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Ich habe so langsam die Nase voll......


.50 AE

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Wie wär´s, wenn vor der Hinrichtung noch eine Verurteilung erfolgen kann/darf?

vor einer Hinrichtung soll sogar eine Verurteilung erfolgen.

Aber es gibt da einen Unterschied zwischen einer Hinrichtung und einem Selbstmörder, der sterben will (und außerdem dringend tatverdächtig in einem Mordfall ist)

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Ich möchte doch noch kurz was sagen, ganz kurz:

Was mir an diesem thread nicht gefällt ist, dass einige hier in Scheißhaus Parolen verfallen!

Kleines Beispiel? Gerne:

Ich hab mal den besonders schweren Diebstahl genommen, §243 StGB. Mindeststrafmaß 3 Monate bis 10 Jahre. Also nur ein Vergehen.

Sexuelle Nötigung, §177 Abs. 1 StGB : Mindeststrafmaß 1 Jahr. Verbrechenstatbestand.

§177 Abs. 2, besonders schwerer Fall: "Nicht unter 2 Jahren"

Richtig, der Drogenmissbrauch, Genuß, ist nicht strafbar. In diesem Land darf sich jeder seine Gesundheit selbst ruinieren ohne dafür bestraft zu werden. Ich bin mir sicher, dass das Millionen von Rauchern und Alkoholikern echt okay finden.....

Btm Kurzanzeige nennt sich das Ganze. Vielleicht möchtest du mal n´ne Sekunde drüber nachdenken, was die Gesellschaft davon hat, jeden kiffenden Studenten im Stadtpark zu kriminalisieren!? Vielleicht ist es ja sogar möglich, dass die Kosten für ein Verfahren in KEINEM Verhältnis zur erwartenen Strafe stehen?

Das Strafrecht ist also nicht scharf genug? Worauf basiert deine persönliche Meinung? Auf Basiswissen wie bei dem schweren Diebstahl?

Bevor du hier den Tyr raushängen läßt, verrat mir mal fundiert wo das StGB nicht hart genug ist wenn man es konsequent auslebt.

Nicht? Auch Täter sind Bürger des Staates. Und wenn man nicht ein Leben lang für diese "Bürger" bezahlen will ist Resozialisierung schon echt ´ne feine Sache ! Schau dir doch mal die Zahlen aus USA an ! Dort wird auch auf Resozialisierung verzichtet, mit der Folge das Millionen !!!!! im Knast sitzen und nach der Entlassung auch immer wieder gerne wiederkommen. Das verschlingt Unsummen und bringt NICHTS.

Bin ich froh das dein gefühlter "Rechtstaat" nicht von Rachegefühlen geprägt ist.......

zur Sache mit der Vergewaltigung und dem schweren Diebstahl:

Wenn man sich anschaut, wo die verhängten Strafen normalerweise sind, dann kommt das sehr wohl ungefähr auf das selbe raus. Dabei spielt es für mich als Nicht-juristen überhaupt keine Rolle, was mit welchen Strafrahmen im Gesetz steht. Und wenn ich höre, das ein Vergewaltiger nur 2 Jahre auf Bewährung bekommt und das Gericht als freier Mann verlassen darf, dann kommt mir einfach das Kotzen. Aber das ist ein subjektives Gefühl.

Raucher und Alkis konsumieren nichts, was eigentlich verboten ist. Drogen sind verboten. Das macht schon einen Unterschied.

Und in einer Gesellschaft, in der jeder Autofahrer wegen 10 km/h Geschwindigkeitsübertretung bis nach sonstwo verfolgt wird, könnte man das alleine aus Gerechtigkeitsgründen auch mit anderen Straftätern machen. Außerdem muss die Strafverfolgung nicht zwingend kostendeckend erfolgen. Wichtig ist vielmehr eine gerechte Verfolgung von Straftaten.

Erstmal: Meine Meinung ist grundsätzlich: Mord ==> Todesstrafe

Ohne Ausnahme und egal, wie der Rest bestraft wird.

Eine kleine Auswahl an Punkten des deutschen Strafrechts, die verschärft werden sollten, wenn es nach mir geht:

- Mord ==> Todesstrafe

- Todschlag ==> Todesstrafe/lebenslange Haft (= Haft bis zum Eintritt des Todes, unabhängig davon, wie lange das dauert) in nicht so schlimmen Fällen

- Mitgliedschaft/Gründung in einer terroristischen Vereinigung ==> Todesstrafe

- Vergewaltigung, Entführung, Geiselnahme ==> lebenslange Haft

- Betrug ==> Mindeststrafe: 5 Jahre

Darüber hinaus bin ich für die Verschärfung bzw. Änderung von vielen anderen deutschen Gesetzen, die ich so ungerecht finde.

Täter sind Bürger des Staates. Das stimmt. Aber wieso nicht für die sichere Unterbringung zahlen? Nochmal: Was spricht dagegen, dass die Strafverfolgung eben nicht kostendeckend ist. Sicherheit und Ordnung kosten nunmal Geld. Ich sehe da kein wirkliches Problem.

Zur Rückfallquote: Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob die in den USA wirklich so viel höher als in Deutschland ist. Außerdem würde ich das nicht nur auf die Resozialisierung schieben.

Und die Sache mit der zweiten Chance:

Das hat mit Rache nichts zu tun. Aber was spricht dagegen, das es gerecht ist, wenn jemand nie wieder eine zweite Chance bekommt, weil die Schwere der Schuld so enorm ist? Das ist meiner Meinung nach nur fair und die Anspielung auf die Opfer hatte nur den Sinn, klarzumachen, das eben auch aktuell nicht jeder eine zweite Chance bekommt und diese Forderung unmöglich durchgesetzt werden kann.

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