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Anaconda.44

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Everything posted by Anaconda.44

  1. Im Prinzip gut. Nur zielst Du ( wie auch die allermeisten Leute hier in D) meiner Meinung nach zu sehr auf den illegalen Waffenhandel/besitz. Lasst uns doch mal ganz wertfrei feststellen: Was ist denn überhaupt eine "illegale Waffe" ? Eine sogenannte "illegale Waffe" ist doch nichts anderes als eine ganz normale Waffe, die sich jemand vorbei an mehr oder weniger sinnvollen staatlichen Restrektionen gekauft hat. Heisst also, der jenige hat sich bewusst eine Waffe gekauft ohne vorher bei einer Behörde um Erlaubnis gebettelt zu haben. Natürlich verstößt das gegen geltendes Gesetz und wird bestraft. Aber wenn wir mal diesen Aspekt beiseite lassen, ist derjenige wirklich ein "Verbrecher" im klassischen Sinn? Damit meine ich jetzt jemanden der anderen schadet. Heisst Mörder, Räuber, Vergewaltiger oder ähnliches Gesindel? Ich denke nicht, sonst würde es hier in D anders aussehen. Nach allgemein bekannten Schätzungen der GdP befinden sich in D 20 bis 30 Millionen!!! "illegeale Waffen" im Umlauf. Wenn die alle in Händen von Verbrechern wären, würde es hier anders abgehen. Aber wenn ich aus dem Fenster sehe, sehe ich keine Leichenberge, , keine Bandenkriege, keine Blutlaachen, ich höre keine Schüsse und keine Verletzten schreien. Es ist alles friedlich und ruhig. Also muss doch auch der größte Teil der "illegalen Waffen" im Besitz von verantwortungsvollen "illegalen Waffenbesitzern" sein, oder? Und diese Leute müssen ihre illegalen Waffen wohl auch sicher verwaren, denn wenn man irgendwo was hört oder liest von Kindern die rumgeballert haben, sind es immer Kinder die den Schlüssel vom Waffenschrank des legalen Waffenbesitzers geklaut haben.... Für mich sieht es bei diesen Tatsachen so aus, als dass der typische "illegale Waffenbesitzer" einfach der ganz normale Bürger ist, der einfach in irgendeiner Weise die staatlichen Restrektionen um den Waffenbesitz umgeht. Nicht mehr und nicht weniger. Natürlich ist der Anteil der Verbrecher unter den illegalen Waffenbesitzern ungleich höher als unter den legalen Waffenbesitzern, aber deshalb das Problem immer pauschal auf den "illegalen Waffenbesitz" zu schieben ist schlicht falsch. Das Problem liegt einfach bei dem Besitzer einer Waffe, egal ob legal oder illegal. Wenn der Besitzer mit der Waffe verantwortungsvoll umgeht, passiert nichts mit der Waffe. Es wäre besser, wenn man in den Schreiben an Politikern und ähnliches Kroppzeuch mehr darauf reflektieren würde und nicht auf legal und illegal. Und bevor mich hier jemand falsch versteht oder verstehen will: Ich rate jedem dringlichst ab, sich mit illegalen Waffen abzugeben. Egal wie sinnlos das WaffG ist, es ist da und wir müssen uns dran halten! Ansonsten gibts böse Ärger!
  2. Attila, wir können eigentlich auch mit einem Totalverbot von Waffen leben. Soll heissen, wir würden nicht sterben wenn wir keine hätten. Und ich glaube persönlich, dass sich auch keiner von uns aufhängen würde wenn wir keine Kanonen mehr hätten. Mir persönlich KÖNNTE es auch egal sein ob die SpoSchüs GK Waffen bekommen oder SL´s. Ich kann mir das auch auf Jaagdschein holen. Und wenn nicht da drauf, dann auf den Laden. Mir KÖNNTE auch egal sein ob der Otto Normalo sein Einhandmesser führen darf oder nicht. Ich darf immer wenn ich will. Trotzdem finde ich es eine Riesensauerei was der GG mit dem WaffG verbrochen hat. Und wenn Du dir die Sache mal etwas globaler betrachtest, hat der Seitenbetreiber und der Karikaturist nicht unrecht. Mit der Karikatur gibt der Zeichner nur wieder was in der Realität in deutschen Großstädten abläuft. Und ob es Dir gefällt oder nicht, es ist so. Im Übrigen wird auf dieser Seite sehr viel neutraler mit dem Thema Waffenbesitz umgegangen als auf allen anderen "Nichtwaffenseiten". Ich finde das zumindest beachtenswert.
  3. Attila, irgendwann muss ich mal einen Kurs bei Dir buchen. Im ignorieren von Tatsachen und "falsch verstehen wollen" bist Du der Beste in D, wenn nicht gar in Europa.
  4. Tja, das ist das Elend mit uns Waffenbesitzern. Egal was kommt, einer ist immer der Meinung das man damit ja eigentlich leben kann. Selbst wenn es irgendwann ein Totalverbot gibt, wird sich einer finden, der damit eigentlich ja leben kann....
  5. Schaut mal hier: http://ef-magazin.de/2008/07/01/367-cartoon-die-entwaffnung-der-buergerlichen#c1952 und hier: http://ef-magazin.de/2008/06/27/357-waffenrecht-amerikanische-freiheitskultur-und-deutscher-durchfalljournalismus Die scheinen eine ganz vernünftige und neutrale Einstellung zum Waffenbesitz haben.
  6. Kam gerade in den News: Mal wieder ein trauriger Beweis dafür, dass Wahnsinnige keine Schußwaffen brauchen um Unglück über viele Menschen zu bringen.
  7. Ich will nur noch ne Mauser 66S in 8x68S haben, eventuell noch einen HK33 Klon und noch ne Rossi (Winchester 92 Kopie). Die beiden wären aber nur so zum spielen... Ansonsten hab ich eigentlich alles was ich je haben wollte...:?
  8. Das kann ich nur bestätigen. Ich hab den Mini 30 in 7,62x39, es war einer meiner ersten Puffen. Das Ding schießt einfach immer. :!: Ente, der war echt genial!
  9. Quatsch! Ihr seid dann Dosenmacher und keine Büchsenmacher...:mrgreen:
  10. Wenn Du Anlauf nimmst und mit dem Kopf gegen die chinesische Mauer rennst, besteht auch die Möglichkeit dass sie ein Loch bekommt. Ungefähr die gleichen Chancen hast Du mit einer Klage. Sicher ist es mühsam die "Freiheit" wie Du es nennst zu verteidigen. Aber muss man deswegen mit einem Zahnstocher bewaffnet frontal gegen MG Stellungen anrennen? Du bekommst vor Gericht kein Recht, sondern ein Urteil. Und das fällt gegen Dich aus. Vergiss einfach die romantische Vorstellung dass so ein VG Richter für den Waffenbesitz und gegen die Regierung urteilt. Du kannst Dir aber gern die Mühe machen und gegen das Gesetz klagen. Ich wette einen Fünfhunderter, dass Du verlieren wirst. Und das ist nicht spekulativ, sondern ein Erfahrungswert. @Hans: Die Pistolengriffflinten wurden nach Erfurt verboten, weil der Zausel so ein Ding dabei hatte. Er hat zwar damit nicht geschossen, weil es wohl verklemmt war, aber das war uninteressant. Er hatte es dabei, dann muss es ja eine pöse Terroristenwaffe sein und dann muss man sie verbieten.
  11. Ich weis was Du meinst, Hollow. Es ist aber undurchführbar. Bei den heutigen PC Richtern noch an Fairness zu glauben, ist aber schon ein wenig blauäugig... Ich hab Dinge erlebt, nicht nur im WaffR...
  12. Achtung, es ist auch die Formulierung "oder" zu beachten. Das Problem ist einfach, dass das Klagen zu 90% rausgeschmissenes Geld ist. Die "höchste richterliche Instanz" wird das Verwaltungsgericht sein. Bei den allermeisten Richtern dort rennt man gegen eine Mauer und wird abgewürgt. Das Problem ist, dass man dann nicht einfach in Berufung gehen kann, sondern man muss eine Zulassung zur Berufung vor dem jeweiligen OVG beantragen. Dieser Antrag muss von einem sehr guten Anwalt formuliert und begründet werden, hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn es einen offensichtlichen Verfahrensfehler gegeben hat oder die Sache von erheblichem allgemeinen Interesse ist. Es gab noch einen abstrakten Grund, den hab ich aber vergessen. Fakt ist, dass man de Facto in den meisten Fällen an der Berufungszulassung scheitert, gerade im Bereich Waffen. Ein weiterer Aspekt ist, dass seit dem 1. 4. 2008 Widersprüche im Waffenrecht keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Bekommt man von der Behörde die Auflage dass die Waffe umzurüsten oder abzugeben ist, kann man zwar Widerspruch einlegen und dann klagen, jedoch muss man die Waffe innerhalb der gesetzten Frist abgeben oder umbauen. Sollte man dann hinterher nach Jahren! den Prozess gewinnen, hat man auch nichts mehr davon. Ausser die paar Euro zurück. Ob sich dieser riesen Aufwand für so eine 250 € Flinte wirklich lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden...
  13. Na und? Ist doch egal. Der Gesetzgeber hält sich nicht an die Gesetze und die Behörden auch nicht. Warum sollten es dann die Verbände? :? Nur wir, wir müssen...
  14. EIN LIED! Ich bin ein Bundeswehrsoldat, ein toller Typ Ich hab mein Vaterland so furchtbar lieb...:mrgreen: Frage: Was ändert sich wenn ein Bürokrat frei hat? Antwort: Der Schlafplatz...
  15. Die meisten Bürokraten machen doch den ganzen Tag nichts anderes als Scheixe und werden dafür von unseren Steuern fürstlich entlohnt. Was ist daran neu? :?
  16. Sie haben es gemerkt, jetzt stehts auch online drin.
  17. Komisch, ich find da auch nichts mehr. :? In den Änderungen hieß es noch in der Anlage 1, Unterabschnitt 1, 1.3 : Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ... ...die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst Danach wären Griffstücke von Uzi, MP5 und ähnlichen (Gesamtlänge unter 60 cm oder Lauflänge unter 30 cm) KW Griffstücke, also wesentliche Teile und damit WBK pflichtig. Aber dieser Passus ist in der Onlinefassung nicht drin. Ob sie das vergessen haben?
  18. Das ist allgemein so. Man kann ja auf die neue Gelbe auch E-Lader erwerben, was will man da noch mit dem Beiblatt zur Alten? Richtig. Wenn man also hauptsächlich Waffen haben will die zu keiner Sportordnung passen, beantragt man halt keine neue Gelbe.
  19. Keinesfalls. Die auf neue Gelbe WBK gekauften Puffen müssen zu einer Sportordnung passen, da haben Exoten keine Chance. Wenn man die neue Gelbe hat, gibts aber kein Beiblatt mehr zur alten Gelben. Wenn man die neue Gelbe will, erst Beiblatt zur alten Gelben holen und dann die neue Gelbe beantragen. Dann lässt man alles was in eine Sportordnung passt auf die neue Gelbe schreiben und die Exoten dann auf die alte Gelbe.
  20. Weil sich manche Händler etwas dämlich anstellen wenn man mit voller WBK dort aufschlägt und sie die Puffe nicht eintragen können.
  21. Nee, da Du die alte Gelbe ja hast, die Dich berechtigt "unbegrenzt E-Lader Langwaffen zu erwerben" und Du mal gar nix dafür kannst dass da nur Platz für 8 Stück auf der WBK ist, bekommst Du ein "Beiblatt" zu Deiner alten Gelben oder eine zweite mit der Nummer xxx/2. Dafür gelten die gleichen Bestimmungen wie für die alte Gelbe.
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