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Posts posted by Max
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Clifford, nicht bloß das Essen, denk mal an die roten Viertele. I glaub jetzt schlotz i ois, macht mich jetzt so richtig an.
Gruß von Max
Bodenseewassersäufer und Vierteleschlotzer
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Auf der IWB in Stuttgart war das LKA Baden Württemberg mit einem Stand vertreten. Auf meine Fragen nach dem neuen WaffG wurde ich kompetent beraten (soweit dies bei der derzeitigen Rechtsunsicherheit möglich ist) und hatte insgesamt den Eindruck dass man sich mit der Materie intensiv auseinandergesetzt hatte, was auch die ausliegenden Merkblätter bestätigten.
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Bei einem B-Schrank ist das so, da gibt es nur unklassifizierte Innenfächer.
( der Schrank als Ganzes hat ja bereits die Klassifizierung B )
Bei den A-Schränken ist ein einwandiges Innenfach ebenfalls unklassifiziert.
Nur doppelwandige Innenfächer (allseitig) erfüllen die Norm nach VDMA Stufe B.
Ich habe es bei meinem A-Schrank überprüft, das Innenfach ist rundum Doppelwandig.
Feststellen lässt sich das leicht mit einem Meterstab oder Lineal, einfach innen und aussen messen.
Wenn Du einen A-Schrank hast, mit nicht allseitig doppelwandigem Innenfach erfüllt es nicht
die Anforderungen der Stufe B.
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@ Dirty Harry,
wenn es sich um ein B-Fach handelt, hat dieses Innenfach eine doppelte Wandung (sonst wäre es nicht zugelassen nach VDMA STUFE B ). Wozu willst Du dann noch eine Aussenwand?
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Die Erfahrungen von Nightforce decken sich exakt mit meinen.
Eine aufmerksame Standaufsicht ist hier nötig.
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Im §58 stehen zwei wesentliche Sätze die klar formuliert sind. Einmal "Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes gelten fort" sowie "Erlaubnisse zum Erwerb von Munition berechtigen auch zum Besitz".
Wurde berechtigt Munition erworben und ist diese Berechtigung noch vorhanden, gilt sie auch für den Besitz.
Dies sehe ich nicht als Spekulation, das ist Gesetzestext.
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Je öfter ich mir den §58 durchlese, um so mehr gelange ich zu der Überzeugung daß hier nicht die gesamte am 1.4. im Besitz eines Schützen befindliche Munition gemeint sein kann.
Gründe:
1. Erlaubnisse gelten weiter
2. Erlaubnisse für den Erwerb gelten jetzt auch für den Besitz
3. Anmeldefrist bis 31.8.03
4. Die Anmeldung bei der Behörde gilt als Besitznachweis
Wenn nun wie bei Pkt.2 ab 1.4. Erwerbserlaunisse auch zum Besitz berechtigen macht doch eine Anmeldung keinen Sinn. Desweiteren gilt eine Anmeldefrist bis 31.8.03. Wen interessiert am 31.8. überhaupt noch welche Munition ich am 1.4. besaß? Die hat doch bis dahin längst die Scheiben perforiert. Dann noch der Satz "Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz".Wenn wie unter Pkt 2 dargestellt die Erwerbserlaubnis bereits zum Besitz berechtigt, warum brauche ich dann noch eine Besitzberechtigung in Form einer Anmeldung bei der Behörde?
Aus diesen Gründen kann es sich nur um Munition handeln die einmal rechtmäßig erworben wurde, für die es aber nun keine Besitzberechtigung gibt. Z.B. Rechtmäßig besessener K98 wurde verkauft. Die Munition dafür befindet sich noch im Besitz des Schützen (dies ist nach altem Waffenrecht zulässig, da es hier nur den Begriff der Erwerbsberechtigung, jedoch nicht die Besitzberechtigung gibt).
Die noch vorhandene Munition für den K98 muß nun bis 31.8.03 angemeldet werden. In diesem Zusammenhang würde auch Pkt.4 einen Sinn ergeben.
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und wenns ne Digitale is, liegt die Treibladung bei 4 Megapixel oder?
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Das FWR hat wohl wirklich nur durch transparente, für jeden Schützen, Jäger, Sammler erkennbare und bewertbare Tätigkeiten die Möglichkeit seine Mitgliederzahl massiv zu erhöhen. Die Skepsis vieler Schützen liegt vermutlich hier begründet. So wie es zur Zeit läuft wird bei einem "harten Kern" interessierter Schützen bleiben.
Etwas in dieser Richtung hatte ich von der neuen Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit erwartet. Bisher vergeblich. Warum beteiligt sich Sylvie Meller z.B. nicht hier aktiv in diesem Forum? Warum hören wir in den Vereinen nichts von Öffentlichkeitsarbeit?
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nee elp, nich begrenzen. Manchmal gibts im Verlauf des
Threads ganz gute Diskussionen.
Gruß Max
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@AndreB,
nee, mit Druckluftschleudern der neuesten Art ( FWB usw)
sowie sogenannten :shoot: Heißgasexpansionsgewehren :shoot:
im cal .22.
( Beide Waffentypen schieß ich auch mit viel Freude an der Sache
und weiß den Wert für die Ausbildung zu schätzen)
Aaaaaaaaaaaber, den meisten Spaß bringt einfach cal. 45 und Co. :2guns:
@ Karaya,
habs jetzt verstanden :idea: . Ist etwa so daß Sohnemann Internetfachmann
ist und Papi sich doch etwas zurückhält. Aber das Lob für fortschrittlichen
Verein behalt ich mal (vorerst) für mich.
Gruß Max
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Betr. Fortschrittlicher Verein.
Wir sind halt ein DSB - Verein mit leichtem Hang zur Tradition.
Da Neuerungen reinzubringen ist schon hart. Als wir mit der
Gebrauchspistole angefangen haben wurden wir schon mal
etwas schief angesehen. Bei einer der ersten 20 sek. Serien
kam einer an und fragte was die Ballerei soll. Das haben wir
jetzt aber hinter uns seit wir öfter mal den Kreis- und/oder
Bezirksmeister stellen.
Was mich dort in der Hauptsache hält, sind gute Trainingsmöglichkeiten
und keine zu große Fahrstrecke.
Gruß Max
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Guter Vorschlag Rusty,
aber (Ironie an) bei uns im Verein wissen die meisten nicht
mal daß es Internet gibt (Ironie aus). :z1z:
Ich hab den Vorschlag schon gemacht, hab auch erklärt wie man
z.B. zu Visier, WO, FWR oder zur Homepage von DSB bzw. BDS
kommt. Da kam nix bei raus. Auf Nachfrage kommt dann die
Antwort: Hab noch keine Zeit gehabt, oder was ähnliches.
Manchmal in dieser Hinsicht ein etwas frustierter Max
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Vom Forum kommt für mich zu wenig Info rüber. Die Idee
von Clifford per email zu informieren find ich gut.
Gut wäre auch eine Art "Argumentationshilfe" um neue
Mitglieder in den Vereinen zu werben (das klappt bisher
gar nicht).
Wie wäre es noch den DSB zu motivieren seinen Mitgliedern
den Beitritt ins Forum zu empfehlen.
Gruß Max
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Hallo D.H. freut mich sehr daß Du an "Board" bist.
Gruß Max
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Hi Rusty,
ich würd mich ja wahnsinnig freuen wenn es so viele wären,
aber es sind leider nur 26821 Mitglieder beim Forum.
Gruß Max
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@ Nightforce,
wenn die Waffe vor Einführung des Waffengesetzes von 1972
erworben wurde hat sich zumindest beim kauf niemand strafbar
gemacht. Langwaffen waren damals frei ab 18 Jahren.
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Seit zweieinhalb Jahren bin ich im Forum.
Was ich bisher noch nicht geschafft habe, ist einen
Vereinskollegen zu überzeugen obwohl wir über
160 Mitglieder haben.
Endlose Diskussionen und auch das verteilen von
Aufnahmeanträgen hat nichts, aber auch gar nichts
gebracht.
Wie sieht das in anderen Vereinen aus mit der
Mitgliederwerbung fürs Forum?
Gruß Max
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Keine Sorge Hollowpoint,
ich habs nicht so mit dem englischen und muß hier
bleiben.
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Hi Klaus,
Ab 2003 gibt es die VDMA Norm mit Einstufung A , B , usw.
nicht mehr. Laut Information im Katalog der Firma ZFS Sagerer
Tresore verliert die deutsche VDMA ab 2003 ihre Gültigkeit,
ersetzt wird sie durch die europäische EN 1143-1 mit ihren
Widerstandsklassen 0 , 1 , 2 usw.
Aus diesem Grund gelten die B-Schränke auch nur als gleich-
wertig, wenn sie bis 31.12.2002 gekauft wurden.
In diesem Katalog werden auch die Unterschiede zwischen
den einzelnen Klassen beschrieben( zB. Gewicht und Wandstärkrn
von Tür und Korpus).
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Jau Cliff, so isses :!:
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Hi Klaus,
Till hat völlig recht. B-Schränke sind rechtlich gleichgestellt.
Gleichwertig (vom Aufbau her) sind Sie nicht. Bei der
gleichzeitigen Aufbewahrung von Waffen und Munition wird
im Gesetzestext auch nicht auf einen B - Schrank verwiesen.
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Hallo Karaya,
gute Idee was zum Thema Notwehr zu schreiben, die
Sachkundeprüfung ist lange her und der Vortragende
hatte nicht die Gabe etwas gut rüberzubringen.
Gruß Max
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Frage an unsere Juristen,
der Einsatz von CS oder Pfefferspray erfolgt ja in der Regel
in Notwehr (Gunimmo hats angedeutet).CS ist gegen zweibeinige
Angreifer erlaubt Pfeffer nicht.Was passiert mir wenn ich Pfeffer
doch anwende (auch im Hinblick auf Waffenbesitz)
Max
EWB für Tingle-Pistole?
in Lawcorner
Posted
Vor Jahren gabs mal Zoff wegen der Tingle. Damals hieß es die hat kein historisches Vorbild, d.h. die soll es Früher so nie gegeben haben. Damit wäre sie kein Nachbau einer historischen Waffe sondern sozusagen eine "Neukonstruktion" und damit eben auch WBK pflichtig.