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megashooter

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Posts posted by megashooter

  1. Hi,

    Tatsache ist daß GB eigentlich mehr "Schnickschnack", auch Daten wie

    große Bileder etc.. auf dem Server hat. Auch aus diesem Grund aber

    auch wegen der umfangreichen PHP Datenbank hat das System bisher

    etwas gelahmt :mrgreen: .

    Aus diesem Grund habe ich unserem System vor ein paar Tagen einen

    neuen Server verpasst der hardewaretechnisch auf dem neusten Stand

    ist, incl. Backunpsystem u.a. und hoffe somit zum Funfaktor auf unserem

    System beitragen zu können :red:

    Gruß, Uwe

  2. Hi,

    Quelle : Stuttgarter allgemeine :

    Zitat :

    regierung0.jpg

    Die vielen Verbrechen mit legal erworbenen und getragenen Waffen,

    die unsere Mitbürger begehen, führten gestern dazu, das den

    Waffenbesitzern in Zukunft noch weitere Einschränkungen auferlegt

    werden um die Kriminalitätsrate weiter zu senken.

    Hierzu wurden von der Bundesregierung folgende Zusatzmaßnahmen

    in der neuen Waffenverordnung beschlossen die sicher auf breite Zu-

    stimmung in der Befölkerung stoßen :

    . Die Kaliber 50AE, .50BMG, .45ACP, .454Casull, und .44 Magnum sind

    in keinster Weise sportlich anwendbar und somit nach einer Über-

    gangszeit die 1/2006 endet untersagt. Ein Bestandsschutz beseht nicht.

    . Im Privatbesitz befindliche Kurzwaffen müssen nach einer Übergangsfrist

    bis spätestens 1/2006 auf eine Magazinkapazität von max 2 Schuß

    umgerüstet sein.

    . Die neue gelbe WBK gilt ab 1/2005 nur noch für Mehrlader Repetier-

    gewehre mit einer Magazinkapazität von max. 2 Schuß.

    Da es sich lediglich um die Erweiterung der Waffenverordnung handelt ist

    eine weitere gesetzliche Änderung gottseidank nicht notwendig womit

    obige Verordnungen unbürokratisch und termingemäß umgesetzt werden

    können was wir sehr begrüßen.

    Für die Redaktion Eberhard Kächle, Waffensachverständiger

  3. Dem Tip kann ich nur beipflichten, Dynamite. Gilt übrigens meines

    Erachtens nicht nur für Schußwaffen sondern auch für andere "Hilfs-

    mittel" wie "Stricke", "Tabletten" o.ae. :dr:

    Deshalb bin ich auch nicht der Meinung daß bei derartigen Selbst-

    mordtaten die Schußwaffe keine besondere Rolle spielt.

    Wer sich gerne umbringen möchte hat dazu auch ohne Schußwaffen

    leider genügend Möglichkeiten und Gelegenheiten.

  4. Hi,

    ich nehme doch an, daß diese Liste als "Unterschriftenliste" der Legal-

    waffengegner erstellt worden ist und nicht von der Waffenlobby. Insofern

    kann ich nicht ganz nachvollziehen warum das posten dieser Liste ein

    Problem darstellen soll :?:

    Ich denke schon, daß es etwas heuchlerisch ist in Filmen mitzuwirken

    bei dennen "Geballert" wird ohne ende und sich dann in obige Liste

    einzutragen. Was meint ihr :?:

  5. hi,

    mir ist hier noch kein konkretes Angebot in der Art untergekommen.

    Sollten derartige Dinge auf unserem Forum auflaufen werden sie um-

    gehend von unserer Moderation gelöscht.

    Auch aus diesem Grund leistet sich Gunboard.de daher im Vergleich ein

    recht großes Moderatoren-Team.

    Wir lassen hier keinen "Schmuddel" zu !

  6. Da scheint sich tatsächlich ein Fehler bei der Übergabe der Koordinaten

    in unseren MapMod eingeschlichen zu haben. Kommt aber vorwiegend

    nur bei IE 5.5 vor, denke ich mal, deshalb habe ich den Fehler nicht

    bemerkt. Bei mir werden die Daten korrekt übertragen.

    Es ist eigentlich nicht vorgesehen daß man die Daten von Hand eingeben

    muß.

    Ich werde den Fehler baldmöglichst beheben. Danke für den Hinweis.

  7. Hi,

    Quelle: Bauern und Winzerverband url: http://www.bwv-net.de/Schreckschuss03.html vom 22.05.2003:

    Verschiedene Pressemitteilungen haben in diesem Zusammenhang für Aufregung gesorgt, wonach die von den Obst- und Weinbauern praktizierte Vorgehensweise in Zukunft und vor dem Hintergrund der Änderungen des Waffengesetzes zum 01. April 2003 nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich sein soll. Nach den vorliegenden Meldungen darf ein Landwirt oder ein Winzer eine Schreckschusspistole nur noch dann verwenden, wenn er zuvor einen sogenannten "kleinen Waffenschein" für eine Gebühr von 50 € bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragt hat, die ihm das Führen von Schreckschusspistolen erlaubt.

    Aus Sicht des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau ist die geltende Rechtslage jedoch unklar. Nach den bisherigen Erkenntnissen stellt sich die Situation so dar, dass eine Schreckschusspistole nur außerhalb seines eigenen Privateigentums mit sich geführt werden darf, wenn er einen "kleinen Waffenschein" beantragt hat. Für die Ausstellung des Waffenscheins prüft die Untere Waffenbehörde die persönliche Eignung des Antragstellers und holt ein polizeiliches Führungszeugnis ein. Ohne diesen Waffenschein ist es ihm untersagt, die Schreckschusspistole beispielsweise von seiner Betriebsstätte in die Weinberge zu transportieren. Die eigentliche Abgabe von Schüssen mittels Kartuschenmunition zum Zwecke der Vertreibung von Vögeln selbst dürfte jedoch vor dem Hintergrund des § 12 Abs. 4 Ziff. 3b des Waffengesetzes in seinen eigenen Weinbergen bzw. seinen eigenen Kulturen erlaubt sein. Problematisch wird die Situation aber dann, wenn nicht auf den eigenen Parzellen, sondern auf Parzellen der Berufskollegen Schreckschusspistolen zur Verscheuchung von Vögeln eingesetzt werden.

    Aus Sicht des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau heraus ist es nicht sachgerecht, wenn Winzer und Obstbauern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Schreckschusspistolen nutzen, dafür auch noch hohe Verwaltungsgebühren zahlen müssen. Der Hauptgeschäftsführer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Dr. Josef Derstappen, hat sich daher in dieser Angelegenheit an den Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz, Herrn Staatssekretär Günter Eymael, gewandt und die Anliegen der Bauern und Winzer vorgetragen.

    Auch vor dem Hintergrund der sicher in weiten Teilen notwendigen Änderungen des Waffengesetzes dürfen die Bauern und Winzer nicht in ihrer Berufsausübung durch unverhältnismäßig hohe Gebühren belastet bzw. mit weitergehenden Verboten belegt werden. Sobald Klarheit im Umgang mit dem Einsatz von Schreckschusspistolen zur Vertreibung von Vögeln besteht, werden wir in der Rheinischen Bauernzeitung weiter darüber berichten.

  8. Hi Rev. Two Bands,

    ich denke mal daß man ohne eine "Verbringungsgenehmigung" "Exportgenehmigung"

    o.ä. vor allem für die Kal.4 Pistolen für die bei uns eine Waffenbesitzkarte

    notwendig ist wird das wohl nicht gehen, aber mal sehen was die anderen

    dazu zu sagen haben. Ich habe mich noch nicht groß mit dem Thema Signalwaffen

    beschäftigt.

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