DirtyHarry Posted July 27, 2013 at 12:07 PM Share Posted July 27, 2013 at 12:07 PM Was für Messer dürfen eigentlich noch legal mitgeführt werden ? "Einhandmesser" (ganz gleich welcher Bauart) geben mittlerweile ja immer Ärger. Wie sieht es eigentlich mit "Bearclaw" Messern mit kurzer Klingenlänge aus ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted July 27, 2013 at 03:07 PM Share Posted July 27, 2013 at 03:07 PM feststehende Klinge < 12 cm. Nicht beidseitig geschliffen. Also Benchmade Nimravus, Benchmade Nimravus Cub, Desert Sepp, SciMibit, Cold Steel Master Hunter, etc. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 27, 2013 at 05:16 PM Share Posted July 27, 2013 at 05:16 PM Das BKA stuft mittlerweile ALLE Messer, die einhändig geöffnet werden KÖNNEN als Einhandmesser ein. die Zweckbestimmung spielt keine Rolle mehr. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, ein Messer zur Verteidigung zu führen sollte IMMER ein feststehendes mit einseitig geschliffener Klinge <12 cm nutzen. Nichtwaffenbesitzer sollen führen was sie für richtig halten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 27, 2013 at 06:05 PM Share Posted July 27, 2013 at 06:05 PM Gelten Taschenmesser, die mittels Schleuderbewegung aus dem Handgelenk geöffnet werden können, eigentlich dann auch als Einhandmesser? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 27, 2013 at 06:18 PM Share Posted July 27, 2013 at 06:18 PM Japp Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 27, 2013 at 06:37 PM Share Posted July 27, 2013 at 06:37 PM Interessant. Wie will man das denn qualifizieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted July 27, 2013 at 07:11 PM Share Posted July 27, 2013 at 07:11 PM hab meiner Waffenbehörde das Messer vorgelegt und um schriftliche Auskunft gebeten. Die Behörde hat es als Gebrauchsmesser klassifiziert, weil in ihren Augen keine Kampfmesser-Eigenschaft gegeben war. Da ich das schriftlich habe, kann ich mich im Falle eines Falles recht gut raus reden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted July 27, 2013 at 07:25 PM Share Posted July 27, 2013 at 07:25 PM Das BKA stuft mittlerweile ALLE Messer, die einhändig geöffnet werden KÖNNEN als Einhandmesser ein. die Zweckbestimmung spielt keine Rolle mehr. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, ein Messer zur Verteidigung zu führen sollte IMMER ein feststehendes mit einseitig geschliffener Klinge <12 cm nutzen. Nichtwaffenbesitzer sollen führen was sie für richtig halten. Ein -fahnder hat gesagt: ein schmales Stecheisen ist als Werkzeug hervorragend geeignet - und scharf genug. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted July 27, 2013 at 07:46 PM Share Posted July 27, 2013 at 07:46 PM Sch..., seit der Lektüre der neuen Visier kann ich mein Buck 110 FG wohl auch zu Hause lassen. Welches Klappmesser kriegt man denn nicht notfalls mit einer Hand auf?!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 27, 2013 at 08:21 PM Share Posted July 27, 2013 at 08:21 PM Schweizer Taschenmesser...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted July 27, 2013 at 09:02 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:02 PM Interessant. Wie will man das denn qualifizieren? FB BKA Nun kann man das Spielchen noch weiter treiben: Im 42a gehts nicht ums einhändige Öffen, sondern nur um Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) Dürfte denn ein Springmesser mit nicht feststellbarer Klinge, die 8,5 cm lang und nur einseitig geschliffen ist, geführt werden ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 27, 2013 at 09:06 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:06 PM Es gibt immer dann, wenn es drauf ankommt ein Gutachten des BKA. Gelingt es dort, das Messer einhändig zu Öffnen, dann hast du ein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted July 27, 2013 at 09:24 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:24 PM Hm, auch mal blöd fragen will, wie sieht es mit dem hier aus? http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/taktische-einsatzmesser/01LL470.html Habe ich beim Autofahren und im Dienst immer dabei!?!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 27, 2013 at 09:30 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:30 PM An meinem (täglich geführten) ist kein Öffnungspin dran. DIE KÖNNEN MICH MAL a la WALLENSTEIN! Ich brauch das für die Arbeit. Wenn das nicht sozialadäquater Gebrauch ist, mit meinen Steuern die Damen und Herrn Beamten zu finanzieren, weiß ich auch nicht mehr weiter. Eigentlich wars in der DDR schön. Das, was die hier und heute veranstalten, hätten sich Honni und Genossen nicht getraut. Die haben doch alle nur noch Rinderwahn! Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted July 27, 2013 at 09:35 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:35 PM An meinem (täglich geführten) ist kein Öffnungspin dran. DIE KÖNNEN MICH MAL a la WALLENSTEIN! Ich brauch das für die Arbeit. Wenn das nicht sozialadäquater Gebrauch ist, mit meinen Steuern die Damen und Herrn Beamten zu finanzieren, weiß ich auch nicht mehr weiter. Eigentlich wars in der DDR schön. Das, was die hier und heute veranstalten, hätten sich Honni und Genossen nicht getraut. Die haben doch alle nur noch Rinderwahn! Meine Frau stammt aus Leipzig, die sagt auch schon das es hier in Richtung DDR-2.0 geht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 27, 2013 at 09:37 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:37 PM Tom, wenn sich das oben verlinkte Rettungsmesser mit einer Hand öffnen und feststellen lässt, dann legs ins Handschuhfach. Link to comment Share on other sites More sharing options...
EagleTom04 Posted July 27, 2013 at 09:40 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:40 PM Tom, wenn sich das oben verlinkte Rettungsmesser mit einer Hand öffnen und feststellen lässt, dann legs ins Handschuhfach. Jepp, meine Frau hat RECHT! DDR-2.0 :puke::gaga: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 27, 2013 at 09:41 PM Share Posted July 27, 2013 at 09:41 PM Das Schema ist immer das selbe: 1. Es gibt einen Vorfall, den man zum Anlaß nimmt. Oder "man" erfindet / modifiziert einen solchen. 2. Man schafft eine neue Regelung, die bewußt schwammig formuliert ist. 3. Man beteuert, daß damit der brave Bürger überhaupt nicht gemeint ist. 4. Man wartet ein Weilchen. 5. Man weist die staatlichen Stellen an, die in 2 genannte Regelung restriktiv durchzusetzen. 5. Man fühlt sich wieder mal richtig gut, den Bürger verarscht und geknechtet zu haben. 6. Der Michel kriegt das in seiner beschränkten Weltsicht gar nicht mit, daß er mal wieder eine neue Fußfessel bekommen hat. Und schaut weiter RTL II. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted July 27, 2013 at 10:06 PM Share Posted July 27, 2013 at 10:06 PM Tom, wenn sich das oben verlinkte Rettungsmesser mit einer Hand öffnen und feststellen lässt, dann legs ins Handschuhfach. In Stuttgart aber bitte ins abgeschlossene Handschuhfach Dieses Urteil war der 2. Aufreger im Visier-Artikel Link Es gibt zwar einen Rettungsmesser = Werkzeug FB, der spezifiziert aber nur diese Form: Link Die Unsicherheit selbst bei den Beschlageneren zeigt, welches Chaos der Gesetzgeber da geschaffen hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 27, 2013 at 10:10 PM Share Posted July 27, 2013 at 10:10 PM In Stuttgart aber bitte ins abgeschlossene Handschuhfach Aber sicher doch. Und dann noch mit Baukleber zukleistern. Wie war doch doch gleich mit "Jeder Tote ist einer zuviel"? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted July 27, 2013 at 11:08 PM Share Posted July 27, 2013 at 11:08 PM dieses teil: Smith & Wesson Power Glide wollte mir der Sicherheitsdienst im Amtsgericht Siegen nicht mehr zurückgeben, nachdem ich es dort abgab, um eine Zeugenaussage zu machen. Erst einem herbeigerufenen Staatsanwalt konnte ich klar machen, daß es für exakt dieses Messer einen Feststellungsbescheid gibt, welcher es weder als Butterfly-Messer noch als einhändig zu öffnen klassifizierte. Hat er nachgeprüft und sich für das Benehmen des Pförtners entschuldigt Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted July 28, 2013 at 04:33 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 04:33 AM Vielen Dank für die vielen Antworten - aber ist nun so ein Messer unbedenklich oder nicht ? http://www.crkt.com/Bear-Claw-Sharp-Tip-GlassFilledNylonSheath-Razor-Sharp-Edge?&search_id=473624 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 06:01 AM Share Posted July 28, 2013 at 06:01 AM Ja, da Klinge feststehend und unter 12cm Länge ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted July 28, 2013 at 06:40 AM Author Share Posted July 28, 2013 at 06:40 AM Gab es da nicht noch eine weitere Einschränkung gegen "Militär-/Verteidigungsmesser" ? Kann man die "Unbedenklich Liste" des BKA was Messer zum Führen auf der Strasse angeht irgendwo mal einsehen ? Ja, da Klinge feststehend und unter 12cm Länge ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 06:51 AM Share Posted July 28, 2013 at 06:51 AM (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
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