Jump to content

Waffenbesitz verfassungsmäßig geschützt


357.mag

Recommended Posts

Gericht kippt eines der härtesten Waffengesetze

Ein Berufungsgericht hat die Regelung der Stadt Washington aufgehoben, das den häuslichen Waffenbesitz verboten hatte. Es handelt sich um die wichtigste Entscheidung zur Waffenkontrolle seit 70 Jahren: Erstmals hat ein Gericht festgestellt, dass das Recht auf Waffenbesitz verfassungsmäßig geschützt ist.

Ein Berufungsgericht in der US-Hauptstadt Washington hat eines der härtesten Waffengesetze des Landes gekippt. Danach ist der Besitz von Schusswaffen wie Pistolen in den eigenen vier Wänden nicht mehr verboten.

Die US-Hauptstadt hatte die nun gekippte Regelung mit dem Zweiten Zusatz der Verfassung begründet, der nur Militärangehörigen das Tragen von Waffen erlaubt.

Aus Sorge vor einem Anstieg der Kriminalität wolle Washington sofort Berufung gegen das Urteil einlegen, berichteten die US-Medien.

Seit dem gesetzlichen Verbot von Schusswaffen im Jahr 1976 ist für normale Bürger in der US-Hauptstadt nur noch der Besitz von zuvor registrierten Waffen erlaubt gewesen. Das Tragen einer Waffe außerhalb der eigenen Wohnung bleibt aber weiterhin verboten.

Das Gericht entschied, dass die Stadt ihren Bürgern nicht verbieten könne, die Handfeuerwaffen zu Hause aufzubewahren. Die Waffen müssen auch nicht ungeladen und zerlegt aufbewahrt werden.

Wichtigste Entscheidung zur Waffenkontrolle seit 70 Jahren

Die vorherige Instanz hatte 2004 sechs Bewohnern der Stadt das Recht auf Waffenbesitz abgesprochen. Das jetzt gekippte Gesetz war seit 1976 in Washington in Kraft. In den USA gibt es daneben nur noch in Chicago eine solche Bestimmung. Die Regierung von Präsident George W. Bush unterstützt das Recht jedes Einzelnen auf Waffenbesitz.

Es handelt sich um die wichtigste Entscheidung eines Gerichts zur Waffenkontrolle seit rund 70 Jahren. In dem von Waffengegnern, der Waffenlobby und anderen Bundesstaaten mit Spannung verfolgten Urteil hat erstmals ein Berufungsgericht in den USA festgestellt, dass das Recht auf Waffenbesitz verfassungsmäßig geschützt ist. Da Washington in die Berufung geht, bleibt das seit drei Jahrzehnten geltende Verbot vorerst weiter in Kraft.

Rechtsexperten rechnen nach Angaben der ?Washington Post? damit, dass der Fall bis vor das Oberste Gericht gebracht wird. Insgesamt sechs Kläger hatten gegen das drei Jahrzehnte alte Waffengesetz in Washington geklagt und zur Begründung angeführt, dass sie eine Waffe

zur Selbstverteidigung zu Hause haben wollen.

Kritiker hatten die geltenden Waffenbestimmungen in Washington schon seit längerer Zeit als unwirksam bezeichnet. Im vergangenen Jahr seien beispielsweise 137 von 169 Tötungsverbrechen mit Schusswaffen erfolgt. Die Polizei habe 2006 bei Personenkontrollen auf den Straßen rund 2600 Schusswaffen eingezogen. Außerdem könne man auf dem Schwarzmarkt Waffen jederzeit kaufen.

Der vorsitzende Richter Laurence Silberman schrieb deshalb in seinem Urteil, dass die Waffengesetze in Washington so irrational seien, dass sie nur gesetzestreuen Bürgern Handfeuerwaffen verbieten würden.

(dpa/AP)

Link to comment
Share on other sites

schade das es bei uns nich in der Verfassung ist

Das werden schon damals einige Politiker verhindert haben. Wir haben doch nur die Weichspül-Version der amerikanischen Verfassung nach dem letzten Krieg bekommen.

Bei uns leitet jeder Idiot irgendwelche Rechte aus dem GG ab, wobei dieserart "Ableitungen" mehr den Charakter einer güllegefüllten solchen haben....

Mein Cheffe hat mir mal das staatliche Gewaltmonopol "abzuleiten" versucht. Heraus kam s.o.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)