Archer Posted November 5, 2012 at 10:36 PM Share Posted November 5, 2012 at 10:36 PM Dazu fällt mir eine Frage ein. Ist jetzt so ein Percusionsrevolver eine Erlaubnisfreie Waffe im Sinne des WaffG? http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_82.html Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ......... 1.7 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; http://de.wikipedia.org/wiki/Perkussionsrevolver ....Perkussionsrevolver sind Vorderlader..... http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelladerwaffe ...Zu den Einzelladerwaffen gehören alle Vorderladerwaffen, ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 5, 2012 at 11:20 PM Share Posted November 5, 2012 at 11:20 PM (edited) Beantworte bitte 2 Fragen: 1. Ist ein Revolver eine Einzelladerwaffe? 2. Ist eine revolverähnliche einschüssige Pistole (wie die Tingle) schon vor 1871 entwickelt worden? Wenn du diese beiden Fragen für dich beantwortet hat, hast du die Lösung für dein obiges Problem. Edited November 5, 2012 at 11:54 PM by erik_fridjoffson Bild der Tingle eingefügt Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 5, 2012 at 11:20 PM Share Posted November 5, 2012 at 11:20 PM (edited) Es gibt Perkussionsrevolver die zwischen 1972 und 1976 aus mehrschüssige zu einschüssigen umgebaut wurden, sogenannte Kastraten. Dabei gab es unterschiedliche Versionen: Die aus fünf- oder sechsschüssigen umgebauten Versionen durch Aufbohren von allen Pistongewinden fast Kalibergross bis auf eines mit allen Trommelbohrungendurch Auffräsen aller Kammern bis auf eine Kammer Dann die Neufertigungsversionnur eine Kammer gebohrt und nur diese mit Piston versehen. Zu der Zeit waren aber die Ersatztrommeln noch frei, also haben sich viele einen Kastraten gekauft und tags darauf noch eine komplette Trommel, worauf man dann wieder eine kompl. Waffe hatte. Hier mal ein Bild einer 2ten Version Diese fallen seit 1976 egal in welcher Form unter das Waffengesetz und sind EWB-pflichtig Edited November 5, 2012 at 11:52 PM by erik_fridjoffson Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted November 5, 2012 at 11:21 PM Share Posted November 5, 2012 at 11:21 PM Nein, erlaubnisfrei sind nur einschüssige Waffen "1.7 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist" hast Du ja selbst so zitiert. Perkussionsrevolver sind aber mehrschüssige, in der Regel fünf- oder sechschüssige Waffen, die man aber mit einer gelben Sportschützen-WBK etwas leichter als moderne Waffen erwerben kann. Ist etwas verwirrend, aber was ist am Waffengesetz schon einfach ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted November 5, 2012 at 11:29 PM Author Share Posted November 5, 2012 at 11:29 PM hier mal ein Bild Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted November 5, 2012 at 11:32 PM Author Share Posted November 5, 2012 at 11:32 PM Beantworte bitte 2 Fragen: 1. Ist ein Revolver eine Einzelladerwaffe? ....... Das ist ja die Frage der Fragen. Als Einzellader waren ja alle Vorderlader definiert und Vorderlader sind sie. Logisch muss es ja nicht sein, da man ja mit Bogen und Armbrust auch nicht schießt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 5, 2012 at 11:33 PM Share Posted November 5, 2012 at 11:33 PM Als Einzellader waren ja alle Vorderlader definiert und Vorderlader sind sie. Schwachsinn hoch drei. Nicht alles, was in Wiki steht, hat jemand geschrieben, der 3 funktionierende Gehirnzellen hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted November 5, 2012 at 11:44 PM Author Share Posted November 5, 2012 at 11:44 PM Schwachsinn hoch drei.... Das ist überhaupt das Problem des (an der) Waffelgesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 5, 2012 at 11:51 PM Share Posted November 5, 2012 at 11:51 PM hier mal das Beispiel einer 7läufigen Steinschloss Salvenwaffe die nach deutschem Waffenrecht sogar frei geführt werden kann http://www.southessex.co.uk/weapons/nock.htm Bildauszug: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 6, 2012 at 12:24 AM Share Posted November 6, 2012 at 12:24 AM Das ist überhaupt das Problem des (an der) Waffelgesetz. Das mag sein, aber Perkussionsrevolver gehören in Deutschland eindeutig auf (gelbe) WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted November 6, 2012 at 08:01 AM Share Posted November 6, 2012 at 08:01 AM Waffenrechtlich mag das freie Führen dieser Steinschloßwaffe möglich sein, Erik, aber ordnungsrechtlich würde die Polizei das z.B. auf der Grundlage von § 14 OBG NW (die anderen Länder haben sehr ähnliche Generalklauseln) schneller unterbinden, als Du gucken kannst ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 6, 2012 at 08:12 AM Share Posted November 6, 2012 at 08:12 AM Waffenrechtlich mag das freie Führen dieser Steinschloßwaffe möglich sein, aber ordnungsrechtlich würde die Polizei das z.B. auf der Grundlage von § 14 OBG NW (die anderen Länder haben sehr ähnliche Generalklauseln) schneller unterbinden, als Du gucken kannst ...http://www.youtube.com/watch?v=ayHzg8oMvV0 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 6, 2012 at 08:41 AM Share Posted November 6, 2012 at 08:41 AM ...aber ordnungsrechtlich würde die Polizei das z.B. auf der Grundlage von § 14 OBG NW (die anderen Länder haben sehr ähnliche Generalklauseln) schneller unterbinden, als Du gucken kannst ... § 14 OBG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenVoraussetzungen des Eingreifens (1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren. (2) Zur Erfüllung der Aufgaben, die die Ordnungsbehörden nach besonderen Gesetzen und Verordnungen durchführen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3), haben sie die dort vorgesehenen Befugnisse. Soweit solche Gesetze und Verordnungen Befugnisse der Ordnungsbehörden nicht enthalten, haben sie die Befugnisse, die ihnen nach diesem Gesetz zustehen. Das ist ja eine Generalklausel, nach der dem Ordnungshüter so ziemlich alles erlaubt ist - sobald er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erkennen denkt! :maul: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 6, 2012 at 08:56 AM Share Posted November 6, 2012 at 08:56 AM Das ist ja eine Generalklausel, nach der dem Ordnungshüter so ziemlich alles erlaubt ist - sobald er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erkennen denkt!Ähem, räusper: http://www.youtube.com/watch?v=ayHzg8oMvV0 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 6, 2012 at 08:59 AM Share Posted November 6, 2012 at 08:59 AM Ähem, räusper: Kann ich mir jetzt grad nicht anschauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 6, 2012 at 09:06 AM Share Posted November 6, 2012 at 09:06 AM Ist ein Link zu einem Lied: Songtext: 2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt .... Hey - Pippi Langstrumpf trallari trallahey tralla hoppsasa Hey - Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt. Hey - Pippi Langstrumpf trallari trallahey tralla hoppsasa Hey - Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt. Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus. Ich hab' ein Haus, ein äffchen und ein Pferd, und Jeder, der uns mag, kriegt unser 1 x 1 gelehrt. 2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt .... Hey - Pippi Langstrumpf trallari trallahey tralla hoppsasa Hey - Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt. 3 x 3 macht 6 - widdewidde Wer will's von mir lernen ? Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu mir ein. Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus ein äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus. Ich hab' ein Haus, ein äffchen und ein Pferd, und Jeder, der uns mag, kriegt unser 1 x 1 gelehrt. 2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Wir machen uns die Welt Widdewidde wie sie uns gefällt .... Hey - Pippi Langstrumpf trallari trallahey tralla hoppsasa Hey - Pippi Langstrumpf, die macht, was ihr gefällt. 3 x 3 macht 6 - widdewidde Wer will's von uns lernen ? Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu uns ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted November 6, 2012 at 10:58 AM Author Share Posted November 6, 2012 at 10:58 AM Eigentlich hätte ich schon mal wieder Lust auf Büchsenknall und Pulverdampf, aber die Idioten lad ich mir nicht nach Hause ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted November 6, 2012 at 11:44 AM Share Posted November 6, 2012 at 11:44 AM Das ist ja eine Generalklausel, nach der dem Ordnungshüter so ziemlich alles erlaubt ist - sobald er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erkennen denkt! Richtig. Irgendwo muß Schluss sein mit Gesetzen, man kann nicht alles regulieren. Da kommt dann der Begriff "öffentliche Sicherheit" ins Spiel. Habt etwas Vertrauen zu den Beamten da draussen, die haben anderes zu tun als permanent Erbsen zu zählen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted November 6, 2012 at 12:30 PM Share Posted November 6, 2012 at 12:30 PM Eigentlich hätte ich schon mal wieder Lust auf Büchsenknall und Pulverdampf, aber die Idioten lad ich mir nicht nach Hause ein. Wie meinen? Wen lädst du nicht nach Hause ein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 6, 2012 at 12:38 PM Share Posted November 6, 2012 at 12:38 PM Wie meinen? Wen lädst du nicht nach Hause ein?Habe ich auch nicht kapiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted November 6, 2012 at 02:14 PM Author Share Posted November 6, 2012 at 02:14 PM Wie meinen? Wen lädst du nicht nach Hause ein? Die Schrankkontrolleure und Erbsenzähler. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 6, 2012 at 02:19 PM Share Posted November 6, 2012 at 02:19 PM Bei mir kam da keiner. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted November 7, 2012 at 09:30 AM Share Posted November 7, 2012 at 09:30 AM Bei mir bisher auch nicht. Hab bisher zwei Centauren. Der Erik, dieser :sheildsmile:, der kauft immer alles weg ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 7, 2012 at 11:03 AM Share Posted November 7, 2012 at 11:03 AM Beschwer Dich mal bei Wolf, der hat über 30, da kann ich mit meinen gerade mal 10 net anstinken:laugh1: Ausserdem vermittel ich auch weiter, wenn ich einen guten weis, der zu haben ist Link to comment Share on other sites More sharing options...
Long Johns Wolf Posted November 7, 2012 at 11:57 AM Share Posted November 7, 2012 at 11:57 AM Ja, ja, ja, es ist alles meine Schuld. Long Johns Wolf Link to comment Share on other sites More sharing options...
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