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Anaconda.44

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Posts posted by Anaconda.44

  1. Kam gerade in den News:

    Amoklauf in Tokyo, sieben Tote.

    25 jähriger Mann raste mit gemietetem Kleinbus in Menschenmenge, stieg aus und stach mit einem Messer um sich.

    "Er sei seines Lebens überdrüssig und sei in die Einkaufsmeile gekommen um Menschen zu töten."

    Mal wieder ein trauriger Beweis dafür, dass Wahnsinnige keine Schußwaffen brauchen um Unglück über viele Menschen zu bringen.

  2. Allerdings hatte ich noch nie nie nie nie eine Ladehemmung mit dem Teil, nicht mal als ich verschiedene Sorten (darunter als wiedergeladene Muni für einen Repetierer) böswillig gemischt hatte.

    Das kann ich nur bestätigen. Ich hab den Mini 30 in 7,62x39, es war einer meiner ersten Puffen. Das Ding schießt einfach immer. :!:

    Und 110 mm sind definitiv innerhalb des "MOI" ("Minute of islamist").

    Also, Klappe ...

    Ente, der war echt genial! :rofl2:

  3. Wenn Du Anlauf nimmst und mit dem Kopf gegen die chinesische Mauer rennst, besteht auch die Möglichkeit dass sie ein Loch bekommt.

    Ungefähr die gleichen Chancen hast Du mit einer Klage.

    Sicher ist es mühsam die "Freiheit" wie Du es nennst zu verteidigen.

    Aber muss man deswegen mit einem Zahnstocher bewaffnet frontal gegen MG Stellungen anrennen? :roll:

    Du bekommst vor Gericht kein Recht, sondern ein Urteil. Und das fällt gegen Dich aus.

    Vergiss einfach die romantische Vorstellung dass so ein VG Richter für den Waffenbesitz und gegen die Regierung urteilt.

    Du kannst Dir aber gern die Mühe machen und gegen das Gesetz klagen.

    Ich wette einen Fünfhunderter, dass Du verlieren wirst.

    Und das ist nicht spekulativ, sondern ein Erfahrungswert. ;)

    @Hans: Die Pistolengriffflinten wurden nach Erfurt verboten, weil der Zausel so ein Ding dabei hatte.

    Er hat zwar damit nicht geschossen, weil es wohl verklemmt war, aber das war uninteressant.

    Er hatte es dabei, dann muss es ja eine pöse Terroristenwaffe sein und dann muss man sie verbieten.

  4. Achtung, es ist auch die Formulierung "oder" zu beachten.

    1.2.1.2

    Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff

    vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform

    weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind

    Das Problem ist einfach, dass das Klagen zu 90% rausgeschmissenes Geld ist. Die "höchste richterliche Instanz" wird das Verwaltungsgericht sein. Bei den allermeisten Richtern dort rennt man gegen eine Mauer und wird abgewürgt. Das Problem ist, dass man dann nicht einfach in Berufung gehen kann, sondern man muss eine Zulassung zur Berufung vor dem jeweiligen OVG beantragen. Dieser Antrag muss von einem sehr guten Anwalt formuliert und begründet werden, hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn es einen offensichtlichen Verfahrensfehler gegeben hat oder die Sache von erheblichem allgemeinen Interesse ist. Es gab noch einen abstrakten Grund, den hab ich aber vergessen. Fakt ist, dass man de Facto in den meisten Fällen an der Berufungszulassung scheitert, gerade im Bereich Waffen.

    Ein weiterer Aspekt ist, dass seit dem 1. 4. 2008 Widersprüche im Waffenrecht keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Bekommt man von der Behörde die Auflage dass die Waffe umzurüsten oder abzugeben ist, kann man zwar Widerspruch einlegen und dann klagen, jedoch muss man die Waffe innerhalb der gesetzten Frist abgeben oder umbauen. Sollte man dann hinterher nach Jahren! den Prozess gewinnen, hat man auch nichts mehr davon. Ausser die paar Euro zurück.

    Ob sich dieser riesen Aufwand für so eine 250 € Flinte wirklich lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden...

  5. Komisch, ich find da auch nichts mehr. :?

    In den Änderungen hieß es noch in der Anlage 1, Unterabschnitt 1, 1.3 :

    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer

    stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt

    ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen

    verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil

    nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen

    Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

    Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die

    Kontrolle von Kriegswaffen ...

    ...die nicht vom

    Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und

    nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind, sowie

    Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem

    Gesetz erfasst

    Danach wären Griffstücke von Uzi, MP5 und ähnlichen (Gesamtlänge unter 60 cm oder Lauflänge unter 30 cm) KW Griffstücke, also wesentliche Teile und damit WBK pflichtig.

    Aber dieser Passus ist in der Onlinefassung nicht drin. Ob sie das vergessen haben? :roll:

  6. Oh - ist das so allgemein verbindlich oder nur bei Deinem SB?

    Das ist allgemein so. Man kann ja auf die neue Gelbe auch E-Lader erwerben, was will man da noch mit dem Beiblatt zur Alten?

    Dann könnte man - wenn ich Deinen obigen post richtig verstehe - aber auch nur noch so viele "Exoten" kaufen, bis das "Beiblatt" (bei uns ist es eine eigenständige WBK) voll ist. Zumindest bei Deinem SB - oder?

    Richtig. Wenn man also hauptsächlich Waffen haben will die zu keiner Sportordnung passen, beantragt man halt keine neue Gelbe.

  7. wäre das nicht die gelegenheit eine neue gelbe zu beantragen?

    Keinesfalls. Die auf neue Gelbe WBK gekauften Puffen müssen zu einer Sportordnung passen, da haben Exoten keine Chance. Wenn man die neue Gelbe hat, gibts aber kein Beiblatt mehr zur alten Gelben.

    Wenn man die neue Gelbe will, erst Beiblatt zur alten Gelben holen und dann die neue Gelbe beantragen. Dann lässt man alles was in eine Sportordnung passt auf die neue Gelbe schreiben und die Exoten dann auf die alte Gelbe. ;)

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