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Anaconda.44

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Everything posted by Anaconda.44

  1. Solange die sich gegenseitig abknallen, immer lassen. :?
  2. Dann vergiss auch die nicht: http://www.stevespages.com/page7a.htm
  3. Nein, bei 90% der deutschen Behörden schon lange nicht mehr. :x Einem schwerbehinderten Bekannten ist auch so eine weise Entscheidung eines Schreibtischtäters zu Teil geworden. Er wohnte in einer 65 qm² Wohnung für ~500€ Miete warm. Als H IV ler stehen ihm laut Bescheid nur 45 qm² zu. Diese Wohnungen sind aus unerfindlichen Gründen aber teurer als seine größere Wohnung. Er hat eine Vergleichsliste gemacht und ist aufs Amt gegangen. Vollkommen Uninteressant ob die Wohnung teurer ist, er muss umziehen. Was das dem deutschen Staat wohl spart? Aber was soll schon dabei herauskommen wenn Verbrecher Gesetze machen?
  4. Ich schieße einfach nicht auf das Zugseil...:? Wenn ich nicht weiss wo das Ding hinhämmert geh ich erst mal auf 25 Meter und kontrolliere die Treffpunktlage...
  5. Attila, er schrieb ja "was der Geldbeutel hergibt." Bei manchen gibt er mehr, bei anderen weniger her. Ich bin bestimmt auch nicht das, was Du "zum Geldadel zugehörig" zählst, habe aber trotzdem 7 SL´s. Falsch, nur noch 6, einen hab ich verkauft. Man muss da Prioritäten setzen und günstig einkaufen... Dafür hab ich halt nur ein altes Auto...:?
  6. Und damit ist das Bedürfnis weg und die Jäger können die Knifte abgeben. Da sie aber die letzten waren die durften, an wen? Ein Händler kauft nicht was er nicht wieder verkaufen kann...also Deko
  7. Ich denke mal, die darf man dann zur Deko umbauen lassen...:x Aber nur wenn der großzügige Gesetzgeber das dann noch zulässt. Wenn nicht, Verkauf ins Ausland oder Vernichtung...
  8. Deine Mühe und Dein Ansinnen in allen Ehren Mühli, jedoch wirst Du von deutschen Behörden lediglich eine lapidare Wischiwaschiantwort von einem Lehrling bekommen. Nach dem Motto "...so wenig Waffen wie möglich ins Volk...Staat hat das Gewaltmonopol..." usw. Merke: Recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Sachen. In Bezug auf Waffen éine freiere Regelung in Deutschland herbeizuführen ist ungefähr genauso erfolgversprechend wie zu Fuss zum Mond zu gehen.
  9. Wenn Du lange genug dabei bist, wird sich das ändern. Die Erfahrung wird Dich eines besseren belehren. Man kann als Waffenbesitzer gar nicht so schlecht denken wie die gutmenschelnden Politiker handeln.
  10. Dein Vertrauen möchte ich haben....
  11. Doch, ich habe die FWR Versicherung und bisher hat sie problemlos und sofort gezahlt.:!:
  12. Nein, er hat das wirklich nicht gemacht. Die Berufung konnte er nicht machen weil er nicht genug Geld hatte und nicht Rechtsschutzversichert war für seine Waffen.
  13. Das schlimme ist, dass diese Lächerlichkeiten (bis auf eine) gar nicht ungesetzlich waren. Und von der ungesetztlichen war nie wieder die Rede. Man braucht sich also gar nichts zu schulden kommen lassen und ist hinterher trotzdem der Arsch der Nation. Ein ausgetauschter Vorgesetzter bei der Behörde und schon ist man 2. Sieger. Wenn man sich hier dann adäquaten Rechtsbeistand holt ist man ganz schnell bei 4000 bis 5000 Euro. Wer die mal so eben übrig hat, kann sich die Rechtschutzversicherung sparen. Allen anderen kann ich nur raten sich das gut zu überlegen. Man ist schnell unschuldig wo reingeraten... Kleines Beispiel: Ein ehemaliger Kamerad hat zig Jahre in seinem Reihenhaus friedlich mit seiner Familie gelebt. Im Sommer hat er öfter mal nach dem schießen seine Waffen auf der Terrasse gereinigt. Nun wurde das Nachbarhaus an eine, sagen wir mal Großfamilie mit Migrationshintergrund, vermietet. Es gab schnell Streit und eines Morgens stand die Polizei bei dem Kameraden vor der Tür. Großes Theater, Haussuchung, Waffen wurden beschlagnahmt, er verhaftet. Der neue Nachbar hat eine Anzeige gemacht, der Kamerad hat ihn mit der Waffe bedroht. Ich muss dazu sagen, der Kamerad hat ein Temperament wie eine Rolle Schlaftabletten und hätte so was niemals gemacht. Jedenfalls hatte der Nachbar mit Migrationshintergrund fünf Zeugen aus seiner Familie die bestätigten dass er nachts um 2.30 Uhr von dem Kameraden mit der Waffe bedroht wurde. Gerichtsverhandlung, Waffen weg, Zuverlässigkeit weg. Gegen gedrehte Zeugen kommt man nicht an. Kurz darauf wurden die Herren Nachbarn wegen verschiedener Delikte verhaftet. Dem Kameraden hats nicht mehr geholfen. So schnell kanns gehen... @ge50ae: Überlegs Dir nochmal mit der Rechtsschutzversicherung... @all: Vielen Dank für Eure guten Wünsche, ich kann es bei unseren Ríchtern und Behörden brauchen...:!:
  14. Angebot und Nachfrage. Das regelt sich von selbst...
  15. Eben das ist Stuss, Manfred. Du kannst jederzeit einen JS lösen, selbst wenn Du es mal 1 Jahr nicht tust. Du kannst jederzeit zur Auslandsjagd gehen, dazu benötigst Du keinen deutschen JS. Das Besitzbedürfnis am JS festzumachen ist Quatsch und wieder so ein Gehirnfurz einiger Schreibtischtäter.
  16. Richtig Mühli, gerade hier in Düseldorf haben wir einige Kreuzritter gegen den legalen Waffenbesitz. Sie versuchen mit allen! Mitteln die legalen Waffen aus dem Volk zu ziehen, ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt ist denen schei*egal. Bezeichnend ist auch, das bei meiner Behörde ein Sachbearbeiter sitzt, der vor ca. 20 Jahren schon mal dort war. Damals ist er Aufgrund von massiven Dienstaufsichtsbeschwerden dort entfernt worden, nun ist er wieder da und werkelt munter weiter. Das VG unterstützt die Behörde durch die gefällten Urteile. Berufungen werden nur seltenst zugelassen. Wenn sie zugelassen werden, sind sie meist erfolgreich. Weitere Aktivitäten unserer Behörde: Munitionssammelscheine werden mit der Begründung wiederufen dass sie bei Beantragung nicht ausreichend begründet wurden. Teilweise sind die Scheine schon über 15 Jahre im besitz der Leute. Persönlich sind mir 6 Fälle bekannt. Sammlerwbk´s werden massiv eingeschränkt. Beutewaffen beim Sammelgebiet "Deutsche Ordonanz bis 45" werden gestrichen. Persönlich bekannt 2 Fälle. Jäger die keinen JS gelöst haben werden aufgefordert ihr Bedürfnis nachzuweisen oder ihre Waffen abzugeben. Nach Auskunft eines Bekannten auf der UJB mindestens 50 Fälle. Mittlerweile weiss ich von Betroffenen, dass mehrere Behörden so verfahren. Fazit: Die Behörde / der Staat ist unser Feind. Jedes noch so kleine Zugeständnis an diese Leute ist ein weiterer Spatenstich zum Grab des legalen Waffenbesitzes. Reicht man denen den kleinen Finger, ist der Arm ab. :x Aber genug davon, das ist Kesselnietes Fred. Es sollte nur Aufgezeigt werden dass man NIEMALS die Behörde unterschätzen sollte...
  17. Normalerweise sind die Gaser WBK pflichtig, bei den alten LG weiss ich es aber nicht. Meins war beim LKA und wurde laut dem Kripobeamten im PP "kriminaltechnisch Untersucht". Dann hab ich es in einem erbärmlichen Zustand wiederbekommen. Danach war nie wieder die Rede von dem Teil, keine Aufforderung es eintragen zu lassen oder unbrauchbar machen zu lassen etc.
  18. Falsch, de50ae. 1.) Das Luftgewehr durfte und darf ich haben, weil es so alt war das es kein F brauchte. Das habe ich auch wiederbekommen und habe es heute noch. 2.) Zuhause darf ich laut Definition WaffG meine Waffen geladen führen. Anders wäre es gewesen wenn ich nicht Zuhause gewesen wäre. Wenn ich die Wohnung verlassen habe, hab ich die Dinger natürlich entladen und eingeschlossen. 3.) Das einzige was bleibt sind die Nebeltöpfe. Da war aber nie mehr die Rede von. Fakt ist, dass die Sache aus der Sicht eines Gutmenschen vielleicht moralisch bedenklich ist, da ich mich ja vorbereitet habe auf einen Angreifer zu schießen (Feuerbereite Aufbewahrung.) Ich habe aber gegen kein Gesetzt verstoßen. Ich muss meine Waffen nicht vor mir selbst verschließen und in meiner Wohnung kann ich einen unberechtigten Zugriff jederzeit unterbinden. Fakt ist auch, dass selbst wenn es ein Verstoß gegen das Gesetzt gewesen wäre, es nach 5 Jahren verjährt gewesen wäre. Da die Behörde aber erst nach 5 Jahren und 2 Monaten die Einziehung verfügt hat, hätte aus meiner Sicht das Gericht auch so entscheiden müssen. Der Richter argumentierte jedoch, dass das Gesetz das so nicht vorsehe. Es gäbe zwar eine Verjährungsfrist bei Straftaten, jedoch würde diese Frist nicht bei einer OWI greifen. Im Klartext: Wenn man einen Überfall begeht, ist das nach 5 Jahren weg. Bei einer OWI nicht. Noch Fragen? Da wundern sich manche, wenn man den Staat als neues Feindbild hat...
  19. Das hab ich auch gedacht, Hunter... Die Realität belehrt mich aber eines besseren, wie man sieht. Mein Fall soll nur zeigen, dass man sich niemals zu sicher fühlen sollte. Man kann sich noch so Gesetzestreu verhalten, wenn einem die Behörde an die Karre pinkeln will hat man wenig Chancen...Und diese wenigen Chancen hat man sich schnell durch einen falschen Anwalt versaut ...oder man kann sie nicht wahrnehmen wenn man nicht Rechtschutzversichert ist. Wenn ich nicht im FWR wäre, hätte ich meine Plempen längst abgeben können...
  20. Der Anlass war eine Hausdurchsuchung um 7.00 Uhr in 1998 aufgrund einer Anzeige dass ich 60 illegale Kanonen zu Hause hätte. Gefunden haben sie ein uraltes Luftgewehr ohne F und ein paar Nebeltöpfe. Ich hatte damals Aufgrund einer massiven Bedrohung eine geladene Kanone unter dem Kopfkissen und eine weitere in einer Schreibtischschublade. Ich war damals um die Zeit noch im Bett. Als die an der Tür lospolterten, war ich mit einer Kanone hinter der Türe. Als die dann "Polizei" riefen, hab ich die Kanone natürlich wieder unter das Kopfkissen gelegt um keine Missverständnisse zu provozieren. Natürlich hab ich den Polizisten alles gezeigt und soweit war auch alles OK. Strafrechtlich wurde das Verfahren eingestellt wegen geringer Schuld. (Nebeltöpfe). Nach 5 Jahren und 2 Monaten (eigentlich wäre nach der Zeit schon alles verjährt) verfügte dann die Behörde die Einziehung der WBK´s wegen unsicherer Aufbewahrung. Das ich die Waffen nicht vor mir selbst verschließen muss, die Aufbewahrung also rechtens war ist für die uninteressant. Der Richter argumentierte, dass ich nicht auf meine Waffen aufpassen könnte wäre damit bewiesen, dass die durchsuchenden Polizisten ja auch Zugriff auf die Waffen bekommen hätten...Somit wäre ich unzuverlässig und die Behörde hätte richtig gehandelt... Soviel zu "Gerechtigkeit gegenüber legalen Waffenbesitzern"...
  21. Mühli, in D ist es so dass das VG meistens zu gunsten der Behörde entscheidet wenn es nur irgendwie geht. Verstehen kann die Entscheidung niemand, aber so ist das hier in D. Ob das OVG überhaupt entscheidet, ist noch gar nicht raus. Bei den Verwaltungsgerichten kann man hier nicht so einfach in Berufung gehen. Hier muss man erst mal einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Entschieden wird die Zulassung auch beim OVG. Wenn die keinen Bock haben, wars das. Laut meinem neuen Anwalt ist die Zulassung zur Berufung die grösste Hürde, packen wir die haben wir gute Chancen zu gewinnen. Im Strafrecht kann man einfach so in Berufung gehen, bei Verwaltungssachen nicht. Eine Geldstrafe kommt nicht in Frage, weil ich ja nichts gemacht habe was bestraft werden könnte. Einen Termin habe ich folglich noch nicht und weiss auch nicht ob ich überhaupt einen bekomme. Wenn ich keinen bekomme, wars das für mich, wenn ich einen bekomme und verliere, auch.
  22. Mühli, sicher ist das wahr! Einziehen können sie meine Waffen nicht, aber sie wollen meine WBK´s. Wenn sie damit durchkommen, muss ich meine Waffen einem Berechtigten überlassen, sprich verkaufen oder beim Händler einlagern. Fachärztliches Gutachten wird es bei mir nicht geben, ich sehe da keine gesetzliche Grundlage für. Nach 5, respektive 10 Jahren nach neuem WaffG kann ich meine Waffen dann wiederholen, sofern ich dann noch ein Bedürfnis glaubhaft machen kann. Bei den Langen wird das kein Problem sein wegen dem Jagdschein, bei den Kurzen wird es ein Problem werden. Ich hoffe allerdings, das die Richter beim OVG wenigstens klar denken können und ein wenig gesunden Menschenverstand haben. Auch hoffe ich dass sich mein neuer Anwalt etwas mehr engagiert als der bisherige "Staranwalt Waffenrecht".
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