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VG Trier zum Waffenrecht: Pistole unter Matratze keine korrekte Aufbewahrung


Jägermeister

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Inhaber einer Waffenbesitzkarte, die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahren, sind als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes zu betrachten. Dies entschied das VG Trier Mitte Juni im Fall eines Mannes, der eine geladene Pistole unter seiner Matrazte aufbewahrt hatte und bestätigte damit den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte und die Entwertung seines Jagdscheines.

Mehr unter: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-trier-urteil-5-k-162-13-tr-waffenbesitzkarte-jagdschein-geladene-pistole-matratze-unzuverlaessig/?googlenews=1&cHash=e98bb88dbe7b7b04f80ba7ac37ef0593
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m.M. nach unwesentlich

wichtig wäre wo er die Puffen hatte als er sich nicht in der Wohnung aufhielt

und das müsste ihm dann erstmal bewiesen werden

aber wie sagt mein Lieblingsanwalt immer - wenn die Leutz den Mund aufmachen schaden sie sich in der Regel selbst ...

vielleicht hat er denen sogar gesagt dass die dort immer liegt (die unter der Matratze ...) ...

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... darf man eine geladene Waffe außerhalb des Reviers führen bzw. transportieren?

Erlaubnisfreiheit für Jäger

Das Waffengesetz stellt darüber hinaus bestimmte Personengruppen von der Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen frei. Zu diesen sogenannten besonderen Erlaubnistatbeständen zählt auch das Führen von Waffen und Schießen zu Jagdzwecken (§ 13 Abs. 6 WaffG).

Danach dürfen Jäger, also Inhaber eines gültigen Jagdscheines, im Rahmen der befugten Jagdausübung Waffen ohne Erlaubnis (=Waffenschein) führen und mit ihnen schießen. Die befugte Jagdausübung schließt das dabei das Ein- und Anschießen im Revier, die Jagdhundeausbildung im Revier als auch den Jagd- und Forstschutz ein. Weiterhin dürfen Jäger im direkten Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung Waffen führen, soweit diese nicht schussbereit sind. Als im direkten Zusammenhang stehend werden hier der direkte Weg von der Wohnung zum Jagdbezirk oder von einem Revierteil zum anderen verstanden. Die Waffe darf dann zugriffsbereit, in keinem Fall jedoch schussbereit sein.

Quelle
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Nein, geladen nicht, es sei denn, Deine Bude steht mitten im Revier. Ungeladen schon. Aber nur auf dem Weg von und zum Revier.

Somit ist seine Aussage doch völlig unlogisch. Wieso sollte er die Waffe nach der Jagd entladen, nach Hause fahren, die Waffe wieder laden und sie unter die Matratze legen?

Ansonsten wäre interessant wie die geladene Waffe vom Revier zur Matratze verbracht wurde.

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