Kleiner_Kampfzwerg Posted December 10, 2008 at 02:37 PM Share Posted December 10, 2008 at 02:37 PM Ich hätte mal ne Frage, bezüglich meiner Waffensachkundeausbildung und zwar hab ich jetzt im Unterricht erfahren, dass der Karabinerhaken mit Messerspitze daran als verbotene Waffe zählt, wohl laut BKA. Nur,wenn ich mir die Feststellungsbescheide dort angucke (also auf der Homepage), ist dies nirgends zu finden und auch die Meinungen gehen diesbezüglich weit auseinander. Und bei ebay sowie einigen online Shops kann man diesen ebenfalls käuflich erwerben, ich kenne es vom Klettern und Camping. Wie seht ihr das, ist es tatsächlich ne verbotene Waffe und weiß wer was über diesen Feststellungsbescheid, darf man diesen dann nicht mehr bei sich führen ?? Vielen Dank, für eure Antworten Link to comment Share on other sites More sharing options...
imi-uzi Posted December 10, 2008 at 02:56 PM Share Posted December 10, 2008 at 02:56 PM hm,, meiner meinung nach sieht das ding eher aus wie ein messer mit vorrichtung zum etwas anhängen ist halt irgendwie eine definitiionssache Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted December 10, 2008 at 03:12 PM Share Posted December 10, 2008 at 03:12 PM Verboten weil es sich um eine "versteckte Waffe" handelt. Gilt auch für diverse getarnte Messerchen in Feuerzeugen, Spazierstöcken, Regenschirmen, Schlüsselanhänger aller Art, usw usw Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kleiner_Kampfzwerg Posted December 10, 2008 at 03:26 PM Author Share Posted December 10, 2008 at 03:26 PM Verboten weil es sich um eine "versteckte Waffe" handelt. Gilt auch für diverse getarnte Messerchen in Feuerzeugen, Spazierstöcken, Regenschirmen, Schlüsselanhänger aller Art, usw usw gut zu wissen, dankeschön Und gibt es dazu diesen Feststellungsbescheid, bzw. kann ich es noch mal wo genau nachlesen?? Ist es da nicht dann auch bei ebay rechtswidrig?? Denn wenn es verboten ist, darf es m.M.n. ja dann nicht verkauft werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gonzo Posted December 10, 2008 at 04:21 PM Share Posted December 10, 2008 at 04:21 PM Das Ding ist, meiner Meinung nach, eher als Rettungsmesser zu betrachten. Ich habe es schon bei einigen Flugrettern am Gurt baumeln gesehen. Aber: Gibt´s da in D nicht eher ein Problem mit "Einhandmesser und Fixierung"? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockinstructor Posted December 11, 2008 at 06:41 PM Share Posted December 11, 2008 at 06:41 PM Es beschämt mich wirklich, dass du meinen Worten im Unterricht nicht glaubst und hier nachfragst!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kleiner_Kampfzwerg Posted December 12, 2008 at 03:35 PM Author Share Posted December 12, 2008 at 03:35 PM Es beschämt mich wirklich, dass du meinen Worten im Unterricht nicht glaubst und hier nachfragst!!!!!! Ich hab ja nix gegen deinen Unterricht gesagt, im Gegenteil,war sehr interessant und z.T. echt lustig, ne :coolp:e Woche und hat auch nix mit Glauben zu tun, sondern vielmehr verwundert es mich, wenn es zu den verbotenen Waffen zählt, weshalb man beim BKA keine FstB findet und das "Teil" frei verkäuflich ist. Ich hoffe, dass wirkt sich dann nicht nachteilig auf die mündliche Prüfung aus, nächste Woche (besonders schwere Fragen oder so) >>>>>>>>>>>>>>>> <<<<<<<<<<<<<<< Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted December 12, 2008 at 06:01 PM Share Posted December 12, 2008 at 06:01 PM gut zu wissen, dankeschön Und gibt es dazu diesen Feststellungsbescheid, bzw. kann ich es noch mal wo genau nachlesen?? Ist es da nicht dann auch bei ebay rechtswidrig?? Denn wenn es verboten ist, darf es m.M.n. ja dann nicht verkauft werden. Also ich rudere erst mal zurück und behaubte von dem was ich oben gesagt habe das Gegenteil: Ich bin stur in der Beurteilung nach der Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, 1.2.2 gegangen Zitat: "Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten.... ......ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (zB Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);" Also auf dem ersten Blick verboten. Allerdings hast du Recht. Es gibt noch keine Beurteilung über die Waffeneigenschaft vom BKA. Die Beurteilung ob Waffe oder Werkzeug ist bei näherer Betrachtung doch ein wenig wacklig. Da hatt ich auch zu schnell aus dem Bauch raus geschrieben. http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html Dein Einwand ist also vollkommen richtig !! In der Praxis würde ich, wenn ich´s den drauf anlege, dass Teil zur StA schicken und dort eine Bewertung erfolgen lassen. Defakto verboten scheint es JETZT noch nicht zu sein !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted December 12, 2008 at 06:02 PM Share Posted December 12, 2008 at 06:02 PM Es beschämt mich wirklich, dass du meinen Worten im Unterricht nicht glaubst und hier nachfragst!!!!!! Blindes Vertrauen bringt einen in der Regel nicht weit..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kleiner_Kampfzwerg Posted December 12, 2008 at 07:50 PM Author Share Posted December 12, 2008 at 07:50 PM In der Praxis würde ich, wenn ich´s den drauf anlege, dass Teil zur StA schicken und dort eine Bewertung erfolgen lassen. Na ja, dass ist halt die Preisfrage, ob man das tun sollte, denn wenn es zu den verbotenen Gegenständen gehört, weil eben Vortäuschen eines normalen Gebrauchsgegenstandes und aber ne Waffe, wäre ja der Erwerb/Besitz strafbar. Nicht das man sich so nen mächtiges Eigentor schießt und dann selber noch nen EV am Hals hat. Dann in dem einen Falle lieber ebay drüber informieren oder lieber gar nichts tun. Mir gehts ja auch mehr um`s Prinzip Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted December 13, 2008 at 07:29 AM Share Posted December 13, 2008 at 07:29 AM Für mich isses auch in zusammengeklapptem Zustand als Messer ersichtlich. Aber Einhandmesser. Das diqualifiziert es nach WaffG. ABER: wie immer ist der Mensch entscheidend, der es gebraucht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted December 13, 2008 at 09:46 PM Share Posted December 13, 2008 at 09:46 PM Es beschämt mich wirklich, dass du meinen Worten im Unterricht nicht glaubst und hier nachfragst!!!!!! Auch Dozenten können sich mal irren Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted March 13, 2009 at 09:44 PM Share Posted March 13, 2009 at 09:44 PM Weils so schön zum Thema versteckte Waffen paßt poste ich´s mal hier im thread Quelle: BuPo Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted March 13, 2009 at 09:45 PM Share Posted March 13, 2009 at 09:45 PM Und noch ein Post zum Thema Link to comment Share on other sites More sharing options...
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