greyman Posted July 28, 2013 at 12:28 PM Share Posted July 28, 2013 at 12:28 PM feststehende Klinge < 12 cm. Nicht beidseitig geschliffen. Wo kommt die Einschränkung "nicht beidseitig geschliffen" bei feststehenden Klingen her? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 28, 2013 at 12:36 PM Share Posted July 28, 2013 at 12:36 PM Spekulation: Dolch. Zum durchstoßen von Kettenhemden => geringe Fläche an der Spitze mit Geometrie einer beidseitig geschliffenen Klinge => Schutzweste kein Schutz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted July 28, 2013 at 04:30 PM Share Posted July 28, 2013 at 04:30 PM Das glaube ich nicht. Mittlerweile kann man schraubbare Panzerbrecher kaufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 04:35 PM Share Posted July 28, 2013 at 04:35 PM ...schraubbare Panzerbrecher... Was das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 28, 2013 at 04:53 PM Share Posted July 28, 2013 at 04:53 PM Dolche sind aber bekannt und wofür sie "früher" vorgesehen waren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted July 28, 2013 at 05:00 PM Share Posted July 28, 2013 at 05:00 PM Was das? Pfeilspitzen die entwickelt wurden Kettenhemden zu durchschlagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted July 28, 2013 at 06:18 PM Share Posted July 28, 2013 at 06:18 PM mein 70 Pfund Compound-Bogen mit Broadheads ist nach dem Waffengesetz keine Waffe. Mein Applegate Fairbairn gilt als Dolch und unterliegt dem Waffengesetz ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 28, 2013 at 07:25 PM Share Posted July 28, 2013 at 07:25 PM mein 70 Pfund Compound-Bogen mit Broadheads ist nach dem Waffengesetz keine Waffe. Wenn wir lange genug darum bitten ändert sich das bestimmt noch..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 07:44 PM Share Posted July 28, 2013 at 07:44 PM Wenn wir lange genug darum bitten ändert sich das bestimmt noch..... Dann würde eine Änderung der Definition Waffe nötig und alle Gegenstände, die Du täglich anfässt, werden zur Waffe laut Affenrecht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 28, 2013 at 07:50 PM Share Posted July 28, 2013 at 07:50 PM Dem neunjährigen Sohn meines Chefs wurde am Check In eine Spielzeugschleuder abgenommen, die mit Gummiringen funktioniert und aus einem Disneyheft stammte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 07:53 PM Share Posted July 28, 2013 at 07:53 PM Das hat aber nix mit dem Affenrecht zu tun, ist Dir klar, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted July 28, 2013 at 07:54 PM Share Posted July 28, 2013 at 07:54 PM Nun, die leiden an Verfolgungswahn, nur wissen Sie es nicht und würden es auch nie zuegeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted July 28, 2013 at 08:12 PM Share Posted July 28, 2013 at 08:12 PM Das hat aber nix mit dem Affenrecht zu tun, ist Dir klar, oder? Das hat etwas damit zu tun, wie "Waffen" in der Gesellschaft gesehen werden. Das Ergebnis ist dann irgendwann ein Gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 28, 2013 at 08:18 PM Share Posted July 28, 2013 at 08:18 PM Nope, das hat etwas mit Flugsicherheit zu tun. Und bei den Kollegen der Airportsicherheit wird noch weniger rational gehandelt als bei der Umsetzung des Affenrechts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted July 28, 2013 at 08:27 PM Share Posted July 28, 2013 at 08:27 PM ... eine Spielzeugschleuder abgenommen, die mit Gummiringen funktioniert und aus einem Disneyheft stammte. so sieht amerik. Konsequenz aus, nach dem Motto : ... "mit amerikanischen waffen werden keine CI´s getötet ... " ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted July 29, 2013 at 04:15 PM Share Posted July 29, 2013 at 04:15 PM (1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen, 2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Was ist hiermit ? Taschenmesser, nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, aber feststellbar, mit einer Klingenlänge von 13 cm. Erlaubt, richtig ? Oder das gute alte Rifleman's folding knife. Nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, und noch nicht einmal feststellbar, mit einer Klingenlänge von 14 cm. Erst recht erlaubt. Oder doch nicht ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted July 29, 2013 at 04:42 PM Share Posted July 29, 2013 at 04:42 PM Bei Klappmessern ist die Klingenlänge unwichtig, es wird nur geschaut, ob arretierbar UND einhändig zu öffnen ist. Wir hatten z.B. ein Herbertz-Klappmesser - fürs Schaufenster - mit 30cm Klingenlänge. Das darfst du führen. Nur bei Nichtklappmesser kommt die Länge ins Spiel. Und das mit dem beidseitig geschliffen ist m.E. nur für die Altersgrenze wichtig. Die dürfen erst ab 18 Jahre verkauft werden. Solange es ein Messer und kein dolch ist, ist es ein Messer. Und jetzt müssen die Fachleute ran: ab wann ist ein Messer ein Dolch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted July 29, 2013 at 04:51 PM Share Posted July 29, 2013 at 04:51 PM Ich würde die Definition zum Springmesser/ Stilletto heranziehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted July 29, 2013 at 06:52 PM Share Posted July 29, 2013 at 06:52 PM Das Führverbot definiert sich über die Wesensbestimmung: § 1 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen) z.B. Dolche, Bajonette, scharfe Schwerter, Säbel, Degen, Teleskop-(schlagstöcke) . Länge und oder beidseitiger Schliff sind wurscht. Hirschfänger, Jagdnicker, Machete, Dachlatte oder Baseballschläger sind nicht wesensbestimmt im o.g. Sinne. Wenn man Dich damit nicht in der Fußgängerzone sehen will, geht das übers Polizeigesetz (allgemeine Gefahrenabwehr) . Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted July 30, 2013 at 09:01 AM Share Posted July 30, 2013 at 09:01 AM . Wenn man Dich damit nicht in der Fußgängerzone sehen will, geht das übers Polizeigesetz (allgemeine Gefahrenabwehr) . Warum fällt mir dazu nur mein running Gag mit A. Busche ein: Offenes führen einer PTB Langwaffe in einer Fußgängerzone mit KWS. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted August 1, 2013 at 01:20 PM Share Posted August 1, 2013 at 01:20 PM Warum fällt mir dazu nur mein running Gag mit A. Busche ein: Offenes führen einer PTB Langwaffe in einer Fußgängerzone mit KWS. Man sollte es regelämässig machen, immer wieder, im großen Stil, and wechselneden Orten und wiederholt am gleichen, bis die Ordnungs"organe" es endlich begriffen haben. Allerdings empfiehlt sich die Beteiligung eines Rechstanwaltes, zweier loyaler Pressevertreter und zwei Bodyguards, um nicht im Krankenhaus zu landen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
beagleboy Posted August 5, 2013 at 07:49 AM Share Posted August 5, 2013 at 07:49 AM feststehende Klinge < 12 cm. Nicht beidseitig geschliffen. Also Benchmade Nimravus, Benchmade Nimravus Cub, Desert Sepp, SciMibit, Cold Steel Master Hunter, etc. Um diesen kleinen, aber häufigen Irrtum klarzustellen: Das Führverbot greift bei feststehenden (also nicht klappbaren) Messer nicht ab 12cm. Klingenlänge, sondern erst bei einer Klingenlänge von über 12cm. 12cm KL sind also ohne Einschränkung führbar. hab meiner Waffenbehörde das Messer vorgelegt und um schriftliche Auskunft gebeten. Die Behörde hat es als Gebrauchsmesser klassifiziert, weil in ihren Augen keine Kampfmesser-Eigenschaft gegeben war. Da ich das schriftlich habe, kann ich mich im Falle eines Falles recht gut raus reden. Das nützt Dir im Zweifelsfall wenig, da es beim $42a nicht um die Frage geht, ob es eine Waffe ist oder nicht, sondern ob es einhändig feststellbar ist. Eine Waffeneigenschaft ist nicht erforderlich, um vom Führverbot betroffen zu sein. Jeweils bezogen auf feststehende Messer mit Klingenlänge über 12cm oder auf einhändig feststellbare Messer. Nun kann man das Spielchen noch weiter treiben: Im 42a gehts nicht ums einhändige Öffen, sondern nur um "einhändig feststellbare Klingen" Dürfte denn ein Springmesser mit nicht feststellbarer Klinge, die 8,5 cm lang und nur einseitig geschliffen ist, geführt werden ? Ja, so ein Messer ist frei führbar. Haben wir ja extra dafür gebaut. Siehe HIER. Wie auch viele manuelle Einhandmesser ohne Verriegelung, die frei führbar sind. Hm, auch mal blöd fragen will, wie sieht es mit dem hier aus? http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/taktische-einsatzmesser/01LL470.html Habe ich beim Autofahren und im Dienst immer dabei!?!? Einhändig feststellbar -> Führvorschrift gem. §42a Und weil ein Flipper dran ist, nützt auch ein Entfernen der Daumenscheibe nichts. Ja, da Klinge feststehend und unter 12cm Länge ist. Wie schon gesagt: bis 12cm Klingenlänge (feststehend) ist nicht vom 42a betroffen. Wo kommt die Einschränkung "nicht beidseitig geschliffen" bei feststehenden Klingen her? "Hieb- oder Stoßwaffen" fallen unabhängig von ihren Abmaßen unter das Führverbot. Viele assoziieren mit "Hieb- oder Stoßwaffen" automatisch vorrangig Dolche (die ja zweischneidig sind). Es gibt allerdings noch eine Vielzahl anderer Messerarten, die per Zweckbstimmung als Waffe ausgelegt sind. Und die müssen nicht zwangsweise zweischneidig sein. "Beidseitig geschliffen" ist sowieso sehr ungenau formuliert, da es ja auch diverse Outdoor- oder Survivalmesser gibt, die auf dem Klingenrücken z.B. noch einen Wellenschliff haben. Auch diese Messer sind also "beidseitig geschliffen", ohne deshalb eine Waffeneigenschaft aufzuweisen. Aber beide Formulierungen sind ohnehin nicht Bestandteil des §42a und haben in diesem Sinne keine rechtliche Relevanz. Was ist hiermit ? Taschenmesser, nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, aber feststellbar, mit einer Klingenlänge von 13 cm. Erlaubt, richtig ? Oder das gute alte Rifleman's folding knife. Nicht einhändig zu öffnen, nicht feststehend, und noch nicht einmal feststellbar, mit einer Klingenlänge von 14 cm. Erst recht erlaubt. Oder doch nicht ? Bei Taschenmessern ist die Klingenlänge völlig wurscht. Entweder ist es einhändig feststellbar und fällt unter das Führverbot, oder es fehlt die EInhandbedienung oder die Verriegelung, dann ist es frei führbar. HIER haben wir nochmal ein paar Fakten und Erläuterungen zum §42a zusammengestellt. Vielleicht kennt das der eine oder andere ja noch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted August 5, 2013 at 08:41 AM Share Posted August 5, 2013 at 08:41 AM HIER haben wir nochmal ein paar Fakten und Erläuterungen zum §42a zusammengestellt. Vielleicht kennt das der eine oder andere ja noch nicht. Nein, kannte ich noch nicht. Sehr gut gemacht! Vor allem der hier gefällt mir gut: Ein Zitat des Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das er in einem anderen Kontext abgegeben hat, fasst es sehr passend zusammen: "Nur schwache Gemeinwesen nehmen der Mehrheit die Freiheit, weil sie den Missbrauch der Freiheit durch eine kleine Minderheit fürchten." Link to comment Share on other sites More sharing options...
Archer Posted August 5, 2013 at 09:57 AM Share Posted August 5, 2013 at 09:57 AM (edited) Vielleicht ist das für den Einen oder Anderen interessant: http://cms.haller-stahlwaren.de/fileadmin/user_upload/inhalte/dokumente/Waffenrecht/fb-rettungsmesser.pdf http://www.protect-you.de/Rettungsmesser/Eickhorn-RT-I-TAC.html fb-rettungsmesser.pdf Edited August 5, 2013 at 12:25 PM by Jägermeister Link zum FB korrigiert Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted August 5, 2013 at 10:42 AM Share Posted August 5, 2013 at 10:42 AM Vielleicht ist das für den Einen oder Anderen interessant: Genau das Teil fällt aber unter §42 a. Was war denn am dem vorher gesagten wieder einmal so schwer für Dich zu verstehen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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