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Swordsman

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Everything posted by Swordsman

  1. http://www.pro-legal.de/index.php/2010/06/14/prolegal-in-lobbyliste-des-deutschen-bundestags-eingetragen/
  2. Leider wieder zu so einer Sendezeit, wo ihn nur wenige sehen werden.
  3. Kommt meist auf die Brieftasche an. Erstens was Du für die Waffen löhnst und 2. für die Gebühren. Dann auf den SB. Manche legen das "erwerbsstreckungsgebot" sehr eng aus, dh, nischt geht über die 2 Flinten pro halben Jahr, egal wo, denn wo kommen wir dann hin...? Ich würde erst mal 2 eintragen lassen und dem SB auf den Zahn fühlen, wie er die Sache sieht, denn ein gutes Angebot bekommt man nicht alle Tage. Dann lernst Du ihn erst mal richtig kennen und merkst auch, wie er so im "Auslegen" ist.
  4. Möpse sind doch schöne Hunde... ..........aber die Story wäre doch was für unseren Sheriff, der könnte doch da auch mitspielen...
  5. Waffenkontrolle durch Frau Scherfer-Willich Es ist Samstagspätnachmittag, 18 September 2010. Der Rasen ist gemäht, die Kinder spielen gerade im Garten und drinnen trällert „Afternoon Delight“ von der Starland Vocal Band. Ja, die harmonischen, entspannten Momente zuhause sind seltener geworden, denkt Ingo Schmitz. Im Juni 2009, da hatten sie dieses neue Gesetz zu unangekündigten Kontrollbesuchen von Waffenbe-sitzern durchgebracht – und manches mehr dazu. Seither hat sich die Welt verändert bei Familie Schmitz. Teneriffa ade Die Nächte, bei denen Herr Schmitz beruhigt mit seinem Waffenschrank im Schlafzimmer einschlafen konnte wichen der Unsicherheit: Wann kommt das Amt ins Haus? Kurz nach der Bundestagswahl 2009 beschloss der neue Innenminister – ermächtigt vom neuen Waffengesetz: Die Waffenschränke müssten nun nicht nur biometrisch gesichert sein, nein, jeder Waffenlauf musste zusätzlich mit ei-nem teuren abschließbaren Stöpsel versorgt werden. Diese neuen Schließsysteme kosteten Schmitz ein kleines Vermögen: über 3000 EUR. Der Familienurlaub auf Teneriffa jedenfalls fiel aus. Als Gegen-leistung für seine Frau musste Schmitz zudem das Abo seiner geliebten Waffenzeitschrift kündigen. Auch die Mitgliedschaft in einem seiner 2 Sportverbände musste dran glauben: „ Was soll’s, der 2. Verband hatte eh nichts für ihn getan – nicht mal beim Waffenrecht“, dachte sich Schmitz noch so. Doch auch tagsüber stand die Familie Schmitz nun vermehrt unter Strom. Die Kids wurden geradezu drangsaliert, stets peinlich Ordnung zu halten. „Das Amt“ könnte ja schließlich jederzeit zur Kontrolle ins Haus kommen. Und an den Wochenenden war ebenfalls Stress angesagt, schließlich musste nun jede seiner 8 Waffen nicht nur relaxed am heimnahen Schützenstand geschossen werden – sondern mit jeder mussten jährlich Meisterschaften bestritten werden, und zwar überregionale, nicht nur Vereinsmeisterschaften! So legte zumindest seine Sachbearbeiterin die neuen Vorschriften aus und forderte Nachweise. Und Schmitz wollte sich ja nicht blamieren – bei diesen Meisterschaften. Also wurde mit jeder Waffe noch eifriger trainiert und teils weite Fahrten zu Meisterschaften unternom-men. Neben der Arbeit blieb da nur noch wenig Zeit für die Familie. DING DONG! Plötzlich: DING DONG! An der Haustüre wird geklingelt. Jemand redet mit den Kindern im Garten. Erneut, diesmal penetranter, macht es DING DONG! Na, verleugnen kann er sich jetzt nicht mehr. Ein Blick aus dem Schlafzimmerfenster: Ein Streifenwagen parkt und ein Kleinwagen mit Behördenkenn-zeichen. Oh nein! Die Hauskontrolle der Waffenbehörde! Herr Schmitz zieht sich richtig an, hastet zur Tür. „Na, das dauerte aber! Scherfer-Willich von der Ordnungsbehörde, guten Tag! Ich möchte mit mei-nen beiden Kollegen die Aufbewahrung Ihrer Waffen und Munition kontrollieren!“ „Ah ja – guten Tag.“ Ist das nicht die Dame, die schon länger für die GRÜNEN im Stadtparlament sitzt? versucht sich Schmitz zu erinnern. „Zeigen Sie uns bitte mal ihren Waffenschrank!“ fordert Scherfer-Willich in bestimmtem Ton. „Äh, Moment.“ Wie peinlich, denkt Herr Schmitz. Inzwischen begrüßt auch seine Frau die Kontrol-leure vom Amt. Er führt die 3 Personen ins Schlafzimmer. „Im Schlafzimmer haben sie den Schrank??!“ fast empört fährt Frau Scherfer-Willich ihn an. Dabei gleitet ihr Blick abschätzig über das Bücherregal, die Fotos und Bilder an der Wand. Was sind das bloß für Leute, denkt Scherfer-Willich angewidert – meilenweit von ihrem eigenen Weltbild entfernt. Die beiden Beamten betrachten eher grinsend die Verhütungsmittel am Bett. Schmitz verteidigt sich: In Kinderzimmer, Küche, Bad könne er den Schrank wohl kaum aufstellen. „Aber im Keller!“ mahnt Frau Scherfer-Willich – „oder haben Sie nachts was mit den Waffen zu schaf-fen?“ „Nein, nein,“ beteuert Schmitz schnell, „ich nutze die Waffen nur im gesetzlich erlaubten Um-fang. Aber im Keller geht nicht, der ist zu feucht.“ „Aber es gibt bestimmt noch andere Räume hier“ – Frau Scherfer-Willich beginnt sich umzusehen. “Bloß keine Hausführung“, denkt Schmitz und bricht ab: „Ja, im Wohnzimmer oder Flur möchte ich den auch nicht hinstellen, es soll doch nicht jeder Be-sucher sehen, was ich da habe.“ Seufzend kehrt Frau Scherfer-Willich ins Schlafzimmer zurück. Am Waffenschrank Schmitz öffnet den Schrank. Aus dem Dunkeln starren 8 Waffen die Kontrolleurin an. Schwarze, mas-sive Teile mit drohend großen Mündungen. Scherfer-Willich kann einen leisen Aufschrei kaum un-terdrücken. Doch dann greift sie beherzt hinein in die Gefahr – und zieht ein Gewehr ans Licht. „Und DAS soll ich Ihnen bewilligt haben?“ empört fährt sie Schmitz an. „Naja, das ist die Sportmatch M41“, fängt Schmitz an, sich zu verteidigen. „Sieht aus wie die G3“, meldet sich einer der Polizeibeamten zu Wort. Scherfer-Willich vergleicht die Nummern an der Waffe mit den Einträgen in der Waffenbesitz-karte. „Und ich dachte, sie erwerben bunte, leichte Präzisionssportgewehre! Stattdessen so ein grob-schlächtiges Maschinengewehr! Wenn ich sowas geahnt hätte! Und was haben Sie da für einen Sta-pel großer Magazine dazu?“ Schmitz wird schwül. „Das sind nur extra 20-Schuss-Magazine, selbstver-ständlich habe ich auch 10-Schuss-Magazine.“ „Interessiert mich nicht!“ Barsch fährt ihn Scherfer-Willich an und fordert einen Polizeibeamten dazu auf, zu testen, ob diese großen Magazine in die Sportmatch reinpassen. „Passen ohne Probleme“, bestätigt der Beamte. Triumphierend stellt die Kontrolleurin fest: Dann haben Sie mich beim Eintrag belogen: Ihre „M41 Sportmatch, 10-schüssig“ ist in Wahrheit 20-schüssig und so für Sportschützen nicht zugelassen. Schmitz Einwände helfen nicht. „Ich werde das überprüfen“ – und schon trägt ein Beamter die Waffe zum Streifenwagen. Laser, Bananenmagazin und ein Schalldämpfer – oder doch nicht? Als nächstes kommt eine Flinte zum Vorschein – mit montiertem Rotlicht. „Mit Laser?!!“ Scherfer-Willichs Stimme klingt fast schon hysterisch. „Die haben Sie doch für Trap und Skeet bewilligt be-kommen.“ Ja, das stimmte, damals zu alten Zeiten vor dem Waffengesetz 2002. „Aber ich darf sie doch auch für andere Disziplinen nutzen und das ist doch nur ein Rotlicht.“ kontert Schmitz. Frau Scherfer-Willich ist nicht überzeugt: „Ich werde das prüfen lassen!“ und schon verschwindet Waffe Nr. 2 im Wagen. Inzwischen hat eine Waffe mit armlangem Bananenmagazin im Schrank ihr Interesse geweckt. „So. Hier gibt es ja wohl gar keinen Zweifel. Diese Kalaschnikow ist streng verboten. Schon das superlange Magazin – wollen sie in den 3. Weltkrieg ziehen?! „Nein, nein, das ist nur eine Flinte und das Magazin ist auf 10 Schuss blockiert.“ „So? Und hat dieses kriminelle Modell etwa eine BKA-Zulassung?“ „Nein, einen offiziellen Feststellbescheid gibt es nicht“, räumt Schmitz ein. „Aber der Händler hat mir versichert, dass sie BKA-konform ist!“ Wieder ist Frau Scherfer-Willich nicht über-zeugt, auch die Beamten wiegen bedenklich die Köpfe. Sowas in ziviler Hand? „Ich werde die Waffe vom BKA überprüfen lassen – das kann ja wohl nicht sein!“ schließt Scherfer-Willich die Diskussion ab und Waffe Nr. 3 verschwindet im Kofferraum des Streifenwagens. Als nächstes zerrt sie Schmitz Prunkstück ans Tageslicht: ein Präzisionsrepetierer im Kaliber .338 mit maßgefertigtem, großen Mündungskompensator. „Was ist das?“ frägt Scherfer-Willich misstrauisch. „Etwa ein Schalldämp-fer?“ Schmitz schwitzt. Sein bestes Stück! „Nein, das ist nur ein spezieller Kompensator – eine Rück-stoßbremse.“ Skeptisch beäugen nun auch die Beamten das große Teil. “Dieses Modell nennt sich „die dunkle Kraft“ und kombiniert einen Mündungsfeuerdämpfer mit einem Kompensator – die Schalldämpfung liegt unter 10 Dezibel und ist somit vom BKA erlaubt“, stammelt Schmitz. Doch beim Wort „Schalldämpfung“ packen die Beamten zu und Scherfer-Willich nickt: Auch Waffe Nr. 4 wandert in den Kofferraum. Bei der Kontrolle der restlichen 4 Waffen muss Scherfer-Willich zähneknirschend zugeben, dass diese „wohl in Ordnung“ seien. Behördlicher Datenaustausch Allmählich keimt bei Schmitz wieder Hoffnung auf. Da stößt Scherfer-Willich – jedes Wort wie eine Peitsche – eine völlig unerwartete Frage aus: „Und wo ist Ihre Gaspistole??“ „Gaspistole? Was mei-nen Sie? „Na, die, die sie beim Versandhändler Gasversand am 11.11.96 gekauft hatten!“ Schmitz steht da wie vom Donner gerührt. „Woher wissen Sie denn das? Die war doch frei verkäuflich!“ „Ja, die Behörden tauschen sich eben aus!“ Fast vergnügt weidet sich Scherfer-Willich am Anblick des vermeintlich Ertappten. Der versucht sich aus der Affäre zu ziehen: „Die habe ich verkauft. So um das Jahr 1999. An wen weiß ich auch nicht mehr. Möglicherweise habe ich aber noch Unterlagen.“ „Ach was, Schutzbehauptungen!“ platzt es aus Frau Scherfer-Willich heraus. „Das klären wir gleich. Aber zuerst zeigen Sie mir bitte noch Ihre Munition!“. Die Muni-Kiste… und Frau Scherfer-Willichs Liste Schmitz schluckt und schließt den Munitionsschrank auf. Sogleich fällt Frau Scherfer-Willich die grüne Munitionskiste ins Auge: „Die ist ja vom Militär!“ „Ja, die habe ich zum Munitionskauf geschenkt be-kommen“, beschwichtigt Schmitz. „So? Dann haben Sie also militärische Munition erworben? Steht ja auch auf dem Etikett: „GP11““ „Nein, das ist nur legale Munition für meine alte Schweizer Ordon-nanzwaffe.“ „Machen Sie mal auf!“ Schmitz öffnet die Kiste. „Oh, sind die aber spitz!“ entfährt es erschrocken Frau Scherfer-Willich. „Nein, das ist nur Weichkern-Munition“, versichert Schmitz. „Die fühlt sich aber gar nicht weich an! Und die Umetikettierung ist mir auch suspekt. Das war doch be-stimmt mal Militärmunition – die werde ich prüfen lassen!“. Auch die grüne Muni-Kiste verschwindet daraufhin im Kofferraum des Streifenwagens. Schmitz wird schwindelig. Doch da kommt die nächste Attacke: „Herr Schmitz, der Waffenhändler P. Petzer hat mir mitgeteilt, dass sie erst letzte Woche 3000 Schuss von dem gefährlichen Kaliber 9mm, Marke S&B, erworben haben. Zeigen Sie mir diese bitte!“ „Kann ich nicht.“ „Wie bitte??!“ Frau Scherfer-Willich kreischt auf. „Ja, also 1000 Schuss habe ich dem Schützenkollegen Meier und weitere 1000 dem Schützenkollegen Müller weitergegeben. Das war eine Sammelbestellung.“ „So, sie treiben also heimlich einen Munitionshandel? Und wo sind dann ihre 1000 Schuss?“ „Da habe ich gut 300 am Wochenende verbraucht.“ „An EINEM Wochenen-de?“ fragt Frau Scherfer-Willich ungläubig. „Ja, beim IPSC-Schiessen, da ist das nichts Ungewöhnli-ches“ versucht Schmitz zu besänftigen. Doch Scherfer-Willich glaubt ihm nicht. Sie fragt die sie be-gleitenden Polizeibeamten, wie viel Schuss 9mm sie denn so im Jahr verbrauchen. „Na ja, so 30 Schuss“ druckst der Beamte rum. Doch das genügt Frau Scherfer-Willich. Die Behauptungen von Schmitz sind ihr nun vollends unglaubwürdig. Sie hält ihm eine fein säuberliche Liste aller Munitions-käufe von Schmitz aus den letzten 12 Monaten vor. „13.000 Schuss haben Sie gekauft, Herr Schmitz! Ein Wahnsinn! Ich will jetzt, dass Sie mir dafür hier an ihrem Munitionsschrank Rechenschaft able-gen!“ Schmitz ist am Ende. Das kann er nicht. Die Polizeibeamten zählen über 1 Stunde jede seiner Patronen durch. Neben Altmunition, die nirgends auf Scherfer-Willichs Liste auftaucht, finden sich nur 3482 Schuss der 13.000 gekauften wieder. Die Situation eskaliert Frau Scherfer-Willich wird es daraufhin zu bunt. Es werden nun einige Telefonate geführt. Durchsu-chungsbeschluss wegen Gefahr im Verzug. Eine weitere Polizeitruppe rückt an und ein Kleintranspor-ter. Alle Waffen und Munition wird beschlagnahmt, ebenso Kistenweise Aktenordner, in denen ggf. Munitionskäufe, Verkäufe von Munition und ggf. freien Waffen aufgezeichnet sein könnten. Auch die Computer kommen mit. Sonntagmorgen um 4 Uhr der entscheidende Fund: Auf dem Dachspeicher, in einer alten Umzugskiste aus der Junggesellenwohnung des Herrn Schmitz finden sich 5 Gaspatro-nen 9mm PAK. Schmitz dämmert es: Damals, als er die Gaspistole verkauft hatte, war diese mit 15 Schuss 9mm PAK geladen – und die wurden gleich mit verkauft. Wo die restlichen 5 Schuss der 20er Packung abgeblieben waren, hatte Schmitz vergessen. Nun war es klar! Der Durchsuchungstrupp zog von dannen. Die Schmitz-Familie hatte noch viele Wochen Aufräumarbeiten vor sich. Ein Alptraum, der 5 Jahre dauert Die nächsten 5 Jahre wurden zum Alptraum für Schmitz. Rechtsbeistand, den er als Mitglied in einer waffenrechtlichen Vereinigung gesucht hatte, wurde ihm verwehrt. Mehr oder weniger. Man emp-fahl ihm, die Einstellung des Verfahrens gegen einen hohen Geldbetrag und Abgabe der Waffen an-zustreben. Für grundsätzliche Prozesse sei man nicht zu haben – Klagen wegen „Grundrechtsverlet-zung“? Der Anwalt winkt ab. „Viel zu spät! Da hätten Sie innerhalb 1 Monat nach dem Gesetz kom-men müssen. Außerdem: Wir wollen Ruhe für die Verhandlungen mit der Politik. Solche Prozesse stören da nur“. Schmitz hatte eher den Eindruck als wolle dieser Rechtsvertreter schlicht nur „Ruhe“. Also musste ein anderer Anwalt her. Der fand sich auch, aber ständig waren Gutachten zu bezahlen, neue Anwaltskostenvorschüsse, Gerichtsgebühren usw. Bis 2015 war Teneriffa abgeschrieben. Jeder gesparte Euro floss in den Rechtsstreit. Das Familienleben litt. Dazu kam: Schmitz Arbeitgeber ver-hängte offenbar Beförderungssperre; die vielen Prozesse und Verfahren gegen ihn ließen sich nicht verheimlichen – zumal die ganze Nachbarschaft das Polizeiaufgebot an jenem 18. September 2010 mitbekommen hatte. Es war nur ein geringer Trost, dass die Scherfer-Willich in seinem Schützenver-ein eine ganze Reihe Kollegen Hopps nahm. Einen alten Jäger erwischte es besonders schwer, weil er auch noch Trophäen an der Wand hängen hatte, mit denen er gegen das Bundesartenschutzgesetz verstoßen hatte. Ein paar andere sollen nach Scherfer-Willichs Besuchen auch noch Ärger mit dem Finanzamt bekommen haben… Das Urteil Dann, endlich, nach fast 5 Jahren, am 13. Juli 2015 fällt das letzte Urteil: Schmitz wird wegen nicht ordnungsgemäß weggeschlossener Munition verurteilt. In allen anderen Punkten bekam er Recht: Seine Waffen und Munition wären „zum damaligen Zeitpunkt“ legal von ihm in Besitz gewesen. Doch was nutzte es: Die Behörde hatte aufgrund des Waffengesetzes von 2009 seine Waffen schon lange vernichtet gehabt. Nach dem Regierungswechsel 2013 wurde mit den Legalwaffenbesitzern ohnehin kurzer Prozess gemacht: Totalverbot. Schmitz seufzte: Neben der saftigen Geldstrafe waren noch immer weitere Anwalts- und Gerichtskosten anteilig zu bezahlen. Teneriffa würde noch mindestens weitere 3 Jahre ausfallen. Danach wären die Kinder aus dem Haus. Die Waffenkontrolle 2010 hatte ihn, sein Berufs- und Familienleben ruiniert. Für mehr Sicherheit? Schmitz lächelte bitter: School bombings waren der neueste Trend aus den USA – mit viel mehr Toten pro Anschlag als in Erfurt oder Winnenden. Treibstoff und Dünger waren die Lieblingsmittel dazu. Nein, Dünger würde er keinen kaufen. Auch wenn er gegen Altersnachweis noch frei verkäuflich war – und nur die „sichere Lage-rung“ nachgewiesen werden musste. Nein, ihn würde eine Scherfer-Willich nicht mehr hochnehmen können. Nur für die, die glauben, Kontrolleuren vertrauen zu können....
  6. Das ist der Hülsenauszieher und Ladestandsanzeiger. Wenn keine Patrone im Lauf ist oder der Schlitten ausgebaut ist, kannste den etwas eindrücken.
  7. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.unbescholtene-zahlen-keine-kontrollen.06f200a1-ec6e-46f5-90ba-31406bc7c046.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2464486_sz_hier_artikel_9223_-kontrollen-von-waffenbesitzern-sind-verschaerft-worden.html?_suchtag=2010-04-23 http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.unbescholtene-waffenbesitzer-zahlen-keine-kontrollen.e2d49a7f-7176-49e7-94c4-856bfa947e4b.html http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2463837_0_9223_-leonberg-waffenbesitzer-muessen-mehr-zahlen.html Cui bono?
  8. http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/10230200-200-000-illegale-Waffen-abgegeben.html Seltsam klare und vernünftige Worte der "Experten" im letzten Absatz...
  9. Sheriff, willst Du wieder interpretieren? Ich begebe mich bestimmt NICHT auf Dein Niveau! Ich habe es Dir mehrmals erklärt, wie ich die Sache sehe. Da Du wahrscheinlich beratungsresistent bist, werde ich hier erst mal einen Riegel vorschieben.
  10. Deine Worte, Sheriff. Richtig, wenn jemand (wer auch immer) rechtswidrig (ohne Hausdurchsuchungsbeschluß vom Gericht), gegen meinen Willen, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel, bei mir in mein Haus eindringt (zu welchem Zweck auch immer), habe ich das Notwehrrecht. Denn auf die Polizei kann ich mich kaum verlassen, Reviere im ländlichen Raum sind chronisch unterbesetzt. Genau deswegen steht auch der Notwehr- und Nothilfe§ im StGB. Nichts anderes habe ich gemeint & es Dir -zig mal erklärt. Der SB vom Amt darf "Nachschau" halten, er darf im Rahmen seines SG auch bedingt hoheitliche Tätigkeiten ausführen. Ich kenne beide SBs und die ihre Waffenbesitzer, da wird es wohl kaum Probleme geben. "Kontrolleure" auf 400€-Basis dürfen es nicht, sie dürfen ganz einfach nicht hoheitlich tätig werden. Außerdem: einen "Dienstausweis" vom OA kann sich jeder, der einen Comp und ein Laminiergerät hat, selber anfertigen. Schon mal einen gesehen? Dafür kenne ich das "Auftreten" der "Personen vom Amt" und der "Kontrolleure einer Anstalt Öffentlichen Rechts" , welche Omas einfach bei Seite schieben und "ihre Pflicht tun". Das ist dann rechtens? Nicht erzwungenene Nachschau, schön, aber damit umschiffst Du wieder mal erfolgreich meine Fragen an Dich. Von mir aus pn doch Geli an. Alles andere überlasse ich Deinen Interpretationen & Deiner regen Phantasie. Dann steh aber auch dazu, wenn das Echo kommt.
  11. Sheriff, übers Konzept mach ich mir keine Gedanken, das ist 357mag`s Forum. Ich bin Überwacher, Türsteher und Vollstrecker. Verläßt Dich nun der Mut, das mit mir auszudiskutieren, weil Du auf Geli wartest? Lies doch mal ein Buch von einem Medienanalytiker, die sind gar nicht so verkehrt. Die sind zwar nicht das Nonplusultra, liefern aber Denkanstöße. Ich empfehle Dir mal Thomas Wieczoreks "Die verblödete Republik". Jedoch solltste dabei ein bißchen logisch denken und nicht obrigkeitsstaaatlich. Oder schau mal in die Visier 1/2010, Seite 92. Dort sind auf die satirische Art genau solche Umstände wie die in diesem Tröööt beschrieben. Würdest Du solche "Kontrolleure" in Dein Haus lassen? Oder solche, die nach -zig Jahren ALG der Trinkhalle mit einem 400€-Job gesegnet wurden und nach einem 1-Tages"Lehrgang" vom Amt nun auf Dich losgelassen werden, um Dein Haus zu betreten und Deine Waffen anzuschauen? Viel Spaß damit! Dann sollteste mal ein bißchen Strafrecht büffeln. Bisher war es so, daß der Staat in der Beweispflicht und in der Holschuld der Beweise war. Dh, Dir wurde, wenn Du Dein grundgesetzlich geschütztes Passivitätsrecht wahrnimmst (dh, Du selber brauchst nichts, was Dir staatlicherseits zum Nachteil gereicht, tun), auch kein Nachteil von Amts wegen gegeben. Da konntse verbrochen haben was Du wolltest, es ist Gesetz. Nun kommt ein unbescholtener Bürger, der Waffenbesitzer ist. Der wird verpflichtet, "mitzuwirken", wenn es ihm gesetzlich an der Kragen geht. Dh, er soll selbst die Beweise gegen sich zum Amt bringen oder melden, weil er nun die "Bringschuld" hat. Das Passivitätsrecht, was ihm nach höherwertigem Recht zusteht, wird ihm zum Nachteil gereicht, dh, ihm wird der Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse im Weigerungsfall angedroht. Es ist also nicht mehr so, das Dir Unrecht bewiesen werden muß, sondern Du selber mußt, obwohl Du nichts Strafrechtlich relevantes getan hast, Deine Unschuld im Voraus beweisen! Nun frage ich Dich: was hat das mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie & Gerechtigkeit zu tun? Nur weil es im Gesetz steht? Dann sollte man dieses Gesetz überprüfen, es wäre nicht das erste Gesetz, welches einst mit heißer Nadel gestrickt, nun durch das BVG gekippt wurde. Und das ist auch gut so! Auch der Staat untersteht Recht und Gesetz! Bevor Du nun wieder ein großes Geschrei anstimmst und das Blaue vom Himmel hineininterpretierst, lies erst mal die Gesetze dazu, denn: wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Dann lies aber auch die Publikationen des VdW zum Thema "Nachschau beim Berechtigten". Oder die Initiativen vom FvLW oder pro-legal. Dort wird auch Dir geholfen.
  12. Richtig, Sheriff, ich habe stets von Kontrolleuren geschrieben. Solchen, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, jedoch denken, alles zu zu können und noch mehr zu dürfen. Auch wird mit Interpretationen "gängige Verwaltungspraxis" geschaffen. Die muß dann nicht unbedingt Recht und Gesetz entsprechen, es reicht der politische Mainstream aus. Dämmerts jetzt? Du schreibst hier, als hätte ich das alles direkt gesagt usw. Verschweig mal nicht Deinen Anteil dran, es war eine Diskussion. Also, schön ruhig bleiben, ich steh zu meinen Worten.
  13. Wenn hier einer "Waffengewalt" hineininterpretiert, bist Du es. Ich bin vernünftig und im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte. Wie ich schon schrieb, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
  14. Sheriff, wer lesen kann (und noch dazu Gesetze, bitte auch die Kommentare dazu) ist klar im Vorteil. Wir haben es selber in der Hand, die "Schaffung gängiger Verwaltungspraxis" aufzuhalten. Das habe ich auch schon getan, indem mein SB wegen mir bösen Ärger mit dem RP bekam und seine rechtlich nicht haltbare, im vorauseilendem Gehorsam getroffene "Entscheidung" nebst Zwangsmaßnahmen zurücknehmen mußte. Sowas nennt man Rechtsbeugung, das ist strafbar. Wird die Verwaltung auf Grund einer durch sie begangenen Gesetzesverletzung tätig und leitet Zwangsmaßnaghmen ein, hast Du dagegen das Notwehrrecht. Wer nicht hoheitlich tätig werden darf und trotzdem ohne HDB in Dein Haus eindringt, sei es in "öffentlichem Interesse zur Nachschau" oder warum auch immer, der macht sich genau so strafbar. Dagegen hast Du das Notwehrrecht, tut das jemand bei deinen Nachbarn, hast Du das Nothilferecht. Notfalls mit Waffen, auch mit illegalen (dabei nehme ich "gängige Rechtsprechung" mal ganz schamlos für mich in Anspruch) . Wennde meinst, das ist Nonsens, isses Deine Meinung, dazu hast Du das Recht, was ich Dir nicht nehmen werde. Aber dann respektiere auch meine Meinung, die sich auf Grund von Gesetzesstudium, Menschenverstand, "Rückgrat" und gesundem Maß an Patriotismus gebildet hat.
  15. ZB wenn "Kontrolleure" (nicht verbeamtet, also dürfense nicht hoheitlich tätig werden) somit rechtswidrig (ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluß)in Dein Haus eindringen und "ihre Pflicht tun wollen". So im WaffG rechtens gemacht und durch die Verwaltung zT schon versucht, umzusetzen. Man denke da nur an die Ausschreibung eines Arbeitsamtes in BW zum "Waffenkontrolleur" und die GEZ-Schergen. Glaub nicht, daß das welcher ist, nur die Auswüchse der Politik, die mMn rechtlich äußerst bedenklich sind. Tue ich regelmäßig. Du hast aber hier nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Aber stell Dir vor, es ist Wahl und keiner geht hin... Was dann? Meinste nicht auch, daß in nationalen und EU-"Krisenstäben" schon Programme für diesen Fall auf Eis liegen? Ich kenne nur ein Zeitalter außer diesem und kann mir Vergleiche erlauben. Du solltest aber mal bissel präzisieren, in welcher Beziehung Du das meinst. Ich Dir schon.
  16. Wie willste dich denn dann schützen vor dem, was der verfasser da anbringt? Mit Lichterketten? Mit petitionen? Hoffen, daß alles gut wird und Politiker das halten, was sie versprechen? Auf den "Rechtsstaat" und die "Demokratie", die hier vorgeführt und ständig durch "gängige Rechtsprechung und Verwaltungsprtaxis" ausgehöhlt werden, vertrauen? Oder denkste ??
  17. Genau so will der Verfasser das in unsere Zeit übertragen wissen, nur das an Stelle der Juden wir treten, die noch Waffen besitzenden ethnischen Europäer.
  18. Laß mich raten: sie hätten sich gewehrt, solange sie es noch konnten?
  19. Montag, den 29. März 2010 um 12:26 Uhr | Zitate aus alter Zeit Eine Zeit, die Gott sei Dank schon lange vergangen ist, uns aber immer wieder gerne in Erinnerung gerufen wird, vorzugsweise von jenen, die das totalitäte Spiel damals sicher mitgespielt hätten, wären sie schon dazu in der Lage gewesen. Den einen Totalitarismus haben wir ja angebracht, das waren die Nazis und die Faschisten, die kommunistische Ideologie des internationalen Sozialismus aber nicht. Da gibt es auch kein Verbotsgesetz dafür. Den Mao und den Stalin darf man ungestraft loben und vergöttern und die anderen bolschewistischen Verbrecher auch. Dazu ist es nützlich, einige Zitate zu bringen. Es wird damit deutlich, wie eng verbunden diese Ideologien miteinander sind und auch waren. Und beim Internationalen Sozialismus muß man ja nur das Wort „Inter-“ entfernen, gleich weiß man, woran man ist. Drum hat man ja auch die Nazis in Faschisten umgetauft, was sie ja gar nicht gewesen sind. Das ist auf dem Mist des Genossen Stalin gewachsen und seine Epigonen plappern das immer noch brav nach. Also gut. Die Zitate, die jetzt kommen, stammen aus einer Untersuchung von Stephen R. Halbrook, die er für St. Thomas Law Review gemacht hat. Joseph Goebbels in seinen Tagebüchern über den Aufstand im Warschauer Ghetto: „Die Juden haben eine erfolgreiche Verteidigungsstellung im Ghetto aufgebaut. Große Anstrengungen müssen hier unternommen werden . . . Das zeigt, was man von den Juden erwarten kann, wenn sie im Besitz von Waffen sind.“ Polizeihauptwachtmeister Colisle in seinem Bericht über die Verhaftung des Juden Alfred Flatow wegen des Besitzes eines Revolvers am 4.10.1938: „Der Jude Alfred Flatow hatte 1 Revolver mit 22 Schuß Munition, 2 Terzerole 1 Dolch u. 31 Schlagringe im Besitz. Die Waffen in den Händen der Juden bilden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.“ Der Jude Alfred Flatow war deutscher Olympiasieger im Geräteturnen. Man hat ihn 1942 im KZ Theresienstadt verhungern lassen. Wieder Joseph Goebbels in seinen Tagebüchern, 10.11.1938: „Helldorf (Graf Wolf Heinrich von Helldorf, Polizeipräsident von Berlin) läßt in Berlin die Juden gänzlich entwaffnen. Die werden sich auch noch auf einiges andere gefaßt machen können.“ Erst die Entwaffnung. Das „einiges andere“ wäre sonst wohl nicht gegangen. Heinrich Himmler, Reichsführer SS am 10.11.1938: „Personen, die nach den Nürnberger Rassengesetzen als Juden gelten, ist der Besitz von Waffen verboten. Zuwiderhandelnde werden in das KZ gebracht und sind dort bis zu 20 Jahre einzusperren.“ Den Zitaten ist nichts mehr hinzuzufügen. Praktisch, daß man sie auch heute immer noch verwenden kann und sie werden auch immer noch verwendet. Man muß ja nur das Wort „Jude“ durch „privaten Besitz“ oder was ähnlich Passendes ersetzen. Politisches Wer diese Zitate – es gibt ja tausende davon und die aus dem Kommunismus habe ich noch gar nicht gebracht – liest und versteht, kann sich nicht mehr ausreden. Jeder, der heute immer noch für die Entwaffnung rechtstreuer Bürger eintritt, ist entweder ein Kommunist, ein Nazi oder ein Faschist. Man kann es sich aussuchen. Abstreiten aber kann man es nicht. Quelle: www.querschuesse.at
  20. Seh ich genau so. Aber zum Glück ist die Verfassungsbeschwerde gegen diese Grundrechtsverletzung auf dem Weg.
  21. Sheriff, denk bissl um die Ecke... Du kannst nicht von einer Nation, die "heim ins Reich" geholt wurde, Liebe für schwarze Uniformen verlangen. Deren Bürger sehen das anders. Dann Uniform: warum schwarz? Dunkelblau hätte es auch getan und man befindet sich im von der EU geforderten Farbrahmen für die Polizei. Den Vergleich zum Bordell hat er erklärt, also bitte?! Geh doch auf seine Seite und schreib ihm einen netten Kommentar .
  22. IWA ind Nürnberg/Strengstes Jugendverbot/Sperrsysteme/Law Enforcement Sonntag, den 28. März 2010 um 12:51 Uhr | Ich war alle Tage dort und wie immer war es sehr interessant. Weniger die neuen Waffen und Geräte, so etwas wirklich Neues gibt es ja nicht. Weiterentwicklungen, Verbesserungen, ansprechende Designs, handwerkliche Kunst, das schon. Zu schauen gibt es natürlich mehr als genug. Mit vielen Leuten konnte ich mich unterhalten und ich war erstaunt, welchen Bekanntheitsgrad die IWÖ bei unseren Nachbarn hat. Ein wenig neidig sind sie schon, unsere deutschen Brüder. Nicht nur auf unser noch recht brauchbares Waffengesetz (wird sich bald ändern), sondern hauptsächlich auf den unösterreichischen Elan bei der Vertretung unserer Interessen. Allerdings sind die deutschen Fachzeitschriften auch kämpferischer geworden, weil es ja inzwischen längst ans Eingemachte geht, wie man dort sagt. Das ist erfreulich und sie können es ja wenn sie wollen. Auch das Aktionsbündnis Winnenden war aktiv und der deutsche Bundespräsident hat zum Gedenktag eine wirklich skandalöse Rede gehalten, in der er wieder einmal die Verschärfung des Waffengesetzes gefordert hat. Solchen Politikern müßte man ihre sämtlichen Bodyguards wegnehmen und sie auf eine einsame nächtliche Fußwanderung durch das heimelige Kreuzberg schicken. Wäre lehrreich und heilsam. Auch haben wir in Deutschland neue Interessensvertretungen, die sich für den legalen Waffenbesitz einsetzen wollen. Einerseits gut, andererseits ein Beleg dafür, daß die bisherigen Vertretungen der legalen Waffenbesitzer nicht so effizient gearbeitet haben, wie es sich die Mitglieder vorgestellt hatten. Auch wenn manche die Zersplitterung kritisieren – man sollte beitreten. Was mir sonst noch aufgefallen ist: Strengstes Jugendverbot Ins Bordell kommt man leichter als in die IWA. Unter 18 geht nichts. Die Waffe hat als Tabubegriff die Sexualität abgelöst. Es waren Besucher aus Thailand da, die wegen ihres jugendlichen Aussehens mehrmals angehalten und kontrolliert worden sind. Sie waren aber alle schon über zwanzig und haben daher den Besuch der Ausstellung ohne nachhaltige psychologische Nach-Betreuung überstanden. Sperrsysteme Eine solche Firma hatte einen riesigen Stand, was auf die optimistischen Geschäftshoffnungen hinweist. Wer sich den Staat und damit den Gesetzgeber als Partner ins Boot holt, braucht nicht mehr selbst zu rudern. Ich habe mir dort die Smart-Gun angesehen, also eine Waffe, die nur auf elektronische Zulassung schießt. Nach diversen rot-, grün- blauen Lichtspielen ist das auch gelungen. Es war sehr sicher, vor allem deswegen, weil die Gun aus Plastik gewesen ist. Ich habe angekündigt, daß ich mir so eine Pistole kaufen werde, sobald die Leibwächter unserer Politiker alle mit solchen Waffen ausgerüstet sein werden. Das hat den Verkäufer in tiefe Depressionen versetzt und ich weiß bis heute nicht warum. Law Enforcement Eine ganze Halle hat sich mit diesem Bereich beschäftigt. Uniformen, Waffen, nicht-tödliche Ausrüstung, Gesichtsmasken, Rüstungen. Das ist eine Ausstattung für einen Bürgerkrieg. Beängstigend. Wir führen Krieg gegen unsere eigene Bevölkerung, die immer mehr entwaffnet wird. Auffällig ist auch, daß bei den Uniformen Schwarz dominiert. Die deutschen schwarzen Uniformen sind ja 1945 abgeschafft worden und das zu recht, denn sie hatten jahrelang den ganzen Kontinent in Angst und Schrecken versetzt. Jetzt kommen sie wieder und sie sind nicht für den Krieg, sondern für den Bürgerkrieg bestimmt, was ja auch ursprünglich die Aufgabe der SS gewesen ist. Jeff Cooper hat einmal gesagt: „Wenn Du einen mit einer Maske siehst, der ein Gewehr trägt, erschieße ihn!“ Das ist lange her. Quelle: Querschüsse
  23. Stellungnahme der IWÖ zum Begutachtungsentwurf des BMI Donnerstag, den 25. März 2010 um 21:24 Uhr | Stellungnahme der IWÖ (Interessengemeinschaft für liberales Waffenrecht in Österreich) ZVR 462790102, 1050 Wien, Nikolsdorfergasse 31, zum Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Inneres betreffend das Waffengesetz vorgelegt am 5. März 2010 Ende der Begutachtungsfrist: 16. April 2010 Vorausgeschickt wird, daß die IWÖ nicht zur Begutachtung eingeladen worden ist. Das ist nicht verständlich, denn die IWÖ ist die Interessenvertretung aller Besitzer legaler Waffen (Jäger, Sportschützen, Waffensammler und sonstiger) in Österreich. Zusammen mit den ihr angeschlossenen Vereinen und Verbänden vertritt die IWÖ etwa 40.000 Menschen, die alle von einem Waffengesetz betroffen sind. Anlaß für die Änderung des WaffG: Die EU-Waffenrichtlinie 2008 vom 28.7.2008 Sie verlangt u. a. die behördliche, zentrale (auch dezentrale) Registrierung aller Schußwaffen. Die Richtlinie ist, was die Registrierung anbelangt, strenger als das ö. Gesetz, daher muß hier nachgebessert werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf hat dies dadurch gelöst, daß die Registrierung bei Waffenfachhändlern und Büchsenmachern, vorgenommen wird. Die Daten werden von dort an das BRZ weitergeleitet. Es erfolgt also eine zentrale Registrierung. Die Lösung ist im Prinzip gut und brauchbar. Es entstehen dennoch hohe Kosten. · Beim BRZ: Einrichtung der Datenbank, Programmierung der Software, laufende Personalkosten, · Bei den Händlern (Registrierungsstellen): durch die Anschaffung kompatibler Hardware und Software · Bei den Waffenbesitzern: Gebühr anläßlich der Registrierung Diese Kosten entstehen nur auf Grund der umzusetzenden EU-RL, sind also von der EU direkt verursacht, daher sollte die EU ersucht werden, der Republik Österreich und den Waffenbesitzern diese Kosten zu ersetzen. Die Registrierung legaler Waffen hat keinen sicherheitspolitischen Effekt. Verschärfungen, die von der EU-RL nicht verlangt werden: Das neue Gesetz sieht Verwahrungsvorschriften für C- und D-Waffen, sowie Munition vor, (§16a), was bedeutet, daß in Hinkunft auch Jäger und Sportschützen, die bisher nicht kontrolliert wurden, hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwahrung kontrolliert werden können. Außerdem könnte zukünftig durch Verordnung eine Verwahrung „nach dem Stand der Technik“ (biometrische oder elektronische Sperrsysteme) vorgeschrieben werden, was den legalen Waffenbesitzern (und nur diesen) unabsehbare Kosten bescheren könnte. Konsequenz: Hoher Personalaufwand bei der Exekutive, der nicht bewältigt werden kann. Unabsehbarer sinnloser Verwaltungsaufwand mit hohen Kosten im Sicherheitsbereich. Lösungsmöglichkeit: Bestimmung im Waffengesetz, daß es für C- und D-Waffen keine Verwahrungsüberprüfung gibt, komplette Streichung des § 16a. Die Vererbung von Kat A-Waffen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber zementiert hier eine fragwürdige Praxis mancher Waffenbehörden. Ursprünglich wurde die Vererblichkeit dieser Waffen zugesichert. Im Vertrauen auf diese Zusicherung haben die Waffenbesitzer ihre Kat. A-Waffen gemeldet. Lösungsmöglichkeit: Im § 43 (4) eine solche Vererbungsmöglichkeit vorzusehen. Sicherheitspolitisch unbedenklich. Der Begriff „Überlassen“ und damit die „Innehabung“ ist im Gesetz nur negativ definiert und nicht beispielhaft angeführt (§ 6 Abs 2). Hätte dort mit „insbesonders“ versehen werden sollen. Lösungsmöglichkeit: Besser wäre, das Überlassen und die Innehabung nach dem Begriff des AbGB zu definieren, so daß das bloße Angreifen und Hantieren mit einer Waffe ohne selbständige Verfügungsmacht und Besitzwille und ohne mögliches Gefahrenpotential nicht zum Straftatbestand wird. Nach § 2 Abs 3 ist es nicht mehr möglich, eine Kriegswaffe unbrauchbar zu machen. Es gibt aber unzählige solcher Waffen, die vom Bundesheer selbst unbrauchbar gemacht wurden und als Deko-Waffen frei verkauft worden sind. Die Besitzer wären jetzt auf einmal alle strafbar. Eine rückwirkende Kriminalisierung unbescholtener Bürger. Lösungsmöglichkeit: Streichung der diesbezüglichen Bestimmung über Kriegswaffen in § (3) Überdies nimmt der Entwurf keine einzige Gelegenheit wahr, Verwaltungsvereinfachungen und Einsparungen zu ermöglichen. Das wären insbesonders: Stückzahlbegrenzung der Waffen der Kat.B. zu vereinfachen. Diese Bestimmung verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand. Auch werden in den verschiedenen Waffenbehörden Anträge um Erweiterung völlig unterschiedlich behandelt. Bei Wegfall dieser Bestimmung könnte etwa die Hälfte der Planposten bei den Waffenbehörden eingespart werden. Außerdem: Ein einheitlicher Vollzug wäre garantiert. Derzeit gibt es nämlich keinen österreichweiten einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes in Österreich, obwohl es ein Bundesgesetz ist. Die Stückzahlbegrenzung hat darüberhinaus keinerlei sicherheitspolitische Bedeutung. Lösungsmöglichkeit: Entfall dieser gesetzlichen Beschränkung.(§ 23 Abs.2 und 3) Wäre auch in Hinblick auf den für 2012 von der EU geplanten Entfall der beiden Kategorien C und D sinnvoll, um dann die Jäger und die Sportschützen nicht zu belasten. Es wäre auch eine Stufenlösung (stufenweise jährliche Erweiterung unter Ausschluß behördlichen Ermessens) denkbar. Jedenfalls sollte die Erweiterung der Stückzahl dem behördlichen Ermessen entzogen werden. Die EU-RL sieht im keine solche Stückzahlbeschränkung vor. Eine solche Vereinfachung wäre also richtlinienkonform. Verwahrungskontrolle: Belastet die Exekutive ungemein und hat keine nützliche Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit. Lösungsmöglichkeit: Eine Kontrolle bei erstmaliger Ausstellung eines Waffendokumentes würde ausreichen. Eine bedeutende Verwaltungsvereinfachung wäre zu erzielen. Kriegswaffenliste: Sollte modernisiert und an die EU-RL angepaßt werden. Halbautomatische Waffen werden schon lange nicht mehr als Kriegswaffen verwendet, sind daher aus dieser Liste zu entfernen. Auch die Vorderschaftrepetierflinten gehören laut EU-RL in Kat. B und nicht in Kat. A. Waffenpaß: Völlig uneinheitlicher Vollzug. Dadurch Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, vor allem in Anbetracht der derzeitigen Kriminalitätssituation. Auch hier besteht ein großer, überflüssiger Verwaltungsaufwand. Lösungsmöglichkeit: Wegfall des Bedürfnisses, das dem behördlichen Ermessen unterliegt. Der Waffenpaß soll an eine psychologische Begutachtung und die Prüfung von Fertigkeiten geknüpft werden. Würde auch Frauen eine wirksame Gegenwehr gegen kriminelle Angriffe ermöglichen. Altersgrenze nach § 45, derzeit 1871. Stammt aus dem NS-Reichswaffengesetz und hätte schon deshalb längst modernisiert werden müssen. Sinnvoll wäre 1900. Auch damit wäre eine Verwaltungsvereinfachung zu erzielen. Völlig fehlt im neuen Gesetz eine Amnestiebestimmung, die in der Lage wäre, illegale Waffen in legalen Besitz überzuführen. Besonders wichtig deshalb, weil seit 1996 immer wieder im legalen Besitz befindliche Waffen rechtlich anderen Bestimmungen unterworfen werden und daher viele legale Waffenbesitzer (vor allem Jäger und Landwirte) unwissentlich einen illegalen Waffenbestand besitzen. Eine solche Amnestiebestimmung mit einer Eigentumsgarantie könnte aus illegalen Waffen legale Waffen machen, die der Behörde bekannt sind und daher einer Kontrolle unterliegen. Vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit wäre dies sehr begrüßenswert. Legale Waffen sind kaum deliktsrelevant. Die vorgeschlagenen Adaptierungen und Änderungen würden bedeutende Verwaltungsvereinfachungen und Kosteneinsparungen bringen, was vor allem in Zeiten einer angespannten Budgetsituation im Sicherheitsbereich von großer Bedeutung wäre. Sicherheitspolitische Bedenken bestünden diesbezüglich nicht, vor allem auch deshalb, weil legale Waffen deliktisch kaum in Erscheinung treten. Überdies ist auf Grund von internationalen Studien erwiesen, daß liberale Waffengesetze eine kriminalitätsdämpfende Wirkung entfalten (USA), während Versschärfungen im Waffenrecht stets zu einer Erhöhung der Kriminalitätsrate führen (GB, Aus). Quelle: www.querschuesse.at
  24. Das neue Waffengesetz ist in Begutachtung Mittwoch, den 24. März 2010 um 14:28 Uhr | Der Entwurf zum Gesetz ist da und zur Begutachtung vorgelegt worden. Die Begutachtungsfrist endet am 16. April 2010. Die Texte dazu sind unter http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/ zu finden. Natürlich wurde die IWÖ nicht dazu eingeladen, eine Stellungnahme dazu abzugeben, wir vertreten ja bloß alle Waffenbesitzer, die von diesem Gesetz betroffen werden und die sind für die Gesetzesbastler uninteressant. Wir könnten nämlich vernünftige, verwaltungskostensparende und bürgerfreundliche Vorschläge machen. Statt dessen dürfen unnötige Organisationen, die von diesem Gesetz und dessen Auswirkungen nichts verstehen (Caritas, SOS-Mitmensch, Amnesty, Rechtsbüro Lamda uva.), ihren Senf dazugeben. Das sind wir inzwischen gewöhnt. Ich werde in kurzer Reihenfolge hier meine Ansicht zu dem Gesetz darlegen: · zuerst meinen Artikel, der in den IWÖ-Nachrichten erscheinen wird, dann · die Stellungnahme der IWÖ im Rahmen des Begutachtungsverfahrens (unverlangt, ist mir aber egal – folgt im nächsten „Querschuß“!) Wer das liest und darüber nachdenkt, kann das nicht so zum Gesetz werden lassen. Der Gesetzesentwurf hat natürlich auch seine guten Seiten, die Umsetzung der Registrierung – wenn sie denn schon sein muß – ist recht gut gelungen. Man hätte aber die Gelegenheit dazu benützen können, Verwaltungsvereinfachungen und Kosteneinsparungen vorzusehen. Statt dessen sind ganz still und heimlich Verschärfungen eingeflossen. Aber lest selbst: Es ist geschafft! Das neue Waffengesetz in der Begutachtung Seit 2007 gibt es die neue EU-Waffenrichtlinie, im Juli 2008 ist sie in Kraft getreten und bis Juli 2010 muß sie in nationales Recht umgesetzt sein. Auch bei uns. Und jetzt ist der ministerielle Entwurf in die Begutachtung gegangen. Jeder kann seinen Senf dazu geben. Wir tun es natürlich auch. Den Lesern der IWÖ-Nachrichten ist schon lange bekannt, was auf uns zukommt. Vor allem geht es um die Registrierung der C- und D-Waffen. Die EU hat es so gewollt. Ein weiterer Kommentar erübrigt sich. Wie wurde das umgesetzt? Recht einfach: · Im Bundesrechenzentrum wird registriert, eingeben werden das die Büchsenmacher und die Waffenfachhändler. Man hat an das bewährte System der bisher vorgesehenen C-Waffen-Meldungen angeknüpft. · Waffen der Kategorie D sind derzeit nicht zu registrieren außer bei Überlassung an einen Dritten. Die C-Waffen sind bis 30.6.2014 zu registrieren. · Bei der Registrierung ist eine Begründung (Jagen, Sport, Sammeln, Selbstverteidigung und natürlich auch bisheriger rechtmäßiger Besitz) anzuführen. Dafür gebührt den Autoren des Gesetzesentwurfes uneingeschränktes Lob. Das ist einfach und auch bürgerfreundlich, außerdem im Einklang mit der Richtlinie umgesetzt worden. Natürlich wäre das ohne die Bereitschaft des Handels, diese Registrierung den Behörden abzunehmen, dabei große Kosten zu tragen und riesige Datenmengen zu verarbeiten, nicht gegangen. Bekommen hat der Handel dafür nichts. Vielleicht gibt es einmal einen Orden. Der Wermutstropfen dabei sind tatsächlich die Kosten: Die Einrichtung der Datenbank im Bundesrechenzentrum wird eine Menge Geld (geschätzt einige Millionen €) verschlingen, Geld, das dem Sicherheitsbudget bitter fehlen wird. Die Hard- und Software, die für die Datenübermittlung tauglich sein muß, wird sicher pro Geschäft mehrere tausend Euro kosten. Kaum ein Händler wird jetzt schon über die entsprechende Einrichtung verfügen. Und schließlich muß der Waffenbesitzer auch dafür bezahlen. Wieviel, weiß noch niemand, aber es wird kaum weniger als 20 € pro Waffe sein. Was man ab 1997 für die Meldung der C-Waffen bezahlt hat, ist verloren, auch die Meldungen sind völlig wertlos geworden. Niemand kennt die genaue Anzahl der betroffenen Waffen, auch das Innenministerium nicht. Seinerzeit wurde die Zahl der Waffenbesitzer (legale Waffen wohlgemerkt) zwischen einer und zwei Millionen geschätzt. Danach gibt es wahrscheinlich 10 bis 20 Millionen Schußwaffen in Österreich. Eine gewaltige Aufgabe, die hier auf die Registrierungsstellen und auch auf das BRZ zukommt. Das stellt die obigen Kostenschätzungen in Frage. In Kanada hat ein ähnliches Registrierungsvorhaben mehr als 2 Milliarden Can$ gekostet, ursprünglich hatte man nur mit 2 Millionen $ gerechnet. Inzwischen ist dort die Registrierung als undurchführbar und sinnlos eingestellt worden. Es gibt aber auch einige Erleichterungen, tatsächlich · Munition für Faustfeuerwaffen kann hinkünftig von Besitzern von C-Waffen erworben werden, wenn diese Waffen für eine solche Munition eingerichtet sind. · Geringfügige Verwahrungsfehler sind nachzusehen. · Schußwaffen Kat. B, deren Modell vor 1871 entwickelt worden ist, zählen nicht auf die Stückzahl. · Einschüssige Schußwaffen mit Perkussionszündung werden frei. Das war es schon - ist nicht wirklich viel, aber immerhin. Das sind schon lange geforderte Erleichterungen, die jetzt endlich umgesetzt worden sind. Auch anerkennenswert. Und was ist mit den wirklichen Erleichterungen, auf die wir alle sehnlich gehofft hatten? Ganz kurz gesagt: nichts. · keine Linderung (oder Abschaffung) der Stückzahlbeschränkung in der Kat. B, · keine Modernisierung der Kat. A, · keine Objektivisierung der Erfordernisse für Waffenpässe, · keine Vereinfachung der Verwahrungskontrolle, · keine Adaptierung der Antikwaffengrenze 1871 (stammt übrigens noch aus der Nazizeit – wo bleibt denn das Verbotsgesetz?). Die Gelegenheit, waffenrechtliche Verfahren zu vereinfachen, Dienstposten einzusparen und Verwaltungskosten ist leider ungenützt verstrichen. Angeblich war das „politisch nicht durchsetzbar“. Ein paar, gar nicht so unwesentliche Verschärfungen finden sich aber auch im Gesetz. Recht unauffällig plaziert, wurden sie zum Teil erst in letzter Sekunde eingebaut. Man muß schon sehr aufmerksam sein, um diese Tücken zu bemerken. · Demilitarisierung von Kriegswaffen geht nicht mehr. § 2 (3) schließt das ausdrücklich aus. Besitzer solcher Dinge – einst vom Bundesheer selbst verkauft(!) – sind plötzlich kriminell. · Innehabung (ein langdauernder Streitpunkt) wird im § 6 (2) definiert, allerdings nur negativ und nicht beispielhaft. Nimmt jemand also beim Verkaufsgespräch bei einem Händler eine Waffe in die Hand, ist das laut künftigem Gesetz keine Innehabung, alles andere schon. Hilft ein Unbefugter beim Tragen einer Waffe oder beteiligt er sich beim Waffenputzen, wird der Sohn eines Jägers von seinem Vater im sicheren Gebrauch der Jagdwaffe unterwiesen, ist das jeweils ein strafbarer Tatbestand. Unfaßbar. · Der Psychotest wird auch neu reglementiert. Nach § (7) kann nun auch die Behörde Testverfahren und die dabei einzuhaltende Vorgangsweise festlegen. Was das bedeutet, ist klar: Man kann damit Testmonopolisten (KfV) schaffen und die lang ersehnte Vernaderung der Testpersonen bei mehrmaligem Antreten durchsetzen. · Auch die Verwahrung wird wesentlich verschärft. Im § 16a werden die Verwahrungsvorschriften auf alle Schußwaffen (auch Luftgewehre) ausgedehnt. Damit können daher in Zukunft auch Waffenbesitzer, die nur Kat.C- und D-Waffen besitzen, also z.B. Jäger und Sportschützen der Verwahrungskontrolle unterworfen werden. · Außerdem gibt es darin eine Verordnungsermächtigung, mit der eine Verwahrung „nach dem jeweiligen Stand der Technik“ vorgeschrieben werden kann. Die Produzenten biometrischer Systeme und kostspieliger elektronischer Sicherungen können sich fette Profite erwarten. · Das Vererben von Waffen der Kat. A ist jetzt auch ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen. Der § 43 (4) verweigert den Erben die Rechtfertigung zum Erwerb solcher Waffen. Damit hat man die verfehlte Rechtssprechung des VwGH in dieser Beziehung gesetzlich zementiert und das Versprechen gebrochen, das man damals den Waffenbesitzern gegeben hat, die gutgläubig ihre Kat. A-Waffen gemeldet haben. Ein perfider Vertrauensbruch und die Waffenbesitzer werden sich daran erinnern, wenn es darum geht, die Registrierung vorzunehmen. Die Beurteilung des Gesetzesentwurfes ist zwiespältig. Einerseits ist die reine Umsetzung der Richtlinie gut gelungen, andererseits wurden einmalige Gelegenheiten zur Verwaltungsvereinfachung, zur bürgerfreundlichen Vollziehung des Gesetzes und zur Anpassung an die liberaleren Bestimmungen der Richtlinie nicht wahrgenommen. Das Schlimmste aber ist, daß geradezu heimlich still und leise Verschärfungen eingebaut worden sind, die geeignet wären, ohne weiter Gesetzesverschärfungen den legalen Waffenbesitz in Österreich nach und nach zu beseitigen. Das Begutachtungsverfahren ist dazu da, Gesetze, bevor sie in den Nationalrat zu Beratung kommen, zu prüfen, offensichtliche Fehler zu beseitigen und auf die Gesetzeswirkung zu überprüfen. Beim Schießmittelgesetz ist das geschehen und es ist in der letzten Minute repariert worden. Dasselbe Team, das vor ein paar Monaten auch das Schießmittelgesetz fabriziert hatte, hat jetzt das Waffengesetz zur Begutachtung vorgelegt. Zu kritisieren gibt es genug und zu reparieren gibt es auch genug. Hoffen wir, daß es wieder gelingt. Quelle: www.querschuesse.at
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