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megashooter

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Posts posted by megashooter

  1. :chat:

    Gunboard hat übrigens nen eigenen IRC der wie folgt erreichbar ist :

    GUNBOARD IRC-Channel

    Für alle die direkt drauf wollen mit ihrem irc-client:

    Server:irc.euirc.net channel:#gun-board port:6667

    IRC-Sysop und Mod unnseres Chat channels ist GLOCK17

    Unser chat-button zeigt auf unseren alten php-chat da nicht alle

    mit irc zurecht kommen. Der IRC ist auch mit eigenem Client unter

    einem Button in der Onlineübersicht erreichbar.

  2. hi,

    ich denke ebenfalls, daß man nicht ausschließen kann, daß der Fallschirm manipuliert war.

    So bleiben vieleicht ein paar Dinge im Verborgenen die evtl. für ein paar Leute ein

    unangenehmes Nachspiel gehabt hätten ???

    Traurig auf jeden Fall, egal ob es nun ein Selbstmord war oder nicht.

    kreuz-blume.jpg

  3. ich fand das Verhalten der Presseleute die mehrmals versuchten eine

    Szene mit Jugendlichen zu "stellen" (z.B. Kauf eines Gegenstands ab 18 o.ae. ?)

    ebenfalls skandalös :evil: :x :!:

    Zum Glück haben sich die jugendlichen (zumindest bei dem was ich

    gesehen und gehört habe) nicht darauf eingelassen. :roll:

    Schon sehr schade daß eine unabhängige "saubere" Berichterstattung

    bei diesem Thema praktisch nicht mehr stattfindet und stattdessen in

    "Hollywood"-Manier "Effekte" erzeugt werden.

    :tock: :gaga: :puke:

  4. von Cetus (allgemeines/offtiopic/medien) :

    so, nun hat unser geistig behinderter aus berlin seine missgeburt abgeliefert:

    posting von david schiller in wo von heute morgen:

    So nun ist es raus, mit Datum vom 11.4. und frohe Ostern allerseits!

    Es war ja zu erwarten: Aber das ein kleiner Ministerialrat im BMI, der im Amt ohnehin nur noch als "Altlast" und "Querschläger" (um nur die stubenfeinen Ausdrücke zu nennen) tiuliert wird, derartig seinen Staatssekretär an der Nase herumführt, dürfte auch in deutschen Ministerialbürokraten-Kreisen schon guinnessbuchverdächtig sein. Nicht nur im BMI fragt man sich: Über welche Leichen in welchen Kellern weiß dieser Mann eigentlich Bescheid.

    Zufällig weiß ich, daß der Herr Ministerialrat genau in dieser Richtung vor Zeugen am 2. 4. noch vom Staatssekr. Körper abgewatscht wurde und klare Anweisungen erhielt. Ganz offensichtlich hat das aber (wie schon so oft in früheren Zeiten) nichts genützt.

    Nun ja, einmal mehr zeigt sich hier, wer im BMI das Sagen hat und die Weichen stellt - eine Schande für unseren Staat. Ich habe das schon vor Jahren gesagt und es hat sich xmal bewiesen: solange Jürgen Edgar Brenneke, Jahrgang 38 und erfüllt vom Geiste, bei den Gesprächen zum Waffengesetz am Tisch sitzt, solange ist nicht Gutes davon zu erwarten. Mit diesem Mann kann man keinen (Rechts-)Staat machen. Das ist ein geistiger Dinosaurier aus längst vergangenen Zeiten, ein richtiger guter deutscher Beamter, wie er im (Geschichts-)Buch steht. Natürlich ist dies auch als letzte Zuckung des pensionsreifen B. zu sehen. Er weiß, seine Zeit läuft ohnehin aus und nun setzt er noch mal alles auf eine Karte. Aber der Staatssekretär sieht jetzt ganz schön dumm aus.

    VISIER liegt eine Kopie des "Entwurfs einer Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) mit Stand vom 31. März 2003 vor, die im Klartext das Ende allen Großkaliber-Sportschießens inklusive IPSC in der Bundesrepublik bedeuten würde.

    Natürlich ist das etwas, was unser sendungsbewußter Gutmensch mit seinem fundamentalistisch-christlichen Kreuzzug von Anfang an geplant hat. Aber bevor jetzt jeder durch die Decke geht: Erstmal Ruhe im Glied - jetzt sind die Verbände dran, denen das Ding dieser Tage zur Gegenansicht und Stellungnahme zugehen soll. So hatte es Staatssekretär Körper versprochen und darüber konnte sich auch ein B. nicht wegsetzen.

    Ich warne deshalb vor jeder überzogenen Reaktion, vor Email-Bombardements oder ähnlichen Spam-Aktionen. Wer allerdings einen Politiker in seinem Bekanntenkreis hat, sollte ihn ansprechen.

    So, hier die zwei größten Klopper (das Papier enthält auch andere, aber dies erst mal vornweg:

    "§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

    (1) Vom sportlichen Schießsport sind ausgeschlossen

    1. Angriffs- oder verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

    2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.

    3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge."

    Noch Fragen? Reicht doch wohl - rein theoretisch könnte man damit sogar das Vorderlader-Steinschloß-Musketen-Schießen unterbinden. Dies richtet sich gegen jede Art GK-Kurz oder Langwaffe: Vom K 98-Schießen bis zur SIG 210, von der ZF-Gewehr-Disziplin bis zum Westernschießen. Und in der Begründung weiß ein Herr Brenneke auch noch zu berichten: "Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind...."

    Was für ein Cleverle, was für ein Wissen um den Schießsport! Ich hoffe, jetzt wachen auch mal die Reservisten auf und treten ihren Funktionären kräftig dahin, wo es weh tut. Wär ich bei der Polizei, würde ich jetzt meine Dienstwaffen abgeben - mit sowas Unpräzisem soll ich auf Leute schießen, im Verteidigungsfall, bei Geiselnahmen? Was verlangt der Dienstherr da von mir!

    Nun zum nächsten Punkt. "Unzulässige Schießübungen" § 7.

    "Im Schießsport ist die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22) und solche Schießübungen und Wettbewerbeverboten, bei denen

    1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt.

    2.Hindernisse überwunden werden müssen,

    3.das Schießen in bewegung erfolgt oder mit einem läuferisch zu bewältigenden Parcours verbunden ist,

    4-das schnelle reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben,

    5. das Schießen mit der "Nichtschusshand" oder das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird

    6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (deutschüsse) abgegeben werden oder

    7. der Ablauf des Schießens dem Schützen nicht auf Grund zuvor festgelegter regeln bekannt ikst.

    Die Veranstaltung und die Teilnahme als Sportschützen an Schießübungen nach Satz 1 sind verboten."

    Noch Fragen? Übrigens, nach dieser Definition ist auch Biathlon in jeder Art hundepfui, von "laufender Keiler" mal ganz abgesehen. und weil unser Cleverle aus Lübeck (ja richtig, da wurde er mal geboren!) das noch selbst gemerkt hat, schiebt er in der "Begründung" dann schnell nach, daß dies ja Biathlon nicht erfasse, weil

    "dort steht im Vordergrund die läuferische Leistung, d.h. ohne läuferisches Erreichen des Ziels erfolgt keine Bewertung, das Verfehlen des Ziels mit der Schußwaffe schließt dagegen eine erfolgreiche Teilnahme nicht aus."

    Selten so einen gequirlten Quark gelesen. Irgendwo müssen dem Herrn Ministerialrat mal ein paar Gehirnwindungen abhanden gekommen sein, seine cognitiven Fähigkeiten, was das "Wesen" eines Sports angehen, alle Achtung. Und sowas spielte mal Tennis!

    Und all das, nur weil der Staat vor trainierten Schützen eine Heidenangst hat - aber Wehrdienst verlangen.

    Gott, was bin ich froh, dieser Republik nie einen Fahnen- oder anderen Eid geleistet zu haben.

    Ich hoffe es reicht fürs erste.

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    FWR-Lifetime-Member 007

    zum thread im visier forum bei wo

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