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Michel

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Posts posted by Michel

  1. Da gibts nur eines, mal abgesehen von den Wunschwaffen, noch wichtiger ist, daß Du Dich im Verein wohlfühlst.

    Deshalb schau mal bei ein paar Vereinen rein und entscheide Dich dann. Wichtig wäre auch, daß der Wunschverein keine selbstgemachte Waffengesetzverschärfung betreibt. Erst wenn diese Punkte abgeklärt sind, sollte die Frage nach den Wunschdisplinen kommen.

    BTW: Herzlich willkommen!!!

  2. Da gibts nur eines, mal abgesehen von den Wunschwaffen, noch wichtiger ist, daß Du Dich im Verein wohlfühlst.

    Deshalb schau mal bei ein paar Vereinen rein und entscheide Dich dann. Wichtig wäre auch, daß der Wunschverein keine selbstgemachte Waffengesetzverschärfung betreibt. Erst wenn diese Punkte abgeklärt sind, sollte die Frage nach den Wunschdisplinen kommen.

    BTW: Herzlich willkommen!!!

  3. Nur weil hier nicht 1000 User angemeldet sind, wobei eh 980 tote Nicks dabei wären, heißt nicht das die Member die hier sind nicht tatkräftig am Forenleben mitwirken. :h020:

    Mir sind 20 aktive Forenmitglieder lieber als 1000 registrierte User wo sich aber keiner zu Wort meldet. :PDT_Xtremez_30:

    Genau so sehe ich es auch. Vor allem bekommt man hier keine blöden Antworten wenn mal eine Anfängerfrage gestellt wird.

    Hoffentlich bleibts so!!!

  4. Naja, viel zu diskutieren gibts da nicht. Der Mann hat dem Gesetz genüge getan. Ich gehe mal davon aus, daß keine Murmel im Rohr steckte. Wenn wir Freitag abend, so gegen 22 Uhr 30, nach dem Schiessen, einen draufmachen, fahre ich allerdings erst zuhause vorbei , um die Waffen im Tresor einzulagern.

    Die lasse ich weder im Auto, noch nehme ich sie mit. Hätte der gute Mann vielleicht auch machen sollen. PDT_Armataz_01_12

  5. @geli

    Dem ist gottseidank nicht so den gem. WaffG Anlage 2 Abschitt 2

    So isses. WS gilt nicht als Waffe und muß nicht eingetragen werden. Mein SB empfahl mir das WS einzutragen zwecks erleichterten Munerwerb, die Entscheidung lag aber bei mir. Mittlerweile sollte es sich aber bei den meisten BüMa rumgesprochen haben, daß eine Kaufbescheinigung als Munerwerb genügt.

    Ich habe aus meinen Fehlern gelernt und würde ein WS nicht mehr eintragen lassen.

  6. Da gibt es soviele Meinungen wie Wechselsysteme. Soweit ich weiß, gilt die Kaufbescheinigung eines Kalibergleichen Systems als Munerwerbsberechtigung. Meines Wissens genügt der Eintrag einer Waffe, z.B. .45 ACP zum Erwerb von; z.B. .40S&W und 9 Para u.s.w.

    Meine erste Waffe war eine Tanfoglio Limited Custom .45 Acp mit WS 9mm. Beides wurde eingetragen, zwecks Munerwerb.

    Als zweite Waffe eine P22. Bei Beantragung der 3. und 4. KW (Pistole 9 mm und Revolver .44 Mag) wurde mir Anfangs die 9 mm Pistole nicht genehmigt, da ich ja schon ein 9mm WS eingetragen hätte. PDT_Armataz_01_19 Erst auf meine massive Reklamation hin wurde mir auch die 9 mm Pistole genehmigt, da ein WS nicht als Waffe gilt. (BSSB)

    Seitdem lasse ich nur eintragen was auch sein muß.

    Vielleicht könnte sich zur Munerwerbsfrage hier mal ein Fachmann äussern, ich finde die Frage sehr interessant

  7. Was nützt mir die 155mm Haubitze, wenn ich nicht damit umgehen kann?

    Da ist die kleine Walther pp, die ich beherrsche doch wesentlich effektiver... (Bildlich gesprochen) PDT_Armataz_01_12

    Ausserdem: Ist das jetzt ein Waffen- oder Siliconforum? ;-)

    BTW: Ich habe keine PP, suche aber dringend eine Bedienungsanleitung für eine 155mm.... duck und wech

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