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Softair Pistolen <0,5Joule ab wann?


Guest kensmith

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@ alter Herr,

hab Deinen Beitrag dankend gelesen.

Im Klartext heißt das: Dein Sohn hat die Waffe auf dem Jahrmarkt berechtigt erworben. Er darf sie aber lediglich ordnungsgemäß verpackt nach Hause bringen. Hat er sie auf dem Jahrmarkt ausgepackt (wovon ich bei einem 9jährigen ausgehe) hat er bereits gegen das Waffengesetz verstoßen! Genauso wird bei der kommenden Karnevalssession jeder kleine Cowboy gegen das Waffengesetz verstoßen.

Der Gesetzgeber muß aber auch davon ausgehen, daß gerade Kinder, die solche Teile auf der Kirmes bekommen, diese auch auspacken und damit spielen werden.

Also stellt sich für mich die generelle Frage, weshalb es nicht untersagt wird, Spielzeug hin oder her, die Softairwaffen bei diesen öffentlichen Veranstaltungen heraus zu geben.

Gruß

Ken

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Tja ganz einfach:

Dieses Verbot kommt dann bei der nächten Waffengesetzverschärfung. Schließlich muss der Gesetzgeber ja dann auch noch sagen können, er hätte etwas für die innere Sicherheit getan!

Ernsthaft:

Ein Erwerbs- und Besitzverbot durchzusetzen ist in DE (noch) nicht ganz so einfach, da der Erwerb und Besitz ja derzeit erlaubt ist und der Bestand ziemlich groß sein dürfte. Es ist genau das Gleiche wie bei den Gasern.....

Nun stehen die Eltern in der Pflicht, die Kleinen davon abzuhalten, gegen das Waffengesetz zu verstoßen. Im Übrigen: Was würde wohl passieren, wenn die Polizei das Führverbot tatsächlich durchsetzt und alle Spielzeugplempen einzieht, die widerrechtlich auf der Straße geführt werden?

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Der Gesetzgeber muß aber auch davon ausgehen, daß gerade Kinder, die solche Teile auf der Kirmes bekommen, diese auch auspacken und damit spielen werden.

Also stellt sich für mich die generelle Frage, weshalb es nicht untersagt wird, Spielzeug hin oder her, die Softairwaffen bei diesen öffentlichen Veranstaltungen heraus zu geben.

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber bei deinen Ansichten sind wir ganz schnell wieder bei DDR 2.0.

Siehe meine Signatur: "Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave."

Es läßt sich nicht das ganze Leben durch Verbote regeln!!!

In Großbritannien, einem Land mit extremem Waffenrecht und totalen privaten Besitzverbot für Kurzwaffen und fast totalem Führverbot von Taschenmessern und anderen zum Angriff/zur Verteidigung brauchbaren Gegenständen ("offensive weapons act") ist die Mordrate eben durch Kurzwaffen und Messer signifikant höher als in Deutschland.

Wegen Leuten, die so wie du nach immer ausgefeilteren Verboten schreien, dürfen Hausfrauen nun kein uneingeschweißtes Messer mehr im Kaufladen um die Ecke kaufen und nach Hause nehmen, ohne eine mit Bußgeld bis zu 10.000 Euro dotierte Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Für mich Ende der Diskussion.

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@ Califax,

jetzt will ich Dir aber auch nicht zu nahe treten.

Ich denke mal wir alles wollen nicht, daß das Waffengesetz noch weiter verschärft wird, und somit die Sportschützen noch weiter kastriert werden.

Ich bin auch nicht gegen den Besitz von Softairpistolen. Auch habe ich kein Problem damit, wenn meine Jungs im eigenen Keller damit auf ne Zielscheibe schiessen und beide gehen damit auch vernünftig um.

Genauso wie ich die extremen Waffengesetze in GB für bescheuert halte, aber auch die sehr libereale Handhabung in den USA.

Ich schreibe nicht nach neuen Verboten oder Regelungen, sondern die sinnvolle Anwendung der bestehenden Gesetzen und Regelungen.

Aus meiner Sicht, kann es z.B. nicht sein, dass kleine Kinder auf einer Kirmeslosbude so ohne weiteres und ohne unmittelbare Anwesenheit und Genehmigung der Erziehungsberechtigten eine solche Softairwaffe ausgehändigt bekommen.

Wenn mein Sohn in einen Waffenladen gehen würde, um eine Softairpistole <0.5 Joule zu kaufen, würde er sie nicht bekommen, erst ab 14 Jahren. Demnach stellt sich für mich die Frage, warum auf der Kirmes dafür keine Altersbeschränkung vorhanden ist.

Wie wir wissen, ist ja das schiessen mit den Softairwaffen ausserhalb eines befriedeten Besitztums nicht erlaubt.

Kinder in dem Alter wollen und werden damit spielen und schiessen, weil sie es a) nicht wissen und B) nict gesagt bzw. untersagt bekommen, weil die meisten Eltern es selber nicht wissen, da keine Sportschützen o.ä.

Immerhin kann man ja von einem "Nichtschützen" nicht wirklich erwarten, sich das Waffengesert einzuprägen.

Nochmal, mir geht es icht darum neue Gesetze zu bekommen, sondern die vorhandenen sollten sinnvoll angewendet werden und dazu zählt für mich leider auch, dass Kinder unter einem bestimmten alter solche vermeindlichen Spielzeuge nicht erwerben oder ausgehändigt bekommen sollten.

Wenn ich selber in einen Waffenladen gehe um meinen Kindern eine Softair zu kaufen, damit sie im heimischen Keller schiessen können, ist das eine andere Thematik, denn da habe ích als Erziehungsberechtigter erworben und nicht mein Kind.

Gruß

Ken

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Dass dein Kleiner in einem Waffengeschäft keine Softair bekommt, liegt aber nicht daran, dass es sich dabei um Softair handelt. Das liegt viel mehr daran, dass er im Alter von 9 nicht geschäftsfähig ist. Wenn also der Preisrahmen der Sofair deutlich über dem üblichen Taschengeld liegt, darf der Waffenhändler dem Kleinen nix verkaufen. Auf der Kirmes an der Losbude sieht das anders aus. Der Kleine kann Lose durchaus von seinem Taschengeld bezahlen und wenn er dann ein Spielzeug gewinnt, darf der Budenbesitzer das auch natürlich aushändigen. Alles im Rahmen des geltenden Rechts.

Wenn dein Kleiner aber auf der Kirmes mit einer Sofaier "angeschossen" wird, dann muss man davon ausgehen, dass der Schütze die Waffe widerrechtlich geführt hat. Wenn du also willst, dass das Gesetz auch angewendet wird: Zeig den Schützen, bzw. dessen Eltern an!

(Kann dann allerdings passieren, dass Du eine Gegenanzeige bekommst ;) )

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Ich sehe mich gezwungen, mich zu wiederholen:

Was in einem Gesetz steht und was draußen gemacht wird, sind zwei Paar Schuhe.

Bis auf Weiteres ist es eben so, dass man auf der Kerb Gefahr läuft, von Softairkugeln getroffen zu werden - so wie man dort vielleicht auch mal umgerannt wird oder von nem Besoffenen eins überkriegt (ok, passiert deinem Kurzen wohl eher weniger :) ).

Wenn er da nur rumläuft, ist die Gefahr doch ziemlich gering.

Erst, wenns ans Mitspielen geht, wirds interessant, eine Schutzbrille aufzuziehen.

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Generelle Frage zu diesem Thema:

Was ist daran falsch, wenn man der Meinung ist, dass solche vermeindlichen Spielzeuge nicht in die Hände von kleinen Kindern gehören, bzw. Kinder in der beschriebenen art und weise an diese Teile rankommen?

Letztlich geht mir selber doch am Ende nur um den Schutz meiner Kinder die selber zu Hause sorgsam damit umgehen, aber eben andere Kinder in der Öffentlichkeit nicht und somit andere gefährden.

@ 45ACP

Dir ist nicht mehr zu helfen!!

Die USA ist nicht überall so liberal wie Du denkst! Aber an manchen Orten schon und dass ist auch gut so!!!

Was soll so ein Komentar?

Was wäre daran falsch, den glodenen Mittelweg zu beschreiten?

Das die Amis in Bezug auf Waffen einen an der Klatsche haben (sorry, aber ich darf das sagen, bin selber einer), ist soweit hinreichend bekannt.

Immerhin steht laut Verfassung der USA jedem Bürger das Recht zu, sich zu verteidigen und da zählt der Gebrauch von Schusswaffen eben dazu.

Kalr gibt es auch Bundesstaaten und/oder Städte, in denen Schusswaffen weitgehend verboten sind, aber gerade in Staaten wie Oklahoma, Texas, Arizona, Louisiana, etc, ist das Waffengesetz eher sehr liberal.

Auchich war mit meiner Tante in Louisiana auf ihrer Kuhweide schießen, aber ob das wirklich Klug ist, ist eine andere Frage.

Ich bin lediglich der Meinung, dass eine vernünftige Kontrolle, wei auch eine Sinnvolle Anwendung der vorhandenen Gesetze gegeben sein muß, sonst kann man geltende Gesetze gleich einstampfen.

Gruß

Ken

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Generelle Frage zu diesem Thema:

Was ist daran falsch, wenn man der Meinung ist, dass solche vermeindlichen Spielzeuge nicht in die Hände von kleinen Kindern gehören, bzw. Kinder in der beschriebenen art und weise an diese Teile rankommen?

Letztlich geht mir selber doch am Ende nur um den Schutz meiner Kinder die selber zu Hause sorgsam damit umgehen, aber eben andere Kinder in der Öffentlichkeit nicht und somit andere gefährden.

Gegenfragen zu diesem Thema:

Woher hatte dein Kurzer denn das Geld, sich Lose zu kaufen? Warum war dein kurzer denn alleine auf der Kirmes, wenn es dort so gefährlich für ihn ist? Und vor allem: Wo warst Du?

Vielleicht sollte man auch einfach mal die Eltern durch Zwangsmaßnahmen an ihre Verantwortung erinnern? :rolleyes:

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Also sorry, aber ich merke schon, dass man über soetwas nicht in diesem Forum reden kann.

@ 45 ACP

wenn ich Dich nerve, dann klinck Dich aus der Diskussion raus

@ Bold,

ich bleibe auf dem Teppich, will aber meine Kinder beschützen

@ Glock 17

Ich bin garantiert kein Moore anhänger

@ alter Herr

wo ich war? nun ich war zu Hause

Wo hat mein Sohn das Geld her? Taschengeld

Ob ich meine Aufsichtspficht verletzt habe? Nein

Aber das ist jetzt auch egal.

Mich seid Ihr los.

Löscht mein Account oder macht sonst was damit, ist mir egal.

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@ACP:

Das ist kein Grund persönlich zu werden. Einfach überlesen tut es auch. Und die ignorefunktion ist im neuen System auch verfügbar.

@ alter Herr

wo ich war? nun ich war zu Hause

Wo hat mein Sohn das Geld her? Taschengeld

Ob ich meine Aufsichtspficht verletzt habe? Nein

So und jetzt setz dich mal hin, komm mal wieder runter und lies dir deine Postings mal ganz in Ruhe durch.

Du warst zu Hause und hast deinem Sohn Taschengeld gegeben. So weit, so gut. Nun ist es aber gesetzlich vorgesehen, dass dein Sohn innerhalb seines Taschengelrahmens Geschäfte tätigen kann. Warum auch sonst solltest Du deinem Sohn auch Taschengeld geben. Soweit, so logisch, oder?

Deine Aufsichtspflicht hast du dann nicht verletzt, wenn dein Kleiner tatsächlich die Puffe nur (verpackt) entgegengenommen und sie dann sofort nach Hause gebracht hat. Hat er sie aber ganz stolz noch auf dem Kirmesplatz ausgepackt, war das ein Verstoß gegen das Waffengesetz und du hast deine Aufsichtspflicht verletzt. Genauso wie übrigens die Eltern der Kinder die ebenfalls "bewaffnet" über den Kirmeplatz gelaufen sind.

Du siehst also: Die Gesetze sind mehr als ausreichen. Es ist halt nur schwer, die bestehenden Gesetzt konsequent durchzusetzten.

Noch was:

Wenn es tatsächlich verboten wäre, 9 jährigen Spielzeugpistolen an einer Losbude zu übergeben, wie genau hätte dieses Verbot verhindert, dass dein Kleiner mit einer (nicht an einer Losbude an einen Minderjähringen) ausgehändigten Softair "angeschossen" worden ist?

Statt dessen gibt es jedoch ein Gesetz, dass das Herumlaufen mit Spielzeugpistolen verbietet. Das wird aber nicht konsequent durchgesetzt (womöglich weil ein konsequentes Durchgreifen über Kurz oder Lang zu einer Lockerung des Waffengesetzes führen würde ;) ). Und es kann einfach nicht sein, Gesetze weiter zu verschärfen, nur um damit zu verschleiern, bestehende Gesetze nicht konsequent durchsetzen zu können!

Edited by alter Herr
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Ich sehe es nicht so, daß ich meine Aufsichtspflicht verletzt hätte.

Seitdem ich ein Kind war und soweit ich denken kann, war es möglich bei den Schieß- oder Losbuden auch Spielzeugpistolen zu kaufen/zu gewinnen.

Aber das waren die Faschingspsitolen.

Heute sind es vermeindliche Spielzeuge, die ein Geschoss abfeuern.

Woher soll mein 9 jähriger Sohn denn wissen, wenn er bei einer Losbude eine solche Pistole gewinnt und selber aussucht, dass er sie nicht auspacken darf, solange er sich nicht zu Hause in einem befriedeten Besitztum befindet?

Ein 9 jähriges Kind wird wohl kaum das Deutsche Waffenrecht kennen.

Genauso ist es auch mit Eltern die sich nicht mit dem Schießsport auiseinnadersetzen. Auch von denen kann man das nicht erwarten.

Von der Person oder Gruppe, die diese Geräte an Kinder oder Losgewinner herausgeben, kann und muß ich auch erwarten, daß er/sie die betroffenen Personen davonin Kenntnis setzt, dass es verboten ist, damit in der öffentlich, ausserhalb eines befriedeten Besitztums, zu schießen.

Aber das wird nicht gemacht, was in meinen Augen ebenfalls eine Verletzung ist.

Natürlich kann ich nicht verhindern, wenn irgendwelche Schwachmaten (ältere Kinder) mit den Teilen herumschießen, daß mein oder ein anberes Kind eine Kugel abbekommt, aber ich kann zumindest versuchen es zu verhindern, indem zumindest bei solchen Veranstaltungen unterbinde, dass die Teile in Kinderhände gelangen, bzw. damit in oder öffentlichkeit herumgeschossen wird.

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OK, betrachten wir das mal im Einzelnen:

Ich sehe es nicht so, daß ich meine Aufsichtspflicht verletzt hätte.

Denke ich schon (und wird wohl auch ein Richter so sehen, wenn es drauf ankommt). Ganz einfach deshalb weil es nicht Aufgabe des Staates ist, die Kinder so zu erziehen, dass sie sich gesetzeskonform verhalten (und weil dein Sohn älter als 7 ist).

Seitdem ich ein Kind war und soweit ich denken kann, war es möglich bei den Schieß- oder Losbuden auch Spielzeugpistolen zu kaufen/zu gewinnen.

Aber das waren die Faschingspsitolen.

Solange ich denken kann wurden neben den Faschingspistolen auch Pistolen verkauft/gewonnen, die Geschosse verschießen (Stichwort Erbsenpistole).

Übrigens: Auch das Führen von "Faschingspistolen", die kein Geschoss verschießen ist nach aktueller Gesetzeslage verboten!

Heute sind es vermeindliche Spielzeuge, die ein Geschoss abfeuern.

Woher soll mein 9 jähriger Sohn denn wissen, wenn er bei einer Losbude eine solche Pistole gewinnt und selber aussucht, dass er sie nicht auspacken darf, solange er sich nicht zu Hause in einem befriedeten Besitztum befindet?

Ein 9 jähriges Kind wird wohl kaum das Deutsche Waffenrecht kennen.

Genauso ist es auch mit Eltern die sich nicht mit dem Schießsport auiseinnadersetzen. Auch von denen kann man das nicht erwarten.

Doch, genau das wird von jedem deutschen Bürger erwartet! Es wird erwartet, dass er sich gesetzeskonform verhält. Tut er das nicht, wird er vom Staat dafür bestraft. So funktioniert der Rechstsstaat. Dem Richter dann zu sagen, man hätte ja nicht gewusst, dass es das eine oder andere Gesetz gibt, hilft dann auch nicht mehr!

Und zur Pflicht der Eltern gehört es, ihre Kinder ebenfalls im Sinne dieses Rechtsstaats zu erziehen. Wenn dein Sohn also nicht wusste, dass er die Puffe nicht auspacken durfte, liegt es daran, dass Du es ihm nicht gesagt hast.

Von der Person oder Gruppe, die diese Geräte an Kinder oder Losgewinner herausgeben, kann und muß ich auch erwarten, daß er/sie die betroffenen Personen davonin Kenntnis setzt, dass es verboten ist, damit in der öffentlich, ausserhalb eines befriedeten Besitztums, zu schießen.

Aber das wird nicht gemacht, was in meinen Augen ebenfalls eine Verletzung ist.

Nicht nur das Schießen ist verboten, sondern bereits das Führen! Und weißt du was passiert, wenn man so etwas einem Knirps sagt? Man wird ausgelacht! (Nicht nur von dem Knirps, sondern auch noch von dessen Eltern)

Natürlich kann ich nicht verhindern, wenn irgendwelche Schwachmaten (ältere Kinder) mit den Teilen herumschießen, daß mein oder ein anberes Kind eine Kugel abbekommt, aber ich kann zumindest versuchen es zu verhindern, indem zumindest bei solchen Veranstaltungen unterbinde, dass die Teile in Kinderhände gelangen, bzw. damit in oder öffentlichkeit herumgeschossen wird.

Doch, du kannst es verhindern. Indem Du deine staatsbürgerliche Pflicht erfüllst und die Ordnungsbehörden darüber informierst dass hier jugendliche gegen das Waffengesetz verstoßen! Der Strafrahmen für unerlaubtes Führen einer Anscheinswaffe liegt (wenn ich das richtig erinnere) bei 10.000€. Und mit Anscheinswaffe sind explizit Spielzeugwaffen und "Faschingspistolen" gemeint.

Ich glaube fast, du verstehst nicht, was wir dir hier zu sagen versuchen:

Das herumtragen von Spielzeug- und Faschingswaffen in der Öffentlichkeit ist in DE verboten. Es ist dabei völlig unerheblich ob damit geschossen wird, bzw. geschossen werden kann. Alleine der Akt des Herumtragens eines solchen Spielzeugs ist in DE mit einer Strafe von bis zu 10.000 € versehen. Genau dieses Gesetz soll verhindern, dass Kinder in der Öffentlichkeit mit Waffenimitationen spielen. Somit wäre dein Sohn nie angeschossen worden, wenn sich alle an das geltende Recht gehalten hätten. Eine weitere Verschärfung ist damit völlig unnötig!

Übrigens:

Ich meine das durchaus ernst. Wenn es in diesem Zusammenhang tatsächlich mal Anzeigen hagelt, dann merkt die breite Öffentlichkeit vielleicht endlich mal was für ein Waffengesetz wir in DE tatsächlich haben!

Edited by alter Herr
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aber ich kann zumindest versuchen es zu verhindern, indem zumindest bei solchen Veranstaltungen unterbinde, dass die Teile in Kinderhände gelangen, bzw. damit in oder öffentlichkeit herumgeschossen wird.

Ist nur die Frage, wer das Verhindern denn konkret machen soll...

Die Polizei, die auf dem Land schon für eine Gef. KV oder einen Verkehrsunfall bisweilen eine halbe Stunde oder länger braucht?

Das Ordnungsamt?

Gelächter. Die haben auch genug anderes zu tun.

Privatbürger?

Die gehen da hin, um sich zu amüsieren, und nicht, um Blockwart zu spielen.

Mal davon abgesehen, dass man da ohne mindestens Hausrecht in der Hinterhand bei Uneinsichtigkeit nicht allzu viel machen kann, und das wenige, was einem dann bleibt, kann schnell unangenehm werden, grad auf der Kerb mit Alkohol beim Gegenüber etc.

Ist sicher nicht jedermanns Sache und den Schuh würde ich mir als Privatmann auch nicht mit Gewalt anziehen müssen... beruflich findet sich im nächsten Punkt.

Am Ehesten machen das nämlich noch private Sicherheitsdienste, aber die muss erst mal einer bezahlen, damit die auf der Kirmes rumstiefeln und meistens sind die dann nur abends und nachts da und haben dann ganz andere Sachen im Kopf als Kids mit Softairs (falls dann überhaupt noch welche da sind).

Mal davon abgesehen, dass erstens auf Kirmes und Dorffesten oft genug irgendwelche Sturmtruppler unterwegs sind, die nicht unbedingt das Feingefühl für solche "weichen" Probleme haben und zweitens selbst bei erfolgreicher Maßnahme das Problem nur auf die Nebenstraßen um die Festivitäten verlagert wird.

Das Gesetz ist da, es bleibt das Problem der Umsetzung und die Frage, ob es den nötigen Aufriß wirklich wert ist.

Edited by Bold
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@ alter Herr,

ich war ja bei er Polizei gewesen und habe auch ausdrücklich gesagt, dass die Kinder mit den Teilen in der Gegend rumschießen.

Die haben aber keinen Verstoß gegen das Waffenegesetz gesehen. Weder was die Anscheinswaffen betrifft noch was das schiessen in der Öffentlichkeit angeht.

Das ist mitunter eines der Dinge, die mich auch so aufregen.

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"Ich sehe da keinen Verstoß gegen § XYZ" klingt für den abgewiesenen Bürger besser als "Ich hab keinen Bock, mich wegen so einem Scheiß mit dem Papierkram rumzureißen".

Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Täter wahrscheinlich als aus Altersgründen nicht strafmündig herausstellen, kann ich es keinem verdenken, dass er da nicht vor Motivation überschäumt.

Es kann natürlich auch gut sein, dass tatsächlich Unkenntnis vorlag - als "Streifenhörnchen" hat man mit dem WaffG erstaunlich selten zu tun, wenn es nicht gerade um Butterfly-Messer und anderen Kleinkram geht.

Dass da nicht jede Feinheit zum Themenkomplex Schusswaffen bekannt ist, ist mMn doch relativ wahrscheinlich.

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