Richtig. Man sollte sich aber über den wahren Wert der Hinterlassenschaft informieren, bevor man ans Veräußern geht.
Also: die Waffen bei einem Berechtigten (BÜMa, LWB) vorübergehend unterstellen (das aber mit der Behörde abklären), Überblick verschaffen, Möglichkeit ausloten, ob man nicht selber mit welchem Aufwand LWB werden könnte, bei Nichtinteresse versuchen, die Waffen selber zu verkaufen.
BÜMas müssen Garantie geben (folglich erst mal investieren) und kaufen zu entsprechnden Preisen an.