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mühleberg

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  1. Vor kurzem sah ich einen interessanten Beitrag von FocusTV. Einen Beitrag über gepanzerte zivile Autos. Es gibt verschiedene Schutzklassen die bis zu einer bestimmten Grenze gehen können. Die höchste Schutzklasse hält sogar gegen Handgrantenexplosionen und Kaliber 50 BMG stand. In einem Versuch sah man eine inzensierte HG-Explosion bevem dem gepanzerten ahrzeug detonieren, aber das Auto konnte danach weiterfahren. Unglaublich mit welchen Waffen und häufig versuchsweise auf das Auto und die Scheiben geschossen wurde. Mit Pumpgungs und halbautomatischen Waffen wurde das Auto von allen möglich und unmöglich denkenden Weisen und Winkeln beschossen. Es wurde unter anderem ein Versuch unternommen, bei einer gestellten Szene über 1 Minute lang Dauerfeuer mit verschiedenen Waffen auf das Auto geschossen, zuletzt sogar mit Knüppeln auf die Seitenscheiben draufgehauen wurde. Der Wagen hat alles überstanden und fuhr per Rückwärtsgang und anschliessender Drehung Richtung Fluchtfahrrichtung davon. Natürlich hat solch ein Schutz seinen Preis und dürfte für Otto-Normalbürger nahezu unerschwinglich sein. Auch das Fahrverhalten ist anderes, da so ein Wagen, meistens BMW oder Mercedes gut und gerne über 3 Tonnen schwer sein kann.
  2. Habe mir schon mal überlegt ein US 30 M1 carbine zu erwerben. Werden günstig angeboten und man bekommt viel für wenig Geld. Die Klappchaftvariante ist aber etwas teurer. Ich weiss nicht wie teuer die Muniton ist. Würde mich über Erfahrungsberichte freuen und würdet ihr mir zu einem Kauf raten oder doch eher abraten, zur Verwendung als sog. Plinkinggun.
  3. @ Mattias Und was ist, wenn ich dazu keine Lust habe und sozusagen mal ein Jahr nicht schiessen möchte? Für mich ist es doch einen Zwang. Schliesslich muss ich in Deutschland mittels grüner WBK, trotzem pro Jahr eine gewisse Anzahl Stunden absolvieren auf einem Schützenstand oder ähnliches. Das ist praktisch ein Zwang, da wenn man keinen Bock hat wenig oder gar nicht zu schiessen, Gefahr läuft, seine grüne WBK zu verlieren. Wenn ich gar nicht schiessen will, muss ich eine rote Sammler- WBK beantragen. Ich finde das in DE sowieso einen Blödsinn, Schützen und Sammler mittles verschieden farbiger WBK's zu unterteilen. Ich meine wenn jemand eine Waffe erwirbt, soll er doch selber entscheiden können, ob er damit regelmässig schiessen gehen will, oder damit nicht zu schiessen, um die Waffe in eine Vitrine zu stellen. Ich kann und darf meine Sig P 226 als Beispiel ein Jahr lang gar nicht schiessen, dafür nächstes Jahr 2000 Schuss mit dieser Waffe abgeben, das spielt überhaupt keine Rolle. Für mich ist das Zwang, wenn man gezwungen wird mittels grüner WBK, eine bestimmte Anzahl von Stunden/oder Schuss pro Jahr abzugeben bzw. zu absolvieren, wenn man seine Berechtigung nicht verlieren möchte. Ich meine wenn ich ein Auto kaufe, ist es mir ja auch selber überlassen, ob ich das Auto ein Jahr lang in der Garage stehe, oder damit 30000 Kilometer im Jahr abspule. Ich denke so sollte es beim Waffenerwerb in DE auch sein. Abschaffung dieser verschiedenfarbiger WBK'S und die Freiheit der Waffenerwerber und Besitzer, selbst zu entscheiden, ob sie Sammler oder Schützen wie auch gemischt werden sein dürfen und dies selbstverständlich ohne Zwang oder Rechtfertigung.
  4. Also mich schüttelt es so richtig durch, wenn ich solche Beiträge lesen muss, wie da gestritten wird. Könnte man nicht nach guter alter Väter Sitte eine Abstimmung aller Mitglieder des BDMP durchführen, um den Präsi des BMDP das Vertrauen auszusprechen oder ihm dieses zu entziehen. Sollte eine Mehrheit ihm das Vertrauen entziehen, müsste der Präsi des BDMP konsequenterweise zurücktreten.
  5. Ich habe mit Interesse eure Beiträge gelesen. Auch besitze ich besagtes DWJ wo das Interview mit der Dr. Schilling drinsteht. Ich bin ja davon glücklicherweise nicht betroffen. Für mich zeigt sich Anhand dieses Beispiels deutlich, wo Vereinszwang hinführen kann, wenn man als Waffenbesitzer darauf angewiesen ist. Abgesehen davon, das ich es sowieso eine Sauerei finde, das man legale Waffenbesitzer zwingen kann in einem Schützenverein Mitglied zu sein, wenn sie nicht ihre grüne WBK verlieren wollen, komme ich nun zum besagten Beitrag. Ich finde dies unglaublich, was hier der Dr. Schilling von sich gibt. Nicht im Traum hätte ich gedacht, das so etwas in einem Rechtsstaat wie Deutschland möglich wäre. Waffen auf gelbe WBK die man in meinem Land ohne Probleme im Waffengeschäft seines Vertrauens und in vielen Fällen sogar auch ohne WES (Waffenerwerbsschein) praktisch in unbegrentzer Menge einfach mittels Bargeld, Visa etc. kaufen kann, wird von dem Dr. Schilling sogar noch eine Verschärfung für die gelbe WBK verlangt. ...Wir möchten Schwachstellen im Geflecht der waffenrechtlichen Vorschriften beseitigen, um sicherheitsrelevanten Fehlentwicklungen in der Praxis vorzubeugen, damit Angriffsflächen gegenüber dem legalen privaten Waffenbesitz ausgeschlossen werden... Diese Aussage kann man im Interview des DWJ nachlesen. Also bei Waffen, die man mittels gelber WBK erwerben kann, ist doch diese Aussage nur noch rubbish. Sorry aber zumindestens in der Schweiz ist mir kein Fall bekannt, wo ein legaler Waffenbesitzer mit seiner Perkussionspistole, Steinschlosspistole usw. ein Verbrechen oder sogar vorsätzliche Tötung begangen hat. Als ob durch Waffen, die man mittels gelber WBK erwerben kann die öffentliche Sicherheit gefährdet würde. So jedenfalls empfinde ich die Aussage des Dr. Schilling. Ueber das ganze Interview kann ich nur den Kopf schütteln. Wieso macht er dies. Ich habe immer gedacht ein Mann in seiner Position, würde sich für die legalen Waffenbesitzer und ihre Rechte einsetzen und sich nicht dagegen stellen. Jemand wie er, sollte eigentlich wissen, dass vom legalen Waffenbesitzer oder Erwerber, der auch noch Waffen mittels gelber WBK erwerben will, keine Gefahr für die Allgemeinheit und die Oeffentlichkeit ausgeht. Im Prinzip vom seriösen Waffenbesitzer man keine Angst haben muss, das gleich Anarchie ausbrechen wird. Ich finde es so schade, das Herr Dr. Schilling auf Konfrontationskurs gehen möchte offenbar mit dem FWR, aber nicht die Synenergien gemeinsam nutzen will. Meiner Meinung nach diskretiert sich Dr. Volmar Schilling mit seinen Aussagen selber und ist als BDMP-Präsident untragbar geworden. Jemand der wohl die Mehrheit der legalen Waffenbesitzer mit seinen Aussagen das Vertrauen entzieht, sollte nicht mehr im Vorstand eines Schützenvereines sein, denke ich. Das ist doch alles sowieso ein Gurken und Randensalat mit diesen Vereinsquerlereien, der viel Kraft und Aufwand erfordert und die Gegner eines liberalen Waffenrechtes erfreut, wenn man sich selber gegenseitig in's eigene Fleisch schneidet. Meiner Ansicht gibt es nur eines was richtig wäre. Der Vereinszwang muss abgeschafft werden (egal welche WBK man nun hat), so das jeder Waffenbesitzer selber entscheiden kann, ob, wieviel und wann er schiessen will und er für dies in einem Schützenverein beitreten möchte, oder eben nicht. Halt einfach so wie in der Schweiz, wo es jedem Waffenbesitzer freigestellt ist, ob er Mitglied in einem Schützenverein werden will, oder nicht will. Ich befürchte leider das dies in Deutschland nicht geht, respektive die Regierung dort, dies dem Waffenbesitzer nicht erlauben würde, da man ja dann das Waffenrecht komplett überarbeiten müsste.
  6. Habe noch etwas anderes interessantes in diesem Bundesgesetz über Waffen... gefunden. Art. 2 Geltungsbereich 1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Armee, die Militärverwaltungen sowie die Zoll- und die Polizeibehörden. 2 Nicht unter dieses Gesetz fallen: a. antike Waffen; b. Druckluft-und Co2-Waffen; c. Waffen, für die verwendbare Munition nicht mehr im öffentlichen Handel erhältlich ist und auch nicht mehr hergestellt wird. 3 Die Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 und des Jagdgesetzes vom 20. Juni 1986 bleiben vorbehalten. Vorallem Leute die nur CO2 Waffen kaufen oder sammeln wollen ist dies ein Vorteil. Leider ist dies in Deutschland anders geregelt mit den Druckluft und CO2 Waffen zumindestens. ein wenig eingeschränkt-oder? Zu den antiken Waffen steht unter Verordnung über Waffen... Art. 2 Antike Waffen Als antike Waffen gelten: a. Hand- und Faustfeuerwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden; b. Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor dem Jahr 1900 hergestellt wurden. So das war es einmal. Will euch ja nicht mit diesen Auszügen auf die Nerven gehen. War mir nur noch wichtig mitzuteilen, für wenn dieses Gesetz in der Schweiz gilt und für wenn nicht.
  7. Das mit der Selbstverteidigung ist ein heikler Punkt. Ich wie die allermeisten Waffenbesitzer haben ihre Waffen zu Sammlerzwecken oder für das sportliche Schiessen gekauft. Trotzdem gibt es auch Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer eine Waffen zur Selbstverteidigung anschaffen wollen, zumindestens ist das in der Schweiz möglich. Ich denke da vorangig an Leute, die vielleicht schon einmal Morddrohungen usw. bekommen haben und sich wenigstens in den eigenen vier Wänden schützen wollen. Dies dürfte aber nur ein ganz kleiner Teil der Waffenbesitzer sein, denoch gibt es in meinem Land solche Leute, wie wohl fast überall auf der Welt. Zum Thema Selbstverteidigung mit der Kurzwaffe noch was. Man handelt sich juristisch gesehen, viele Probleme ein, sollte man bei einem Einbruch zur Waffe greifen und dann tatsächlich schiessen. Man sollte dies so weit wie möglich unter allen Umständen vermeiden. Ich persönlich bin im Militär im Verteidigungsschiessen sprich NGST (Neue Gefechtsschiesstechnik) mit der Faustfeuerwaffe geschult worden. Aus verständlichen Gründen, da meines Wissens das Combat respektive Verteidigungsschiessen in Deutschland für Otto-Normalbürger verboten ist, werde ich daher nicht näher drauf eingehen. Schliesslich habe ich dies ja nicht freiwillig in der Armee gemacht, sondern musste dort gewisse Techniken lernen. Ich kann nur soviel sagen, ein ungeübter Schütze trifft unter Stress auf 5 Meter die Pappscheibe nicht. Habe ich selbst bei der Ausbildung bei anderen Soldaten miterlebt, denn es ist gar nicht so einfach, wie sich manche das vorstellen.
  8. Im schweizerischen Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition steht; Art. 3 Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet. Frage: Gibt es solch einen ähnlichen Passus eigentlich auch im deutschen Waffenrecht? Und wenn ja wie ist der exakte Wortlaut dort? Und wenn nein warum nicht? P.S: Das Recht auf Waffentragen wird in der Schweiz durch den Gesetzgeber sehr restriktiv gehandhabt.
  9. Also in der Schweiz ist viel einfacher eine Waffe zu erwerben. Fast so einfach wie wenn man zum Bäcker geht. Braucht nur einen ZS (Zentralsregisterauszug kostet 20 Franken rund 13 Euro) und WES (Waffenerwerbsschein 50 Franken ca. 30 Euro). Mit kosten von Total 70 Franken kannst du bis zu drei Waffen Kategorie B kaufen, sofern du diese drei Waffen beim gleichen Waffenhändler kaufst. Geht aber noch einfacher bei Privat zu Privat. Braucht dafür nicht mal einen WES, sondern nur einen ZS und einen privaten schriftlichen Vertrag der mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden muss. Kontrolle-für mich ein Fremdwort oder höchstens am Anfang ob du vorbestraft bist oder nicht. Bei mir hat sich in all den Jahren bisher kein Beamter der Waffenbehörde oder Polizist für meine Waffen respektive Waffensammlung interessiert. Alle Waffen die ich privat gekauft habe, wissen die Behörden nichts mal darüber. Dies ist kein Witz sondern wirklich so. Waffen die ich privat kaufte muss man bei den zuständigen Behörden nicht mal melden. Sprich bei der Behörde in Bundesbern sind nur meine 2-3 Waffen gemeldet, die ich per WES kaufte. Hingegen hat die Behörde keine Ahnung von meinen 4 Kurzwaffen die ich privat kaufte. Auch wenn du eine ehemalige Waffe die du per WEs bezogen hast tauscht oder verkaufst privat, musst du dies der Behörde nicht melden. Das interessiert in Bundesbern und bei mir im Kanton Zürich bzw. meiner Wohnortgemeinde kein Schwein wie viele Waffen und welche Sorten von Waffen ich habe, solange ich damit nichts illegales anstelle. Wie gesagt Rechtfertigungsgrund existiert bei uns nicht. Wenn jemand in der Schweiz eine Waffe zur Selbstverteidigung kaufen will, dann ist das sein Bier. Die Behörden interessieren sich nicht, ob du die erworbene Waffe nur zum Schiessen im Verein gekaufst hast, als Sammlerwaffe oder für den Selbstschutz für daheim. Man mag es als ausenstehender kaum glauben, aber bei uns interessieren sich die Behöreden nicht besonders, was du nach dem Waffenerwerb mit deinen Waffen machst, solange du damit keine Straftaten begehst, oder gegen das Waffengesetz verstösst. Ganz einfach wen jemand eine Waffe zur Selbstverteidigung kaufen will, wie ne Pumpgun oder so dann kann er dies ohne weiteres ganz legal tun und auch offen sagen. Wie gesagt das stört niemand von den Behörden, denn die wissen nicht einmal, wieso jemand und für welchen Zweck eine Waffe kaufen will. Natürlich erhält man Waffen nur legal, wenn man nicht vorbestraft ist. Aber was du dann schlussendlich mit deinen Waffen alles anstellen willst bleibt dir überlassen und liegt in deiner Eigenverantwortung. Ja so ist das, soviel Vertrauen hat der Staat zu mir, das er mir soviele Freiheiten lässt im Bereich des Waffenrechts. Ich bin froh, das dieses Waffenrecht so bürgerfreundlich und mir soviel Vertrauen geschenkt wird. Du wirst in der Schweiz als Waffenbesitzer in der Regel von den Behörden in Ruhe gelassen und kannst somit unbeschwert, wie auch ohne Sorgen von Enteignungen wie temporären Waffenbesitz in Deutschland nach grüner WBK usw. nachfröhnen gehen und dies schätze ich sehr. Habe daher nur beim Waffenerwerb mit den zuständigen Behörden kurz zu tun, danach eigentlich nicht mehr. Diese hohe Eigenverantwortung, die ich als legaler Waffenbesitzer ausüben darf und Respekt der Behörden in den loyalen Waffenbesitzer, finde ich grossartig. Ich sehe in Deutschland das Problem, das der Gesetzgeber zu wenig Vertrauen zum seriösen Waffenbesitzer hat, bzw. ihmm nicht oder wenig Eigenverantwortung übertragen will oder kann. Einfach dieses Misstrauen der deutschen Behörden in den seriösen Waffenbesitzern kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Manchmal denke ich schon, dass in gewissen Amtsstuben in Deutschland immer noch so etwas wie ein Obrigkeitsstaatsdenken vorherrscht. Besonders negativ ist mir immer wieder das Bundesland NRW aufgefallen. Wie dort Waffenbesitzer schikaniert und gegängelt werden teilweise von den dafür zuständigen Behörden ist für mich unfassbar. NRW sorgt immer mal wieder für negative Schlagzeilen im VISIER und DWJ-auch die Stadt Berlin ist mir da schon negativ aufgefallen. Wie heisst es ja so schön, Vertrauen ist der Anfang von allem.
  10. Und genau diese Begründung ähh Rechtfertigung stört mich ja so. Wieso muss ich dies begründen? Der Gesetzgeber schreibt mir ja auch nicht vor welche Arten von Briefmarken ich sammeln darf. Ausserdem geht es doch den Gesetzgeber nichts an welche Waffen ich sammle, solange dies keine illegal beschaften Waffen sind. Was mich so aufregt an roter WBK ist, ich muss mich von Anfang an auf ein Gebiet, Themenbreich festlegen. Bsp. Ordonnanzkurzwaffen bis 1945. So ein Gurck. Ich möchte aber querfeld ein durch's Bett sammeln wie es mir passt. also ein bunt gemischtes Sammelsurium soll möglich sein wenn gewollt, wo auch eine Sig P 226 platz neben einem Colt 1911 und einem Ka 98 oder Schmidt und Rubin K 31 Platz hat. Was ist wenn ich für mich persönlich entscheide, ich habe fertig gesammelt mein Sammelgebiet ist abgeschlossen und ich möchte mir keine Waffe mehr kaufen. In Deutschland ist es doch so, das in einem solchen Fall die rote WBK entzogen wird, da man ja nicht mehr weitersammelt. Mit roter WBK werde ich also gewungen immer weiter zu sammeln. Ich schätze so mindestens eine Waffe pro Monat, vielleicht wenn man Glück hat eine pro Jahr. Ich finde dies ein unnötiger Zwang. In der Schweiz entscheide ich selber wieviele Waffen ich sammle und wieviele Sammlerwaffen ich pro Jahr kaufe. Es wird mir auch keine einzige Waffe entzogen, wenn ich eines Tages aus irgendwelchen Gründen auch immer, entscheide nie wieder eine Waffe kaufen zu wollen, egal ob die Sammlung die ich angefangen habe, nun in sich abgeschlossen ist oder eben nicht. Ich sammle derzeit Schweizer Ordonnanz Kurzwaffen aktuelle und ehemalige aus der Schweizer Armee, habe aber nebenbei noch so moderne Waffen die nicht in dieses themenbereich gehören wie Colt 1911er, Walther P99 Sig P226 und ein in Deutschland verbotenen Halbautomat Colt Ar 15 A2 Pre-Ban Modell mit Bajonettwarze und Mündungsfeuerdämpfer. Sprich wenn ich jetzt in Deutschland nach roter WBK Schweizer Ordonnanz Kurzwaffen aus dem Militär sammeln will, dürfte ich alle die aufgezählten Waffen wie Sig P 226 usw. nicht besitzen da nicht in's Konzept bzw. Themenbereich passen. Finde ich gar nicht toll und fair solche massiven Einschränkunken beim Sammeln von Waffen. Uebrigens: Ich schiesse mit meinen Sammelwaffen auch ab und zu. Aber in Deutschland geht das wohl kaum. Entweder ist man dort Sammler oder Schütze in einem Verein. Beides zusammen geht wohl schelcht. Die Vorstellung ungeschossene Sammlerwaffen daheim zu haben, sowohl auch Waffen für den Gebrauch im Schützenstand oder in meinem Fall Schiesskeller, dürfte in Deutschland nach deutschem Waffenrecht beinahe unmöglich sein-oder? Darf man mit roter WBK mit seinen Sammelwaffen überhaupt regelmässig in einem Schützenverein schiessen gehen damit, oder ist dies praktisch unmöglich?
  11. Bin ich froh das ich als Schweizer Bürger diesem Vereinszwang nicht ausgesetzt bin. Vereinszwang ist nach Schweizer Bundesverfassung verboten. Ich zitiere den Artikel 23.3 dazu aus der Bundesverfassung. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören. Ich bin Sammler und dann Schütze und besitze Sammlerwaffen und Schützenwaffen. Gehe aber selten schiessen und sammle vordergründig. Einfach ausgedrückt, in Deutschland dürfte ich wohl keine Waffe besitzen dürfen. Da ich höchstwahrscheinlich keine Grüne WBK erhalten würde, da in keinem Schützenverein und schon gar nicht rote Sammler WBK da "queefeld ein" ich Waffen gesammelt habe, nach meinem Gusto und nicht "kulturhistorisch bedeutsam" oder wie man im aktuellen Visier nachlesen kann. Ich besitze nicht mal einen Waffenschrank nach DIN-Norm. Sorry aber wenn jemand bei euch in Deutschland Waffen nach Kategorie B haben möchte, aber aus arbeitszeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in einem Schützenverein schiessen gehen kann, dann wird von deutscher Gesetzgeberseite eine grüne WBK verweigert. Demzufolge auch Waffen nach Kategorie B. Das ist einem demokratischen Rechtsstaat unwürdig und diskrimnierend meiner Meinung nach. Man schliesst damit einen grossen Teil der Bevölkerung aus, obwohl es sicher viele Leute gibt die auch gerne eine Waffe nach Kategorie B haben wollen, aber wegen diesen blöden sturen Vorschriften des deutschen Waffenrechts nicht dürfen. Ich wünschte deutsches Waffenrecht wäre so bürgerfreundlich wie schweizerisches Waffenrecht. Da darf ich nämlich entscheiden wie und wann ich schiessen gehe, ob ich die Waffe als Sammlerwaffe haben will oder nicht und es gibt keine Mengenbegrenzung beim Waffenerwerb. Sprich ich bin völlig frei, die Waffen zu kaufen die ich möchte und ob ich dann mit meinen erworbenen Waffen schiessen gehe oder nicht darf ich selbst entscheiden. Wieso ist so etwas eigentlich nicht in Deutschland möglich? Wieso gibt es dort diesen unfairen und gemeinen Vereinszwang, der in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat? Fragen, auf Fragen auf die ich keine Antworten finde. Wieso gestatet der Gesetzgeber bei euch sowenig Eigenverantwortung im Besitz und Umgang mit Waffen. Soll doch jeder selber entscheiden ob er mit seinen Waffen schiessen möchte und wie oft oder ob er überhaupt damit schiessen möchte. Das Sammmeln von Waffen darf nicht so eingeschränkt werden wie bei euch gemäss roter WBK. Waffensammler sollten so frei sein selber entscheiden zu dürfen welche Waffen, wieviele und nach eigenem Gusto man erwerben will. Der Gesetzgeber in Deutschland greift meiner Meinung nach zu viel und zu fest in die Freiheiten des Waffensammlers ein.
  12. Ich finde das auch völlig ein Witz mit der Schusswaffenbeschränkungen pro Jahr in meinem grossen Kanton (So wird bei uns Deutschland genannt) In der Schweiz kann man pro WES (Waffenerwerbschein) bis zu drei Waffen kaufen, wenn man sie beim gleichen Waffenhändler kauft. Das höchste was ich schon kaufte waren zwei Waffen plus einen neuen Lauf für für meinen Colt 1991 A1. Es gibt aber seriöse Waffenbesitzer die kaufen 10 und mehr Waffen pro Jahr in der Schweiz. Auch die Begrenzung beim Sammeln in Deutschland finde ich idiotisch,. Gestern auf Kabel 1 gesehen. Ein Waffensammmler hatte Kurz und Langwaffen bis 1945. Aber wieso diese dummen Kontingente. Ich besitze aber auch langwaffen vor 1945 Weltkrieg (Schweizer Karabiner 31 aus dem Jahre 1939) und nach 1945. Colt Sporter II Halbautomat AR 15 A2 der aber glaube ich in Deutschland in dieser Version verboten bzw. nur mit roter WBK oder evt. Ausnahmebewilligung zu erwerben ist. Hat einen abschraubbaren Mündungsdämpfer (Linksgewinde) sowie 20er und 30er Magazine. Kann mich aber in diesem Punkt irren. der Sammler sollte frei sein welchen Typ von Halbautomaten er sammelt und wann sie hergestellt wurden ( Baujahr egal ob modern oder vor 1945 usw.) Ich kann daher deutsches Waffenrecht nicht verstehen das solche Limiten im Kurzwaffenbereich kennt pro jahr. Schliesslich wird ein seriöser Waffenbesitzer nicht gefährlicher ob er 2 oder 6 Waffen im Jahr kauft. Auch das man eine Sachkundenprüfung respektive eine etwa MPU (Medizinisch Pädagogische Untersuchung) braucht je nach Fall um Waffen zu erwerben, ist höchst fragwürdig und weshalb man erst ab 21 und nicht schon ab 18 Jahren solche modernen Kurzwaffen (mehrladige Selbstlader) kaufen darf-finde ich auch unnötig. Immer dieses Misstrauensvotum der deutschen Behörden gegenüber Waffenbesitzer bzw. solche die es gerne werden wollen finde ich schon fast krankhaft. So etwas wie Eigenverantwortung, Vertrauen zugunsten des Waffenerwerbers oder Besitzers haben viele von diesen zuständigen Behörden Ordnungsamt usw. wohl auch noch nie gehört.
  13. Ich bin Schweizer Bürger und wohne auch dort. Ich habe vor mir eine kleine Broschüre (kleiner als A4) Heisst genau Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition und umfasst nur 14 Seiten und es funktioniert in der Praxis sehr gut. Bei uns in der Schweiz kann ich dann schiessen wenn ich lust habe-Kein Vereinszwang. Auch gibt es keine so doofen Kurzwaffen oder Langwaffen Grundbedürfnisse meine damit Limitaionen bsp. nur 2 Kurzwaffen usw. Ich brauche auch nicht unbedingt ein Waffenschrank nach DIN-Norm und so etwas wie grüne, rote und gelbe Wbk's ist mir unbekannt. Bei uns einfach nur rund 70 SFr (ca 50 Euro) für Waffenerwerbschein und Zentralstrafregisterauszug bezahlen und schon kann man sich eine Waffe kaufen Ich finde deutsches Waffenrecht viel zu kompliziert geregelt und zu stark einschränkend. Auch kann man kreuz und quer Waffen sammeln in der Schweiz. Ich beispiesweise habe nen Karabiner 31 und 7 Kurzwaffen wovon eine meine persönliche Denstpistole ist-Armeepistole 75 (Sig P220) die ich für das Militär brauche da ich noch dienstpflichtig bin. Ich brauche keine Sanmmlerbewiligung oder ähnliches auch gibt es kein maximales Kontingent. Ich bin der Meinung dass das deutsche Waffenrecht hier zu viel in die persönliche Freiheit des Waffenbesitzers insbesondere des Sammlers eingreift. Schade das man in Deutschland nicht auch so ein liberales Waffenrecht hat wie in der Schweiz. ich jedenfalls kann das nicht nachvollziehen und sehe im deutschen Waffenrecht mehr Nachteile als Vorteile für den Waffenbesitzer.
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