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Unbedachter Gewehrtransport quer durch Europa


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POL-MS: Unbedachter Gewehrtransport quer durch Europa

02.03.2007 - 09:13 Uhr, Polizei Münster [Pressemappe]

Münster / Haltern (ots) - Ein offensichtlich gedankenloser

Transport eines Gewehres hätte einem Lastwagenfahrer erhebliche

Probleme einbringen können. Der 59-jährige Fahrer aus Brandenburg

hatte Mitte Februar auf einem Autobahnparkplatz in Süddeutschland ein

funktionsfähiges Gewehr gefunden. Da er Terminladung hatte und

unbedingt weiter musste, legte er das Gewehr bei sich in die Koje und

fuhr zunächst weiter, durch Frankreich, Spanien, Portugal,

Großbritannien, Belgien, Niederlande und wieder zurück nach

Deutschland. Am Dienstag, den 27. Februar, machte er eine Pause auf

dem Autobahnparkplatz Hohe Mark und rief von dort die Autobahnpolizei

an. Die nahm die Waffe an sich, verdeutlichte dem Fahrer den

Leichtsinn seines Verhaltens und fertigte eine Anzeige.

ots Originaltext: Polizei Münster

Digitale Pressemappe:

http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=11187

Rückfragen bitte an:

Polizei Münster

Pressestelle

Klaus Laackman

Telefon: 0251-275 10 13

was mich nun stört ist diese Tatsache "Die nahm die Waffe an sich, verdeutlichte dem Fahrer den

Leichtsinn seines Verhaltens und fertigte eine Anzeige"

sollte diese ehrliche Mensch jemals wieder sowas in diese Richtung finden wird es es sich zweimal überlegen ehrlich zu sein.....

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Ich finde irgendwo 'ne Waffe, die jemand weggeschmissen hat.

Ob die nun bei einem Verbrechen benutzt wurde oder nicht weiss ich nicht, lade sie aber lieber mal in mein Auto und fahre damit zwei Wochen durch die Weltgeschichte, weil ich ja grade keine Zeit habe.

Natürlich hatte ich am Fundtag auch kein Handy dabei und hätte grade mal die Polizei informieren können - das wäre ja auch zu einfach gewesen, genauso wie das Gewehr einfach liegen zu lassen, wenn ich schon keine Zeit habe.

Blöder kann man eigentlich kaum sein (gut, er hätte mit dem Ding noch irgendwo rumschiessen können) - da braucht man sich kaum zu wundern.

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nagut - blöd war der wirklich, aber blödheit ist nicht stafbar.

Aber das, was man aus Blödheit macht.

Nur was man aus Suff macht ist nicht strafbar.

In meinen Augen ist das zwar genau falsch rum, ist in diesem Land aber so.

Nuja, der Kerl wird deswegen sicherlich nicht vor ein Erschiessungskommando gestellt werden - und wer so doof ist hat sowieso besser keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, insofern wird's keinem weh tun. PDT_Armataz_01_18

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Wenn da eine mündliche Verwarnung, ohne jede Konzequenz nicht ausreicht, dann ist das das traurigste Armutszeugnis das man sich nur vorstellen kann.

Mündliche Verwarnungen funktionieren nur bei Ordnungswidrigkeiten. Unerlaubeter Waffenbesitz, nichts anderes war das, fällt leider nicht unters Owi Gesetz.

Weiter bleibt es defakto der StA bzw. dem Richter überlassen, was er aus der Anzeige macht. Fallen gelassen werde kann sie immer noch.

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