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Michel

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Posts posted by Michel

  1. Kuckt mal hier rein: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=113704&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1

    Auszug aus dem Beitrag von Doc Schiller in WO:

    "§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

    (1) Vom sportlichen Schießsport sind ausgeschlossen

    1. Angriffs- oder verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

    2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen.

    3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge."

    Noch Fragen? Reicht doch wohl - rein theoretisch könnte man damit sogar das Vorderlader-Steinschloß-Musketen-Schießen unterbinden. Dies richtet sich gegen jede Art GK-Kurz oder Langwaffe: Vom K 98-Schießen bis zur SIG 210, von der ZF-Gewehr-Disziplin bis zum Westernschießen. Und in der Begründung weiß ein Herr Brenneke auch noch zu berichten: "Für diese Beschränkung ist auch der Umstand maßgebend, dass Verteidigungs- und Jagdwaffen in der Regel wegen ihrer geringeren Präzision gegenüber Sportwaffen weniger geeignet zum Schießsport sind...."

    Mr. Slugs neuester Beitrag zur Befriedung Deutschlands.

  2. Zum Glück steht da nicht "ich schiesse den Politiker nieder" sonst müsste ich das massiv ankreuzen.... den ganzen Tag.... auf tausenden Kopien.... unaufhörlich.... immer wieder... ich muss jetzt aufhoren, die beiden netten Männer in den weissen Anzügen bringen mir gerade eine schöne warme Jacke mit langen Ärmeln. :twisted:

  3. So ich fang mal mittm zuordnen des Pamphlets an:

    1. Zu § 4 Abs. 3 und 4 WaffG-neu (Wiederholungsprüfungen bei Altfällen Wiedervorlageturnus):

    a) Zuverlässigkeits- und Eignungswiederholungsprüfung:

    Die gemäß bisheriger Rechtslage festgesetzten Wiedervorlagen für die periodische

    Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung können bis zur nächsten Wiedervorlage

    beibehalten bleiben; sie sind bei dieser Gelegenheit umzustellen.

    B) Bedürfniswiederholungsprüfung:

    Die (neu eingeführte) Bedürfniswiederholungsprüfung bei Altfällen ist bis zur Anerkennung

    der Schießsportverbände vorerst zurückzustellen.

    Es wird rechtzeitig bekannt gegeben, bis zu welchem Zeitraum Altfälle für die

    Bedürfniswiederholungsprüfung rückerfasst werden.

    ---> Im Gesetz steht wortwörtlich :

    §4

    ...

    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen

    Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen,

    mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut

    auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu

    prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das

    Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen

    zu lassen.

    (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung

    der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen

    des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der

    Prüfung nach Absatz 3 erfolgen

    ....

    ---> Mit welchem Kunstkniff hat man sich jetzt diese Ermächtigung geschaffen ?

    Dann weiter mit §14

    ...Eine Obergrenze des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen ist allerdings zumindest mit dem in Absatz 3 beschriebenen Kontingent markiert, das ja künftig grundsätzlich gelten soll ...

    ---> Hierzu der Gesetzestext

    §14

    ...(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für

    den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen

    Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen

    Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen

    Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung

    des Schießsportverbandes des Antragstellers

    glaubhaft gemacht.....

    ---> Soso 3SL und 2Kurz als Obergrenze?

    Klär mich mal einer auf.

    MfG

    Michael

  4. Hallo zusammen,

    ....wird durch Vorlage einer

    Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers

    glaubhaft gemacht,....

    Das heisst im Umkehrschluss aber auch dass der nette Herr / die nette Dame auf dem Amt, wenn die Bescheinigung vorliegt, keine Sperentzien mehr machen kann ! :twisted:

    Wenigstens das ist mal ein Fortschritt.

    MfG

    Michael

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