Sollte jemand die Absicht haben, kann er lange genug planen und sich dementsprechend ausrüsten, egal ob Schuß- oder Sonstwasfürwaffe. Man nimmt eben das, was am schnellsten und besten erreichtbar ist und für die jeweilige Absicht den besten erfolg verspricht.
Bis das nächste kranke Hirn den Film "Kettensägenmassaker" nachspielt, vergeht vielleicht nicht mehr viel zeit....
Finde ich nicht. Schau Dir mal die Präambel an. Dort ist von "...die Zahl von Waffen in Privathand zu begrenzen..." die Rede. Allein das ist mMn das vorrangige Ziel des deutschen WaffR. Verwaltungsvereinfachung, Anwendungsfreundlichkeit, Unkompliziertheit- alles das, was großmundig vom gesetzgeber angekündigt wurde, findet man dort nicht.
Frag doch mal einen Richter, wie er das deutsche WaffR findet. Dann versetz Dich in ihn hinein, wenn er über einen Fall zu entscheiden hat, dem er nicht gewachsen ist und Du wirst Dich wundern, weshalb so viele WaffR-Fälle erst in höheren Instanzen von wirklich sachverständigen Richtern entschieden werden.
Dazu hatte ich mich aber schon genug ausgelassen und das ist nicht das Fredthema.