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Iggy

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Posts posted by Iggy

  1. Am 29.5.2025 at 19:43 , Glockologe sagte:

    ...

    So wie ich das Gesetz lese, sollte ein solches Messer aber legal sein, wenn es ohne Pin (oder Rampe) de facto ein Zweihandmesser ist.

    In der Anfangszeit des Einhandmesserverbots haben m.W. Viele versucht, das Ganze durch Verschließen des Daumenlochs in der Klinge zu umgehen. So weit ich mich erinnere, kam man da aber relativ schnell 'von ab, weil zu unsicher, ob ausreichend.

  2. Am 29.5.2025 at 19:36 , Jägermeister sagte:

    Woher hast du denn den Unsinn?

    Du hast keine Ahnung, was für Irre bei uns unterwegs sind!

    Mir ist mind. ein Fall bekannt, wo entweder der konfiszierende Poli oder der Richter minutenlang an einem Victorinox mit Linerlock und Nagelhau (also eigentlich ein lehrbuchmäßiges Zweihandmesser) Daumenakrobatik betrieben hat, bis er das Ergebnis verkünden konnte "einhändig feststellbar".

    Und dann kenne ich noch einem weiteren Fall, wo der Richter bei einem einhändig zu öffnenden Messer OHNE Verriegelung die Feder als Feststellmechanismus bezeichnet hat und somit das Messer als "einhändig feststellbar".

    • Remarkable 1
  3. Na ja, wenn Du mit Deiner Sportwaffe ..., dann könnte man da bei IPSC im Ausland einen vom Bedürfnis umfaßten Zweck sehen, ohne sich groß zu verbiegen. In der Konstellation ist das wohl einfach Konsens.

    Wenn Du mit Deiner Sportwaffe zum Verteidigungsschießen ins Ausland fährst, braucht man sich eigentlich auch nicht groß zu verbiegen, um den vom Bedürfnis umfaßten Zweck zu verneinen. Da wird kaum drüber gesprochen.

  4. Am 5.5.2025 at 23:14 , erstezw sagte:

    Kann man im Ausland gegen das Schlandsche AffG verstoßen? 

    Da ließe sich trefflich streiten. Manche sagen, daß Du in so'nem Fall schon garnicht transportieren/verbringen dürftest.

  5. Am 5.5.2025 at 23:02 , Whitestar sagte:

    Hab die Info über einen RAG Kanal bekommen.

    Schießstandkladden habe ich persönlich noch in keinem europ. Land gesehen ... wobei ich mit Polen diesbez. keine Erfahrungen habe.

  6. Am 1.4.2025 at 11:19 , joker_ch sagte:

    Bei einem AR15 geht das schon, wenn man es voll gefüllt hat und bei geschlossenem Verschluss einsetzt. Und man es ein bisschen eilig hat.

    Auch bei einer Glock 17, wenn man 18 Patr. im Magazin hat. Oder einer CZ mit 19/20 statt 18 Patr. im Magazin. (Beispielhaft; das dürfte auch anderswo gehen.)

    Man muß bei solchen Fällen sehrsehr gut beim Nachladen aufpassen, daß der Magazinhalter korrekt einrastet.

    Für Situationen, wo unter Streß nachgeladen werden muß, nehme ich desh. wieder 1 Patr. aus dem überladenen Magazin heraus.

  7. Wer erinnert sich noch an die Berichte, daß Kliniken aus einem Bänderriß oder einem Herzinfarkt eine Coronainfektion werden ließen, wenn der Patient eigentlich wegen den erstgenannten Gründen eingeliefert worden war?! Bis heute bin ich mir nicht sicher, ob da wirklich alle positiv getesteten Patienten tatsächlich positiv waren. Nicht umsonst gibt es seit den 90er Jahren höchstbezahlte* Fachkräfte, deren einzige Tätigkeit in der abrechnungstechnischen Optimierung der ICD-Klassifizierungen im Rahmen der DRGs besteht.

    Im Kleinen könnte ich mir auch vorstellen, daß Sowas bei niedergelassenen Ärzten genauso vorkommen kann. Dann hat also jemand ggf. auf dem Papier Diagnosen, von denen er gar nichts weiß. Ich kenne mich allerdings mit den aktuellen Abrechnungsmodalitäten im ärztlichen Bereich bei gesetzlich Versicherten zu wenig aus, um beurteilen zu können, wie häufig und relevant das sein könnte. (Aus dem privaten Umfeld weiß ich, daß wohl eine zeitlang Diabetikerprogramme interessant gewesen sein müssen, weil urplötzlich überraschend Viele da reinkamen ...)

    Was ich DEFINITIV weiß, privat Versicherte kennen das sicher, auf Privatrechnungen stehen oben oft Unmengen an Diagnosen; Diagnosen, die man entweder niemals hatte oder die vielleicht mal vor 25 Jahren aktuell waren. Das hat als Grund, daß bei soeinem Berg an Diagnosen irgendwelche Nachfragen der privaten Versicherungen unwahrscheinlicher werden. Vordergründig nützt es also sogar dem Patienten. Der Schuß kann aber auch gewaltig nach hinten losgehen, wenn solche Uralt-Diagnosen oder völlig unzutreffenden Diagnosen im Extremfall beim Abschluß einer Lebensversicherung oder einer anderen Krankenversicherung dazu führt, daß man nicht versichert wird, oder nur mit hohen Risikozuschlägen. Das ist ein ganz uralter Hut, wir wurden schon in den 90er Jahren sensibilisiert, als Patienten auf Sowas zu achten, weil uns das später massiv auf die Füße fallen könnte. Das ist natürlich vor allem im Zsh. mit einer geplanten Niederlassung von Relevanz. 

    Könnt Ihr die Querverbindung ziehen?! ICH hätte Bedenken, daß wenn auch in der ePa unzutreffende oder völlig veraltete Diagnosen weitergezogen werden, daß der Eine oder Andere Probleme bekommen könnte, wenn da Behörden o.ä. Einblick nehmen könnten.

    *Oft ein Mehrfaches der Ärzte.

    • Like 3
  8. Nun, diese Tat sollte - zumindest in der Theorie - sämtlichen Idioten das Maul stopfen, die sich nicht entblöden, Behauptungen aufzustellen, solche Anschläge wären gezielt vor der Wahl gesteuert worden, um das Wahlergebnis zugunsten der AfD zu beeinflussen.

    Ich warte nun auf den ersten Trottel, der behauptet, auch die Anschläge nach der Wahl wären gesteuert, um die Zusammenhänge mit vor der Wahl zu verschleiern.

    • Like 2
  9. Am 25.2.2025 at 07:28 , Califax sagte:

    ...

    Wenn auch mit wahrer Kernaussage. Mir graust es vot 2026, wenn Bedürfnisbefriedigungen zum Erhalt nur noch durch Verbände erbracht werden können. 

    Verstehe ich jetzt nicht. Diese Bescheinigungen müssen doch jetzt schon - ausschl. - vom Verband kommen ... außer bei §8.

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