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Dr. Scholzen


John Gun

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Auszug aus seinem Artikel im aktuellen DWJ

In diesem Zusammenhang darf auch die Neuordnung des § 15 WaffG begrüsst werden. Dieser Paragraf hält fest, dass eine isolierte Gehmigung einer Sportordnung möglich ist. War es doch bisher Sportschützenverbänden, die die magische vorgegebene Zahl von 10000 Mitgliedern nicht erreichen konnten verwehrt, erfolgreich einen Antrag auf Anerkennung bei dem Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen, so ist jetzt eine Verbesserung eingetreten. Vereine und Verbände die Aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht nach § 15 anerkannt werden können, können ihre Sportordnung beim BVA zur Gehnemigung vorlegen.

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Auszug aus seinem Artikel im aktuellen DWJ

...

, so ist jetzt eine Verbesserung eingetreten. ...

Quatsch mit Soße!

Ich kenne zwar diesen Artikel nicht (allerdings einige andere falsche und dümmliche Veröffentlichungen im DWJ) aber eine Verbesserung sehe ich nicht.

Die 10.000er-Hürde ist im Vergleich mit dem neu eingefüherten Satz in §15a (2) Satz 2:

"Die Genehmigung einer Sportordnung muss im besonderen öffentlichen Interesse liegen."

eine Lapalie bzw. reelle Hürde, die überwunden als erfüllt gilt.

Man beachte im neuen Gesetz die Wörtchen "besonderen" und "muss"!

Dann stelle dir die Frage: Wie will eine Gruppe mit ein paar Sportlern beweisen, dass die entworfene Sportordnung im besonderen öffentlichen Interesse liegt?

Und ohne diesen Beweis kann sie nicht genehmigt werden.

Ich meine, dass selbst die großen Verbände daran zu kauen haben werden und dass deswegen vom DSB die Unterschriftensammlung für die Aufnahme des Sportes in das GG angelaufen ist.

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Ich bin vor ein paar Jahren aus einem DSB Verein ausgetreten.

Als Einzelmitglied in der Schwarzpulverinitiative war ich der Meinung das ich Intresse am Schiessport sowie ein Bedürfniss nachweisen kann. Ich hatte ganz schön Ärger als ich eine Flinte beantragt hatte.

Nur mit Hilfe von Rechtsanwälten der SPI konnte ich mich durchsetzen.

Jetzt ist es endlich geregelt das auch Mitglieder kleinerer Verbände ein Bedürfniss nachweisen können.

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Jetzt ist es endlich geregelt das auch Mitglieder kleinerer Verbände ein Bedürfniss nachweisen können.

DAS siehst Du aber etwas zu euphorisch :roll:

Geregelt ist damit allenfalls mal die Tatsache , daß auch Verbände mit weniger als 10 tsd Mitgliedern anerkannt werden <können> und dann erst ist damit ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisbar.

Ob die SPI das erstens beantragt und zweitens erhält , steht

auf einem anderen Blatt 8).

Falls man waffenrechtliche Bedürfnisse benötigt , sollte man einfach eine Mitgliedschaft in einem Verein haben , der einem der großen Verbände angehört .

Abgesehen davon ist das für mich (!) auch ein Teil der Solidarität und der Unterstützung die dem Erhalt des Sports überhaupt dient ,

deswegen bin ich in drei Verbänden , zwei davon sind immerhin anerkannt :!:

Gruß

GP

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Falls man waffenrechtliche Bedürfnisse benötigt , sollte man einfach eine Mitgliedschaft in einem Verein haben , der einem der großen Verbände angehört .

/quote]

Das war ich mal im DSB.

Ich wollte damals einen Unterhebelrepetierer für die Disziplinen 1.56 und 1.57 beantragen. Leider, ich war Sportleiter standen diese Disziplinen nicht in meiner Sportordnung. Der Landessportleiter sagte mir: Diesen Teil der Sportordnung geben wir nicht aus weil kein Mensch sowas schiesst.

Er ließ es mir dann als Kopie zukommen.

Ich habe die Waffe dann ohne Nachweis eines Übungsschiessens beantragt. Mit der Begründung die Disziplin ist neu aus diesem Grund konnte noch kein Übungsschiessen stattfinden. Und weil wir keine Waffe hatten habe ich geschrieben das ich als Sportleiter eine Westernabteilung aufbauen will. Es waren dann noch zwei Briefe nötig und ich habe die Genehmigung bekommen.

Seit seitdem ist der DSB für mich ein Schiessportverhinderungsclub und seit drei Jahren bin ich im BDS. Und da bin ich nur eingetreten weil mich mein Amt so unter Druck gesetzt hat.

Und dort schiese ich zur Zeit nach einer annerkannten Sportordung aber die Kosten hätte ich mir sparen können.

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