Dr. Zoidberg Posted February 21, 2013 at 08:47 PM Share Posted February 21, 2013 at 08:47 PM Unglaublich, der kann noch nicht mal in Berufung gehen, lässt das Gericht nicht zu! Hab bei Ihm meine Benelli und zwei S&W 686 Revolver gekauft. Hatte mich bei Ihm auch schon nach einen Repetier umgesehen, das wird wohl nichts mehr :mad: :censored: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/verl/JVA-Beamter-darf-nicht-mit-Waffen-handeln-e7845ac6-b1fc-45da-8e0b-bf6dddfc19dd-ds Vorallem die Begründung: Das Ansehen der öffentlichen Verwaltung würde geschädigt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted February 21, 2013 at 09:08 PM Share Posted February 21, 2013 at 09:08 PM Unglaublich. Wenn überhaupt, so sollte er vor dem BVerfG klagen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 21, 2013 at 09:28 PM Share Posted February 21, 2013 at 09:28 PM Da kann man mal sehen, wohin Hoplophobie hinführt. Dienstlich, also im Namen des Staates, darf der Mann Umgang mit Waffen haben, sobald er die Uniform auszieht und :gänsef:nur noch:gänsef: Bürger ist, gilt das alles nicht mehr und er wird zum potentiellen Staatsfeind... Was leben wir doch in einem kranken System... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CJS82 Posted February 21, 2013 at 10:50 PM Share Posted February 21, 2013 at 10:50 PM Ich bin als schreibendes Mitglied hier noch relativ neu, lese allerdings schon einige Zeit mit. Geschichten wie diese erschüttern immer wieder aufs Neue mein Vertrauen in den Deutschen Staat als Rechtsstaat, und meinen Glauben an eine objektive Justiz. Ich habe zwar einen Hintergrund im Juristischen und Politischen, kann aber solche Entscheidungen, und vor allem Begründungen immer weniger nachvollziehen. Dieserlei Vorgänge erinnern mich allerdings an ein Buch das ich Grade lese (Ich hoffe ich darf das hier nennen ohne das es schleich Werbung ist), die Autorin heißt Ayn Rand und der Titel ist auf Englisch "Atlas Shrugged". Hat zwar nichts mit Waffen zu tun, aber mit Gesellschaften im Allgemeinen. Wer die Zeit hat sich durch knapp 1200 Seiten zu arbeiten dem sei diese Buch ans Herz gelegt. Man sagt ihm nach das es nach der Bibel das zweit einflussreichste buch der USA sei. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock21 Posted February 21, 2013 at 10:57 PM Share Posted February 21, 2013 at 10:57 PM cjs82 was hat dich nach Reading verschlagen, orakelst du da so vor dich hin Link to comment Share on other sites More sharing options...
CJS82 Posted February 21, 2013 at 11:28 PM Share Posted February 21, 2013 at 11:28 PM Mach hier meinen (nicht Kopierten) PhD in Political Theory, bin schon seit einigen Jahren hier und pendele zwischen Deutschland und England. Lese aber immer gerne mit wie es in der Heimat so läuft nachdem ich meine „Geräte“ dort besitze und meinen Besitz dort verteidigen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 22, 2013 at 09:22 AM Share Posted February 22, 2013 at 09:22 AM Dieserlei Vorgänge erinnern mich allerdings an ein Buch das ich Grade lese (Ich hoffe ich darf das hier nennen ohne das es schleich Werbung ist), die Autorin heißt Ayn Rand und der Titel ist auf Englisch "Atlas Shrugged". Hat zwar nichts mit Waffen zu tun, aber mit Gesellschaften im Allgemeinen. Wer die Zeit hat sich durch knapp 1200 Seiten zu arbeiten dem sei diese Buch ans Herz gelegt. Man sagt ihm nach das es nach der Bibel das zweit einflussreichste buch der USA sei. Es gab in ef einmal einen Bericht über sie http://ef-magazin.de/archiv/ef/102/inhalt.html Kann ich mich irgendwie schwach daran erinnern; sie muß eine interessante Frau sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted February 22, 2013 at 11:40 AM Share Posted February 22, 2013 at 11:40 AM RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de: Was passiert, wenn ein Polizist, der tagsüber seinen Dienst versieht, am Abend die Uniformjacke an die Garderobe hängt? Ist er dann unzuverlässiger als er es einige Stunden zuvor war? Nein natürlich nicht! Wir wissen, daß es viele Polizisten... Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted February 22, 2013 at 12:43 PM Share Posted February 22, 2013 at 12:43 PM RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de: Was passiert, wenn ein Polizist, Sind Polizist und Justizvollzugsbeamter das Gleiche? Link to comment Share on other sites More sharing options...
trichter Posted February 22, 2013 at 01:08 PM Share Posted February 22, 2013 at 01:08 PM Nee, warum? Du musst auch weiterlesen... Es geht um Zuverlässigkeit und darum, warum man als Angehöriger einer x-belibigen Berufsgruppe mit einer Nebentätigkeit dem Ansehen der Berufgruppe schadet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 22, 2013 at 01:13 PM Share Posted February 22, 2013 at 01:13 PM Sind Polizist und Justizvollzugsbeamter das Gleiche? Nein, auch nicht in NRW. Ist auch nur ein reißerischer Aufmacher. Und nebenbei bemerkt, wenn die verlinkte Quelle aus dem ersten Post die einzige Quelle ist, dann wäre ich sehr vorsichtig mit den Behauptungen. Wie wir hinlänglich wissen, muss das was in der Zeitung steht nicht immer exakt die Wahrheit sein. Es handelt sich hier um einen Landesbeamten und ich kenne das Landesbeamtengesetz aus NRW nicht. Aber wenigstens 2 Stellen aus dem Bericht lassen mich nachdenklich werden. 1. … Schädigung „ohne jeden Zweifel“ gegeben… Auch… der Bund der Strafvollzugsbeamten hatten im Vorfeld der Verhandlung so argumentiert. Aha, also auch die Gewerkschaft des Beamten ist der gleichen Meinung. Ich bin mir sicher, dass uns da Hintergrundinformationen fehlen. 2. Der 45-jährige Beamte, der seit zwei Jahren dienstunfähig ist… Das könnte (auch) der Grund für das Versagen der Nebentätigkeit sein. Kommt der Dienstherr zum Schluss dass der Nebenerwerb nicht der Gesundung dient oder der Gesundung gar hinterlich ist, kann er den Nebenerwerb versagen. Einem Dauererkrankten kann der Dienstherr einen Nebenerwerb gegebenenfalls nur mit Auflagen erlauben oder ganz untersagen. Dieser Artikel wäre mir zu dünn um mir über den Sachverhalt eine Meinung zu bilden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted February 22, 2013 at 01:17 PM Share Posted February 22, 2013 at 01:17 PM Das ist ja ein Ding. Ist das Urteil irgendwo öffentlich einsehbar ? "Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Der Kläger und sein Anwalt hatten sich vor Gericht letztlich erhofft, wenigstens die Genehmigung zur Abwicklung des Geschäfts zu erhalten. Dazu musste sich der Justizbeamte jedoch vorhalten lassen, er habe seit einem Jahr die Möglichkeit gehabt, sein Waffenlager zu leeren. So hätte er die Waffen etwa bei einem Händler in Kommission geben können." Was soll das denn ? Er hätte den Prozess ja schließlich auch gewinnen können. Haben wir hier evtl. einen gepflegten Justizskandal, den man anprangern könnte ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rayman Posted February 22, 2013 at 01:26 PM Share Posted February 22, 2013 at 01:26 PM "Der 45-jährige Beamte, der seit zwei Jahren dienstunfähig ist ..." Man könnte auch unterstellen, das versucht wird den Beamten so zur Kündigung des Dienstverhältnisses zu nötigen, da dieser wegen seiner Dienstunfähigkeit nur noch Kosten verursacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
trichter Posted February 22, 2013 at 01:27 PM Share Posted February 22, 2013 at 01:27 PM Hier noch eine Quelle: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/verl/JVA-Beamter-darf-nicht-mit-Waffen-handeln-e7845ac6-b1fc-45da-8e0b-bf6dddfc19dd-ds Hier auch: http://www.nw-news.de/top_news/7944109_Gefaengnisbeamter_aus_Verl_darf_nicht_mit_Waffen_handeln.html Was mich an dem Urteil stört, ist die Begründung: Schadet dem Ansehen der Verwaltung und nicht Schadet der Gesundung des Beamten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 22, 2013 at 01:44 PM Share Posted February 22, 2013 at 01:44 PM Man könnte auch unterstellen, das versucht wird den Beamten so zur Kündigung des Dienstverhältnisses zu nötigen, Man könnte auch unterstellen, dass versucht wird den Beamten so zur aktiven Mithilfe an seiner Gesundung zu motivieren… Wie geschrieben, mir fehlt da eindeutig Hintergrundwissen um da eine Meinung zu bilden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 22, 2013 at 01:46 PM Share Posted February 22, 2013 at 01:46 PM Was mich an dem Urteil stört, ist die Begründung: Schadet dem Ansehen der Verwaltung und nicht Schadet der Gesundung des Beamten... Ja, das stört mich auch. Aber ist es auch tatsächlich der Urteilstenor? Link to comment Share on other sites More sharing options...
trichter Posted February 22, 2013 at 02:12 PM Share Posted February 22, 2013 at 02:12 PM Ich lese das zumindest so aus dem Welt-Artikel heraus... Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage eines Beamten am Donnerstag ab (4 K 1627/12). Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts von Donnerstag beim Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Genehmigung dieser Nebentätigkeit gestellt, die das Land aber nicht erteilte. Der Handel mit Waffen könne dienstliche Interessen beeinträchtigen, begründeten die Richter die noch nicht rechtskräftige Entscheidung. Der Handel mit und die Vermittlung von Schusswaffen und Munition könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schaden. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Genehmigung - auch nicht zur Abwicklung seines Geschäfts. http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/nordrheinwestfalen/article113806432/JVA-Beamter-will-mit-Waffen-handeln.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
trichter Posted February 22, 2013 at 02:16 PM Share Posted February 22, 2013 at 02:16 PM Und hier noch mal auf juris.de Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel Das VG Minden hat entschieden, dass einem Justizvollzugsbeamten eine Nebentätigkeit für das Gewerbe "Waffenhandel" nicht zu erteilen ist. Ein Justizvollzugsbeamter hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Erteilung einer entsprechenden Genehmigung geklagt. Das VG Minden hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des VG Minden kann das vom Kläger zum Gegenstand seines Antrags gemachte Gewerbe dienstliche Interessen beeinträchtigen. Die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit "Handel mit und Vermittlung von Schusswaffen und Munition" könne dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein. Das rechtfertige die Genehmigungsverweigerung. Dass dem Kläger in der Vergangenheit eine entsprechende Genehmigung erteilt worden sei, führe nicht zu einem Anspruch auf Verlängerung. Ebenso wenig sei dem Kläger allein zum Zweck der Abwicklung seines Gewerbes die begehrte Genehmigung zu erteilen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA130200544 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted February 22, 2013 at 03:40 PM Share Posted February 22, 2013 at 03:40 PM Dem öffentlichen Ansehen kann er auch dadurch Schaden, dass er als Krankgeschriebener nebenbei arbeitet. Das werden so einige Steuerzahler auch nicht so ganz verstehen. Wäre in meinem Fall ein Grund fristloser Kündigung, mal so nebenbei erwähnt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted February 22, 2013 at 04:09 PM Share Posted February 22, 2013 at 04:09 PM Ha, genau! Deswegen sind wir Badener das Schwungrad Europas! Ohne jedes Detail zu kennen: das Urteil ist nach meinem Geschmack! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted February 22, 2013 at 08:59 PM Share Posted February 22, 2013 at 08:59 PM Die Genehmigung oder Versagung einer Nebentätigkeit eines Beamten ist die eine Sache. Die andere ist diese fadenscheinige Begründung der Schädigung des Ansehens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted February 23, 2013 at 06:08 AM Share Posted February 23, 2013 at 06:08 AM Das Urteil empfinde ich als Lachnummer und Abgekartertes Spiel zwischen Justiz und Vollzug. Teile des Hintergrunds sind mir bekannt. Als weiteres empfinde ich es als Schlag ins Gesicht für jeden Waffenhändler, indirekt werden diese ja als nicht ehrenhaft bezeichnet oder wie soll man die Äußerung: Ansehens schädigend, sonst verstehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 23, 2013 at 08:57 AM Share Posted February 23, 2013 at 08:57 AM Als weiteres empfinde ich es als Schlag ins Gesicht für jeden Waffenhändler, indirekt werden diese ja als nicht ehrenhaft bezeichnet oder wie soll man die Äußerung: Ansehens schädigend, sonst verstehen. Die Frage ist, warum deren Verband solche Urteile kommentarlos zur Kenntnis nimmt - Ach ja, es traf je keinen Profi, sondern nur eine unliebsame Hobbykonkurrenz - oder wie soll man das sonst verstehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted February 23, 2013 at 09:03 AM Share Posted February 23, 2013 at 09:03 AM Die allgemeine Bezeichnung ist wohl Schlafzimmerhändler. Er hat sich hauptsächlich mit Erbschaftsangelegenheiten beschäfftigt und viele waren froh sich nicht mit den Ämtern rumschlagen zu müssen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted February 23, 2013 at 09:08 AM Share Posted February 23, 2013 at 09:08 AM Die allgemeine Bezeichnung ist wohl Schlafzimmerhändler. Er hat sich hauptsächlich mit Erbschaftsangelegenheiten beschäfftigt und viele waren froh sich nicht mit den Ämtern rumschlagen zu müssen. Dann ärgern sich die Behörden vielleicht darüber, daß er "Hochofenfutter" umgeleitet hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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