Hallo Leute,
da meine WBK ja noch auf sich warten lässt, ich aber trotzdem gerne mit meiner 1911 schiessen würde, habe ich mir da folgendes überlegt.
Meine 1911 liegt bei meinem BüMa zur Aufbewahrung.
Kann nun ein Schützenkollege (natürlich generell Erwerbsberechtigt) diese von dem BüMa z.B. zur Ansicht Überlassen bekommen?
Von Privat ist das ja kein Problem (zumindest bis zu einem Monat), da die Waffen dann ja auf einer WBK eingetragen sind (hoffendlich ) Nun ist diese Waffe aber nicht in einer WBK, sonder im Waffenhandelsbuch des BüMas eingetragen (geh ich mal schwer von aus )
Die ganzen Vordrucke die ich bissher gefunden habe, gehen immer von einer in eine WBK eingetragenen Waffe aus.