357.mag Posted February 11, 2006 at 11:46 PM Share Posted February 11, 2006 at 11:46 PM Allgemeine Informationen Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein. Hiervon sind ausschließlich Schreckschuss- und Gaswaffen mit "PTB-Zeichen" betroffen. Dies gilt nicht für Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten. Voraussetzungen Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft. Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Prüfungskommission erforderlich. Ein Bedürfnis kann nur dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 3, 2006 at 01:22 PM Share Posted August 3, 2006 at 01:22 PM Allgemeine Informationen Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein. Hiervon sind ausschließlich Schreckschuss- und Gaswaffen mit "PTB-Zeichen" betroffen. Dies gilt nicht für Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten. Voraussetzungen Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis Die Zuverlässigkeit wird durch die zuständige Behörde überprüft. Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Prüfungskommission erforderlich. Ein Bedürfnis kann nur dann anerkannt werden, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Das finde ich etwas verwirrend beschrieben. Der Waffenschein ("normal") gilt eigentlich nur für "echte" Feuerwaffen und das Betäubungsgedöhns (Distanzinjektion) .... ---------------------------------------- If you can´t shoot it up - blow it up ! HETZENAUER ---------------------------------------- Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted August 3, 2006 at 04:19 PM Author Share Posted August 3, 2006 at 04:19 PM Waffenschein Einen Waffenschein benötigt man, um in Deutschland eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, das heißt, sie außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums sichtbar oder unsichtbar zu tragen (unabhängig davon, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist). Die Erlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen. Zu den erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehören insbesondere alle Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre) für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Zum Transport der Schusswaffe beispielsweise zum Waffenhändler oder zum Schießstand ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. Der Waffenschein wird in Deutschland von der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Kreisverwaltungsbehörde oder zuständiges Polizeipräsidium) oder vom Landratsamt oder im Rathaus einer kreisfreien Stadt ausgestellt (je nach Bundesland verschieden). Voraussetzung sind Volljährigkeit, die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, die erforderliche Sachkunde und eine entsprechende Versicherung. Weiterhin muss man glaubhaft nachweisen, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf seinen Leib und sein Leben gefährdet ist und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann. Die genauen rechtlichen Umstände sind im Waffengesetz geregelt. Bewachungsunternehmen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Waffenschein, sofern diese nachweisen, dass sie Aufgaben wahrnehmen, die eine bewaffnete Tätigkeit zwingend erfordert. Bewachungsunternehmen mit Waffenschein sind jedoch selten, die überwiegende Mehrheit der Unternehmen hat keine Waffenzulassung. Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und den nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nicht zum Führen der Waffe bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen. Dort sind Waffen durch das Versammlungsgesetz verboten. Kleiner Waffenschein Der so genannte kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 WaffG, der den Inhaber zum ?Führen? (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt, die mit dem PTB Zeichen versehen sind, das sich in einem Kreis befindet. Zum ?Erwerb? einer entsprechenden Waffe wird, wie oft fälschlich vermutet, kein kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum ?großen? Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Der kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Ausstellung des kleinen Waffenscheins Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt: keine Vorstrafen einwandfreies Führungszeugnis fachgerechte Aufbewahrung der Waffen Mindestalter 18 Jahre Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit Keine Geisteskrankheiten Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis sechs Wochen und kostet etwa 50 Euro. Der kleine Waffenschein wird meist auf dem selben Vordruck hergestellt wie der so genannte große Waffenschein, wird jedoch per Hand oder mit der Schreibmaschine entsprechend modifiziert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 4, 2006 at 05:38 AM Share Posted August 4, 2006 at 05:38 AM Jawoll, das liest sich doch schon viel Informativer ---------------------------------------- If you can´t shoot it up - blow it up ! HETZENAUER ---------------------------------------- Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tacklejack Posted August 13, 2008 at 04:03 PM Share Posted August 13, 2008 at 04:03 PM Und ist auch richtig, gegenüber dem ersten Beitrag der völliger Unsinn ist. Gruß Fred Link to comment Share on other sites More sharing options...
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