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DH Kolumne No. 26 - Hunde sind Waffen ?


DirtyHarry

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Jetzt sind wir soweit dass wir eine Sachkundeprüfung für Statistiken einführen sollen. Du bist weder in der Lage ein paar Statistiken rauszusuchen von bewerten noch nicht einmal zu reden ...

Aber Dirty Harry erklärt dir das jetzt einmal zum mitschreiben:

1.) Es gibt keine Bundesweite Gesamtstatistik aber es gibt Quellen wo man in etwa Zahlen herbekommen kann (Versicherungen, Post, eigene Statistiken von Städten etc.)

2.) Liest du eigentlich sowas ähnliches wie ne Tageszeitung ? Wenn ja, dann müsstest du wissen dass 42 Vorfälle pro Jahr mit Hunden in etwa das Kontigent einer kleineren Stadt sind ! Die Zahlen die du bringst stimmen nie und nimmer oder sind aber ein Auschnitt/Asekt aus dem Themenbereich. Z.B. Schwerverletzte oder Tote durch Hundebisse.

Hundebisse - Kleine Recherche im Web:

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Berlin:

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http://morgenpost.berlin1.de/archiv2003/030409/berlin/story596564.html

Auszug:

Die Zahl der Hundebisse ist im vergangenen Jahr weiter gesunken. Insgesamt zählte die Senatsverwaltung für Gesundheit 1140 Vorfälle, bei denen Menschen von Hunden angefallen wurden. Das sind 150 weniger als im vorangegangenen Jahr. Die Hundehalter haben seit Inkrafttreten der Hundeverordnung im Sommer 2002 ihre Lektion offenbar gelernt. 1999 gab es in Berlin noch 1816 Beißattacken.

Post:

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http://www.tierheim-bochum.de/News/news20.html

Auszug:

Bundesweit verzeichnet die Post jährlich etwa 3000 Hundebisse, das sind 30 Prozent aller Arbeitsunfälle. Damit sind Hundebisse nach den Wegeunfällen die zweithäufigste Unfallursache in der Postzustellung.

Versicherungen:

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http://www.forium.de/do/showNewsDetail;jsessionid=A483CAB65B35FA7E1642BF58395A7B36?itemId=18700&sectionId=19220&catId=1040

Auszug:

Von seiner Haftpflichtversicherung wird der Hundehalter derartige Schäden nicht ersetzt bekommen, weil der Schaden ja nicht durch ihn, sondern durch die Hunde entstanden ist. Deshalb ist für Fälle wie diesen die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zuständig. Gerade, wenn Tiere Verkehrsunfälle verursachen, kann es teuer werden. Doch auch, wenn das Schoßhündchen zur Kampfmaschine mutiert und wild um sich beißt, sind die Schäden teilweise immens. Und Hundebisse kommen in Deutschland etwa 35.000 Mal im Jahr vor.

Und noch was. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher liegen ! Viele Bedrohungen durch Hunde werden der Polizei gar nicht gemeldet. Der Bedroher mit seinem Vieh verdünnisiert sich. Der Bedrohte wehrt das Vieh gewaltsam ab und verdünnisiert sich. Etc. Oder bei Bissen regeln das die Parteien untereinander.

Übrigens viele Opfer von Hunden sind die nächsten Angehörigen. Ein Vieh das sich an seinem Herrchen oder dessen Familie vergreift hat insbesondere dann ein Problem wenn das Jäger ist. Dann kriegt der bissige Hund meist abends einen Termin im Wald. Und da das Jagdgewehr ohnehin schon mit Revier ist ... Bedauerlich wenn der Jäger aus Versehen seinen eigenen Hund erschiesst ... Dumm gelaufen ... So ist das auch heute noch auf dem Land.

das macht dann 211 fälle in 5 jahren, also 42 pro jahr.

hochgerechnet auf 5 millionen hunde im bundesgebiet und bei einer angenommenen lebensdauer von 12 jahren ist das dann eine wahrscheinlichkeit von eins zu 10.000, dass ein hund im laufe seines lebens ein tier oder eine person schädigt oder gefährdet.

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Clifford, gibs auf. Der Anscheinsbeweis ist erbracht ! Wenn es allein schon in Berlin 2.000 Fälle pro Jahr gibt, dann sind 35.000 bundesweit wohl sehr wahrscheinlich (Diese Zahl sieht man auch auf anderen Websites). Eine riesige Dunkelziffer noch gar nicht mitgerechnet.

oh, du hast es gemerkt... es sind nur die versicherungsfälle... :mrgreen:

die zahl 35000 stammt übrigens von einer website, die sich mit dem verkauf von versicherungen beschäftigt... :roll:

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Clifford, gibs auf. Der Anscheinsbeweis ist erbracht ! Wenn es allein schon in Berlin 2.000 Fälle pro Jahr gibt, dann sind 35.000 bundesweit wohl sehr wahrscheinlich (Diese Zahl sieht man auch auf anderen Websites). Eine riesige Dunkelziffer noch gar nicht mitgerechnet.

...

Anscheinsbeweis

Begriff des Prozessrechts im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Der Anscheinsbeweis ist nicht gesetzlich geregelt, es handelt sich vielmehr um eine tatsächliche Vermutung.

Der Anscheinsbeweis bedeutet, dass auf Grund von typischen Geschehensabläufen die Schuldfrage entschieden wird. Das bekannteste Beispiel dafür ist der Auffahrunfall ("Wer auffährt hat Schuld"). Diesen Anscheinsbeweis kann man "erschüttern", in dem man Umstände beweist, die für einen abweichenden Geschehensablauf sprechen. (Der Vorausfahrende bremste plötzlich grundlos stark ab.)

(Vgl. dazu aus der Rechtsprechung OLG Hamm, 17.09.1976, Az: 9 U 218/74, VersR 1978, 47; BGH, 19.03.96, Az: VI ZR 380/94, VersR 1996, 772.)

Riesige Dunkelziffer? Haha, kaum vorstellbar das sich jemand zu diesem Thema mit der Dunkelfeldforschung beschäftigt; es liegen ja noch nicht einmal flächendeckend Zahlen für die gesamte Bundesrepublik nach einheitlichen Kriterien vor.

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@dh - und du wunderst dich über die phobie, die manche leute vor waffen haben? wie würdest du dein verhältnis zu hunden beschreiben?

deine fälle sind, mit verlaub gesagt das, was sonst jeder von uns im zusammenhang mit den undifferenzierten und unqualifizierten beiträgen bemängelt. du wiederholst immer kampfhund - was ist das? das wirkt für mich als hundeinteressierter wie "schießgewehr"...

die fälle zeugen im übrigen von dem, was du anderen immer vorwirst - nämlich mangelder zivilcourage: leute, die dir in dieser weise entgegentreten und sich aggressiv zeigen, gehören angezeigt. wie behörden bei sowas reagieren dürfte uns klar sein als legalwaffenbesitzer. sie gehen der sache nach. bei der dritten anzeige dieser art, gibt es bei leine- und maulkorbpflicht sicher kein "aussage gegen aussage" mehr. statt dessen würdest du natürlich am liebsten deinen .44 gleich auf den erstbesten anscheinskampfköter :gulp: richten, der mit hoher wahrscheinlichkeit einfach an dir vorbeirennt - das ist auch gut so, ich eröffne auch sofort das sperrfeuer, wenn jemand etwas zu schnell auf den zebrastreifen zufährt, den ich gerade überquere...

jedesmal wenn ich jemand wie dich über das thema hunde referieren höre, danke ich, bei allem fluchen auf die reglementierung, dafür daß es leuten wie dir nicht gestattet ist, waffen in der brd zu führen. so leid mir das tut, ich muß es nochmal deutlich machen. leute mit einer solch ernsten phobie vor hunden gehört keine waffe in die hand gegeben. diese meine meinung hab ich schonmal geäußert in einem andern thema - und ich kann sie an der stelle nur nochmal unterstreichen.

zum thema regulierung des hundebesitztes:

danke für den hinweis. insbesondere maulkorb und leine für jeden großen hund. am besten für jeden hund, der den anschein eins kampfkräftigen tieres mitbringt. also findest du die regulierug und gängelung im waffg auch genau nach deinem geschmack? richtig !!! vor allem wenn es etwas betrifft, was einen persönlich überhaupt nicht interessiert. so wie es den meisten bundesbürgern völlig egal ist, ob es mit einem luftgewehr oder einer großkaliberpistole geschossen wird. und in rtl-explodiert hat er ja gesehen, daß mit der pistole soviel passiert - also ruhig verbieten.

nur in einem punkt gebe ich dir recht - einen hundeführerschein sollte es geben. wer im vorfeld einen gewissen aufwand zum erwerb einer "sachkunde" treiben muß (der in kursen über mehrere wochen andauert), wird von der spontanentscheidung hundekauf eher absehen. auch die eher unstetigen mitmenschen, die deine vorstadt bevölkern, würden eher von einem tier abstand nehmen, wenn sie solch einen aufwand nachweisen müßten. zum andern wäre auch tieren geholfen, die unter unwürdigen umständen (gassigehen in der fußgängerzone :evil: ) existieren müssen. der bürokratische aufwand wäre gering - denn bei anmeldung des hundes ist ganz einfach der schein vorzulegen - von einem hundeverein bestätigt. die haben die ausbilder und richter dazu, um sowas auch zu garantieren. und die polizei darf dann bei nicht vorliegen einer genehmigung durchaus mit null-tolleranz vorgehen - es dürften eh nur noch "vergleichsweise umsichtige" hundebesitzer übrig sein. dafür können dann sämtliche "kampfhundeverordnungen" in den reißwolf...

wie du siehst, sind wir uns in einem punkt durchaus einig, allerdings nicht im motiv. wenn ich deinen beitrag lese, finde ich deine neigung zur waffe zu greifen - beim lediglichen zusammentreffen mit einem hund, der sich in keiner weise aggressiv zeigt, für äußerst bedenklich. sie sprechen gegen ein liberales waffenrecht - insbesondere im hinblich auf das führen einer waffe.

und jetzt ab ins wochenende - meine hunde warten und mein büchsenmacher auch - es gibt nämlich mehr als ein hobby.

schöne grüße

isegrim

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nur in einem punkt gebe ich dir recht - einen hundeführerschein sollte es geben. wer im vorfeld einen gewissen aufwand zum erwerb einer "sachkunde" treiben muß (der in kursen über mehrere wochen andauert), wird von der spontanentscheidung hundekauf eher absehen. auch die eher unstetigen mitmenschen, die deine vorstadt bevölkern, würden eher von einem tier abstand nehmen, wenn sie solch einen aufwand nachweisen müßten. zum andern wäre auch tieren geholfen, die unter unwürdigen umständen (gassigehen in der fußgängerzone :evil: ) existieren müssen. der bürokratische aufwand wäre gering - denn bei anmeldung des hundes ist ganz einfach der schein vorzulegen - von einem hundeverein bestätigt. die haben die ausbilder und richter dazu, um sowas auch zu garantieren. und die polizei darf dann bei nicht vorliegen einer genehmigung durchaus mit null-tolleranz vorgehen - es dürften eh nur noch "vergleichsweise umsichtige" hundebesitzer übrig sein. dafür können dann sämtliche "kampfhundeverordnungen" in den reißwolf...

Genau darum geht es mir! Mir tun einfach die Hunde leid...

Wenn jemand seine Waffen "misshandelt" und rosten lässt, ist das seine Sache; aber wenn der Hund falsch gehalten und misshandelt wird, ist das weniger lustig.

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bin auch dafür, dass man sachlich mit dem Thema umgehen sollte, ich habe als Jogger auch immer etwas Schiss, wenn größere freilaufende Hunde meinen Weg kreuzen, ........... :roll:

Hundesachkunde finde ich auch ok, denn ein sachkundiger Umgang gebietet schon der Tierschutz .....

vor den führenden Menschen kann sich der Hund meistens nur sehr schwer schützen :)

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Naja, ein Besitzer von einem Westi, der braucht sicher keine übermäßige Sachkunde.

Wichtig ist sie aber bei Hunden, die zur Jagd und als Dienst-, Gebrauchshunde eingestuft werden können.

Den jagdlichen Bereich decken die Jagdvereine schon selbst ab, dort gibt es die jagdliche Hundeschule.

Im zivilen Bereich sollte schon der Hundebesitzer soviel Verantwortung mitbringen, seinen Hund als treuen Gefährten zu erziehen.

Sowas setzt Wissen vorraus, da sollte kein Vereinszwang entstehen, aber eine Sachkunde find ich gut, die muß auch nicht die Welt kosten.

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@Isegrim

"Kampfhund" ist ein Begriff der schon im alten Rom verwendt wurde um besonders kampstarke Hunde zu bezeichnen. Ein Vergleich mit Waffen ist damit natürlich besonders geeignet. Die Art der Waffe sollte eigentlich keine Rolle spielen. Wenn es erlaubt ist mit einem großen, scharfgemachten Hund spazieren zu gehen, dann sollte das selbe mit der HK im Holster auch legal sein. Ist der jeweilige Besitzer zuverlässig und sachkundig so droht in beiden Fällen keine Gefahr. Bei einem Verbot müsste aber schlüssligerweise beides verboten sein.

Grundprinzip ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Das bedeutet Einschränkungen. Das tut aber keinem weh. Hund mit Leine und Maulkorb (bei besonders gefährlichen Modellen) und verdecktes Führen von (Gas)Waffen.

Das mit Anzeigen ist so ne Sache. Könnte ja sein, dass dir der Typ das nächste Mal mit seinem Vieh wieder über den Weg läuft und durch einen dummen Zufall dem Besitzer die Leine aus der Hand rutscht ... Das Problem in Deutschland mit den Anzeigen ist, dass die Leute einfach zuviel Angst vor Folgen haben. Wird durch unser Gesetz ja auch kräftig gefördert. Waffenschein is nicht.

Nee, ich würde keinen Hund - auch keinen Kampfhund - einfach so abknallen wenn er auf mich zuläuft. Aber ich hätte gerne *potentiell* die Möglichkeit dazu, falls das Vieh dann doch feindselige Absichten an den Tag legen würde. Tiere sind unberechenbar - egal wie gut sie erzogen sind. Das Restrisiko bleibt.

@Promillo

Ja, wir sind verblödet ! Durch das jahrhunderte lange "Kaiser", "Führer" und "Polizeitstaat Demokratie" Prinzip in Deutschland wurde die Bevölkerung mit maximaler Effizienz verblödet. Was immer noch in dümmlichen Ratschlägen wie "Wehren sie sich bei einem Überfall nicht" gipfelt. Auf der anderen Seite können Straftäter mit absurder Milde bei manchen Deliktkategorien rechnen. Es gibt keine angemessene Trennung zwischen gemeingefährlichen Schwerverbrechen (wo Personen verletzt oder getötet werden) und minderschweren Delikten (Wirtschaftsdelikte). Blos nicht selbständig handeln lassen und bloss nicht hart zur Rechenschaft ziehen wenn mal was los ist.

Sachkunde und (!) Zuverlässigkeitsprüfung müssen also für Waffen und potentiell gefährliche Hunde gelten.

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Durch das jahrhunderte lange "Kaiser", "Führer" und "Polizeitstaat Demokratie" Prinzip in Deutschland ...

interessant...

wenn ich das richtig verstehe, dann ist mit "polizeistaat" die bundesrepublik deutschland gemeint.

aha.

besonders lustig wird es dann, wenn jemand sowas in einem atemzug mit forderungen nach verboten und mehr regelung durch den staat nennt :lol:

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mal ein ganz anderer aspekt.

fiel mir neulich ein, als ich wieder mal mit amy nachts um halb eins durch unser wohngebiet und die dazugehörigen dunklen parkanlagen gassi ging.

ein hund an der leine, ein handy in der tasche... irgendwie ist man da doch eher ein zugewinn für die sicherheit, oder? ohne die spätabendlichen gassigänger hätten es sittenstrolche, autoknacker und anderes gesindel sicherlich leichter, ihrem treiben nachzugehen.

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Aber Cliff?!?

Das ist ja wie im wilden Westen, da koennte ja jeder kommen...nein, solche amerikanischen Verhaeltnisse, die duerfen doch hier nicht einreissen.

Die armen Sittenstrolche, die hatten doch ne schwere Kindheit und Du willst die mit deinem pfuiboesen Kampfhund massakrieren wie DH mit seiner Gaswumme?

gipsstu.jpg

Nee, keine Angst, das war nur SPASS, wir sind hier ausnahmsweise mal einer Meinung.

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  • 3 years later...

Warschau stellt deutsch-polnischen Grenzvertrag in Frage

Die Entschädigungsklagen der umstrittenen deutschen Vertriebenenorganisation Preußischen Treuhand haben das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen erneut belastet.

Die polnische Außenministerin Anna Fotyga drohte damit, dass Warschau möglicherweise den deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 neu verhandeln wolle. In dem Vertrag war die Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze festgelegt worden, beide Länder verzichteten auf jegliche Gebietsansprüche. Polens Regierungschef Jaroslaw Kaczynski sagte, gegen mögliche Entschädigungsforderungen deutscher Vertriebener müssten legale Maßnahmen ergriffen werden.

Er erwäge ein Gesetz, das die Besitzrechte von Polen bekräftige, die ehemals Deutschen gehörende Güter besäßen, sagte Kaczynski dem öffentlich-rechtlichen Sender Jedynka. "Wir brauchen eine klare Deklaration, dass Polen kein Urteil anerkennen wird, das die Rechte Polens in dieser Frage anzweifeln könnte."

Auf Ereignisse wie die Klage der Preußischen Treuhand beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof müssten "sehr klare Reaktionen" folgen, sagte die Außenministerin. Auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte, erwiderte Fotyga: "Ja, das ist genau das." Die Ministerin betonte zugleich, dass für eine Änderung des Abkommens beide Seiten eine entsprechende Entscheidung treffen müssten. Warschau untersuche derzeit die Lage.

Der am 14. November 1990 unterzeichnete Vertrag bestätigte die im Görlitzer Abkommen von 1950 zwischen DDR und Polen sowie im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen von 1970 festgelegte Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze zwischen beiden Ländern. Die Regierungen in Berlin und Warschau verzichteten in dem Abkommen auch für die Zukunft auf jegliche Gebietsansprüche. In einem 1991 nachfolgenden Vertrag verpflichteten sich Deutschland und Polen ferner zu einer weitreichenden Zusammenarbeit, die unter anderem regelmäßige Regierungsgespräche und Jugendaustausche vorsieht. Nicht vertraglich geregelt wurde dagegen der Umgang mit so genannten Individualklagen.

Die Preußische Treuhand hatte am Freitag beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 22 Klagen deutscher, nach dem Zweiten Weltkrieg Vertriebener auf Rückgabe ihres früheren Eigentums oder Entschädigungszahlungen eingereicht. Die Bundesregierung distanzierte sich davon. In den letzten Monaten waren die Beziehungen zwischen Warschau und Berlin unter anderem auf Grund des auf deutscher Seite diskutierten Baus eines Vertriebenen-Zentrums angespannt.

© AFP

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