mit-Sportwaffen-nicht-auswertbar

    26.02.2012 16:30 Uhr

    Die aktuelle Diskussionen um eine Verschärfung des Waffenrechtes und die Forderungen nach strengeren Auflagen für Besitz und Aufbewahrung von Schusswaffen sowie der Erhebung einer jährlichen Waffensteuer haben bei Rolf Netzer, dem Chef des Schützenvereins (SV) Bückeburg, im übertragenen Sinn das Pulverfass zum Explodieren gebracht: „Die nicht enden wollenden Redereien von Politikern und Berichte in den Medien gehen uns Sportschützen ganz gehörig auf die Nerven“, machte er seinem Ärger anlässlich der jüngsten Generalversammlung Luft.

    Zahl-der-Morde-mit-Sportwaffen-nicht-auswertbar_ArtikelQuer.jpg

    Durch die geforderte Verschärfung des Waffenrechtes sieht der Vorsitzende des SV Bückeburg, Rolf Netzer, die Schützenvereine zu unrecht an den Pranger gestellt.

    Bückeburg (wk). „Immer dann, wenn jemand durch den Gebrauch einer Schusswaffe getötet wird, werden noch schärfere Bestimmungen gefordert.“ Und das, obwohl man in Deutschland bereits eines der strengsten Waffengesetze der Welt habe.

    Was den konkreten Anlass für seine harsche Kritik betrifft, verwies er exemplarisch auf den 2011 geschlossenen Koalitionsvertrag der beiden baden-württembergischen Regierungsparteien Bündnis 90/Die Grünen und SPD, die über eine Bundesratsinitiative ein „generelles Verbot“ (ausgenommen Jäger) hinsichtlich des Privatbesitzes von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchsetzen wollen, sowie auf eine von der in Bremen regierenden SPD geforderte Sondersteuer in Höhe von 300 Euro pro Waffe und Jahr.

    „Sollte eine solche Steuer eingeführt werden, ist nicht nur eine Vielzahl an Vereinsaustritten zu befürchten, sondern auch eine nachhaltige Beschädigung des Schützensports“, mahnte Netzer – und führte gegen die aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Verschärfungen des Waffenrechtes von ihm im Internet recherchierte Zahlen ins Feld:

    So sollen einer „Todesursachen-Statistik des Jahres 2009“ nach im Jahr 2009 insgesamt 854544 Menschen verstorben sein, von denen jedoch nur 0,00999 Prozent durch eine Schusswaffe ums Leben gekommen seien. „Hochgerechnet ergibt das ein Todesopfer auf 10000 Menschen“, resümierte der pensionierte Polizeibeamte. Die Schusswaffenopfer-Quote 1:10000 beziehe sich zudem auf alle in Deutschland verfügbaren Waffen, also sowohl solche in legalen als auch in illegalen Besitzverhältnissen – „das sind 30 bis 40 Millionen Stück“. Die legalen Sportwaffen würden demgegenüber „nicht mal ein Zwölftel“ des Gesamtbestandes ausmachen.

    „Die Gefahr, durch eine legale Sportwaffe ums Leben zu kommen, ist sehr gering“, stellte Netzer fest. „Deshalb können wir Sportschützen nicht verstehen, wenn profilierungssüchtige Politiker und auch die Medien noch mehr auf uns herum hauen. Wir, das sind rund 1,4 Millionen Mitglieder im Deutschen Schützenbund – also 1,4 Millionen potenzielle Täter.“

    Zum Vergleich führte Netzer noch eine auch von ihm im Internet gefundene Statistik der Polizei in Frankfurt am Main an, nach der die Zahl aller dortigen Waffendelikte des Jahres 2010 einen Anteil von unter einem Prozent an der Gesamtkriminalität gehabt haben soll und deren Anteil auch 2011 bei 0,8 Prozent stagniert haben soll. „Wohlgemerkt: Waffendelikte! Darin ist alles enthalten, was irgendwie mit Waffen (gleich welcher Art) zu tun hat“, betonte er. „Darunter fällt auch der Besitz eines Schlagringes, das Mitführen einer Schreckschusspistole ohne kleinen Waffenschein oder die Bedrohung mit einem Messer.“

    Wie gering müsse erst der in diesen Zahlen bereits enthaltene Anteil von Fällen des Schusswaffengebrauchs, und noch geringer der Anteil der Tötungsdelikte und noch geringer der Anteil der Tötungsdelikte mit Sportwaffen sein, stellte er als Frage in den Raum, um gleich darauf seine Antwort zu geben: „Das ist gar nicht mehr auswertbar!“

    Netzers Fazit lautet am Ende: „Vergleicht man all diese Statistiken mit den populistischen Forderungen mancher Politiker und sogar Regierungskoalitionen, dann kann man unschwer erkennen, dass diesen selbst ernannten Fachleuten in Sachen Schießsport jeglicher Sachverstand fehlt.“

  4. Hallo rugerclub, die Bremer Bürgerschaft beschäftigt sich auf Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema Einführung einer Waffenbesitzsteuer. Die Bremer Pläne sehen vor, zukünftig den Besitz von Jagd-, Sport- und Sammlerwaffen mit einer Steuer von 300,00 Euro pro Waffe und Jahr zu belegen. Nachdem im vorletzten Jahr schon in Stuttgart und anderen Kommunen ähnliche Pläne aufkamen, haben der DJV , FWR und DSB gemeinsam ein wissenschaftliches Gutachten von Herrn Prof. Dr. Johannes Dietlein erstellen lassen, in dem er zu dem Ergebnis kommt, daß die Erhebung einer solchen Steuer in der Sache und insbesondere in der angedachten Höhe rechtswidrig und willkürlich sei. Dieses Gutachten hat dazu geführt, daß u.a. die Stadt Stuttgart und auch andere Kommunen Ihre Pläne zur Einführung einer Waffensteuer fallen gelassen haben. Leider hat sich die Bremer Bürgerschaft bisher auch durch das übersandte Gutachten von Prof. Dietlein nicht von ihren Plänen abbringen lassen. Da der Vorstoß zur Einführung einer Waffensteuer für andere Bundesländer Pilotcharakter haben dürfte, sei es wegen klammen Kassen oder aus ideologischen Gründen, sollte die eingereichte Petition eine möglichst große Unterstützung finden. Eine breite bundesweite Unterstützung der Petition sollte nicht nur in Bremen Eindruck machen, sondern auch potentielle Nachahmungstäter in anderen Bundesländern zum Nachdenken anregen und der Politik vermitteln, daß Jäger und Sportschützen nicht mehr bereit sind, weitere Schikanen kommentarlos zu schlucken. Um an der Abstimmung teilzunehmen ist kein Wohnsitz/ Wahlberechtigung in Bremen erforderlich. Zitat Verfahrensordnung für die Petitionsausschüsse (Land und Stadt) 3. Petentinnen und Petenten 3.2. Das Petitionsrecht ist von den persönlichen Verhältnissen der Petentinnen und Petenten und vom Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit unabhängig. 3.3. Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich. Es genügt, dass die Petentin beziehungsweise der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern. Quelle: https://petition.bremische-buergerschaft.de/documents/verfahrensordnung.pdf Zitat Ende Petitionen in der Mitzeichnungsfrist (bis zum 23.03.2012): L 18/76 - Einführung einer Waffensteuer (Bremen) https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=1&c=date_insert&d=DESC&b=0&l=10&searchstring&pID=389 Zusätzlich sollte man die Gelegenheit nutzen, auch die Schießsport- und Jagdverbände auf Landes- und Bundesebene aus ihrem Dämmerschlaf zu wecken: - weist auf die Petition hin - bittet darum, eine Mitteilung mit dem entsprechenden Link auf die Homepage zu setzen - regt eine Rundmail an die Vereine, Kreisjägerschaften, Hegeringe, Mitglieder an - und besonders scharfsinnige Schreiber können noch darauf verweisen, daß der Nachweis für ein hohes Mobilisierungspotential auch ein gutes Druckmittel bei Gesprächen mit der Politik sind ------------------------------------- Verfassungsklage Im Rahmen der letzten Änderungen des Waffengesetzes mußte legale Waffenbesitzer einiges über sich ergehen lassen. Unter anderem wurde das in Artikel 13 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Waffenbesitzer ausgehebelt. Die Behörde darf ohne Ankündigung und Verdachtsmoment in den Wohnraum des behördlich registrierten Waffenbesitzers eindringen und die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Waffen und Munition kontrollieren. Weigert sich der legale Waffenbesitzer, so kann die Behörde eine Unzuverlässigkeit annehmen, die zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse führt, und den Betroffenen so regelrecht enteignet. Besonders pikant an dieser Regelung ist, daß Besitzer illegaler Waffen besser gestellt sind als Besitzer legaler Waffen, denn bei ihnen ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß nötig. In vielen Kommunen sollen die Besitzer legaler Waffen für diese Nachschau auch noch zur Kasse gebeten werden. Die Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e.V. entschied sich daher, in Zusammenarbeit mit der renommierten Anwaltskanzlei "Redeker Sellner Dahs" mehrere Kläger bei ihrem Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell zu unterstützen, um so diese unverhältnismäßige Maßnahme wieder korrigieren zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun am 06.Februar 2012 nach eineinhalb Jahren Wartezeit, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Eine Begründung für diese Entscheidung blieb das Gericht schuldig, nicht ohne darauf hinzuweisen daß diese Entscheidung unanfechtbar sei. Weitere Rechtsmittel stehen nicht zur Verfügung. Eine Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ist mittlerweile gängige Praxis des Bundesverfassungsgerichtes. Dies ist des letzten demokratischen Schildes zwischen Bürger und Staat eigentlich nicht würdig, es beschädigt damit den Anschein der eigenen Unabhängigkeit und läßt Raum für Spekulationen über politische Motive. Die Nichtannahme der Entscheidung bedeutet jedoch nicht, daß die Rechtmäßigkeit festgestellt wurde, womit jedem einzelnen Betroffenen weiterhin der Weg in die zivilen Gerichte offen bleibt. Leider haben solche Urteile nur Einzelfallcharakter. Die Chance diesen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützten Rechte zu verhindern, wurde somit unwiederbringlich vertan. ------------------------------------- Zukunftsdialog Deutschland Außderm möchten wir noch auf den von Bundeskanzlerin Angela Merkiel initiierten "Zukunftsdialog - Deutschland" hinweisen. Dort können Themen vorgeschlagen werden. Die Ersteller der 10 Themen mit den meisten Unterstützern werden ins Bundeskanzleramt eingeladen um das Thema dort mit der Kanzlerin zu diskutieren. Derzeit ist ein Themenvorschlag zum Waffenrecht auf Platz 4: https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=1222 Auch hier bitten wir um Unterstützung für den Ersteller des Themas. Wir bedanken uns für das Interesse. Leiten Sie diese Mail bitte an Ihnen bekannte Waffenbesitzer zum Zweck der größeren Verbreitung weiter. Mit freundlichen Grüßen Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. i.A. Ralf Künne ------------------------------------- Unterstützen Sie die Arbeit der FvLW e.V. - werden Sie Mitglied! http://www.fvlw.de

  5. Liebe Sportschützen und IPSCler,

    nehmt euch mal ne Minute eurer kostbaren Zeit, lest euch das Anliegen durch und beteiligt euch vielleicht sogar!

    In Mecklenburg-Vorpommern findet zurzeit die Wahl zum „Sportler des Jahres“ statt.

    Dieses Jahr stehen Frank Thiel für die Herren und Anja Dobbert für die Damen zur Wahl. Beide sind seit Jahren sehr engagierte und auch erfolgreiche Sportschützen und haben im Jahr 2011 schießsportlich viel erreicht. So hat Frank 13 und Anja 8 DM Titel holen können und ich finde das schon recht beachtlich.

    Ich finde auch, es wäre mal an der Zeit, dass nicht immer nur Fußballer, Handballer, Volleyballer oder was auch immer mit dem Titel „Sportler des Jahres“ ausgezeichnet werden sollten, sondern auch mal einer/eine aus unserem „Lager“, dem Schießsport, der meistens von der Öffentlichkeit wenig bis gar keine Akzeptanz findet. Daher wäre es auch mal für unseren Sport einfach nur eine klasse Sache.

    Ich hoffe, dass ich euch so die Sache ein bissel nähr bringen könnte und ihr vielleicht sogar mit abstimmt!

    WICHTIG: Die Abstimmung läuft leider nur noch bis morgen (06.02.2012), ich weiß ich komme damit „früh“ zu euch aber vielleicht klappt es ja dennoch paar mehr Stimmen zu bekommen.

    Die Abstimmung findet ihr hier:

    http://www.svz.de/sport/svz-kandidaten-2011.html

  6. E-Petition. DSB ist offiziell raus:

    Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder!

    aus gegebenen Anlass hier die Stellungnahme des DSB als Antwort auf eine Mail an den DSB zu den Aufrufen an der Petition zur Änderung des Waffengesetzes teil zu nehmen.

    Sehr geehrter Herr ...,

    auch wir sehen mit Sorge die vielfältigen Bestrebungen mancher Parteien und Politikern, den Schießsport durch weitere Restriktionen zu erschweren, wenn nicht gar unmöglich zu machen. Wir beobachten sehr genau, welche Forderungen hier aus einzelnen Bundesländern erhoben werden und reagieren gemeinsam mit den zunächst berufenen Landesverbänden auf die Angriffe gegen das Schützenwesen. Wir nutzen jede Möglichkeit, in vielen Gesprächen und Stellungnahmen mit der Politik unsere Sachargumente geltend zu machen.

    Dass wir Schützen gute Argumente für die Ausübung des Schießsports in der jetzigen Form geltend machen können, ist richtig. Leider müssen wir vielfach erleben, dass gegenüber bewussten Falschdarstellungen in den Medien und vorgefassten Vorurteilen mancher Politiker das Sachargument nicht zählt.

    Dennoch tun wir gemeinsam mit den im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbänden alles uns Mögliche, den Schießsport in seinen vielen Facetten ehrlich und offen darzustellen.

    Wir sind davon überzeugt, dass die gegen den Schießsport gerichteten Angriffe letztlich keinen Erfolg haben werden. Wir werden jedenfalls die Interessen unser 1,4 Millionen Mitglieder weiterhin gewissenhaft und sachorientiert vertreten und aktiv unsere Stimme für die Mitglieder und alle ihre schießsportlichen Disziplinen erheben, um unseren schönen und interessanten Sport zu erhalten.

    Der Deutsche Schützenbund tritt - wann immer dies möglich ist - aktiv gegen falsche oder verzerrende Darstellungen des Schießsports in den Medien ein.

    So prüfen wir in jedem Einzelfall sehr sorgfältig, ob eine Erwiderung oder eine Gegendarstellung im Sinne unserer Mitglieder möglich und sinnvoll ist.

    In den vergangenen Jahren ist uns dies bereits in mehreren Fällen gelungen, entsprechende Richtigstellungen an die zuständigen Redaktionen zu richten und sogar deren Veröffentlichung zu erreichen. Beispielhaft nenne ich an dieser Stelle nur die Wochenzeitung "Die Zeit" oder die "Süddeutsche Zeitung".

    Bereits in der Vergangenheit hat sich der Deutsche Schützenbund erfolgreich gegen Bestrebungen von Städten (z.B. in Stuttgart, Mannheim, Iserlohn) und Kreisen zur Einführung einer Waffensteuer eingesetzt, dies unter anderem mit Hilfe des Gutachtens von Professor Dr. Dietlein, das vom Deutschen Schützenbund initiiert wurde und nach wie vor auf unserer Homepage eingesehen werden kann:

    http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/20100725_Dietlein_Gutachten_Waffensteuer.pdf

    So haben wir uns bereits in die Diskussion um die Waffensteuer in Bremen eingebracht, um so die Interessen seiner Schützen angemessen zu vertreten.

    Für Anfang Februar ist hier ein weiteres Gespräch mit dem Vorsitzenden der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Herrn Tschöpe, geplant.

    Wie in vergleichbaren früheren Angelegenheiten solcher Art wird auch die erste Kontaktaufnahme mit Herrn Gall durch die drei im Bundesland Baden-Württemberg vertretenen Landesverbände erfolgen. Damit ist zunächst sichergestellt, dass sie vor Ort das persönliche Gespräch mit dem Innenminister suchen können.

    Der Fokus des Bundesverbandes DSB liegt insoweit in erster Linie auf Bundesebene, also Bundestag, Bundesrat und Bundesinnenministerium. Zu diesem steht der DSB angesichts des von Herrn Gall aufgeworfenen Themenkomplexes bereits im Dialog.

    Selbstverständlich wird der Deutsche Schützenbund auch hier im weiteren Fortgang der Diskussion den Landesverbänden Unterstützung und Hilfestellung leisten, wenn dies erforderlich wird. Allerdings lassen Signale aus dem Bundesinnenministerium erkennen, dass jedenfalls in dieser Legislaturperiode keine weitere Verschärfung des derzeit geltenden Waffenrechts vorgesehen ist.

    Lassen Sie mich noch kurz darauf hinweisen, dass die Position des Deutschen Schützenbundes zur Frage eines Großkaliberverbotes ebenso klar wie unmissverständlich ist: Auf der Basis der bereits 2009 veröffentlichten "Lübecker Erklärung" steht der Deutsche Schützenbund in vollem Umfang und ohne Wenn und Aber zu allen von ihm angebotenen Schießdisziplinen und dies wird auch weiterhin aktiv vertreten. Dies hat Präsident Ambacher anlässlich der Feierstunde zum 150-jährigen Bestehen des Deutschen Schützenbundes in Gotha im Sommer vergangenen Jahres auch vor Bundesinnenminister Friedrich ausdrücklich unterstrichen.

    Ferner arbeitet der Deutsche Schützenbund in Fragen des Waffenrechts seit vielen Jahren mit dem Forum Waffenrecht und den darin zusammengeschlossenen Verbänden zusammen. Diese Kooperationen haben in der Vergangenheit durchaus zu guten Ergebnissen geführt. Wir setzen uns seit vielen Jahren offen, sachorientiert und erfolgreich für die Interessen unserer Mitglieder ein, so dass es einer weiteren Organisation aus unserer Sicht nicht bedarf. Wir nehmen gemeinsam mit unseren Landesverbänden die Interessen der Schützinnen und Schützen im Deutschen Schützenbund selbständig und unabhängig gegenüber Politik sowie öffentlichen und privaten Stellen wahr.

    Sie können sicher sein, dass der Deutsche Schützenbund auch weiterhin alles daran setzen wird, dass auch Sie unseren gemeinsamen Sport in Zukunft ausüben können.

    Ich bin fest davon überzeugt, dass uns dies auch weiterhin gelingt – sachlich, besonnen und mit Mitgliedern, die Ihren Sport überzeugend und aufgeschlossen vertreten.

    Der derzeitige Antrag für ein Verbot von kriegswaffenähnlichen Halbautomaten (=Anscheinswaffen) von Bündnis 90/Die Grünen ist wenig sachkundig verfasst, er richtete sich in erster Linie gegen kriegswaffenähnliche Waffen (=Anscheinswaffen)und vermengt diese mit Halbautomaten.

    Grundsätzlich schießt der DSB auch Halbautomaten, die aber nicht aussehen wie Kriegswaffen. Für den Erhalt solcher Waffen, für die es schießsportliche Disziplinen gibt, setzen wir uns natürlich mit aller Kraft ein.

    Der Deutsche Schützenbund wird sich gegen den aktuellen Antrag von Bündnis90/Die Grünen positionieren, weil dieser unter rechtlichen Gesichtspunkten mehr Probleme aufwirft als löst und zudem erkennbar von sportschützenfeindlichen Auffassungen getragen ist. Die gegenüber dem Bundestag erhobene Petition gegen diesen Antrag wird der DSB nicht unterstützen.

    Im Übrigen verweise ich Sie gerne auf unseren letzten Newsletter zum Thema Waffenrecht.

    http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/4143-Waffenrecht-2012-DSB-Vizepraesident-Juergen-Kohlheim-im-Interview/

    Mit freundlichen Grüßen

    ________________________________________

    Robert Garmeister

    Leiter Recht und Verbandsentwicklung

    Deutscher Schützenbund e.V.

  7. Sehr geehrtes Mitglied,

    wir empfehlen Ihnen, die untenstehende Petition mit zu unterzeichnen (bitte stören Sie sich dabei nicht an Formulierungsfehlern).

    Auch wenn es hier um Paintballwaffen geht, ist es wichtig, dass die legalen Waffenbesitzer sich gegenseitig unterstützen und auch notfalls gemeinsam Druck ausüben. Um erfolgreich zu sein, werden noch viele Unterschriften benötigt.

    Die Zeichnungsfrist endet bereits am 07.02.2012 !!!!

    Um die Petition mitzeichnen zu können, registrieren Sie sich bitte unter folgendem Link

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=0491e41cd04f628294ece51dfbd00ee3&action=register

    und zeichen Sie dann die Petition unter folgendem Link mit:

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=0491e41cd04f628294ece51dfbd00ee3&action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D21204

    Bitte leiten Sie diese Mail auch an möglichst viele Schützenkollegen und/oder Sammlerfreunde weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Hans Scholzen

    Verband für Waffentechnik und –geschichte e.V.

    Oststr. 154, 40210 Düsseldorf

    Tel.: 0211-464844, Fax: 0211- 489035

  8. Ein Forenbeitrag (Nummer 843) eines Mitzeichners der E-Petition gegen den Antrag der Grünen für eine Verschärfung des Waffenrechts (siehe weiter unten):

    Zitat:

    "Liebe Bundestagabgeordneten, liebe Mitglieder des Petitionsausschusses!

    Ich fordere Sie hiermit auf, in sich zu gehen und sich auf die Stärken der Bundesrepublik Deutschland zu besinnen. Bekennen Sie sich zu freies, selbstbestimmtes und liberales Leben in einem Freien Demokratischen Deutschland! Helfen Sie mit diese Bundesrepublik von der Geisel der Grünen Diktatur zu befreien! Bekennen sie sich zu einem liberalen Waffengesetz welches für Jedermann selbsterklärend mit Sachverstand und logisch aufgebaut ist, welches dem staatstreuen Bundesbürger das Vertrauen entgegenbringt welches notwendig ist eigenverantwortlich in dieser Bundesrepublik mitzuwirken, welches seine Bürger nicht entmündigt sonder durch Eigenverantwortung reifen lässt, welches seinen Bürgern die Achtung entgegenbringt die diese Bundesrepublik verdient hat, jederzeit und überall.

    Lassen sie es nicht zu das diese Bundesrepublik von einer Bande grüner Antidemokraten als Spielwiese für Anti Deutsche Ideologien vergewaltigt wird! Ich befürchte das viele Bundestagsabgeordneten darunter leiden wie arrogant und überheblich diese Grüne anti demokratische Bande mit dem Erbe unserer Gründerväter umgeht. Ein Erbe, welches persönliche Erfahrungen im Umgang mit dem totalitären Staat in Form des Faschismus und das damit verbundene unsägliche Leid, miterlebt, durchlebt und überlebt hat.

    Wir benötigen keine Grüne Bevormundung in Form eines Grünen Leitfadens wenn es darum geht tolerant, multikulturell und Europäisch zu denken, denn wir sind mündig und erwarten auch als solche behandelt zu werden! Haben Sie keine Angst sich zu einem liberalen Waffengesetz zu bekennen, lassen sie ihren Menschenverstand und ihr Vertrauen nicht durch Anti Deutsche Grünen Polemik vernebeln!

    Ich bin nicht Deutsch National, ich bin Deutsch-Bundesrepublikanisch und es ist an der Zeit das die Bundesrepublik sich darauf besinnt das jedes Volk das Recht hat auf sich und seine Herkunft stolz zu sein, ohne dabei die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen! Dieses Bewusstsein muss geschaffen werden, mit einem liberalen Waffengesetz und mit dem Vertrauen in die Mündigkeit und Selbsterkenntnis das ein freies Leben ohne Risiko nicht existiert! "

    (Zitat Ende)

  9. unglaublich aber wahr!!

    http://www.schwaebische-post.de/regional/leserartikel/597721/

    Kurz zusammengefasst- Ist:

    §2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit: Verletzung beabsichtigt - Sportschießen soll verboten werden

    §3 Gleichheitsgrundsatz: verletzt - Verschiedene politische Amtsinhaber dürfen dem Anschein nach Schusswaffen zur Selbstverteidigung besitzen, der normale Bürger praktisch nicht.

    §5 Meinungsfreiheit & Pressefreiheit: verletzt – Wer unvorteilhafte Berichterstattungen über sich per einstweiliger gerichtlicher Verfügung verbieten lässt, kann nicht aufrichtig daran interessiert sein, dass Meinungen frei geäußert werden.

    §13 Unverletzlichkeit der Wohnung: verletzt – Legalwaffenbesitzer dürfen in Deutschland nach geltendem Recht jeder Zeit verdachtsunabhängig darauf hin überprüft werden, ob sie ihre Waffen ordnungsgemäß lagern.

    §14 Eigentumsrechte: Verletzung beabsichtigt – Ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen gemäß des jüngsten Antrags der Grünen oder auch das Verbot von Großkaliberpistolen gemäß des Verbotsantrags des baden-württembergischen SPD-Innenministers Gall an den Bundesinnenminister mündet in entsprechenden Enteignungen der Waffenbesitzer.

    §20 Abs 4 Widerstandrecht: ignoriert – Wie soll das Volk sein Recht auf Widerstand im schlimmsten aller schlimmen Fälle ausüben, wenn es unbewaffnet ist?

  10. http://www.ksta.de/html/artikel/1327841809024.shtml

    Von Bernhard Romanowski, 29.01.12, 16:25h, aktualisiert 29.01.12, 16:27h

    Die Erfindung des Kommerners Klaus Kremer könnte sich schon bald bei den Sportschützen durchsetzen. Er hat „Multimedia-Pointer“ mit exakter und ausgeklügelter Sensortechnik entwickelt.

    Kremers besonderes Anliegen ist es, die Verbreitung der herkömmlichen Waffen, wie sie Sportschützen im heimischen Waffenschrank aufbewahren, auch mit Blick auf mögliche Amokläufe – wie etwa im Fall des 17-jährigen Schülers im März 2009 in Winnenden –weitestgehend einzudämmen. Deshalb gehen die Planungen seiner Firma nun auch in die Richtung, Kleinkaliberwaffen mit Lasertechnik zu bestücken. Auch aus umwelttechnischen Gründen sieht Kremer seine Technik als großen Wurf, denn die Verwendung von Bleigeschossen würde damit obsolet.

    -----------------------------------------------------------------------------

    Noch so einer....:mad:

  11. http://www.jagderleben.de/schluessel-schrank-frage

    Wo und wie darf ein Schlüssel zum Waffenschrank aufbewahrt werden? In einem Informationspapier greift das Bayerische Landeskriminalamt dieses wichtige Thema auf.

    Empfehlung zur Schlüsselaufbewahrung:Gleicher Sicherheitsstandard von Wertbehältnis und Schlüsselaufbewahrungsbehältnis oder mnemonische bzw. biometrische Verschlusssysteme beim Waffenaufbewahrungsbehältnis.'

    In der Konsequenz bedeutet dies - sofern der Waffenschrank nur ein Schlüsselschloss hat -, dass auch der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt werden müsste. Und zwar in einem Tresor, der seinerseits denselben Widerstandsgrad haben muss, wie der Waffenschrank, zu dem der deponierte Schlüssel gehört (also bis zu zehn Langwaffen ein A-Schrank; für mehr Langwaffen oder bis zu 5 Kurzwaffen ein B-Schrank usw.) und der idealerweise mit einem Zahlenkombinationsschloss oder einem biometrischen Verschlusssystem ausgerüstet ist. Denn sonst würde sich das 'Spiel' mit der Schlüsselaufbewahrung ja fortsetzen. Ein wie auch immer gestaltetes Verstecken oder anderweitiges Wegschließen genügt jedenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn erlangen unbefugte Dritte Zugriff auf den Schlüsssel und damit auf den Waffenschrank wurde den Aufbewahrungsvorschriften nicht entsprochen und damit steht unter dem Stichwort 'grob fahrlässig' in der Konsequenz die Zuverlässigkeit auf dem Spiel.

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