hammerwaffe Posted November 3, 2010 at 04:24 PM Share Posted November 3, 2010 at 04:24 PM Hallo, bitte nicht erschlagen, falls der Eintrag im falschen Bereich ist. Ist mein erster Beitrag. Angenommen ein Mann mit volljährigem Sohn besitzt einen Waffenschein und Waffen, da er Jäger ist. Der Sohn hat keinen Jäger-/Waffenschein und darf die Waffen somit logischweise auch nicht benutzen. Nun stirbt der Vater und hinterlässt eine Vielzahl an Waffen. Darf der Sohn die Waffen an einen Waffenhändler, bspw. Fr*****ia verkaufen oder würde er sich strafbar machen und muss der Polizei melden, dass einige Waffen hinterlassen wurden und die werden nun einfach so eingezogen. Die damals investierten DM/? wären weg? Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted November 3, 2010 at 08:10 PM Share Posted November 3, 2010 at 08:10 PM Um als Erbe die Waffen zu verkaufen, würde ich mich an einen Ortsansässigen Waffenhändler oder Büchsenmacher wenden. Aber zuerst muß der zuständigen Waffenbehörde der Tod des Waffenbesitzer gemeldet werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted November 4, 2010 at 01:43 PM Share Posted November 4, 2010 at 01:43 PM Richtig. Man sollte sich aber über den wahren Wert der Hinterlassenschaft informieren, bevor man ans Veräußern geht. Also: die Waffen bei einem Berechtigten (BÜMa, LWB) vorübergehend unterstellen (das aber mit der Behörde abklären), Überblick verschaffen, Möglichkeit ausloten, ob man nicht selber mit welchem Aufwand LWB werden könnte, bei Nichtinteresse versuchen, die Waffen selber zu verkaufen. BÜMas müssen Garantie geben (folglich erst mal investieren) und kaufen zu entsprechnden Preisen an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hammerwaffe Posted January 3, 2011 at 04:28 PM Author Share Posted January 3, 2011 at 04:28 PM Hallo, danke erstmal für die Antworten. BÜMa = Bürgermeisteramt ? LWB = Landeswaffenbehörde ? (wo findet man eine solche?) Es gibt wohl eine WBK (ohne Munition), die einen Erben berechtigt Waffen zuhause zu lagern. Allerdings müssen diese Waffen gesichert werden. Nicht im Sinne eines Waffenschrankes, sondern von an den Waffen angebrachten Sicherungen. Nun kostet eine derartige Sicherung lt. Waffenbehörde zwischen 150? und 200? und kann auch nur bei ausgewählten Waffenhändlern bezogen werden. Einfach Rechnung: 5 Waffen x 200? Sicherung = 1000?. Das muss doch alles billiger gehen oder nicht? Können die Waffen für eine Zeit X nicht bei einem befreundeten Jäger untergebacht werden und in der Zeit X macht der Erbe einen Schein X, um die Waffen anschließend ungesichert zuhause lagern zu können? Was für ein Schein wird hierfür benötigt? Was kostet dieser ca. ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted January 3, 2011 at 06:32 PM Share Posted January 3, 2011 at 06:32 PM Der is gut!!! BüMa = Büchsenmacher, Fachmann, wenns um realistische Einschätzungen geht LWB = Legalwaffenbesitzer Waffen müssen gesichert werden, LW (Langwaffen) im A-Schrank, KW(Kurzwaffen) im B- oder 0-Schrank oder in einer Kombi aus beiden. Die Waffen kannste für x-Zeiten bei einem befreundeten LWB "einstellen", es empfiehlt sich aber hier, einen bürgerlichen Vertrag darüber zu machen. Der LWB wird die Waffen auf seine Karte eintragen lassen und sie Dir, wenn Du Deinen Besitz mit allen Berechtigungen in trocknen Tüchern hast, auch wieder überschreiben. Kostet aber Verwaltungsgebühren. Der "Schein" ist eine WBK, die Du über einen Schützenverein "machen" kannst. Kosten und Modalitäten variieren, Du solltest Dich vorher darüber schlau machen. Erkundige Dich mal zwanglos beim zuständigen Ordnungsamt, die haben eine Waffenbehörde, wie die sich das vorstellen. Auch der "Vollzug des WaffG" variiert leider von Bundesland zu Bundesland. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hammerwaffe Posted January 4, 2011 at 05:46 PM Author Share Posted January 4, 2011 at 05:46 PM mit der Waffenbehörde wird es bald einen Termin geben. Eine Frage habe ich noch: Jemand hat mir gesagt, dass für Langwaffen (bspw. Kleinkaliber/Schrotgewehr) ein Waffenschrank Sicherheitsstufe A benötigt wird. '96 wurde ein Waffenschrank Sicherheitsstufe B gekauft (für 4 Langwaffen). Ist dieser damit nicht mehr verwendbar? Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted January 4, 2011 at 07:02 PM Share Posted January 4, 2011 at 07:02 PM mit der Waffenbehörde wird es bald einen Termin geben. Eine Frage habe ich noch: Jemand hat mir gesagt, dass für Langwaffen (bspw. Kleinkaliber/Schrotgewehr) ein Waffenschrank Sicherheitsstufe A benötigt wird. '96 wurde ein Waffenschrank Sicherheitsstufe B gekauft (für 4 Langwaffen). Ist dieser damit nicht mehr verwendbar? ja klar Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted January 5, 2011 at 12:19 PM Share Posted January 5, 2011 at 12:19 PM In den B-Schrank von `96 dürfen sogar die KW mit rein. Hast Du den Kaufbeleg aufgehoben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
hammerwaffe Posted January 6, 2011 at 03:30 PM Author Share Posted January 6, 2011 at 03:30 PM Ja, der ist vorhanden. Edit: hab jetzt auch erfahren, dass ein Schrank Sicherheitsstufe B besser ist als Sicherheitsstufe A. Dachte da anders rum ^^ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted January 7, 2011 at 11:52 AM Share Posted January 7, 2011 at 11:52 AM Nee, isses nich. Wenn der Schrank ein zusätzliches A-Fach für die Muni hat, kannste den nehmen, Hauptsache von vor 2003 und Muni und Waffen sind darin getrennt, dh in unterschiedlichen Fächern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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