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Lugersammler

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About Lugersammler

  • Birthday 12/03/1965

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

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  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. @ Bela, danke Dir für den "sanften Weg". Aber ich bin schon dafür, die mittlerweile in Deutschland herrschende "Behördenhörigkeit" zu ächten. Ich hab es einfach nur satt, alles hinzunehmen. (P.S. Es ist eine ganz normale Rottweil 770 Trap). @ Hollowpoint, ich kenne dich seit Jahren über das Internet und halte dich für jemanden mit großem Sachverstand. Danke für deine Antwort, ich werde "zum Angriff" übergehen. Wozu ist man schließlich im FWR und der Örag. Ich halte euch auf dem laufenden. Grüße, Thomas
  2. Hallo Große Schlange, danke für die schnelle Antwort. Werde mal am Montag den von Dir vorgeschlagenen Weg gehen. Besten Dank, Thomas
  3. Hallo Leute, nach längerem Auslandsaufenthalt mit Y-Tours brauche ich mal einen Rat. ( Wenn ich mich wiederholen sollte, seht es mir bitte nach) Kurzfassung: WBK Gelb neu beantragt für ein Ordonanzgewehr, Lecker K98 gefunden und gekauft, nett mit dem Händler unterhalten, nach einer Trapflinte gefragt, die perfekte Flinte gefunden und gleich mit eingetragen. So, nun geht es los: WBK kam von der Behörde zurück, K98 war abgesiegelt, Flinte jedoch nicht. Begründung vom V1.2: Es ist ein allgemeiner Irrtum, daß man die Gelbe WBK Neu so nutzen könne, wie die Alte Gelbe WBK. Ich solle mir das Bedürfniss für besagte Flinte vom Dachverband (BdMP), bescheinigen lassen. WO SIND WIR DENN HIER? Wie erkenne ich denn bei dieser Aussage, den Unterschied zwischen Gelb und Grün???? Ihr seht, hier ist kundiger Rat gefragt. Besten Dank vorab und Grüße an alle, Thomas
  4. Der VDB informiert: Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit ( also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten. Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen. Grüße, Thomas
  5. Hm, ich sehe das von einer ganz anderen Seite. Damals hieß es doch beim Umbau zum Einzellader " nicht Rückbaubar mit handelsüblich erhältlichen Mitteln". Und jetzt soll es funktionieren? Wirft das nicht seitens der Behörde Fragen auf? Grüße, Thomas
  6. Ist halt nur ärgerlich, daß es so lange gedauert hat, bis der Kerl abgeschoben wurde. Obwohl ich heute morgen in den Nachrichten gehört habe, daß Er ganz schnell wieder bei uns sein kann. Grüße, Thomas
  7. Also mein Tresorschlüssel liegt immer sicher an.. öhm also er liegt... ist sicher verwahrt am... äh, vdammt wo hab ich den bloß.... :mrgreen: Kleines Scherzle am Rande. Grüße, thomas
  8. Na dann will ich auch mal was zum besten geben. Meine Schulter und mein Ego machten Bekanntschaft mit der .458 Win Mag und den Wiederladekünsten eines Bekannten. Es ist schon etwas her, da traf sich unsere RAG einmal Samstags im Monat auf der Hardhöhe zum Schießen. Jeder brachte was mit und die Wummen wurden kräftig ausprobiert. Nur Christoph blieb mit seiner .458 ziemlich einsam. Mein Mitleid siegte und er drückte mir voller Freude sein Gewehr in die Hand und ich legte mich in Positur. Mehrfache Einwände wie z.B. stell dich besser hin, das ist angenehmer wurden schlichtweg ignoriert, den als Held vom Erdbeerfeld gibt man sich ja keine Blöße. Es rummste gewaltig, mein Lage verschob sich um einige Zentimeter nach hinten und ein brummen wie nach einem Stromschlag erfüllte meine Schulter. Als das allgemeine Gelächter etwas nachließ, gab man mir eine zweite Patrone die ich dankend ablehnte. Für den Rest des Tages hatte sich das Schießen für mich erledigt. Fazit: Seit dem höre ich auf gut gemeinte Ratschläge. Grüße, Thomas
  9. Yepp, ist eine P99. Gruß vom Tom
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