Nightingale Posted November 7, 2006 at 06:17 PM Share Posted November 7, 2006 at 06:17 PM Wenn ich bei Egun jemanden verklagen möchte, wo ist da der Gerichtsstand, bei mir oder bei ihm? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted November 7, 2006 at 06:54 PM Share Posted November 7, 2006 at 06:54 PM Bei ihm. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 7, 2006 at 06:59 PM Author Share Posted November 7, 2006 at 06:59 PM Das sind 500 km. Kann ich ihn nicht hier auf dem Amtsgericht verklagen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted November 7, 2006 at 07:21 PM Share Posted November 7, 2006 at 07:21 PM Gilt das mit dem Gerichsstand nicht nur für Firmen (wenn sie es ausdrücklich festlegen) ? Bei ihm. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted November 7, 2006 at 07:31 PM Share Posted November 7, 2006 at 07:31 PM Gerichtsstand ist im Allgemeinen beim Verkäufer - vermute ich jedenfalls. Bei Firmen ist der Gerichtstand jeweils am Firmensitz und nie beim Kunden....geht auch schlecht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 7, 2006 at 09:46 PM Share Posted November 7, 2006 at 09:46 PM also ich hatte erst den fall, daß es genau um diesen punkt ging. ich dachte auch erst, daß bei internetgeschäften der gerichtsstand beim verkäufer wäre, doch im zeitalter des www ist das so nicht mehr gültig. man spricht von einem wandernden gerichtsstand, der in diesem fall immer am ort des käufers ist. deshalb mußte ich für einen zivilprozess anfang des jahres durch ganz deutschland nach emmerich am rhein, was von mir auch rund 750km sind, da ich dort verklagt wurde. diese aussage kam vom dortigen amtsgericht, bei welchem ich genau diesen punkt moniert hatte. dieses teile mir dann aber mit, daß definitiv der ort des käufers dafür maßgeblich wäre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 7, 2006 at 09:51 PM Author Share Posted November 7, 2006 at 09:51 PM diese aussage kam vom dortigen amtsgericht, bei welchem ich genau diesen punkt moniert hatte. dieses teile mir dann aber mit, daß definitiv der ort des käufers dafür maßgeblich wäre. Supi! Ich bin nämlich der Käufer und der Verkäufer liefert nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted November 7, 2006 at 09:53 PM Share Posted November 7, 2006 at 09:53 PM Supi! Ich bin nämlich der Käufer und der Verkäufer liefert nicht. und wenn man erst mal egun informiert ?? ich hatte auch mal einen Nichtlieferer - aber bei ebay - nach einer Info an ebay war das Zeuch aber schnell da ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 7, 2006 at 09:53 PM Share Posted November 7, 2006 at 09:53 PM Supi! Ich bin nämlich der Käufer und der Verkäufer liefert nicht. bei mir war der hintergrund, daß ich eigentlich gar keinen onlineshop oder so betreibe, aber dennoch das fernabgabegesetz galt, was totaler humbug ist. das hat mir auch die ihk bestätigt. der käufer wollte die ware dann einfach zurückschicken, obwohl er sie nicht übers web, sondern telefonisch bei mir gekauft hat. da vorab keine wirksame gerichtstandvereinbarung getroffen wurde, ist der erfüllungsort der ort, an dem die ware dem käufer übergeben wird. so argumentierte meine kammer. in deinem fall ist die ware aber noch nicht übergeben, womit man nicht von erfüllungsort bei dir sprechen kann. entsprechend könnte es da anders sein ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 7, 2006 at 11:22 PM Share Posted November 7, 2006 at 11:22 PM Gute Neuigkeiten, Bela: Der Gerichtsstand ist der Wohn-/Geschäftsort EINER beteiligten Partei. Du kannst den Typen also zum Landgericht Oberrabenstein (wo das auch immer sei) laden lassen. Sh. z.B. Wikipedia - [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand"]Gerichtsstand – Wikipedia[/ame] Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 7, 2006 at 11:34 PM Share Posted November 7, 2006 at 11:34 PM Gute Neuigkeiten, Bela: Der Gerichtsstand ist der Wohn-/Geschäftsort EINER beteiligten Partei. Du kannst den Typen also zum Landgericht Oberrabenstein (wo das auch immer sei) laden lassen. Sh. z.B. Wikipedia - Gerichtsstand nicht ganz: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-21318/gerichtsstand-zivilverfahren. LG Kleve 2002-11-22 5 S 90/02 Rechtsbereich/Normen: § 1 Abs. 3; § 3 Abs.1 FernAbsG Einstellung in die Datenbank: 2003-07-15 Bearbeitet von: Adriane Bednarek Gerichtsstand bei Kauf im Internet Bei einem Kauf im Internet ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Wandlung und Rücktritt der Wohnsitz des Käufers, und nicht der Sitz des Verkäufers. Der Käufer muß somit keine Angst haben, bei Problemen oder bei der Rückabwicklung des Kaufs, an dem womöglich weit entfernten Sitz des Verkäufers klagen zu müssen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 7, 2006 at 11:42 PM Share Posted November 7, 2006 at 11:42 PM nicht ganz: ist für unseren Bela zwar ohne Belang, da er den schnutzigen Beutel, den er verklagen will, nach Oberrabenstein bestellen kann. Aus dem von dir angesprochenen Urteil des LG Klewe: II. Die örtliche Zuständigkeit des AG Rheinberg ergibt sich aus § 29 I ZPO. Danach ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis das Gericht des Orts zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. also Oberrabenstein. Hat Wiki also unrecht, aber in diesem Falle unschädlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 7, 2006 at 11:49 PM Author Share Posted November 7, 2006 at 11:49 PM Du kannst den Typen also zum Landgericht Oberrabenstein (wo das auch immer sei) laden lassen. Bruhaha, als es in Oberrabenstein noch eine Gerichtsbarkeit gab, da wurden Schuldnern die Hände abgehackt. :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 8, 2006 at 10:14 AM Share Posted November 8, 2006 at 10:14 AM Lohnt es sihc zu klagen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted November 8, 2006 at 10:48 AM Share Posted November 8, 2006 at 10:48 AM als es in Oberrabenstein noch eine Gerichtsbarkeit gab, da wurden Schuldnern die Hände abgehackt. unter umständen könnte das deinen interessen aber entgegen kommen, oder ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 8, 2006 at 04:48 PM Author Share Posted November 8, 2006 at 04:48 PM Lohnt es sihc zu klagen? Listenpreis 4.900,-€, Kaufpreis 2.400,-€. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP - 100 Posted November 8, 2006 at 04:58 PM Share Posted November 8, 2006 at 04:58 PM Da lohnt es sich, sofern es sich um Neuware handelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 8, 2006 at 05:13 PM Share Posted November 8, 2006 at 05:13 PM Da lohnt es sich, sofern es sich um Neuware handelt. gar nicht mal ... wenn du z.b. gebrauchtware ersteigert hast, die du so nicht wieder bekommst, weil z.b. der artikel rar ist u.s.w., dann kannst du vom verkäufer sogar schadensersatz in neupreishöhe verlangen. heißt, da du ein anrecht auf lieferung der ware hast, diese dann aber schuldhaft vom verkäufer nicht geliefert wird, dann muß der verkäufer die differenz bis zum neupreis ersetzen, so daß du dir die ware anderweitig zeitnah besorgen kannst. ggf muß er sogar noch die zusätzlichen aufwändungen erstatten, da du ja doppelte mühen hast u.s.w. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 8, 2006 at 05:53 PM Author Share Posted November 8, 2006 at 05:53 PM wenn du z.b. gebrauchtware ersteigert hast, die du so nicht wieder bekommst, weil z.b. der artikel rar ist u.s.w., dann kannst du vom verkäufer sogar schadensersatz in neupreishöhe verlangen. Genauso ist es. Ich habe auf ein Keppeler Freigewehr geboten mit 2013er Stainless Wechselsystem, das so nicht mehr gebaut wird. Das war das beste Matchsystem, das Anschütz jemals gebaut hat. Ich hätte auch noch mehr dafür geboten. Auf jeden Fall möchte ich das Ding gerne haben und zwar noch vor den Landesmeisterschaften. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted November 8, 2006 at 06:25 PM Share Posted November 8, 2006 at 06:25 PM Genauso ist es. Ich habe auf ein Keppeler Freigewehr geboten mit 2013er Stainless Wechselsystem, das so nicht mehr gebaut wird. Das war das beste Matchsystem, das Anschütz jemals gebaut hat. Ich hätte auch noch mehr dafür geboten. Auf jeden Fall möchte ich das Ding gerne haben und zwar noch vor den Landesmeisterschaften. so einen fall habe ich schon durchgezogen ... sogar mit einem juristen, der über egun ein galco-holster für 25 euro verkauft hat, welche in deutschland so gut wie nie zu bekommen ist. listenpreis war 160 euro, welche er dann als schadensersatz bezahlt hat, da das holster nicht angekommen ist und er zudem die übergabe mangels einlieferungsbeleg bei der post nicht nachweisen konnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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