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    • Die fünfte Kolonne Moskaus in Österreich. Wie bei uns.........     GRUß
    • Es läuft darauf hinaus, daß nur die FPÖ wählbar sein wird.
    • Nachfolgend die Antworten der NEOS:     Ihr Prof. Dipl.-Ing. Mag. Andreas Rippel Präsident         Frage 1: Welche Position nimmt Ihre Partei grundsätzlich zum legalen privaten Waffenbesitz in Österreich ein? Gibt es in der österreichischen Rechtsordnung ein Grundrecht auf Waffen für unbescholtene, verläßliche Bürger?   Bei NEOS setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, in der Freiheit und Sicherheit Hand in Hand gehen. Im Bereich des Waffenrechts bedeutet das für uns, einen ausgewogenen Rahmen zu schaffen, der es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, aus legitimen Gründen wie vor allem Jagd, Selbstverteidigung, Sport sowie Traditionen oder Schützenvereinen Waffen legal zu erwerben und zu besitzen. Wir sind uns aber bewusst, dass Studien zeigen, dass die Anzahl der Waffen in privaten Haushalten mit der Anzahl der Waffengewaltvorfälle korreliert - inklusive tragischer Suizide. Ein restriktives, aber pragmatisches Waffenrecht ist daher essentiell. Es schützt das Leben und die Sicherheit unserer Mitmenschen, ohne die Freiheitsrechte unnötig einzuschränken. Wir stehen für klare Zulassungs- und Kontrollbestimmungen, die sicherstellen, dass nur verantwortungsvolle Bürger Zugang zu Schusswaffen haben.   Frage 2: Das österreichische Strafgesetzbuch definiert im § 3 den Begriff der Notwehr und enthält eine taxative Aufzählung der notwehrfähigen Rechtsgüter. Wie beurteilen Sie die Verteidigung derselben mit legalen Schußwaffen in einer Notwehrsituation?   Die derzeitige Rechtslage lässt auch die Notwehr mit Schusswaffen zu. Aus unserer Sicht hat sich die Rechtsprechung zu § 3 StGB bewährt und bedarf keiner Änderung.       Frage 3: Wenn Ihre Partei den Innenminister stellt: Wie würden Sie den Vollzug des Waffengesetzes in der kommenden Legislaturperiode gestalten? Würden Sie den Ermessensspielraum im Waffengesetz zugunsten oder zuungunsten der Legalwaffenbesitzer ausüben?   Bei der Beurteilung individueller Kriterien wie der „Zuverlässigkeit“ im Kontext des Waffenbesitzes sind behördliche Ermessensentscheidungen unerlässlich. Gesetze können nicht jede Spezifität abdecken oder alle persönlichen Umstände antizipieren. Umso wichtiger sind fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen der Verwaltung. Die Beamtinnen und Beamten der Waffenbehörden tragen dabei eine erhebliche Verantwortung und müssen diese mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze wahrnehmen. Eine solche behördliche Gewissenhaftigkeit darf nicht als Einschränkung, sondern muss als essenzieller Teil des Rechtsstaates verstanden werden – ein Rechtsstaat, der individuelle Freiheiten schützt und gleichzeitig das Gemeinwohl im Auge behält.       Frage 4: Die letzten EU-Richtlinien zum Waffenrecht hatten Verschärfungen des österreichischen Waffengesetzes zur Folge. Würde Ihre Partei weiteren Verschärfungen zustimmen, oder würden Sie gegen weitere Verschärfungen stimmen und sehen Sie auch Möglichkeiten zur Liberalisierung?     Es ist immer schwer, etwas zu beurteilen, das noch nicht vorgelegt wurde. Generell ist zu sagen, dass es regelmäßiger Evaluierungen bedarf, um einen maßvollen Ausgleich zwischen dem legitimen öffentlichen Interesse an Sicherheit und Ordnung auf der einen Seite und den individuellen Interessen von Waffenbesitzer:innen auf der anderen Seite herzustellen, ganz nach dem Prinzip „so viel Freiheit wie möglich – so viel Kontrolle wie nötig“.     Frage 5: Falls Ihre Partei weitere Verschärfungen des Waffengesetzes plant, welche konkreten Pläne gibt es dazu? Würden Sie einem allgemeinen Waffentrageverbot im öffentlichen Raum zustimmen und würden Sie den Waffenbegriff erweitern und damit auch auf Gegenstände des Alltags ausdehnen?     Die Ankündigung des Innenministers hinsichtlich eines allgemeinen Waffenverbotes beinhaltet noch keinen konkreten Vorschlag. Da es aber ganz offensichtlich ein Problem mit Waffengewalt gibt, erwarten wir uns, dass er das ehebaldigst nachholt, denn reden allein reicht nicht. Erst dann können wir prüfen, ob die Vorschläge in der Praxis umsetzbar sind und als Maßnahme zum Ziel führen. Klar ist, dass wir wenig Gründe sehen, warum jemand im öffentlichen Raum bewaffnet sein sollte. Grundsätzlich sehen wir es nicht als erforderlich an, dass Alltagsgegenstände reguliert werden. Möglicherweise bedarf es aber Nachschärfungen hinsichtlich Hieb- und Stichwaffen und einzelner Alltagsgegenstände, die als Waffen missbraucht werden. Hier muss aber mit Bedacht vorgegangen werden, damit es nicht zu überbordenden Eingriffen in die Rechte der Bürger:innen kommt.
    • Wer Waffenhändler werden möchte, muss seine Fachkunde nachweisen, benötigt die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Wenn die zuständige Behörde die Erlaubnis dann erteilt hat, steht der Geschäftseröffnung nichts mehr im Wege. Aber was dürfen die angestellten Mitarbeiter? Müssen Sie Fach- oder Sachkunde haben? Diese und andere Fragen, die dem VDB häufig gestellt werden, haben wir beantwortet. (Der Screenshot aus unserem VDB-Imagefilm zeigt Thorsten Mann von Waffen Koch.) Hier sind die Antworten
    • South Carolina wenn ich das Nummernschild richtig lese. Open Carry State. Allerdings paßt es in zwei Teilen locker in einen mittleren Rucksack.
    • Oder Pole, ich hab da nen Vereinskameraden, der auf son Zuhälterchais abfährt…
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