Genau so -"wirksame Faxzustellung" statt bloßer Inormation- liegt hier das Problem.
Der voher mit der Sache betraute Kollege hat primär über Fax mit der Behörde korrespondiert. Er hat in eine SS mit hilfsweisen Wiedereinsetzungsantrag, erklärt kein Fax erhalten zu haben, bzw. ein Faxeingang bei ihm nicht feststellbar. Die Behörde selber hatte vor diesem SS, aber ca 10 Tage nach der angeblichen Faxzustellung noch förmlich mit PZU zugestellt, geht aber bei ihrer Fristberechnung vom Zeitpunkt der Faxzustellung aus. Der noch durch den Kollegen eingelegte Widerspruch wäre in diesem Fall verfristet, würde man hingegen den Zeitpunkt der förmlichen Zustellung zugrundelegen, nicht.
Für den hier in Rede stehenden Bescheid (Wideruf einer waffenrechtlichen Genehmigung) ist m. E bzw. Kenntnisstand keine förmliche Zustellung vorgeschrieben.
D.H. es läuft alles auf die Frage hinaus, wer muß und kann die Faxzustellung bzw. ihr Nichterfolgen beweisen. Ich hätte im Kampf gegen die Behörde gerne mehr in der Hand.
Der hilfsweise und vorsorgliche Wiedereinsetzungsantrag des Kollegen ist zudem noch mit der offenen Flanke versehen, das er den Sachverhalt (kein Zugang Fax)lediglich anwaltlich, nicht aber an eides statt versichert hat, was ich für nicht ausreichend erachte.
Und mit diesem Haufen ....... sitze ich nun nach dem Anwaltswechsel hier und sammele "Munition".
Ich bin also dankbar für weitere schlaue schlaue Gedanken und Hinweise.