Jägermeister Posted July 1, 2013 at 04:27 PM Share Posted July 1, 2013 at 04:27 PM Inhaber einer Waffenbesitzkarte, die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahren, sind als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes zu betrachten. Dies entschied das VG Trier Mitte Juni im Fall eines Mannes, der eine geladene Pistole unter seiner Matrazte aufbewahrt hatte und bestätigte damit den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte und die Entwertung seines Jagdscheines. Mehr unter: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-trier-urteil-5-k-162-13-tr-waffenbesitzkarte-jagdschein-geladene-pistole-matratze-unzuverlaessig/?googlenews=1&cHash=e98bb88dbe7b7b04f80ba7ac37ef0593 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 1, 2013 at 05:42 PM Share Posted July 1, 2013 at 05:42 PM dann warten wir´s doch ab Urt. v. 19.06.2013, Az. 5 K 162/13.TR – Urteil noch nicht rechtskräftig das das Ganze reichlich dämlich von dem Typen war sei dahingestellt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 1, 2013 at 06:23 PM Author Share Posted July 1, 2013 at 06:23 PM Was ich an dem Fall bemerkenswert finde: Wenn er die Aussage mit der Jagd schon in den ersten Vernehmungen gemacht hätte, sähe dann die Rechtslage anders aus? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 1, 2013 at 06:48 PM Share Posted July 1, 2013 at 06:48 PM m.M. nach unwesentlich wichtig wäre wo er die Puffen hatte als er sich nicht in der Wohnung aufhielt und das müsste ihm dann erstmal bewiesen werden aber wie sagt mein Lieblingsanwalt immer - wenn die Leutz den Mund aufmachen schaden sie sich in der Regel selbst ... vielleicht hat er denen sogar gesagt dass die dort immer liegt (die unter der Matratze ...) ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted July 1, 2013 at 07:09 PM Share Posted July 1, 2013 at 07:09 PM Was ich an dem Fall bemerkenswert finde: Wenn er die Aussage mit der Jagd schon in den ersten Vernehmungen gemacht hätte, sähe dann die Rechtslage anders aus? Ich bin kein Jäger, darf man eine geladene Waffe außerhalb des Reviers führen bzw. transportieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 1, 2013 at 07:27 PM Author Share Posted July 1, 2013 at 07:27 PM Ich bin kein Jäger, darf man eine geladene Waffe außerhalb des Reviers führen bzw. transportieren? Nein, geladen nicht, es sei denn, Deine Bude steht mitten im Revier. Ungeladen schon. Aber nur auf dem Weg von und zum Revier. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 1, 2013 at 07:30 PM Share Posted July 1, 2013 at 07:30 PM ... darf man eine geladene Waffe außerhalb des Reviers führen bzw. transportieren? Erlaubnisfreiheit für Jäger Das Waffengesetz stellt darüber hinaus bestimmte Personengruppen von der Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen frei. Zu diesen sogenannten besonderen Erlaubnistatbeständen zählt auch das Führen von Waffen und Schießen zu Jagdzwecken (§ 13 Abs. 6 WaffG). Danach dürfen Jäger, also Inhaber eines gültigen Jagdscheines, im Rahmen der befugten Jagdausübung Waffen ohne Erlaubnis (=Waffenschein) führen und mit ihnen schießen. Die befugte Jagdausübung schließt das dabei das Ein- und Anschießen im Revier, die Jagdhundeausbildung im Revier als auch den Jagd- und Forstschutz ein. Weiterhin dürfen Jäger im direkten Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung Waffen führen, soweit diese nicht schussbereit sind. Als im direkten Zusammenhang stehend werden hier der direkte Weg von der Wohnung zum Jagdbezirk oder von einem Revierteil zum anderen verstanden. Die Waffe darf dann zugriffsbereit, in keinem Fall jedoch schussbereit sein. Quelle Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 1, 2013 at 07:31 PM Author Share Posted July 1, 2013 at 07:31 PM So ist es. Leider. Denn so wird die Kurzwaffe zum Selbstschutz zur Makulatur... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted July 1, 2013 at 08:16 PM Share Posted July 1, 2013 at 08:16 PM Nein, geladen nicht, es sei denn, Deine Bude steht mitten im Revier. Ungeladen schon. Aber nur auf dem Weg von und zum Revier. Somit ist seine Aussage doch völlig unlogisch. Wieso sollte er die Waffe nach der Jagd entladen, nach Hause fahren, die Waffe wieder laden und sie unter die Matratze legen? Ansonsten wäre interessant wie die geladene Waffe vom Revier zur Matratze verbracht wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 2, 2013 at 03:05 PM Author Share Posted July 2, 2013 at 03:05 PM http://beck-aktuell.beck.de/news/vg-trier-waffenbesitzkarte-ist-bei-versto-gegen-bestimmungen-zur-aufbewahrung-der-waffen-zu Link to comment Share on other sites More sharing options...
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