yuppCZ75 Posted January 12, 2008 at 03:09 PM Share Posted January 12, 2008 at 03:09 PM Meine WBK ist noch ganz neu und ich will ja nix falsch machen: Im März will ich von Niedersachsen nach Baden Würtemberg zu einem Kumpel in den Schwarzwald fahren- langes Wochende. Der Kumpel hat eine Pension in der ich wohnen werde. Er möchte auch gerne mal schießen und daher habe ich einen Verein in seiner Nähe gefunden wo wir als Gastschützen schießen können. Wie habe ich die Waffen zu transportieren (anders als von Zuhause zum Schießstand?) und wie kann ich sie dort lagern (darf ich das überhaupt dort- der Kumpel hat nichts dagegen das sie in seiner Pension lagern- hat aber keinen Tresor!) Im Waffengesetz steht da nichts dazu ( Urlaub mit Waffen ist scheinbar nicht vorgesehen :-)und ich wäre gerne auf der sicheren Seite. Gruß YuppCZ75 Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted January 13, 2008 at 12:38 PM Share Posted January 13, 2008 at 12:38 PM Da es keine Grenzüberschreitung ist dürfte der Transport wie zur Schießstätte sein, da du ja eine Einladung hast transportierst du deine Waffen ja praktisch zu einem Schießstand. Du musst deinen verschlossenen Waffenkoffer auf alle Fälle mit auf dein Hotelzimmer nehmen und nicht im Auto lassen, da kannst du bei Dienstahl erheblichen Ärger bekommen. Fakt ist du darfst mit deinen verschlossenen Waffen auf alle Fälle zu deinem Bekannten fahren um dort als Gastschütze zu agieren, wie sonst wäre es sonst möglich das man an Veranstaltungen teilnehmen kann wenn man seine Waffen nicht transportieren dürfte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Geli Posted January 13, 2008 at 12:44 PM Share Posted January 13, 2008 at 12:44 PM das sie in seiner Pension lagern- hat aber keinen Tresor!) Du darfst die Waffen transportieren, wie immer verschlossen und von Munition getrennt. Wenn deine Waffen in einem verschlossenen Koffer sind, und du diesen Koffer im Kleiderschrank versperrst und zuzüglich dein Hotelzimmer auch noch abschließt dürfte Rechtlich nichts dagegen sprechen. Auf alle Fälle nicht im unbeaufsichtigt im Auto lassen !!!!!!!! Man könnte auch den Gastverein fragen ob es eine Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung bei denen gibt, vieleicht haben die ja einen Waffentresor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kittede Posted January 13, 2008 at 12:58 PM Share Posted January 13, 2008 at 12:58 PM Also wir fahren zu sehr vielen Veranstaltungen, da wo wir unsere eigenen Waffen mitbringen, halten wir es wie beim Militär, Auf Raststätten oder ähnlichem, bleibt grundsätzlich einer von uns bei den Kfz mit den Waffen. Bei Veranstaltungen / Wettkämpfen sorgen wir meist vor her dafür, das der Gastgebende Verein für eine geeignete, sichere Unterbringung der Mun. u. Waffen sorgt. Oftmals hilft auch schon mal die Polizei im Gastgeberort mit sicherer Verwahrung, der Waffen über Nacht aus. Sprechenden und freundlichen Menschen wird meistens geholfen. Gruß kittede Link to comment Share on other sites More sharing options...
yuppCZ75 Posted January 13, 2008 at 01:01 PM Author Share Posted January 13, 2008 at 01:01 PM Hallo, danke für die Antworten. Ich denke die Variante alles verschlossen zu transportieren(Waffen und Munition getrennt und jeweils verschlossen im Koffer) und nach Ankunft in den Schrank im verschlossenen Hotelzimmer sollte dann wohl reichen. Hatte Sorge wegen des nicht vorhandenen Tresors. Aber auf mehrtägigen Wettkämpen mit Übernachtung hat wohl auch kaum /kein Hotel einen B-Schrank. Finde es aber saublöd dass das Waffengesetz das nicht durch Ausnahmeregelung klar festlegt... so bleibt doch immer (Rechts-) Unsicherheit zurück!! Gruß YuppCZ75 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Vereinsknecht Posted January 13, 2008 at 01:12 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:12 PM Welches Gesetz hat eine klare Formulierung ?? Jeder §§ hat einen Gegen §§, unsere Gesetzgebung ist dehnbar wie ein Gummiband. Du bist aber sicherlich auf der rechtlichen Seite wenn deine Waffen verschlossen und schwer zugänglich für Unbefugte aufbewahrt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted January 13, 2008 at 01:12 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:12 PM Wenn deine Waffen in einem verschlossenen Koffer sind, und du diesen Koffer im Kleiderschrank versperrst und zuzüglich dein Hotelzimmer auch noch abschließt dürfte Rechtlich nichts dagegen sprechen. Da sagt § 36 Nr. 2 WaffG aber etwas anderes. Die beschriebene Kombination erfüllt sicherlich weder den dort geforderten Widerstandsgrad 0 noch Sicherheits Stufe A oder gar B, der Hotelraum ist auch sicherlich nicht vergleichbar gesichert. Fakt ist, dass man im Fall der Fälle der Depp ist. Das sollte man zumindest wissen. Aber im weitaus wahrscheinlicheren Fall dass nichts passiert, gibt es keinen Kläger und ergo auch keinen Richter, zumal kaum etwas anderes als die beschiebene Vorgehensweise übrig bleiben wird (ich bin selber national und international relativ häufig mit Schusswaffen unterwegs und kenne die Problematik). Man könnte auch den Gastverein fragen ob es eine Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung bei denen gibt, vieleicht haben die ja einen Waffentresor. Das wäre zumindest eine Option. Die Frage ist halt, ob man da vorab schon einen entsprechend vertrauenswürdigen Kontakt knüpfen kann. Einem Wildfremden würde ich meine Schusswaffen auch in einen den rechtlichen Anforderungen entsprechenden Tresor nicht zur Aufbewahrung geben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted January 13, 2008 at 01:24 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:24 PM Aber auf mehrtägigen Wettkämpen mit Übernachtung hat wohl auch kaum /kein Hotel einen B-Schrank. Um die gesetzeskonforme Unterbringung bei solchen Wettkämpfen kümmert sich meistens der Veranstalter. Finde es aber saublöd dass das Waffengesetz das nicht durch Ausnahmeregelung klar festlegt... so bleibt doch immer (Rechts-) Unsicherheit zurück!! Das ist allerdings leider wahr. Im WaffG sind so einige Lücken. Das passiert, wenn man nicht Fachleute sondern grossteils Politiker und Juristen an so eine Materie lässt. Welches Gesetz hat eine klare Formulierung ?? Jeder §§ hat einen Gegen §§, unsere Gesetzgebung ist dehnbar wie ein Gummiband. Du bist aber sicherlich auf der rechtlichen Seite wenn deine Waffen verschlossen und schwer zugänglich für Unbefugte aufbewahrt werden. Wenn ich solche Aussagen lese, gewinne ich wieder mal den Eindruck, dass Waffenbesitzer sich etwas intensiver mit dem Waffengesetz beschäftigen sollten. Das hilft. Zumindest zu den Themen Aufbewahrung ist das WaffG doch recht eindeutig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper Posted January 13, 2008 at 01:36 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:36 PM Hier mal zum nachlesen Punkt 3 und Punkt 5 sind für dich wichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Toni Posted January 13, 2008 at 01:40 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:40 PM Steht genau das drin was oben schon erwähnt wurde. Er darf seine Waffen mitnehmen und Gesetzlich langt es auch wenn er seine Waffen im verschlossenem Behälter in seinem Hotelzimmer einsperrt. Machen wir doch schon seit Jahren, nur der Waffenkoffer sollte eben ein Waffenkoffer sein und kein Werkzeugkasten aus dem Baumarkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Geli Posted January 13, 2008 at 01:42 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:42 PM nur der Waffenkoffer sollte eben ein Waffenkoffer sein und kein Werkzeugkasten aus dem Baumarkt Solange er zum versperren ist Link to comment Share on other sites More sharing options...
yuppCZ75 Posted January 13, 2008 at 01:43 PM Author Share Posted January 13, 2008 at 01:43 PM Hallo Sniper, das war´s was ich für mein Seelenheil gesucht habe.... erleichterte Bedingungen der Verwahrung auf Reisen...... angemessene Aufbewahrung..... da Lacht das Herz Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper Posted January 13, 2008 at 01:48 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:48 PM Büdde Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted January 13, 2008 at 01:55 PM Share Posted January 13, 2008 at 01:55 PM und Gesetzlich langt es auch wenn er seine Waffen im verschlossenem Behälter in seinem Hotelzimmer einsperrt. Solange, bis die Waffen wegkommen. Kommen sie weg, ist § 13 Nr. 11 AWaffV offensichtlich nicht zu genüge nachgekommen worden und der Buhmann ist wieder beim Waffenbesitzer. Vor allem in Hotels, wo das Hotelpersonal Zimmerschlüssel (Zimmerreinigung) und Schlüssel für die Möblierung hat, ist das recht kritisch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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