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trichter

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Everything posted by trichter

  1. Und hier noch mal auf juris.de Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel Das VG Minden hat entschieden, dass einem Justizvollzugsbeamten eine Nebentätigkeit für das Gewerbe "Waffenhandel" nicht zu erteilen ist. Ein Justizvollzugsbeamter hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Erteilung einer entsprechenden Genehmigung geklagt. Das VG Minden hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des VG Minden kann das vom Kläger zum Gegenstand seines Antrags gemachte Gewerbe dienstliche Interessen beeinträchtigen. Die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Handel mit und Vermittlung von Schusswaffen und Munition" könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein. Das rechtfertige die Genehmigungsverweigerung. Dass dem Kläger in der Vergangenheit eine entsprechende Genehmigung erteilt worden sei, führe nicht zu einem Anspruch auf Verlängerung. Ebenso wenig sei dem Kläger allein zum Zweck der Abwicklung seines Gewerbes die begehrte Genehmigung zu erteilen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA130200544
  2. Ich lese das zumindest so aus dem Welt-Artikel heraus... Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage eines Beamten am Donnerstag ab (4 K 1627/12). Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts von Donnerstag beim Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Genehmigung dieser Nebentätigkeit gestellt, die das Land aber nicht erteilte. Der Handel mit Waffen könne dienstliche Interessen beeinträchtigen, begründeten die Richter die noch nicht rechtskräftige Entscheidung. Der Handel mit und die Vermittlung von Schusswaffen und Munition könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Genehmigung - auch nicht zur Abwicklung seines Geschäfts. http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/nordrheinwestfalen/article113806432/JVA-Beamter-will-mit-Waffen-handeln.html
  3. Hier noch eine Quelle: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/verl/JVA-Beamter-darf-nicht-mit-Waffen-handeln-e7845ac6-b1fc-45da-8e0b-bf6dddfc19dd-ds Hier auch: http://www.nw-news.de/top_news/7944109_Gefaengnisbeamter_aus_Verl_darf_nicht_mit_Waffen_handeln.html Was mich an dem Urteil stört, ist die Begründung: Schadet dem Ansehen der Verwaltung und nicht Schadet der Gesundung des Beamten...
  4. Nee, warum? Du musst auch weiterlesen... Es geht um Zuverlässigkeit und darum, warum man als Angehöriger einer x-belibigen Berufsgruppe mit einer Nebentätigkeit dem Ansehen der Berufgruppe schadet.
  5. Ich hatte mal recherchiert und die Rechtslage bei Übersetzungen wird von Juristen augenblicklich so gewertet, daß eine blosse Übersetzung kein eigenes Werk darstellt - daher auch gegen das Urheberrecht verstossen würde... In diesem Fall liegt aber die Genehmigung von Evan Todd vor und es sollte keine Probleme geben.
  6. Ähem, bin ich noch im richtigen Thread zur Opferkarte des Herrn Grafe? Egal - will nur kurz melden, daß bis jetzt die Internetversion der PDF-Datei allein von unserer Seite 193 mal heruntergeladen wurde! Hoffe, daß sie auch weite Verbreitung findet! Danke noch einmal für die Fleißarbeit!
  7. Ich habe mal gesucht und fand folgendes: er glaubte wohl, daß die Magazine "pre-ban" waren, als er sie gekauft hatte... "On Sunday January 6th he was arrested for possession of five, 30 round empty magazines that he believed were pre-ban magazines when he purchased them." Quelle: http://www.gofundme.com/1tkukc#description Ich werde das in den News gleich mal klarer formulieren....
  8. Kann mich ja zu dem Fall selbst mal äussern: Abgemahnt wurde die Verwendung eines Fotos, welches in einem WELT-Artikel über die Jagd eingebettet war. Alles - so wie ich bis dahin glaubte - rechtens, weil ja nur ein paar Sätze aus dem Artikel übernommen wurden und dann ein Link auf das Original gesetzt wurde! Pustekuchen! Wie nightingale schon schrieb - so sagt es auch das Urheberrecht - ist die Nachricht an sich nicht geschützt (bedeutet: der Inhalt der Nachricht), aber der Text einer Nachricht aus irgendeiner Quelle übernommen, unterliegt dem Urheberrecht und dafür müsste man entweder a) eine Genehmigung des Urhebers erhalten oder dafür bei der VG Wort löhnen (ist der Verein, der an allen USB-Sticks, CD-ROMs, Kopierern, Druckern mitverdient, weil mittels dieser Dinge Kopieen angefertigt werden "könnten") Die dritte Möglichkeit ist die sogenannte Zitierfreiheit - das bedeutet aber, daß man sehr viel Hirnschmalz in den "umgebenden" Beitrag investieren müsste, nur damit man 2-3 Satzschnippsel der Fremdquelle als Zitat einfügen darf; da kann man in den meisten Fällen auch gleich ganz drauf verzichten und was Eigenes schreiben. Zitierfreiheit ist angebracht, wenn man Statements aus Artikeln selbst an den Pranger stellen möchte... Ich finde, daß das Urheberrecht in diesen Belangen sehr unpräzise formuliert ist und man jedem, der mal mit Abmahnungen wegen Urheberrechts zu tun bekommt, raten sollte, sofort einen Anwalt in diesem Fachgebiet zu konsultieren - auch wenn es Geld kostet! Durch Rechtsschutzversicherungen werden Urheberrechtsbelange nicht gedeckt, aber man kann durch die vielen juristischen Fallstricke so viele Fehler machen, daß man das lieber dem Anwalt überlässt - kommt unterm Strich wirklich günstiger. Und ganz wichtig: Bitte daraus lernen und die Schlussfolgerungen ziehen! Auf alle Fälle haben wir alle Artikel aus Fremdquellen, die den öffenlichen Medien entstammen, ins Archiv verschoben und die Bilder daraus entfernt. Weiter werden wir die Zitiermöglichkeit nur anwenden, wenn es angebracht ist und wieder mehr selbst tippen. Generell werden nur noch selbst erworbene Fotos eingebunden. Weitere Maßnahmen werden bestimmt noch in Betracht gezogen... Grüße an alle Leser! Thomas
  9. Wo ist denn hier der "Gefällt mir"-Button?:!:
  10. Da muss ich mich wohl als der Schuldige zu erkennen geben: Grund: weil es bei einigen Artikeln wirklich schwer fiel, zu entscheiden, ob Glosse oder Meinung und Du hast Recht - ich hatte es mir diesbezüglich in der Vergangenheit immer sehr leicht gemacht, weil Du eigentlich immer sehr bissige Artikel verfasst hattest. Ich werde Deine Beiträge mal durchgehen und wenn ich bei einem der Texte nicht ein kleines bisschen schmunzeln muss, dann kommt er unter Meinungen, ist das ok? Gruss Thomas
  11. Fairerweise muss ich sagen, daß die Übersetzung von Nico stammt; die er wohl hier auch gepostet hat und er mir die Erlaubnis gegeben hat (über seine Facebook-Aktivität in der Gruppe Waffenlobby), die Übersetzung bei Legalwaffenbesitzer.de einzustellen. Das Lob für die Übersetzung gebührt also nicht den den Betreibern der Seite - wir wollen nur das Sprachrohr sein, das mit geeigneten Artikeln den Lesern das Thema Waffen(un)recht näher bringen möchte! Gruss Thomas
  12. Kreismeister .357 Magnum mit 385 Ringen und 2. Platz Lupi mit 362 Ringen (Mannschaftplatz 1) Bin sehr zufrieden und ich hoffe, daß ich bei der LM im Mai ähnliche Revolverergebnisse erziele, damit ich einmal im Leben nach München komme. Allerdings starte ich bei der LM neben Ralf Vanicek und Helge Peters - da flattert mir immer die Hose - letztens hatte es nach dem Finale nur zum 4.Platz gereicht.... Beste Grüße Thomas
  13. Henry, auch von mir herzlichen Glückwunsch zu dem Ergebnis! Weiter so bei der LM!
  14. So, leider habe ich bei der LM GK-Revolver .357 Magnum nur den undankbaren 4.Platz schaffen können (371 Ringe). Die liebe Aufregung.. Für das Treppchen fehlte mir das Glück, daß ich im Finale eine sehr gute Serie schieße und der Schütze vom 3. Platz seine seine Finalserie versemmelt - oder wegen MIP-Unterschreitung disqualifiziert wird. War trotzdem ein schöner Wettkampf, Wetter war perfekt und eigentlich freue ich mich ja eigentlich schon, wenn ich unter den Top Ten des Landes lande. Einen 4. Platz als Einzelschütze habe ich bei einer LM bisher noch nicht schaffen können! Achja - bei der MIP-Kontrolle habe ich auch Schwein gehabt: 350,4 bei einem 158 grs Geschoß! Puh!
  15. Das war das Wort zum Sonntag - es sprach seine Magnifizenz, Domkapitular Monsignore Nachtigall... Dem ist nichts hinzuzufügen - ein bewußtes Abziehen in Kombination mit der irrigen Annahme, daß es einen Haltepunkt gibt - führt in aller Regel (egal, ob Kurz- oder Langwaffe) zu einem schlechterem Treffer, als wenn man beim Kreisen im Halteraum vom Schuß überrascht wird! Amen!
  16. Ich war mal ein Doppelpost! Inhalt siehe nächster Beitrag
  17. Indianer in der DDR? Meinst Du Rothäute? Ja, die gab es massenhaft - hatten ja aus diesem Grund auch ihr Reservat eingezäunt...ähhh eingemauert... Jetzt mal im Ernst - ich weiß, daß es viele Hobby-Indianer gab und daß es Treffen ähnlich der hiesigen Westerntreffen gab, hab mich aber nie dafür begeistern können! Warscheinlich waren das verkappte Swingerclubs und die wollten unter sich bleiben...
  18. Du machst zu viele Onlinetests und liest zu viel WOanders!
  19. Wir hatten vor ein paar Jahren auch das Problem und kamen zu dem Schluß, daß die Waffen entweder voraus gesendet werden oder jemand, der mit dem Auto fährt, nimmt diese mit! Unser Verien hatte allerdings eine Ausnahmeregelung bei unserer Regionalbahn erwirken können - man muss sich nur mal mit denen an einen Tisch setzen, denen alles erklären und zeigen, daß es ja nur Sportgeräte sind, die transportiert werden müssen. Das wird bei der DB aber wohl nichts werden!
  20. Nee, ich hatte ein paar Schachteln Geco .22lfb gebunkert! (so Rot-schwarze Schachteln) Diese habe ich aber schon ein ganz paar Trainingstage in Gebrauch - ohne eine solche Störung! Vielleicht braucht es ja eine gewisse Zeit, bis der Kleister alles zusifft! Nach dem Anfassen will man sich immer die Hände abwischen - so schlimm ist das mit dieser Sorte... Ich werde die verbliebenen mal auspacken und abwischen... Vorher hatte ich immer die billige von Allermann gekauft und das werde ich auch in Zukunft wieder tun!
  21. Man erhofft das zumindest! So eine Störung wie bei der Duellserie bei der LM habe ich zumindest noch nicht erlebt!
  22. Dann muss man Abends meist noch mal ran! Knick-knack, verstehste?
  23. Klasse! Super Ergebnis! Bin gestern mit hängenden Ohren von der Lm Sportpistole zurückgekommen! Nach der 2. Waffenstörung in der Duellserie habe ich abgebrochen! Verdammter Mist! Die Waffe repetierte nicht mehr richtig - besser gesagt, die Hülsen wurden nicht mehr richtig ausgezogen... und wenn man bemerkt, daß man ein totes Pferd reitet, sollte man absteigen! Waffe (SIG Hämmerli P 240) wurde nach dem Reinigen noch 2x beim Training benutzt und funktionierte tadellos - ich habe allerdings die Munition im Verdacht, die ich seit ca. einem halben Jahr einsetze. Die ist dermaßen gefettet, daß die Rückstände nach längerem Schießen verharzen und festbacken. Ich werde dem Problem mal auf den Grund gehen!
  24. DSB-Sportordnung - wenne Geduld hast maile ich Dir die Seite als PDF.... kannste mir Deine e-mail adresse per pn geben?
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