DirtyHarry Posted August 2, 2006 at 01:37 PM Share Posted August 2, 2006 at 01:37 PM In der neuesten FWR Ausgabe ist ein Leserbrief eines Waffenbesitzers drin welcher von seiner Behörde regelrecht terrorisiert wird - die wollen dass er mit jeder seiner 12 (!) Waffen jeden Monat trainiert. Unterstützt von einem (nicht rechtskräftigen) Witzurteil aus Düsseldorf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted August 2, 2006 at 01:55 PM Share Posted August 2, 2006 at 01:55 PM Kannste das mal bitte einstellen, ich kann auf deren Webseite nix finden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 2, 2006 at 01:56 PM Share Posted August 2, 2006 at 01:56 PM Stell mal ein paar Fakten mehr rein, bitte! (Bin zwar im FWR, habe aber die Ausgabe der News nicht) Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted August 2, 2006 at 02:04 PM Share Posted August 2, 2006 at 02:04 PM Lest mal das neue "V0" vom BdMP. hemo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 2, 2006 at 02:08 PM Share Posted August 2, 2006 at 02:08 PM @hemo: Muss man sich das antun? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted August 2, 2006 at 02:14 PM Share Posted August 2, 2006 at 02:14 PM Unterstützt von einem (nicht rechtskräftigen) Witzurteil aus Düsseldorf. Das wird auch nicht rechtskräftig werden! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted August 2, 2006 at 02:28 PM Share Posted August 2, 2006 at 02:28 PM Sonst wäre es doch so ne Art Vereinszwang/Trainingszwang oder! Na ja in Deutschland ist ja das ganz speziell, seltsam sondersam geregelt, meiner Empfindung nach! Gibt es eigentlich eine Definition ab wann es Zwang ist bzw. wieviel mal zu(viel) Training zugemutet wird? Denke die Definition dürfte schwer sein. :? BTW: In der Schweizer Bundesverassung gibt es einen entsprechenden Absatz, wo Vereinszwang verboten ist (Militärdienstpflicht ist "Speziallfall") hier http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a23.html Nummer 23 Absatz 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted August 2, 2006 at 04:19 PM Share Posted August 2, 2006 at 04:19 PM @hemo: Muss man sich das antun? definitiv nicht Behörde fordert vom Schützen ein Bedürfnissnachweis an. Der Schütze teilt mit in welchen Vereinen/Verbänden (DSB + BDS) er schiesst. Die Behörde fordert nun einen Nachweis das er für jeder seiner 12 Sportwaffen mindestens einen Termin monatlich nachweisen muss und verweist auf ein Urteil des VB Düsseldorf von 21.12.2005 (Az.: 18 k 3814/05) Anmerkung FWR: Nach Auffassung des Forum Waffenrecht und nach dem, was in Gesetzgebungsverfahren besprochen worden ist, genügt bei Mitgliedern von Vereinen der Nachweis der Mitgliedschaft, um das Fortbestehen des Bedürfnisses für Sportwaffen darzustellen. Ausser bezieht sich die Behörde auf ein Urteil das nicht rechtskräftig da einspruch erhoben wurde. Somit kann sich die Behörde nicht auf die Entscheidung als Argumentationsgrundlage stützen. @D.H.: Das nächste mal bitte ausführlicher Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted August 3, 2006 at 05:21 AM Share Posted August 3, 2006 at 05:21 AM .... klingt sehr nach Karneval .... .... in der heissen Sommerhitze kann es bei SB schon mal zu Hitzestaus in der Birne kommen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
martinr Posted August 3, 2006 at 08:13 AM Share Posted August 3, 2006 at 08:13 AM Ist doch klar, so aus Spass an der Freude geht hier in Deutschland nix. Da muss ein Beduerfnis da sein, und es darf keinen Spass machen. Das mus weeeh tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted August 3, 2006 at 10:22 AM Share Posted August 3, 2006 at 10:22 AM Im Ernst, was habt Ihr gegen den BdMP? Ich bin drin und find ihn gut. Meister Schilling ist wiedergewählt. Im Vau Null wird zutreffend auf die Problematik des "Witzurteils" aufmerksam gemacht. So lustig ist das alles allerdings nicht. Da könnte sehr wohl etwas drohen. Die Begründung des Urteils könnte sogar bei viel gutem Willen und einer krassen Antiwaffeneinstellung nachvollziehbar sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted August 3, 2006 at 05:11 PM Share Posted August 3, 2006 at 05:11 PM Super das wäre dann im Prinzip das gleiche, wenn ich ein Auto kaufe und ich nicht mindestens bsp. 500 Kilometer im Monat abspule mir die Behörde das Auto entziehen könnte, da offenbar kein Bedürfnis, so mal als abstrakter Vergleich. Was ist aber nebenbei mit "Omi und Opi" die vielleicht nur das Auto für den Wochenendeinkauf benützen und dann vielleicht 200 Kilometer oder weniger auf dem Tacho mehr haben als Anfangs Monat, würde man dann denen dann auch das Auto wegnehmen, da kein (ausreichendes) Bedürfnis? Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted August 3, 2006 at 05:26 PM Share Posted August 3, 2006 at 05:26 PM Na ja weil komischerweise dieses Bedürfnisprinzip nur für Waffen gilt und für andere Sachen nicht. Sind wir ehrlich das Ganze hat mehr gemeinsam als wir denken. Klar gibt es viele Leute die kaufen ein Auto weil sie es eben intensiv brauchen-gleiches Spiel bei Waffen, da sie intensiv tranieren wollen. Aber es gibt eben auch Leute die kaufen bzw. besitzen ein Auto benutzen es aber selten bsp. der Rentner für den Wochenendausflug. Genauso gibt es den Käufer einer Waffe der nun mal gelegentlich nach seinem Gutdünken schiessen will. Deshalb finde ich es unfair wenn der Gesetzgeber vorschreibt ein Bedürfnis geltend zu machen beim Waffenbesitzer. Ich meine der Waffenbesitzer sollte von sich aus selber die Freiheit besitzen entscheiden zu können wie oft oder eben nicht oft er mit seiner Knifte schiessen will wann und wo. Denn wenn wir beim Bedürfnisprinzip ausgehen bei legalem Waffenbesitz, müsste dies ja der Gesetzgeber bsp. auch auf Autobesitzer ausweiten, sonst wäre es ja auf irgendwelche Art unfair. Damit es aber fair bleibt, sollte es deshalb wie beim Autobesitzer für den Waffenbesitzer kein Bedürfnisprinzip geben. Dies ist jedenfalls meine Meinung oder ist Waffenbesitz sowas von speziell oder "abartig" das man man dafür ein Bedürfnis braucht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted August 3, 2006 at 05:48 PM Share Posted August 3, 2006 at 05:48 PM Mühli ist halt Schwyzer, da läuft eh alles anders. Tala triift den Kern der Sache. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted August 3, 2006 at 06:01 PM Share Posted August 3, 2006 at 06:01 PM Mühli ist halt Schwyzer, da läuft eh alles anders. Aber wieso ist es dies denn in dieser Art nur in Deutschland so. Ich meine Frankreich, Oesterreich, Belgien, Luxemburg ja eigentlich alle EU-Länder müssten dies ja auch in sehr ähnlicher Form auch haben, wenn es "erfolgreich" ist. Wieso ist Deutschland dort abweichend bzw. "Sonderweg" gegangen im Gegensatz zu seinen EU-Nachbaren? Hat dies vielleicht historische Gründe gehabt? Für mich ist dies einfach ein Phänomen denn ich persönlich kenne sonst kein anderes Land der Welt das so speziell auf legalem Waffenbesitz so ganz spezielle Bedürfnisse knüpft an die legalen Waffenbesitzer. Sowas ist unter Umständen sogar einmalig auf der Welt ich weiss es nicht. :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted August 3, 2006 at 06:15 PM Author Share Posted August 3, 2006 at 06:15 PM Der Geist des heutigen Waffenrechts wird immer noch durch das damalige Naziwaffenrecht geprägt. Diktatoren wollen ? Richtig, möglichst wenig Waffen im Volk ... Aber wieso ist es dies denn in dieser Art nur in Deutschland so. Ich meine Frankreich, Oesterreich, Belgien, Luxemburg ja eigentlich alle EU-Länder müssten dies ja auch in sehr ähnlicher Form auch haben, wenn es "erfolgreich" ist. Wieso ist Deutschland dort abweichend bzw. "Sonderweg" gegangen im Gegensatz zu seinen EU-Nachbaren? Hat dies vielleicht historische Gründe gehabt? Für mich ist dies einfach ein Phänomen denn ich persönlich kenne sonst kein anderes Land der Welt das so speziell auf legalem Waffenbesitz so ganz spezielle Bedürfnisse knüpft an die legalen Waffenbesitzer. Sowas ist unter Umständen sogar einmalig auf der Welt ich weiss es nicht. :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted August 3, 2006 at 07:17 PM Share Posted August 3, 2006 at 07:17 PM Noch gibt es in diesem Land sowas wie ein Recht auf Eigentum. Deshalb bekommt zB ein Erbe eine WBK für die geerbten Waffen, auch wenn er mit Schießen nichts am Hut hat. Eine rechtmäßig erworbene Waffe ist Eigentum, nicht nur Besitz auf Zeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 3, 2006 at 09:54 PM Share Posted August 3, 2006 at 09:54 PM @Tala: Ich schätze dich sehr, aber ein Blick in das WaffG, speziell in §8, wäre vor dem posten (3. Aug, 19:02) nicht schlecht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 4, 2006 at 06:10 AM Share Posted August 4, 2006 at 06:10 AM Weil für den BESITZ der Waffen weiterhin ein BEDÜRFNIS vorliegen muß ! DIES bestreite ich in keinster Weise. Doch wie weist man sein Bedürfnis nach? Es mag sein, dass so mancher SB verlangt, dass man nach drei Jahren bei ihm sein Schießbuch vorbeibringen soll. Manche verlangen das alle drei Jahre. Manche verlangen, dass man nachweist, dass man mit jeder seiner 12 Waffen auch einmal monatlich auf dem Stand war (sh. dieser Fred). Ja und? Für uns als Schützen gilt jedoch das Waffengesetz und die AWaffV. Wenn der SB verlangt, dass du dein AR15 rosa streichst, damits ziviler aussieht, machst du das ja auch nicht. Bist du Mitglied in einem §15-Verein, dann reicht für die Bestätigung des Bedürfnisses der Schriebs vom Verbandsfürsten, dass du Mitglied bist (Ja, genau, §8 Abs. 2 Pkt. 1) - Für "mehr" gibt es keine Rechtsgrundlage. ("Freie Sportschützen" haben es da wesentlich schwerer mit dem Nachweis!!!) Ja, der Verein muss die ersten drei Jahre die Schussfrequenz dokumentieren. Jedoch gibt es nirgends eine Rechtsgrundlage, dass er diese personenbezogenen Daten dem Amt ausliefern muss. Somit macht sich der Vorstand straf- und haftbar, sollte er dem Begehren der Staatsmacht nach diesen Daten nachgeben (sh. wieder anderer Fred). Ja, das WaffG ist vom Handwerklichen her totaler Murx, aber wir haben es nunmal. Es gilt für dich, es gilt für mich - und es gilt auch für den Staat und seine Diener. Grundsätzlich gilt: Obrigkeitliches Handeln verlangt immer eine Rechtsgrundlage. ------------------------------------------------ Weil für den BESITZ der Waffen weiterhin ein BEDÜRFNIS vorliegen muß ! --> Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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