gunfan Posted April 16, 2008 at 03:18 PM Share Posted April 16, 2008 at 03:18 PM Die heute über das Internet verbreitete Version des neuen Waffengesetzes, die als "ein Service des Bundesmnisteriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de" bezeichnet wird, enthält an zahlreichen Stellen noch die bis 31. März 2008 gültigen, vom Änderungsgesetz aber geänderten Formulierungen. Die eingangs genannte Version ist daher - vorsichtig ausgedrückt - mit Vorsicht zu genießen. Vergleicht man die im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2008 zusammengefassten Änderungen des "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" mit den entsprechenden Stellen im jetzt verbreiteten Text, so stellt man in großem Umfang Mängel fest. So ist beispielsweise der neue Paragraf 42a aufgenommen, zahlreiche andere Änderungen aber nicht eingearbeitet. Welches Chaos die Verwendung des verbreiteten "Volltextes" anrichten wird, kann sich jeder leicht ausmalen. Erschwerend kommt hinzu, dass die ebenfalls verbreitete "Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) ebenfalls verbreitet wurde, ohne dass die Änderungen eingearbeitet wären. http://dwj.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
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