Todd Posted May 19, 2004 at 07:41 PM Share Posted May 19, 2004 at 07:41 PM Hallo! Ich habe vor mit dem GK-Schiessen anzufangen, da ich aber keine WBK besitze hat ein Bekannter mir vorgeschlagen die Waffe zu kaufen die mir zusagt (in dem Fall ein K98) und sie dann auf dem zum Laden gehörenden Schiessstand deponieren zu lassen. Wenn ich dann in (6 Monaten?!) meinen Antrag auf den Schein stellen kann darf ich die Waffe mit nach Hause nehmen. Nun stellt sich mir aber die Frage, wenn ich jeden Tag wenn der Schiesstand geöffnet hat dort schiessen gehe, was kostet das ca. ? Sicher ist das überall unterschiedlich aber so ungefähr müsste man das doch sagen können (?) Munition hab ich schon welche im Auge, 150 Schuss für 29€. Und: Gibt es eine Aufenthaltsbeschränkung bei so einem Schiessstand? In den Verein möchte ich nicht. Oder soll ich für den Anfang mit einem KK anfangen? Fragen über Fragen. MfG. Todd Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted May 19, 2004 at 08:02 PM Share Posted May 19, 2004 at 08:02 PM hallo Todd, ich begrüße dich hier erstmal auf Gunboard. Das mit den 6 Monaten kannst du dir sicher gleich abschminken, so leicht ist es in der Tat nichtmehr um legal an Waffen zu kommen. Erste Möglichkeit bildet die jagdliche Ausbildung, dabei trittst du in einen Jagdverein ein und machst die Ausbildung als Jäger und bekommst nach erfolgreichem Abschluß der Jägerprüfung das Bedürfnis zum Waffenerwerb ausgestellt, damit kannst du bei deiner für deinen Wohnsitz zuständigen Behörde eine WBK beantragen. Der andere Weg wäre als Sportschütze, dort mußt du in einen Verein eintreten und mindestens 12 Monate Mitglied sein, ferner mußt du den Kurs Waffensachkunde absolviert haben und mit der Waffe (oder gleichen Kaliber) für die du ein Bedürfnis ausgestellt bekommen möchtest auch schon erste praktische Erfahrungen gesammelt haben, sprich, du mußt vorher mit einer Leihwaffe des Vereins, oder mit Waffen deiner Vereinskameraden üben und erste Erfolge verzeichnen. Nach Ablauf der 12 monatigen Mitgliedschaft stellt dir dann dein Vereinsvorstand ein Bedürfnis zum Erwerb einer WBK aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 19, 2004 at 08:07 PM Author Share Posted May 19, 2004 at 08:07 PM Achso dann kann ich das erstmal vergessen, für einen Jagdschein fehlt mir das Geld. Ausserdem müsste ich 9 Monate aussetzen, da: Bundeswehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted May 19, 2004 at 08:11 PM Share Posted May 19, 2004 at 08:11 PM ein Nachtrag noch, einfach so eine Waffe kaufen wäre illegaler Waffenerwerb, die Waffe in einem Schützenhaus unterzubringen müßte durch deinen Verein in seine Vereins-WBK eingetragen werden, ich glaube nicht, daß der Verein das für dich tuen wird, obwohl du dort nicht Mitglied werden willst. Eine Waffe kann erst erworben werden wenn dafür eine Erwerbsberechtigung vorliegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 19, 2004 at 10:05 PM Author Share Posted May 19, 2004 at 10:05 PM Das man eine solche Waffe nicht ohne WBK besitzen darf ist mir klar ,) Ob ich jetzt eine Waffe kaufe und die solange in Obhut des Schiessvereins ist oder ich mir dort eine Waffe ausleihe macht keinen Unterschied. ''Verein in seine Vereins-WBK eingetragen'' Siehe oben. Das heisst das der Verein darauf achten muss das ich sachgemäß mit der Waffe umgehe, genauso ist das bei den Leihwaffen. Also keine Relevanz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted May 19, 2004 at 10:38 PM Share Posted May 19, 2004 at 10:38 PM nein, du verstehst das falsch, du kannst überhaupt keine Waffe kaufen, finanzieren könntest du sie, wärest aber nicht der Eigentümer der Waffe. Dein Traum mit dem Unterstellen einer Waffe im Vereinshaus zerplatzt damit, das diese Waffe irgendwo eingetragen werden muß, und dies bei einem der zum Erwerb dieser Waffe berechtigt ist, du bist es scheinbar nicht, denn du hast keine WBK, dein Verein könnte das machen, wie schon gesagt auf Vereins-WBK, aber ohne läuft garnix. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted May 19, 2004 at 10:59 PM Share Posted May 19, 2004 at 10:59 PM solange du noch keinen Waffensachkundelehrgang absolviert hast und eine Waffe nicht in deiner eigenen WBK eingetragen ist, bekommst du die Waffen des Vereines nur unter Anleitung eines Schießleiters ausgeliehen, auch wenn es die wäre, die du selbst bezahlt hast, der Inhaber der WBK haftet dafür. Selbst wenn du von einem Schützenkamerad die Waffe mal schießen möchtest, so hat dieser die Waffe erst an den Schießleiter zu übergeben, und dieser gibt sie dann an dich weiter und ist zusammen mit dem WBK-Inhaber haftbar falls Unfälle entstehen. Eine Waffe im Geschäft zu finanzieren und auf dem geschäftseigenen Stand zu schießen ist eine äußerst fragliche Angelegenheit, da du ja als Sportschütze an einen Verein gebunden bist, der dir das Bedürfnis erst befürworten kann, nach einem Jahr Mitgliedschaft. Außerdem, so kenne ich das, wollen Händler ihre Ware abgeben, glaube nicht das ein Waffengeschäft die von dir finanzierte Waffe ein Jahr lang noch in ihrem Bestand haben möchte, da ist auf beiden Seiten zu viel Unsicherheit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted May 20, 2004 at 08:58 AM Share Posted May 20, 2004 at 08:58 AM Nun stellt sich mir aber die Frage, wenn ich jeden Tag wenn der Schiesstand geöffnet hat dort schiessen gehe, was kostet das ca. ? Sicher ist das überall unterschiedlich aber so ungefähr müsste man das doch sagen können (?) Munition hab ich schon welche im Auge, 150 Schuss für 29€. Und: Gibt es eine Aufenthaltsbeschränkung bei so einem Schiessstand? In den Verein möchte ich nicht. Oder soll ich für den Anfang mit einem KK anfangen? Du kannst Schießen so oft und so viel Du möchtest, Du mußt nur erworbene Munition sofort auf dem Schießstand verbrauchen. Die Preise liegen bei uns in der Region bei 6,-€ pro Training. 150,-€ sind sehr billig, vermutlich hat die Munition korrosive Zünder, was net so gut für den Lauf sein soll. Wenn Du nicht in einen Verein möchtest, kannst Du auch keine Waffen erwerben. Bedürfnisbescheinigungen gibt es nicht bei der Bäckerinnung. Für den Anfang ist KK immer zu empfehlen. Schießen lernt man nur durch Schießen, nach 10.000 Schuß hast Du einen schönen, stabilen Anschlag. Bela Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 20, 2004 at 09:13 AM Author Share Posted May 20, 2004 at 09:13 AM Ich werd Morgen mal zu dem Schiessstand in meiner Nähe fahren und mal nachfragen was so der Kostenpunkt ist. Nur das ''Problem'' ist, man muss ja wie gesagt ein Jahr lang regelmäßig schiessen, und wenn dann eine Unterbrechung von 9 Monaten dazu kommt..., andererseits wäre das doch eine gute Übung für's G3/36 Schiessen oder? ^^ Also mit KK anfangen? Alles mal ausprobieren, Revolver, Pistole, Büchse etc? Noch irgendwelche Tipps? edit: Kann mir jemand ein Buch empfehlen, über Waffen allgemein und deren ''Grundbegriffe'' ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted May 20, 2004 at 04:02 PM Share Posted May 20, 2004 at 04:02 PM Während des Wehrdienstes wenigsten einmal im Monat auf den Schießstand zu gehen, sollte eigentlich kein Problem sein. Allerdings ist Scheißen kein billiges Vergnügen, dass Du Dir als Grundwehrdiesntleistender kaum leisten kannst, sofern Du nicht über genügend Rücklagen verfügst. Ein weiteres Problem könnte sich ergeben, wenn Du noch nicht 25 bist. Zum Erwerb von Großkaliberwaffen benötigst Du neuerdings ein psychologisches Gutachten, das Du selbst finanzieren musst. Bela Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 20, 2004 at 04:14 PM Author Share Posted May 20, 2004 at 04:14 PM Das auch noch... Da wird einem der Sport aber auch mit allen Mitteln madig gemacht. Btw. Ich bin 18... Nun ja, dass man als Wehrdienstler nicht grade das Salz in der Suppe verdient ist klar, aber man sollte auskommen. Ich kauf mir eine Erbsenpistole Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted May 20, 2004 at 04:29 PM Share Posted May 20, 2004 at 04:29 PM Tja, die Aufgabe des Staates ist wohl, den Bürger gängeln und ihm in die Tasche zu greifen, wenn er sich nicht dagegen wehren kann. Bela Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 20, 2004 at 04:35 PM Author Share Posted May 20, 2004 at 04:35 PM Und da wundert man sich über überwiegend illegalem Waffenbesitz... Aber solange ich dort schiessen kann - mit grosskalibrigen Waffen - soll mir das egal sein. Auf jeden Fall ein gutes Vorabtraining für die Bundeswehr Oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted May 20, 2004 at 11:07 PM Share Posted May 20, 2004 at 11:07 PM @Nightforce: Deinen Ausführungen muß ich widersprechen, auch wenn das Ergebnis in praxi das gleiche bleibt: 1)Der andere Weg wäre als Sportschütze, dort mußt du in einen Verein eintreten und mindestens 12 Monate Mitglied sein, ferner mußt du den Kurs Waffensachkunde absolviert haben und mit der Waffe (oder gleichen Kaliber) für die du ein Bedürfnis ausgestellt bekommen möchtest auch schon erste praktische Erfahrungen gesammelt haben, sprich, du mußt vorher mit einer Leihwaffe des Vereins, oder mit Waffen deiner Vereinskameraden üben und erste Erfolge verzeichnen. Nach Ablauf der 12 monatigen Mitgliedschaft stellt dir dann dein Vereinsvorstand ein Bedürfnis zum Erwerb einer WBK aus. Der Sportschütze muß nicht 12 Monate Mitglied im Verein sein, sondern 12 Monate als Sportschütze schießen. Dieses bestätigt der Verein seinem Dachverband und der Dachverband bestätigt dann das Bedürfnis. 2) ein Nachtrag noch, einfach so eine Waffe kaufen wäre illegaler Waffenerwerb, die Waffe in einem Schützenhaus unterzubringen müßte durch deinen Verein in seine Vereins-WBK eingetragen werden, ich glaube nicht, daß der Verein das für dich tuen wird, obwohl du dort nicht Mitglied werden willst. Eine Waffe kann erst erworben werden wenn dafür eine Erwerbsberechtigung vorliegt. Die Waffe kaufen kann Todd schon - nur eben nicht erwerben (er wird Eigentümer, aber nicht Besitzer), also die Gewalt darüber ausüben. Auf gut deutsch: Die Waffe ist bezahlt, liegt beim Händler, ist noch im Buch des Händlers eingetragen - aber darf nicht mit nach Hause genommen werden. Und auch nicht auf den Schießstand, da Todd ja noch keine WBK hat und damit sowohl für den nichtgewerblichen Transport als auch für das Ausleihen nicht "qualifiziert" ist. Todd müßte also - wenn der Händler überhaupt mitspielt - immer einen WBK-Besitzer mitnehmen, um mit "seiner" Waffe auf den Schießstand zu gehen. Solch Aufriß lohnt sich doch nun wirklich nicht für einen 98er, es sei denn, es handelt sich um ein ganz besonderes Sammlerstück. 3) Selbst wenn du von einem Schützenkamerad die Waffe mal schießen möchtest, so hat dieser die Waffe erst an den Schießleiter zu übergeben, und dieser gibt sie dann an dich weiter und ist zusammen mit dem WBK-Inhaber haftbar falls Unfälle entstehen. Nein, das war einmal - und zwar der nichtgewerbsmäßige Transport zum Schießstand durch "Nichtberechtigte" (z.B. Sohnematz nimmt, erlaubterweise, das Gewehr des Vaters zum Training auf den Stand). Wurde aber mit der Novellierung des WaffG ebenfalls abgeschafft - jetzt nur noch Transport durch WBK-Inhaber oder gewerblich. @Todd: Also, wie schon Nightforce ausführte, es geht kein Weg entweder am Jagdschein oder am Eintritt in einen Schützenverein vorbei - wobei der Schützenverein möglichst einem größeren Dachverband angehören sollte, damit auch die Waffenbefürwortungen (das sogenannte "Bedürfnis") nach WaffG ausgestellt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted May 20, 2004 at 11:11 PM Share Posted May 20, 2004 at 11:11 PM Das auch noch... Da wird einem der Sport aber auch mit allen Mitteln madig gemacht. Btw. Ich bin 18... Nun ja, dass man als Wehrdienstler nicht grade das Salz in der Suppe verdient ist klar, aber man sollte auskommen. Ich kauf mir eine Erbsenpistole Und viel mehr genehmigt Dir unser um unser aller wohl überbesorgter Gesetzgeber auch nicht... - denn Großkaliber erst ab 21, und dann auch nur mit Idiotentest (MPU). Aber freu Dich aufs Schießen mit großkalibrigen vollautomatischen Waffen bei der BW - das ist nicht erlaubt, sondern befohlen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted May 20, 2004 at 11:27 PM Share Posted May 20, 2004 at 11:27 PM @Völker, 3) Zitat: Selbst wenn du von einem Schützenkamerad die Waffe mal schießen möchtest, so hat dieser die Waffe erst an den Schießleiter zu übergeben, und dieser gibt sie dann an dich weiter und ist zusammen mit dem WBK-Inhaber haftbar falls Unfälle entstehen. Nein, das war einmal - und zwar der nichtgewerbsmäßige Transport zum Schießstand durch "Nichtberechtigte" (z.B. Sohnematz nimmt, erlaubterweise, das Gewehr des Vaters zum Training auf den Stand). Wurde aber mit der Novellierung des WaffG ebenfalls abgeschafft - jetzt nur noch Transport durch WBK-Inhaber oder gewerblich. Du verstehst da sicher etwas falsch, in meinen Ausführungen geht es nicht um den Transport, sondern um die Übergabe einer Fremdwaffe im Schießstand, alles klar....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted May 20, 2004 at 11:34 PM Share Posted May 20, 2004 at 11:34 PM @Völker, Deinen Ausführungen muß ich widersprechen, auch wenn das Ergebnis in praxi das gleiche bleibt: 1) Zitat: Der andere Weg wäre als Sportschütze, dort mußt du in einen Verein eintreten und mindestens 12 Monate Mitglied sein, ferner mußt du den Kurs Waffensachkunde absolviert haben und mit der Waffe (oder gleichen Kaliber) für die du ein Bedürfnis ausgestellt bekommen möchtest auch schon erste praktische Erfahrungen gesammelt haben, sprich, du mußt vorher mit einer Leihwaffe des Vereins, oder mit Waffen deiner Vereinskameraden üben und erste Erfolge verzeichnen. Nach Ablauf der 12 monatigen Mitgliedschaft stellt dir dann dein Vereinsvorstand ein Bedürfnis zum Erwerb einer WBK aus. Der Sportschütze muß nicht 12 Monate Mitglied im Verein sein, sondern 12 Monate als Sportschütze schießen. Dieses bestätigt der Verein seinem Dachverband und der Dachverband bestätigt dann das Bedürfnis. Machst du jetzt hier einen auf Kümmelspalter, ich hab doch geschrieben, das mit der zu erwerbenden Waffe vorab geübt werden muß und erste Erfolge zu verzeichnen sind, für dich nochmal auf Hochdeutsch, "es sind Wettkämpfe mitzuschießen"und mehrere Trainingseinheiten im Schießbuch zu verzeichnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted May 20, 2004 at 11:39 PM Share Posted May 20, 2004 at 11:39 PM @Völker, 2) Zitat: ein Nachtrag noch, einfach so eine Waffe kaufen wäre illegaler Waffenerwerb, die Waffe in einem Schützenhaus unterzubringen müßte durch deinen Verein in seine Vereins-WBK eingetragen werden, ich glaube nicht, daß der Verein das für dich tuen wird, obwohl du dort nicht Mitglied werden willst. Eine Waffe kann erst erworben werden wenn dafür eine Erwerbsberechtigung vorliegt. Die Waffe kaufen kann Todd schon - nur eben nicht erwerben (er wird Eigentümer, aber nicht Besitzer), also die Gewalt darüber ausüben. Auf gut deutsch: Die Waffe ist bezahlt, liegt beim Händler, ist noch im Buch des Händlers eingetragen - aber darf nicht mit nach Hause genommen werden. Und auch nicht auf den Schießstand, da Todd ja noch keine WBK hat und damit sowohl für den nichtgewerblichen Transport als auch für das Ausleihen nicht "qualifiziert" ist. Todd müßte also - wenn der Händler überhaupt mitspielt - immer einen WBK-Besitzer mitnehmen, um mit "seiner" Waffe auf den Schießstand zu gehen. Solch Aufriß lohnt sich doch nun wirklich nicht für einen 98er, es sei denn, es handelt sich um ein ganz besonderes Sammlerstück. er meinte ja wahrscheinlich den Schießstand des Händlers, Frankonia hat sowas z.B., dort bleibt die Waffe doch im Haus, lese dir bitte alle meine Ausführungen durch, alles verstanden??????? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 21, 2004 at 09:32 AM Author Share Posted May 21, 2004 at 09:32 AM Ich war soeben beim Schiessstand, der Betreiber meinte es ist möglich eine Waffe zu kaufen - auch ohne WBK -, man muss allerdings im Verein sein und die Waffe (selbstverständlich) dort lassen. 80std. muss ich in einem Jahr nachweisen können um eine WBK beantragen zu können. Ich hätte zwar heute schonmal schiessen können, nur war mir das als ''Nicht Mitglied'' etwas zu teuer... Anmeldegebühr wäre 200€ einmalig, und jedes Jahr 100€ Mitgliedsbeitrag. Ob das jetzt im normalen Preisbereich liegt kann ich nicht sagen, da ich keine Vergleiche habe. edit: Da der Waffenladen sozusagen zum Schiessstand gehört, wird die Waffe auch von einem Verkäufer, was auch immer, dort hingebracht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Karl 22 Posted May 21, 2004 at 10:02 AM Share Posted May 21, 2004 at 10:02 AM Hallo, der Beitrag ist im üblichen Rahmen. Was bedeuten 80 Stunden? 80 Arbeitsstunden auf der Vereinsanlage? oder 80 Trainingsstunden? Beides ist dann recht zeitaufwendig. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 21, 2004 at 10:04 AM Author Share Posted May 21, 2004 at 10:04 AM 18 oder 80, hab das wegen dem sächsischen Dialekt nicht so ganz verstanden. Natürlich dem entsprechende Übungsstunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted May 21, 2004 at 10:23 AM Share Posted May 21, 2004 at 10:23 AM Allerdings ist Scheißen kein billiges Vergnügen, dass Du Dir als Grundwehrdiesntleistender kaum leisten kannst, sofern Du nicht über genügend Rücklagen verfügst. Ich wusste schon immer, dass ich ein "Sche***-Hobby" habe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 21, 2004 at 10:31 AM Author Share Posted May 21, 2004 at 10:31 AM Auf der einen Seite auch gut das es so teuer ist, so kann nicht jeder in den Verein der gern mal ''ein bisschen rumballern'' will, kenne da genug Leute.. Kann mir nun jemand ein Buch empfehlen im Allgemeinen ueber Waffen, Munition usw? Link to comment Share on other sites More sharing options...
AndreB Posted May 21, 2004 at 08:38 PM Share Posted May 21, 2004 at 08:38 PM Hi, Du brauchst 1. Sachkunde, nachgewiesen durch eine Sachkundeprüfung (evtl. BW?). Diese Prüfungen sind mit einem kleinen Lehrgang verbunden und werden von den großen Verbänden und auch teilweise von Händlern angeboten. 2. 12 Monate Praxis. Du kannst auf einem zugelassenen Stand eine Waffe mieten und damit schießen. Als Nachweis legst Du Dir ein Schießbuch zu und läßt Dir Deinen Schießtermin gegenzeichnen. Alle 3 - 4 Wochen ein Termin müßte reichen. (Vielleicht kannst Du Dir Deine BW-Zeit als Praxis anrechnen lassen?) 3. Trete als Einzelmitglied in den BDS ein. Der BDS erstellt Dir dann nach Vorlage der Sachkundeunterlagen und des Schießbuchs einen Bedürfnisnachweis. --- Kaufe Dir z.B. eine Brünner CZ 75 Kadett. Sie ist eine KK-Spopi mit GK-Griffstück. Wenn Du dann darfst, kaufst Du Dir nur noch ein GK-Wechselsystem. Lasse Dir den Abzug aber überarbeiten (z.B. Oschatz). An Deiner Stelle würde ich aber in einen (BDS-) Verein eintreten. Ist kommunikativer und man kann auch mal die eine oder andere Waffe ausprobieren. Es müssen ja nicht die Schnarchsäcke vom DSB sein... KK ist preiswert. Gerade am Anfang muß man viel schießen, das Kaliber ist da (fast) nebensächlich. Ansonsten alles ausprobieren (-> Verein!!). Viel Glück! - Und halte durch... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Todd Posted May 21, 2004 at 08:57 PM Author Share Posted May 21, 2004 at 08:57 PM Gute Idee das mit der Cz75! Liegt auch ungefähr in meinem Bereich.. Erst muss ich aber mal weiter arbeiten gehen um überhaupt das Geld für den Vereinseintritt zu bekommen ^^ DSB? BDS? Was genau ist das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now