Jump to content

Swordsman

Registrated User
  • Posts

    3777
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    4

Posts posted by Swordsman

  1. Der Schreiber des Leitartikels ist aber auch aus gewissem Holz geschnitzt und faktenresistent. Unterschlägt geflissentlich, daß die Winnenden- und Eisenach- Waffen durch rechtswidrige Taten in den Besitz der Amokläufer kamen und somit illegal besessen wurden. Auch scheint er im Fall Eisenach nichts von den Behördenschlampereien wissen zu wollen, die diese Tat erst ermöglichten! :mad:

  2. Molotovcocktails gelten als Waffen ...

    und schwere Brandstiftung als Verbrechen. Der Schußwaffeneinsatz gegen einen Werfer von Molotovcocktails ist demgemäß zulässig ...

    Zulässig schon, Dir wird aber jeder auf jahrelange Deeskalation geeichte Polizeiführer was anderes erzählen.

  3. Sag ich doch. Molot mit Buckshot. Oder mit Slugs. Oder mit Slugs und Buckshot.

    Und genügend Ersatzmagazine.

    Brandstiftung ist eine gemeingefährliche Straftat. Der Einsatz einer Schußwaffe sollte da durchaus ein probates Mittel sein, derartiges zu unterbinden ...

    Jo, guckst Du hier . Dazu muß aber gesagt werden, sollte man bei jedem Fachwort in anderen Gesetzen nach den Begriffsbestimmungen suchen. Brandmittel sucht man darin aber vergebens.

  4. Kültür?!

    Was kann man da alles verbieten! Verkauf, führen, transportieren, Besitz, Gebrauch von (Schreck)-schußwaffen an/durch Migranten zB...

    Dann noch die bürokratischen Unterlassungen wie KWS usw...

    Man könnte denen ja auch mal den fahrbaren Untersatz beschlagnahmen, da sie offensichtlich nicht in der geistigen Verfassung sind, einen solchen zu führen und bestimmt Verkehrsverstöße unter Mitführung und Anwendung von Schußwaffen begangen haben könnten...

    Das nur mal so als Anregung an unsere mitlesenden Behörden...:wohow:

  5. Sie läßt sich dazu ein ,

    Sehr geehrter Herr ff7af4339c2a53f7f291e07b172ca32d.gif,

    bezugnehmend auf Ihre Frage kann ich Ihnen folgendes mitteilen.

    Nachdem einige Bundesländer in der angesprochenen Ausschusssitzung Bedenken angemeldet haben, hat Baden-Württemberg darum gebeten, die Verabschiedung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften bis zur nächsten Sitzung im September zu vertagen. Diesem Antrag wurde einstimmig stattgegeben. Grund für die Vertagung war das Bedürfnis auch meinerseits, die Vorschriften eingehend prüfen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Katrin Altpeter

    aber nur kurz, es scheinen die Argumente zu fehlen. Aber zwei interessante Anfragen hat sie noch nich tbeantwortet, ich hab mich drangehangen.

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)