Pickett Posted January 6, 2013 at 04:03 PM Share Posted January 6, 2013 at 04:03 PM Nach dem heftigen Getrommel um die Nützlichkeit des NWR sehe ich die Behörden jetzt im Zugzwang jede identifizierte Tatwaffe als legal oder nicht legal zu vermelden. Zumindest haben sie die Möglichkeit dazu, "auf Knopfdruck" sogar, wie der Herr Friedrichs ja sagt. Damit dürfte sich binnen Jahresfrist klar herausstellen wo der Frosch Locken hat. Die Frage ist jetzt aber auch, wie solche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Von sich aus geben Behörden ja erst mal gar nix raus, es sei denn die Informationen haben einen politischen Nutzen für wer auch immer das Sagen hat. Gerade jetzt im Wahljahr werden die Grünlinge nichts unversucht lassen dem Wahlvolk ihre Mär vom schiesswütigen Waffenbesitzer aufzuschwatzen. Im NWR selbst werden ja keine Straftaten erfasst, lediglich WBK ja/nein. Als Informationsquelle ist es nur insoweit tauglich als das Widerrufe als Summe abrufbar sind oder sein werden. Hat einer eine Idee wie man sowas angeht ? Vielleicht Fälle sammeln (ist ja grad Jahresbeginn) ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted January 6, 2013 at 04:16 PM Share Posted January 6, 2013 at 04:16 PM Fälle sammeln wir ja schon, meist ist die Zuordnung ja unzweifelhaft möglich. Aber eine Anfrage eines Verbandes wäre für die Abschlussbilanz schon sehr wichtig, um an offizielle Zahlen zu kommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 6, 2013 at 04:27 PM Share Posted January 6, 2013 at 04:27 PM Am Ende des Jahres auf der Grundlage des Freiheitsinformationsgesetzes und der Datenbasis gesammelter Vorfälle abfragen. Auf der Grundlage des Freiheitsinofarmtionsgesetzes für das BMI, BVA, LiM der Länder, BKA, LKA's, Gerichte, Bundestag, Bundesrat, ... angefertigte Statisken der Öffentlichkeit in vollem Umfang als z.B. PDF Zugang zu gewähren. Natürlich wäre das Gewicht größer, wenn jeder Verband für sich wegen seiner Schwerpunkte und gemeinsam dies einfordern würde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted January 6, 2013 at 04:51 PM Author Share Posted January 6, 2013 at 04:51 PM Entschuldigt Leute, ich habe mich glaube ich nicht klar genug ausgedrückt. Eine Abfrage nur beim NWR bringt nichts, die können lediglich sagen wieviele Abfragen sie hatten und ob WBK' ausgestellt/wiederrufen wurden, das wars dann auch schon. Die wissen nicht ob und was für eine Straftat vorliegt, denke ich mir jedenfalls. Die einzigen die solche Daten erfassen (könnten) wären die polizeilichen Meldedienste aus denen auch die PKS erstellt wird. Bis da was erkennbar ist, vergeht mindestens ein weiteres Jahr, für 2011 ist die immer noch nicht komplett fertig soweit ich weiss, nur die Kurzfassung ist beim BKA abrufbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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