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Waffen dezentral lagern


Guest kensmith

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Moin,

habe da mal ne nette Frage.

Ist es als Waffenbesitzer zulässig die Schusswaffen extern in einem Bankschließfach dauerhaft aufzubewahren, anstelle in einem Waffenschrank zu Hause oder im Verein?

Auf der einen Seite bietet wohl der Tresorraum einer Bank, was die reine Schutzklassifizierung angeht, eine wesentlich höhere Sicherheit als der Waffenschrank zu Hause. Aber auf der anderen Seite ist hat die Bank ja keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Ich gehe auch davon aus, dass die Bank zu den Bankschließfächern einen Reserveschlüssel hat, für den Fall, dass der Schlüssel des Kunden mal abhanden kommen sollte. Somit wäre in Theorie der Zugang zu den Waffen durch Dritte durchaus möglich.

Gruß

Ken

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Macht sich aber blöd, wenn das Amt bei dir zur kontrolle vorbeikommt....

Deshalb ja meine Frage ob das überhaupt zulässig ist.

Ich weis jetzt nicht, was bei den Banken für die Schließfächer in den AGB`s drinsteht, was also eingelagert werden darf und was nicht, aber letztlich st dei Bank ja auch nicht waffenrechtlich Berechtigt...oder spielt das in dem Moment keine Rolle?

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Ich weiss es nicht um ehrlich zu sein aber rein vom rechtsempfinden würde ich sagen das du es vergessen kannst.

Wenn du auf 100% Sicherheit gehen willst, dann frag mal deinen SB.

Um mich geht es ja nicht. Meine CZ liegt sehlig ruhig in ihrem Schrank und schläft gemütlich vor sich hin....ach ja, ich wollte das Spiel noch prüfen.....;-) Komme gerade vom Freibad...

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