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Anaconda.44

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Everything posted by Anaconda.44

  1. @califax: Ich weiss, das es reichen würde diese Bescheinigung auszufüllen. Aber ich WILL es nicht, solange es da keine gesetzliche Grundlage dazu gibt! Damit leistet man diesem Treiben nämlich nur noch Vorschub. Wenn die von Anfang an auf Granit beissen, überlegen sie sich vielleicht eine andere Art der Ablenkung von ihrer Langeweile. Der Kamerad hat ja damals sein Bedürfnis nachgewiesen, sonst hätte er ja keine WBK. Frage ist, ob die Behörde es erneut überprüfen darf laut Gesetz. Ich finde da nichts drüber im Gesetz. Und solange ich man dazu nicht gesetzlich Verpflichtet ist, sage ich diesen Ar57689ßern gar nix mehr! @Hollow: Ich werd Mo mal den Anwalt anrufen, mal ob er das macht. :mrgreen:
  2. Ich sehe das auch als Rechtsbeugung, dafür ist besagte Behörde aber bekannt. Seit Kunibert wieder da ist, ist es ganz schlimm. Ich möchte ja soooo gerne klagen, aber leider geht das erst wenn die negative Entscheidung der Landesregierung/des Regierungspräsidenten da ist. Und die lässt nun fast ein Jahr auf sich warten... Auf Erinnerungsschreiben meines Anwalts wie gesagt keine Reaktion. Um auf den Sinn dieses Threads zurück zu kommen, da Ihr nun die Hintergründe kennt werdet Ihr verstehen, dass ich denen in keiner Weise mehr entgegenkommen will und jeden Brief von denen erst mal auf seine Gesetzeskonformität prüfe. Ich bin nun auch erster Eintänzer im Verein und der Kamerad hat ein Schreiben (selbe Behörde) bekommen, in dem er Aufgefordert wird die Unterbringung und sein Bedürfnis nach zu weisen (durch Quittung, Foto vom Tresor o.ä.). Der Kamerad ist seit 95 im Verein und hat damals jeweils eine Pistole, Revolver, SL- u. Rep. Gewehr und eine Doppelflinte bekommen. Seit dem hat er keinen Antrag mehr gestellt und will auch nichts neues mehr haben. Nachweis der Unterbringung ist klar, nur mit dem Bedürfnis weiss ich es leider nicht. Nun würde ich gerne die Gesetzespassage wissen wo drinsteht, dass eine erneute Bedürfnisprüfung bei alten WBK´s gerechtfertigt ist. Wenn das nämlich nirgendwo steht, kann ich denen wunderbar noch einen Knüppel an den Kopf schmeissen. :mrgreen:
  3. das verfahren, in dem ich freigesprochen wurde. der freispruch wäre unrelevant. da mir aber mehrere sachen vorgeworfen wurden , unerlaubter waffenbesitz (luftgewehr) und verstoß gegen das sprengstoff gesetzt (nebelteile) rechtfertige dieses die annahme der unzuverlässigkeit. gut, nich? :x
  4. Mal ein kleines Märchen? In einer Stadt, nennen wir sie mal Dödelsdorf war vor laaanger Zeit mal ein Leiter, nennen wir ihn mal Kunibert, der Abteilung WaffR. Da er aber zig Jahre durch "höchste Kompetenz" und vorbildlicher "Freundlichkeit" aufgefallen war, wurde er aufgrund von 25!!!! Dienstaufsichtsbeschwerden in ein anderes Amt versetzt. Es kam ein neuer Mann, der sich wirklich gut auskannte und dem Bürger auch nicht über Gebühr auf die Nerven viel. Ein Mitarbeiter baute dann allerdings angeblich Mist, darauf hin wurde die gesamte Mannschaft versetzt und eine neue kam. Nun ratet mal, wer wieder Leiter der Abteilung ist.....Richtisch, der Herr Kunibert. Der setzt nun sein Treiben fort. Aus gut unterichteten Quellen verlautet, dass es eine interne Anweisung gibt, 30% der WBK´s einzuziehen und 30% der Neuanträge abzulehnen. Nun kommt da ein Sposchü an, der dann auch noch den Jagdschein gemacht hat. Der frischgebackene Jägersmann geht mit seinem Jagdschein eine Büchse kaufen und noch eine und noch eine und noch eine Flinte. Pflichtgemäß läuft er zu einem von Kuniberts Schergen und will nun innerhalb der 14 Tagesfrist seine Neuerwerbungen anmelden. Da sagt der Scherge doch, dass es da keine WBK für gibt. Auf die Frage, warum nicht bekommt der Sposchü/Jägersmann die Antwort, dass er ja unzuverlässig wäre aufgrund des Verfahrens würde man die Unzuverlässigkeit annehmen. Fluchs wurde dann noch die Einziheungsverfügung der vorhandenen WBK´s getippt und fertig. Der Sposchü legt natürlich wiederspruch ein, mit nehativem Erfolg. Dann schreibt der Anwalt den Wiederspruch an die Landesregierung. Das trug sich im Jahre des Herrn Okt.2004 zu. Bis heute hat es die Landesregierung trotz mehrfachen Schreibens des Anwaltes nicht geschafft eine Entscheidung zu treffen. To be continued...
  5. Wollte ich jetzt bei den letzten Schikanen tun.Mein Anwalt sagt, dass das nicht geht. :? Die würden nur die Gesetzeslage anders sehen wie wir. Wenn es nach mir ginge, würde ich die mit Klagen zu sche*ßen bis sie keine Luft mehr kriegen würden. :x :x :x
  6. Tja, ich hatte halt "gute Freunde" und Neider. Da ich nich gerade wenig Püster habe, hat jemand bei der Obrigkeit angerufen und behauptet ich habe 60! Schießeisen ohne WBK! Dann kamen morgens um 6.00 Uhr laut polternde fremde Männer und haben meine damalige riesig große 60 m² Wohnung durchsucht. Nachdem nichts mehr an der Stelle stand wo es eigentlich hingehörte haben sie dann ein hochgefährliches Walther 55 Luftgewehr beschlagnamt, weil es kein F Zeichen hatte und noch ein paar alte NVA Nebelwurfkörper, die ich mal gekauft hatte als die Grenze aufgemacht wurde. Daraus wurde dann behördlicherseits unerlaubter Waffenbesitz gemacht und Verstoss gegen das Sprengmittelgesetz. Nach fast 5!!! Jahren hat die Staatsmacht dann erkannt, dass das Luftgewehr zu alt war für ein F Zeichen und das die Nebelbüchsen gar kein Sprengzeugs enthalten. Dazwischen lagen aber so nette Spielchen mit Observationen, Verfolgungen durch Zivile usw. Kannst mir glauben, sowas macht gar kein Spaß. Laut meinem Anwalt wollten die mich sogar verhaften und dann noch mal meine Wohnung durchsuchen. Da war dann aber ein Richter der da keine Genehmigung erteilt hat. Ich bin dann freigesprochen worden, Kosten wurden durch den Staat ersetzt. Aber glaub mal nicht, dass das die Behörde interessiert. Die versuchen weiter mich zu schikanieren. Aber dank FWR bin ich nun in einer besseren Position. 8)
  7. VERGESS DEN!!!!! Nimm das FWR. Beim VDW ist nur Verwaltungsrechtschutz, da bin ich böse mit auf die Schnauze gefallen. Es reicht ein strafrechtlicher Vorwurf, dann zahlen die schon mal gar nix. :x Wusste ich auch vorher nicht, wer liest schon das Kleingedruckte. Durfte deswegen erst mal den Herrn Dr. "vorfinanzieren" wobei ich nach Freispruch wegen erwiesener Unschuld das Geld von Vater Staat wiederbekommen habe. Aber erst mal waren über die Jahre ca. 1500 € weg...
  8. Bei den neuen WBK's ist das klar. Nur finde ich nichts über die alten WBK's im WaffG. Hintergrund ist, dass sich die Behörde hier so allerlei heraus nimmt und man hat nichts las Ärger mit denen. Aus diesem Grund habe ich keine Lust irgendwelche Bescheinigungen auszustellen wenn es da keine rechtliche Grundlage für gibt. Da wir alle im FWR sind, lass ich es dann lieber auf dem Gerichtsweg klären. Ich hab ja erst drei Verfahren mit denen... 8)
  9. Hallo Leutz, mal eine Frage an die Rechtsgelehrten: Ist eine überprüfung des Bedürfnisses (Schießnachweise) bei Altbesitz (seit 1995 kein neuer Antrag) nach neuem WaffG zulässig?
  10. Na herzlichen Glückwunsch. Bis die Kinder mal nen Freund mit nach hause bringen und dann "nur mal gucken" wollen. :x
  11. Du glaubst doch nicht, dass uns einer gefragt hätte.....Doch nicht in dieser Bananenrepublik.
  12. Der gute Webmaster von Midway muss noch ein bischen üben... :mrgreen: Hier gehts.... http://www.midwaydeutschland.com/index.htm
  13. Naja, da sind aber auch die bei, die unbedingt nach Hause wollten...
  14. Quelle FWR.de Liebe Mitglieder und Freunde des FWR, leider zwingt mich der Präsident des BDMP, Herr Dr. Volkmar Schilling, erneut in die Öffentlichkeit zu gehen, um von ihm veröffentlichte Unwahrheiten zu korrigieren. Im "Vorwort des Präsidenten" in der VO 3/2005 behauptet Herr Dr. Schillling: "Am 1. 9. 2005 sollte es zudem zu einem Gespräch zwischen dem Bundesinnenminister, den Ländern, dem DSB und dem Forum Waffenrecht kommen. Nach unserer Information wurde dieser Termin allerdings vom BMI abgesagt. Der BDMP e.V. wurde über diese Terminfindung weder offiziell informiert, noch zu einer Stellungnahme bzw. zur Mitarbeit im Rahmen und seitens des Forum Waffenrechtes aufgefordert." Dazu folgende, in allen Phasen nachweisbare Tatsachendarstellung: 1. Bereits Anfang August 2005 wurde meinerseits der gesamte Vorstand des FWR informiert, dass Innenminister Schily wider alle Erwartungen die Verwaltungsvorschriften erst einmal gestoppt hatte und er meiner Bitte entsprechend noch ein Gespräch mit den Verbänden führen würde. Ich war diesbezüglich auf seine Veranlassung hin telefonisch vorab informiert worden. Über diese Entwicklung habe ich umgehend den FWR-Vorstand schriftlich informiert. Selbstverständlich war sie auch Diskussionsgegenstand anlässlich der konstituierenden Sitzung des FWR-Vorstandes am 09. August 2005 im Verbandshaus der DSU in Weißenthurm, bei der der BDMP ebenfalls vertreten war. Außerdem wurde dem BDMP genauso selbstverständlich das Protokoll über diese konstituierende Sitzung zugestellt, in welchem das vorgesehene Ministergespräch unübersehbar erwähnt wurde. 2. Ende August wurde durch das BMI kurzfristig der 01. September 2005 für dieses Gespräch im BMI fixiert. 3. Über diesen Termin informierte ich mit Schreiben vom 29. August 2005 den Vorstand des FWR und natürlich auch wiederum den uns - zu diesem Zeitpunkt auch schriftlich - benannten Vertreter des BDMP. Dass dieses Rundschreiben auch tatsächlich an den Vertreter des BDMP geschickt wurde, kann durch Faxbericht vom 29. August 05, Zeit 10.57 -10.59 Uhr belegt werden. Aus bitterer Erfahrung vorsichtig geworden, werden in wichtigen Dingen Faxberichte inzwischen von mir archiviert. Außerdem wären die Präsidenten der übrigen Verbände sicherlich gerne bereit, zu bestätigen, dass der BDMP im Verteiler des Rundschreibens war. 4. Da die meisten Bundesländer aus wahltaktischen Motiven die Teilnahme an dem Ministergespräch versagten, wurde der für den 01. September 05 fixierte Termin seitens des Bundesinnenministeriums kurzfristig wieder abgesagt. Da ich dies nicht ohne weiteres hinnehmen wollte und schon sehr großen Wert auf ein nochmaliges Gespräch mit Innenminister Schily vor der Wahl legte, kam es am Vormittag des 01. 09. 2005 zu einer erneuten Terminabsprache der zufolge noch am selben Abend ein Gespräch zwischen Schily und mir in sehr kleinem Kreis stattfand. Auch hierüber wurde der Vorstand des FWR einschließlich des Vertreters des BDMP unverzüglich schriftlich und jederzeit nachweisbar informiert. Den Erhalt dieser Information bestätigte der BDMP per Email am 06. September 05, aus heutiger Sicht paradoxerweise mit dem Vermerk "Gut gemacht". 5. Dass die rechtlichen Ausführungen des Dr. Schilling nicht der Realität entsprechen und nur den Versuch darstellen, das eigene Verhalten in der Vergangenheit zu rechtfertigen, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht noch einmal besonders zu betonen. Wären die Vorschläge, wie von Dr. Schilling eingebracht, umgesetzt worden und hätten sie den Bundesrat passiert, so müssten die Mitglieder des BDMP, und leider auch Sie alle, heute 4 gelbe Waffenbesitzkarten lösen und bezahlen, nämlich eine pro "Gattung" des § 14 Abs. 4 inkl. Bedürfnisbescheinigung des Verbandes. Wie man jetzt behaupten kann, die Formulierungen der WaffVwV würden dem eigenen Vorschlag entsprechen, kann ich nicht nachvollziehen. Liebe Freunde des Schießsports, selbst bei ganz nüchterner Betrachtung all dieser unumstößlichen Tatsachen ist es mir wirklich völlig unverständlich, welche Motivation Herrn Dr. Schilling antreibt, mit derart unwahren und schon gar nicht der Sache dienenden Darstellungen in die Öffentlichkeit zu gehen. Es liegt mir fern, ihm niedere Beweggründe zu unterstellen. Aufgrund der unantastbaren Evidenz der von mir dargelegten Vorgänge kann ich jedoch leider nur zu der Schlussfolgerung kommen, dass hier aus Gründen einer nicht nachvollziehbaren Politik der Versuch gemacht wird, die bisher gegebene Einigkeit der Verbände zu sprengen und dazu wissentlich die eigenen Mitglieder durch Falschinformationen zu instrumentalisieren. Dass ein derartiges Handeln auf Dauer nur die konsequente Wahrnehmung und Sicherung unserer legalen Interessen erheblich schmälern kann, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Seitens des FWR wurde auch zu keinem Zeitpunkt der Informationsfluss zum BDMP gestoppt, und dies obwohl der anlässlich der IWA 2005 an Herrn Dr. Schilling gerichtete Brief der Präsidenten der Mitglieds-Verbände des FWR bisher ohne jede Antwort blieb. Die jetzige, auf schlichte Unwahrheiten basierende Publikation des BDMP-Präsidenten nehme ich jedoch zum Anlass, das Präsidium des BDMP aufzufordern sich jetzt umgehend zu den Spielregeln des FWR und seiner Verbände klar zu bekennen oder aber das Forum zu verlassen. Sie alle bitte ich aber um Verständnis, dass ich persönlich aufgrund der Entwicklung der letzten Monate für die Zukunft jede Art der Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Schilling ablehne. Mir ist jedoch außerordentlich daran gelegen, unmissverständlich klar zu stellen, dass ich diese Ablehnung auf die Person des Herrn Dr. Schilling konzentriere und nicht etwa auf den BDMP. Ich werde mich auch in Zukunft ohne Einschränkung für die berechtigten Belange und Interessen der BDMP-Mitglieder genau so engagiert einsetzen, wie ich dies in der Vergangenheit getan habe. Ich hoffe aber auf Ihre Zustimmung, dass mir eine weitere Kooperation auf einer, wie oben geschildert, total verfälschten Basis nicht zugemutet werden kann. Im Übrigen bedaure ich außerordentlich, mich ausgerechnet am heutigen Tage zu einer solchen Reaktion veranlasst zu sehen, und zwar an dem Tag, an dem in Berlin auch die Weichen für unsere Zukunft gestellt werden. Mich bewegt derzeit die Frage, welche Folgen sich aufgrund der ja nun sehr wahrscheinlichen großen Koalition für unsere Interessen ergeben werden und wie die Besetzung des Innenministeriums aussehen wird. Dies sind die Dinge, die mich derzeit beschäftigen, und ich bitte deshalb noch einmal um Ihre Verständnis, wenn ich unsere Energien auch künftig den wirklichen Sachthemen widmen möchte, statt sie innerhalb der eigenen Reihen zu verschleißen. Ihr Hans-Herbert Keusgen
  15. Oh, oh. Wenn ich danach meine Waffen kaufen würde, hätte ich aber viiieeel weniger.... :mrgreen:
  16. Ich hab mit e gestimmt, es ist eine Kombination von allem. Als erstes muss eine Kanone bei mir ABSOLUT original aussehen und immer funktioniern, danach kommt der Preis. Beispiel: Der MP 38 Nachbau ist wirklich toll, der Preis ist aber für den Ar***. Für 900 bis 1000 würde ich das Ding kaufen. Diese Verschlimmbesserten Versionen a la OA15 oder Hege 308 sind mir ein Graus. Bei mir liegt die Schmerzgrenze für ein Schießeisen so bei ca. 1200 €. Allerdings hab ich auch keinerlei Interesse an Hochpräzisionswaffen. Dann kommen Empfehlungen von Kameraden, die Tests in den Zeitschriften kann man Erfahrungsgemäß vergessen.
  17. Ihr seid alles Angeber! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Ich bin nur im BDMP, BDS, DJV, KJS, FWR. :? Ausserdem denke ich über die Gründung eines Vereins zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Seehund nach. Motto: Vergiftet die Haie, verfüttert Schröder... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
  18. Habt Ihr euch das gut überlegt? Ich weiss von meiner Zeit auf einer Schießanlage dass das Ding in den zwei Jahren die ich dort arbeitete nur 2 mal vermietet war.... Du kannst aber mal bei Herrn Schiefke von Magnum DSZ anfragen was so etwas kostet. Der hat sowas und der vermietet es auch an die Polizei.
  19. Man muss auf rtl2.de gehen, dann auf Kontakt, in dem Feld news@rtl auswählen. Dann kann man schreiben... :!:
  20. Gerade haben sie bei RTL 2 News wieder so einen Schei*bericht gebracht! :x :x :x Folgende Mail habe ich an die Redaktion geschrieben. Kopieren und weiter verwenden ist ausdrücklich erwünscht! Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Nachrichtensendung am 05.10.2005 um 20.00 Uhr sendeten Sie einen Beitrag über das neue Waffengesetz in Florida. Als Sportschütze und Jäger bin ich bestens über die Waffengesetze informiert und verfolge auch die internationale Waffengesetzgebung sehr genau. Ihr Beitrag ist nicht nur schlecht bis gar nicht recherchiert, er ist eine glatte und dreiste Lüge! Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass Sie ihre Nachrichten dazu verwenden, gezielt Desinformationen zu verbreiten. Sollten Sie, entgegen meinen Erwartungen doch Interesse an der Realität haben, können Sie die Gesetzgebung in Florida unter nachfolgendem Link nachlesen: http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/index.html . Sollten Sie weiterhin mit Ihren unwahrheitsgemäßen Berichten gegen die Waffenbesitzer fortfahren, ziehe ich in Erwägung Ihre Werbepartner anzuschreiben und diese auf Ihr Verhalten hinzuweisen. Mit freundlichen Grüssen, :x
  21. Naja, bedenke mal, wie schnell sich die Eurokraten bewegen. Bis dahin haben wir beide keine Zahnschmerzen mehr... Und die Idee mit dem Uhu ist auch nicht schlecht... 8)
  22. Richtig lesen, Freunde. Die Richtlinie betrifft nur Arbeitsplätze. Solange Du also nicht beruflich mit Deinem 686er und 98er rumknallst, brauchst Du auch keine Flüstertüte wenn Du nicht willst. 8) Wäre aber schön, wenn man dürfte....
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