Ausbilder Schmidt Posted December 7, 2012 at 08:27 PM Share Posted December 7, 2012 at 08:27 PM hi, hi,.... wer soll den letzten absatz glauben. http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-strenge-kontrollen-bei-waffen.d5c105e7-a012-4bb7-ba09-94d6147b5b27.html klar, jeder, der ne krawalnikow hat,... stellt die auch in einen schrank...:laugh1: der hammer,....die erlaubnis wurde straftätern verweigert.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 7, 2012 at 09:45 PM Share Posted December 7, 2012 at 09:45 PM Der Waffenbestand werde fotografiert und aktenkundig gemacht Fotografiert? und in den Akten ist bisher nichts? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted December 8, 2012 at 06:30 AM Share Posted December 8, 2012 at 06:30 AM Der Link ist aber auf Villingen Schwenningen! Wer in meinem Haus fotografiert bestimme noch immer ich. Es ist schon beschäemend genug, dass das Grundgesetz mit einfachem Verwaltungsrecht ausgehebelt wird. Coesfeld hier: https://www.unserort.de/coesfeld/Kreis_Coesfeld_Waffenbesitzer_im_Kreis_Coesfeld_werden_kontrolliertUeberpruefung_der_Aufbewahrung_von_Waffen_und_Munition/38dae370-1dd5-11b2-a182-f9d8e7a3c6e4-item.phtml Bezirkspolizeibeamte, also mit Vollzugsrechten. Imho verstößt man da auch schon mit Vorsatz gegen den Geist, das es eien verwaltungsrechtliche Kontrolle ist. Der Landrat bitte um Verständis für einen Verstoß gegen das Grundgegesetz mit Hilfe des Verwaltungsrechtes. :puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted December 8, 2012 at 09:26 AM Share Posted December 8, 2012 at 09:26 AM Ah ja, Sprengbirnen, Vollernter und die allgegenwärtige Kashi.:pani: Über den waffenrechtlichen Zustand dieser Gegenstände schweigt man sich aus. oder der entscheidende Halbsatz "aber das waren alles Deko-Teile" wurde mal wieder vergessen.:puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted December 8, 2012 at 11:34 AM Share Posted December 8, 2012 at 11:34 AM Ich lasse diese Leute ohne vorherige Terminabsprache nicht herein, da meine Frau einer anlasslosen Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung nicht zustimmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted December 8, 2012 at 12:35 PM Share Posted December 8, 2012 at 12:35 PM "Der Waffenbestand werde fotografiert und aktenkundig gemacht." Für Fotos bietet das NWR Datenfelder. So kann der Hacker gleich sehen, welche Waffen und welcher Tresor zu Hause steht. Dann kann man gleich das richtige Werkzeug mitnehmen. Wenn auch noch Fotos der LWBs hinzukommen, kann man mit dem Auto vor der Tür warten, bis die besagte Person das Haus verlässt. Florida verbietet ausdrücklich ein Register mit dem Hinweis, man wolle keine "Einkaufsliste für Verbrecher" führen. Dieser Bundesstaat ist in Schadensersatzpflicht, falls gespeicherte Daten missbräuchlich verwendet werden. Ich bin gespannt, ob sich in Deutschland jemand findet, der künftig nachweisen kann, dass bei ihm WEGEN des NWR eingebrochen wurde und welchen Schadensersatz er vom Staat bekommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 8, 2012 at 02:22 PM Share Posted December 8, 2012 at 02:22 PM Sollte es den ersten nachgewiesenen Fall geben, werde ich als gefährdeter LWB den Waffenschein beantragen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 8, 2012 at 03:06 PM Share Posted December 8, 2012 at 03:06 PM Sollte es den ersten nachgewiesenen Fall geben, werde ich als gefährdeter LWB den Waffenschein beantragen! Nicht nur Du:lach: Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted December 8, 2012 at 05:57 PM Share Posted December 8, 2012 at 05:57 PM Bietet das derzeitige Gesetz auch jetzt schon die Grundlage für das fotografieren bei der rechtlich fragwürdigen Hauskontrolle ohne meine Zustimmung in meinem Haus? Waffenscheinbeantragung ist schon mal vorgemerkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
chaipur Posted December 8, 2012 at 07:42 PM Share Posted December 8, 2012 at 07:42 PM Wozu das Ganze? Wie eine Waffe eines bestimmten Typs aussieht ist doch kein Geheimnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted December 8, 2012 at 09:02 PM Share Posted December 8, 2012 at 09:02 PM Colt Combat Comander ist nicht gleich getunter Colt Combat Comander. Und Nagant 91/30 ist nicht gleich Nagant 91/30. Aus der WBK ist nicht ersichtlich, ob mit PU und an Hand der richtigen Bilder kannst Du feststellen, welcher 91/30 mit PU ein Fake iat und welcher ein Orignal aus russischem Arsenal ist. Dazu kommen dann die Sammler mit ihren Waffen. Das geht mit der Datenbank schon an qualifizierte Einkaufsliste für bestellten Diebstahl. Und da kann ich mir schon vorstellne, das ein Beamter schwach wird und eien Daten CD zieht und verkauft. Hat ein Banker von der Schweizer Bank USB doch auch getan. Und andere sind ihm vorangegangen. Jeder Politiker und Beamte des BVA, der bei der Zahl der Zugriffsbrechtigen sagt, die Daten sind absolut sicher, ist ein vorsätzlicher Lügner. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 8, 2012 at 09:38 PM Share Posted December 8, 2012 at 09:38 PM Vielleicht fertigen die freundlichen Herren auch noch gleich ein Wertgutachten für das NWR. So wissen die Eigentumsübertrager wo sich die tatsächlich lohnenden Stücke befinden! Nicht dass die sonst enttäuscht werden wenn sie nur eine vergammelte 08 anstatt der erhofften Ari vorfinden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted December 8, 2012 at 10:07 PM Share Posted December 8, 2012 at 10:07 PM Da können sich einige warm anziehen. Das Kontrollpersonal hat wenig bis keine Ahnung, macht Bilder und googelt zuhause, ob aus dem braven Büchschen eine todbringende Anscheinswaffe geworden ist....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted December 8, 2012 at 10:17 PM Share Posted December 8, 2012 at 10:17 PM mein Gott, ihr seid wieder mal bei eurer Lieblingsbeschäftigung - Teufelandiewandmalen ... wenn bei mir jemand kontrollieren kommt ist das vorher zeitlich abgesprochen, ich will vorher wissen wer das ist und was er für einen Auftrag hat - naja, und fotografieren ist auf/in meinem befriedeten Besitz schonmal gar nich ... ansonsten müssten die Mädels/Jungs viel Zeit mitbringen und auf die "Rechnung" freut sich heute schon mein Anwalt ... also mal ganz locker bleiben, für den Scheiss muss es immer zwei geben ein gutes Nächtle und schönes Wochenende Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 8, 2012 at 10:37 PM Share Posted December 8, 2012 at 10:37 PM Ist fotographieren rechtlich überhaupt gestattet, oder entstammt dieser Gedanke wieder einem feuchten Hirnfurz eines übereifrigem Sachbearbeiters? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 8, 2012 at 11:56 PM Share Posted December 8, 2012 at 11:56 PM Ich bin gespannt, ob sich in Deutschland jemand findet, der künftig nachweisen kann, dass bei ihm WEGEN des NWR eingebrochen wurde und welchen Schadensersatz er vom Staat bekommt. Es wird der gleiche Schadenersatz geleistet wie bei Leuten, die "aus Versehen" SEK-Hausbesuch bekommen haben - mit vollem Programm wie aufgeheblter Tür, erschossenem Hund, verwüsteter Wohnung und auf den Rücken gedrehten Armen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted December 9, 2012 at 08:33 AM Share Posted December 9, 2012 at 08:33 AM Hallo die unangekündigte sowie die angekündigte Kontrolle ist FREIWILLIG. Jeder LWB kann, wenn er will, Mitglieder des Ordnungsamtes, der freiwilligen Feuerwehr, der Burschenschaft aus dem Nachbardorf, der Führungsclique der NPD oder auch den Damen aus dem Nachtclub der nächstgrößeren Stadt seine Waffenaufbewahrung auf deren Wunsch offenbahren. Ich halte es so, daß die oben genannten auf gar keinen fall bei mir reinkommen, da ich grundsätzlich auf Art. 13 GG verweisen würde. Freunde und interessierte Bekannte sind dagegen hochwillkommen. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted December 9, 2012 at 09:43 AM Share Posted December 9, 2012 at 09:43 AM Ist fotographieren rechtlich überhaupt gestattet ... § 201a StGB § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 9, 2012 at 09:46 AM Share Posted December 9, 2012 at 09:46 AM Da steht das Wörtchen unbefugt. Sind die OA-Mitarbeiter unbefugt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 9, 2012 at 10:23 AM Share Posted December 9, 2012 at 10:23 AM Da steht das Wörtchen unbefugt. Sind die OA-Mitarbeiter unbefugt? Ob die OA Mitarbeiter unbefugt sind k.A., aber da steht PERSON nix von Gegenständen, also zieht der § nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian Westphal Posted December 9, 2012 at 11:14 AM Share Posted December 9, 2012 at 11:14 AM Es wird weder im WaffG noch in der AWaffVwV von Fotos gesprochen. Das sind also eigenmächtige Handlungen der Behörden. Empfehlung: Fotografieren in der Wohnung untersagen. Kommt die Begründung "Aber unsere Datenbank sieht das vor.", so sieht meine Datenbank auch die Speicherung von Bildern aller Wertgegenstände aller Behördenmitarbeiter vor, aber einen Rechtsanspruch auf die Bilder habe ich dadurch noch lange nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted December 9, 2012 at 12:14 PM Share Posted December 9, 2012 at 12:14 PM Genau so. Die Fotos, die Leute in den letzten Jahren bei den Behörden eingeschickt hatten, dienten als Nachweis der korrekten Aufbewahrung, sofern keine Rechnungen vorgelegt werden konnten. Wenn nun die Kontrolletis selber kommen, braucht man keinen weiteren fotografischen Nachweis. Denn die Kontrolleure sehen ja mit eigenen Augen die Sicherheitsstufe des Tresors. Deshalb: KEINE Fotos machen lassen!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 9, 2012 at 12:16 PM Share Posted December 9, 2012 at 12:16 PM Die wollen wohl in erster Linie die Kanonen fotographieren. Geht bei mir aber nicht, weil sie von mir den Hakan hören werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted December 9, 2012 at 12:23 PM Share Posted December 9, 2012 at 12:23 PM Die wollen wohl in erster Linie die Kanonen fotographieren. Geht bei mir aber nicht, weil sie von mir den Hakan hören werden. Was wird, wenn dann wegen Inanspruchnahme des §13 Grundgesetz die Zuverlässigeit bezweifelt wird und die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen werden, mit der Auflage, alle erlaubnsipflichtigen Waffen binnen 14 Tage oder vier Wochen einem Berechtigten zu überlassen oder zur Vernichtung abzugeben? Schließlich gibt es doch schon das Gerichtsurteil nach dme Motto, wem sein §13 wichtiger ist, muss auf seine erlaubnispfichtigen Waffen eben verzichten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian Westphal Posted December 9, 2012 at 12:27 PM Share Posted December 9, 2012 at 12:27 PM Was wird, wenn dann wegen Inanspruchnahme des §13 Grundgesetz die Zuverlässigeit bezweifelt wird... Rechtschutzversicherung haben, durchklagen. Ganz wichtig: "Ich sichere Ihnen meine volle Kooperation zu; Fotos meiner Waffen fertigen Sie jedoch nur an, wenn Sie mir hierfür eine Gesetzesgrundlage nennen." Link to comment Share on other sites More sharing options...
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