Califax Posted June 25, 2013 at 10:18 PM Share Posted June 25, 2013 at 10:18 PM Aber: schlimm dabei ist, dass es in diesem Verein keinen Einzigen mit einer JuBaLi gibt. Wir sind inzwischen derer Vier. Ich hätte ja gar keine JuBaLi gebraucht, wenn der Landes-BDS nicht so .... wäre und einfach das umsetzen würde, was in Berlin beschlossen worden ist: Schießleiter + pädagogische Ausbildung (z.B. Meister/AdA) = Berechtigung zur Kinder- und Jugendarbeit. Nicht nur der DSB hat Rechte, derartige Zertifikate auszustellen. Das wissen nur leider zu wenige. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heikoweh Posted June 26, 2013 at 06:08 AM Share Posted June 26, 2013 at 06:08 AM Da muß noch eine Schießleiterausbildung dabei sein? Als Meister mußte ja unmotivierte Jugendliche zu Dingen motivieren die sie nicht tun wollen, dann sollte das doch auch bei motivierten reichen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted June 26, 2013 at 06:36 AM Share Posted June 26, 2013 at 06:36 AM Da muß noch eine Schießleiterausbildung dabei sein? nicht unbedingt: §27 Abs. 3: Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted June 26, 2013 at 06:56 AM Share Posted June 26, 2013 at 06:56 AM Die Verbände legen gem. WaffG eigenständig fest, was darunter zu verstehen ist. Der DSB verlangt dafür eine JuBaLi, die wiederrum keine Vorqualifikation (außer Sachkunde & DRK-Schein) voraussetzt. Z.B. Trainerschein ohne JuBaLi reicht nicht, und für den Trainer braucht man vorher erstmal den Schießsportleiter als Basislizenz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted June 26, 2013 at 08:26 AM Share Posted June 26, 2013 at 08:26 AM Es reicht eine Abstimmung zwischen Standbetreiber oder -mieter und der Aufsichtsbehörde. Dazu können die Qualifizierungsrichtlinien der Verbände genutzt werden, müssen es aber nicht. Die Verwaltungsvorschrift nennt genug, leider teils schwammige, Ausnahmen. Der Begriff Jugendbasislizenz existiert nicht in den Bestimmungen. Schriftlich bestellen, Geeignetheit mit der Behörde abstimmen und gut ists. Diese Person muß auch nicht die Aufsicht beim minderjährigen Schützen selbst übernehmen. Anwesend sein, Kontrolle behalten, ggf. Weisungen erteilen reicht. Meines Erachtens kann das auf einem Nicht-EWB-Waffen-Stand sogar ein Pfadfinder-Jugendleiter mit soliden schießsportlichen Erfahrungen ohne Sachkunde nach § 7 WaffG sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted June 26, 2013 at 08:42 AM Share Posted June 26, 2013 at 08:42 AM Es reicht eine Abstimmung zwischen Standbetreiber oder -mieter und der Aufsichtsbehörde. Dazu können die Qualifizierungsrichtlinien der Verbände genutzt werden, müssen es aber nicht. Die Verwaltungsvorschrift nennt genug, leider teils schwammige, Ausnahmen. Wenn du deine Behörde davon überzeugen kannst, warum nicht. Nur ohne konkreten Bescheid der Behörde würde ich mir den Schuh ohne eine "Lizenz" (welchen Namen sie auch hat, von welchem Verband sie auch ausgestellt wurde...) nicht anziehen wollen. §10 AWaffV (5) Die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche ist durch eine hierfür qualifizierte und auf der Schießstätte anwesende Aufsichtsperson auszuüben, die für die Schießausbildung der Kinder oder Jugendlichen leitend verantwortlich ist undberechtigt ist, jederzeit der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht beim Schützen selbst zu übernehmen.(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Foxderringer Posted June 26, 2013 at 10:08 AM Share Posted June 26, 2013 at 10:08 AM Von der DDR lernen-nicht alles war schlecht. Luftgewehr ab 16 Jahre frei zu kaufen. Von allen anderen mal abgesehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted June 26, 2013 at 05:29 PM Share Posted June 26, 2013 at 05:29 PM Meines Erachtens kann das auf einem Nicht-EWB-Waffen-Stand sogar ein Pfadfinder-Jugendleiter mit soliden schießsportlichen Erfahrungen ohne Sachkunde nach § 7 WaffG sein. Klar, warum auch nicht? Es spricht nichts dagegen. Auch dein restlicher post trifft zu. Man muss sich nur im Klaren sein, dass es ein Unterschied zwischen einem Verbandswettkampf und einem Schieß-/Trainingsbetrieb auf einer Schießstätte gibt. So regelt der Veranstalter / Verantwortliche die Rahmenbesdingungen und verschärft m.M. nach das Waffengesetz oftmals unnötig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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