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Posts posted by Michel
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Hallo,
der Abgabetermin der Stellungnahmen zur Verwaltungsvorschrift ist ja jetzt vorbei.
Was hat der/die DSB, BDS, BDMP,DSU und FWR dazu ans BMI geschrieben?
MfG Michael
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Hallo,
Legalwaffen.de ist scheinbar noch frei.
Ging doch oder?
MfG
Michael
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Über seinen Antrag auf "Verbleib im Amt" wird jetzt wohl kaum positiv entschieden werden.
Das wird sich zeigen..
vielleicht wurde er nur als Prügelknabe vorgeschickt??
Man kann heutzutage niemandem mehr trauen.
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Kuckt mal hier rein: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=113704&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1
Auszug aus dem Beitrag von Doc Schiller in WO:
"§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießsport sind ausgeschlossen
1. Angriffs- oder verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,
2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.
3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge."
Noch Fragen? Reicht doch wohl - rein theoretisch könnte man damit sogar das Vorderlader-Steinschloß-Musketen-Schießen unterbinden. Dies richtet sich gegen jede Art GK-Kurz oder Langwaffe: Vom K 98-Schießen bis zur SIG 210, von der ZF-Gewehr-Disziplin bis zum Westernschießen. Und in der Begründung weiß ein Herr Brenneke auch noch zu berichten: "Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind...."
Mr. Slugs neuester Beitrag zur Befriedung Deutschlands.
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Es wird ja auch keiner gezwungen Politiker zu werden.
Wems nicht gefällt der Könnte ja auch Versicherungen verkaufen, (kleine) Brötchen Backen etc.
MfG
Michael
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Mit "C" als Anfangsbuchstaben wurde bisher niemand im BMI gesichtet...
Wie wärs mit dem allseits beliebten CEM, der ist doch jetzt Arbeitslos...
Bäh
Michael
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Zum Glück steht da nicht "ich schiesse den Politiker nieder" sonst müsste ich das massiv ankreuzen.... den ganzen Tag.... auf tausenden Kopien.... unaufhörlich.... immer wieder... ich muss jetzt aufhoren, die beiden netten Männer in den weissen Anzügen bringen mir gerade eine schöne warme Jacke mit langen Ärmeln.
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So ich fang mal mittm zuordnen des Pamphlets an:
1. Zu § 4 Abs. 3 und 4 WaffG-neu (Wiederholungsprüfungen bei Altfällen Wiedervorlageturnus):
a) Zuverlässigkeits- und Eignungswiederholungsprüfung:
Die gemäß bisheriger Rechtslage festgesetzten Wiedervorlagen für die periodische
Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung können bis zur nächsten Wiedervorlage
beibehalten bleiben; sie sind bei dieser Gelegenheit umzustellen.
Bedürfniswiederholungsprüfung:
Die (neu eingeführte) Bedürfniswiederholungsprüfung bei Altfällen ist bis zur Anerkennung
der Schießsportverbände vorerst zurückzustellen.
Es wird rechtzeitig bekannt gegeben, bis zu welchem Zeitraum Altfälle für die
Bedürfniswiederholungsprüfung rückerfasst werden.
---> Im Gesetz steht wortwörtlich :
§4
...
(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen
Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen,
mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut
auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu
prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das
Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen
zu lassen.
(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung
der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen
des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der
Prüfung nach Absatz 3 erfolgen
....
---> Mit welchem Kunstkniff hat man sich jetzt diese Ermächtigung geschaffen ?
Dann weiter mit §14
...Eine Obergrenze des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen ist allerdings zumindest mit dem in Absatz 3 beschriebenen Kontingent markiert, das ja künftig grundsätzlich gelten soll ...
---> Hierzu der Gesetzestext
§14
...(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für
den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen
Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen
Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen
Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung
des Schießsportverbandes des Antragstellers
glaubhaft gemacht.....
---> Soso 3SL und 2Kurz als Obergrenze?
Klär mich mal einer auf.
MfG
Michael
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Wie Doc Schiller schon bei WO betont hat, handelt es sich hierbei um einen ENTWURF und nicht um die "heilige Bibel" der Waffenbehörden.
GRUß
Hallo,
also wenn ich die Meldung bei Visier richtig interpretiere ist das eben doch beschlossene Sache und gerade eben KEIN ENTWURF.
Hoffe ich liege falsch.
MfG
Michael
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Meint Ihr DEN grünen Daumen ? --->
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Na dann werden im benachbarten Ausland bei den Gebrauchtwagenhändlern ja richtig die Kassen klingeln.
Wenn unser Staat diese Steuereinnahmen nicht braucht -auchgut.
MfG
Michael
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Hmmm,
kann ich dann auch die Telekom verklagen weil die mich wegen meines Alters nicht als Vorstandsvorsitzenden (noch nicht mal in die engere Wahl !) genommen haben ?.... is ja Genial
MfG
Michael
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Hallo zusammen,
....wird durch Vorlage einer
Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers
glaubhaft gemacht,....
Das heisst im Umkehrschluss aber auch dass der nette Herr / die nette Dame auf dem Amt, wenn die Bescheinigung vorliegt, keine Sperentzien mehr machen kann !
Wenigstens das ist mal ein Fortschritt.
MfG
Michael
Ist §15 Abs. 7 WaffG verfassungswidrig?
in Lawcorner
Posted
Hallo Karaya,
hab ich, Dein Einverständnis liegt ja vor, in WO eingestellt.
Wieso war DirtyHarry nicht schneller ?
MfG
Michael