Krümelmonster Posted May 11, 2013 at 07:35 AM Share Posted May 11, 2013 at 07:35 AM (edited) Welche Arten zu diesem Begriff gibt es, anerkannt durch wen oder was? Werdegang, Lehrgänge... Edited May 11, 2013 at 08:13 AM by Krümelmonster Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 11, 2013 at 09:06 AM Share Posted May 11, 2013 at 09:06 AM Es gibt z.B. die "Fachkunde". Dann kann man sich noch "öffentlich bestellen und vereidigen" lassen. Viel Zeit, viel Weg, viel Kohle. Aber es gibt IMHO noch andere Wege zur begehrten "Roten" für Sachverständige: - Gerichtsmediziner (für ballistische Tests) - Historiker - Waffen-Journalisten (aber auch nicht jeder!) - (freie) Mitarbeiter von waffenentwickelnden / produzierenden unternehmen - ... Es kommt anscheinend drauf an, den zuständigen SB zu überzeugen, oder dann den Richter. Aber auf die SV-Rote kann man nicht sammeln, der "Besitz" ist IMHO nur vorübergehend, nämlich zur Ausführung der entspr. Aufgabe - IMHO max. 3 Monate. Die Handelsgenehmigung ist ein anderer gangbarer Weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted May 11, 2013 at 09:19 AM Author Share Posted May 11, 2013 at 09:19 AM Mir geht es nicht um die "Rote Karte" sondern um evtl mal nem Richter das Waffenrecht zu erklären. Das ganze Fachchinesisch scheint so manchen Betriebsblind zu machen und den ursprünglichen Sinn des Gesetztes zu vergessen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted May 11, 2013 at 10:03 AM Share Posted May 11, 2013 at 10:03 AM dir geht es also nicht um einen waffensachverständigen, sondern um einen rechtssachverständigen. den nennt man im allgemeinen anwalt es gibt ein paar wenige mit überragend gutem ruf in deutschland. wenn du einen brauchst, vermittle ich gerne einen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted May 11, 2013 at 10:17 AM Author Share Posted May 11, 2013 at 10:17 AM Anwälte die Richter außerhalb des Gerichtssaals aufgleisen, bzw als unabhängige Berater zur Seite stehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 11, 2013 at 03:17 PM Share Posted May 11, 2013 at 03:17 PM schrieb Califax: Es gibt z.B. die "Fachkunde". Dann kann man sich noch "öffentlich bestellen und vereidigen" lassen. Viel Zeit, viel Weg, viel Kohle. ... Die Handelsgenehmigung ist ein anderer gangbarer Weg. Puh, Califax, da hast Du aber viel durcheinandergewürfelt, was mit dem Sachverständigenwesen aber auch gar nix zu tun hat. Die Fachkunde benötigt man für die WHL. Öbuv muss man nicht sein, es sei denn, man will ständig vor Gericht aussagen müssen. Fast alle SV sind nicht Öbuv. Die Rote nach §18 bekommen u.a. auf Antrag auch SSV. Der Besitz der Waffen geht selbstverständlich über die drei Monate hinaus. Sie müssen dann nur eingetragen werden. Und selbstverständlich geht es auch ums Sammeln. Nämlich der Anlegung einer Vergleichssammlung. Recht hast Du allerdings, wenn Du von viel Zeit und Kohle sprichst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted May 13, 2013 at 09:03 PM Share Posted May 13, 2013 at 09:03 PM Aber auf die SV-Rote kann man nicht sammeln, der "Besitz" ist IMHO nur vorübergehend, nämlich zur Ausführung der entspr. Aufgabe - IMHO max. 3 Monate. Servus ! Uiiiii ! Was schreibst denn da für´n Käse zusammen ? Als Schusswaffen-SV kann man nur max. 3 Monate eine Waffe besitzen ? Wie kommst Du zu so einer absolut falschen Aussage ? Woher hast Du das ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted May 13, 2013 at 09:08 PM Share Posted May 13, 2013 at 09:08 PM Hat man mir so gesagt. Wenn das nicht stimmt, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 13, 2013 at 09:12 PM Share Posted May 13, 2013 at 09:12 PM Wie ich schon ausführte, würde das aus der Logik des Sachverständigenwesens heraus schon keinen Sinn machen. Stichwort Vergleichssammlung. Der SV kann doch eine nicht so häufige Waffe erst mühsam suchen müssen, bevor er sein Gutachten über eine andere Waffe schreiben kann. Diese muss in der Sammlung vorhanden sein. Deswegen ja die Karte i.d.R. auch für Schusswaffen aller Art. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 5, 2017 at 10:14 AM Share Posted October 5, 2017 at 10:14 AM Am 11.5.2013 at 12:17 , Krümelmonster sagte: Anwälte die Richter außerhalb des Gerichtssaals aufgleisen, bzw als unabhängige Berater zur Seite stehen? *reanimier* Das geht als Waffensachverständiger sehr wohl. Allerdings außerhalb des Gerichtssaals nur im privaten Umfeld. Als gerichtlich anerkannter „Berater“ (also Sachverständiger) natürlich nur im Gerichtssaal. Dazu werden zum Beispiel neben den Öbuv Sachverständigen auch die Sachverständigen des VdW sowie meines Wissens nach auch des Kuratoriums herangezogen. Diese schreiben also nicht nur Gutachten zur Bestätigung der Kultur-historischen Bedeutsamkeit eines Sammelthemas zur Erlangung der Roten WBK nach §17 WaffG, sondern sind eben auch gutachterlich vor Gericht tätig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 5, 2017 at 10:18 AM Share Posted October 5, 2017 at 10:18 AM Wer sich gutachterlich betätigen möchte, erhält beim VdW Düsseldorf gerne Auskunft. Meist direkt vom Vorsitzenden Herrn Dr. Scholzen persönlich. Dazu werden einem auch nach Erstgespräch die relevanten Unterlagen zugeschickt, durch die man sich durcharbeiten kann. Für die Anerkennung als SV beim VdW ist ein Mustergutachten zu erstellen sowie eine mündliche Prüfung vor dem Sachverständigenausschuß abzulegen. Wird einem die Anerkennung ausgesprochen, erhält man den Sachverständigenstempel nebst Individualnummer und wird als SV registriert. Ab dann kann man gutachterlich tätig werden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung sei noch empfohlen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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