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Jarry

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Posts posted by Jarry

  1. @Bela

    das er mir die nur auch dem Schiessstand aushändigen kann ist natürlich logisch. Mein Problem ist irgendwie nur, dass ich die Verleihscheine immer nur für Waffen die auf einer WBK eingetragen sind gefunden habe.

    @Califax: würde nix bringen. Wir haben immer samstags morgens Training. Da liegt der BüMa noch inne Federn und träumt von seiner Perle. Oder spielt an selbiger rum :mrgreen:

    vermute ich mal :)

    auf jedenfall ist sein Laden da noch zu

  2. Hallo Leute,

    da meine WBK ja noch auf sich warten lässt, ich aber trotzdem gerne mit meiner 1911 schiessen würde, habe ich mir da folgendes überlegt.

    Meine 1911 liegt bei meinem BüMa zur Aufbewahrung.

    Kann nun ein Schützenkollege (natürlich generell Erwerbsberechtigt) diese von dem BüMa z.B. zur Ansicht Überlassen bekommen?

    Von Privat ist das ja kein Problem (zumindest bis zu einem Monat), da die Waffen dann ja auf einer WBK eingetragen sind (hoffendlich :) ) Nun ist diese Waffe aber nicht in einer WBK, sonder im Waffenhandelsbuch des BüMas eingetragen (geh ich mal schwer von aus :) )

    Die ganzen Vordrucke die ich bissher gefunden habe, gehen immer von einer in eine WBK eingetragenen Waffe aus.

  3. aaaalso

    BDS = Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

    ein anerkannter Schiesssportverband mit sehr interessanten Disziplinen (unter anderem auch Field Target)

    gelbe WBK: für Sportschützen für Waffen wie z.B. Einzellader Lang und Kurzwaffen, Repetierlangwaffen aller Art (Ausnahmen Vorderschaftrepetierflinten) und sonst noch kram der mir grad nicht einfällt

  4. Soweit mir bekannt ist, bekommst Du den Pulverschein zum Wiederladen von Metallpatronen erst, wenn Du eine WBK hast. Den Lehrgang kannst Du natürllich schon vorher machen, klar.

    hmmmmm

    mist

    also doch nich die 45er Pillen selberbauen :)

    aber wer weiss, evtl kennt ja jemand noch was anderes. Und im zweifelsfall mal bei entsprechenden Veranstaltern der Kurse nachhorchen.

  5. Na da hake ich doch grad mal nach :)

    habe ich das richtig verstanden, daß ich wenn ich den Wiederladerkurs mache und eine Berechtigung nach §27 erhalte, ich Munition herstellen und Besitzen darf obwohl ich noch keine WBK habe? Ok die Waffen habe ich nicht zu hause. Jedoch dann das Pulver und die hergestellte Munition. Meine WBK würde ich erst so ca im Maerz oder April 2006 erhalten da ich erst anfang diesen Jahres nach ca 7 Jahren mit dem Sportschiessen angefangen habe. Und da ich den Wiederladerschein sowieso machen wollte, hatte ich mir überlegt den dieses Jahr schon hinter mich zu bringen :)

    Sollte an der obigen Ausführungen ewas auszusetzen sein, verhaut mich bitte :mrgreen:

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