Jägermeister Posted August 31, 2013 at 08:09 PM Share Posted August 31, 2013 at 08:09 PM Schau mal in den Beitrag # 17 Spannend, wer hier wieder zuständig ist: Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach, so meldet dies die Waffenbehörde auf dem Dienstweg dem BVA und setzt die Anerkennung von weiteren Bescheinigungen des Verbandes, dem dieser Verein angehört, für Schützen dieses Vereins aus, bis das BVA eine Entscheidung darüber getroffen hat, wie weiter zu verfahren ist. Ich dachte bisher immer, dass die Waffenbehörde für waffenrechtliche Dinge zuständig ist. Und jetzt soll hier ein Verwaltungsamt entscheiden, das nicht einmal in der Lage ist, ein simples Register zu führen. Zudem wird hier mal wieder das Modell "Sippenhaft" angewandt. Ich hatte die Hoffnung, das diese Zeiten endgültig vorbei sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted August 31, 2013 at 08:12 PM Share Posted August 31, 2013 at 08:12 PM Liegt die Information vor, melde ich. Karteileichen, die ich noch nie gesehen habe oder über die keiner der Aktiven etwas weiß sind nicht mein Problem. Bei Ersterteilung einer WBK vor 2003 besteht eh Altbestandsschutz, da kann der IM Gall Gift und Galle spucken... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted September 1, 2013 at 06:58 PM Share Posted September 1, 2013 at 06:58 PM Gall hat dasam Montag auf dem Schreibtisch, sein Mitleser ist eben durch. Werden schon vorsorgliche "Schutzhaft"listen für die Zeit einer rot-rot-grünen Bundesregierung zusammengestellt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted September 1, 2013 at 07:36 PM Share Posted September 1, 2013 at 07:36 PM Werden schon vorsorgliche "Schutzhaft"listen für die Zeit einer rot-rot-grünen Bundesregierung zusammengestellt? Die sind wohl längst fertig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted September 5, 2013 at 07:13 PM Share Posted September 5, 2013 at 07:13 PM Das hatte ich auch schon mal - ist aber ganz easy. Ich war in mehreren Vereinen weil der eine nur DSB und der andere nur BDS angeboten hat. Dann bot ein Verein dann beide Dachverbände an und der andere Verein löste sich selbst auf. Alle Ex Mitglieder wurden dem Ordnungsamt gemailt und die haben dann per Email nachgefragt. Ich habe mitgeteilt, dass ich im verbliebenen Verein nun in beiden Dachverbänden drin wäre und alles war paletti. Wobei es auch Verbandsmitglieder ohne Verein geben kann. Übrigens gibt es auf vielen WBKs ein Vermerk dass man Austritte unverzüglich dem Amt mitteilen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted September 5, 2013 at 07:28 PM Share Posted September 5, 2013 at 07:28 PM Übrigens gibt es auf vielen WBKs ein Vermerk dass man Austritte unverzüglich dem Amt mitteilen muss. auch wenn ich das bisher auf keiner WBK gesehen habe: dieses vorgehen ist ja auch völlig in ordnung. nur ist mein austrittsdatum halt das, an dem meine mitgliedschaft aufgehoben ist und nicht das, an dem ich eine kündigungserklärung abgebe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 5, 2013 at 07:32 PM Share Posted September 5, 2013 at 07:32 PM Steht auf meiner ersten Gelben von 2001 auch drauf. Austritt aus dem Verein ist der Behörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 6, 2013 at 09:30 AM Share Posted September 6, 2013 at 09:30 AM ...nur ist mein austrittsdatum halt das, an dem meine mitgliedschaft aufgehoben ist und nicht das, an dem ich eine kündigungserklärung abgebe. So sehe ich das auch. Allerdings sollte man sowieso VOR der Kündigung schon eine neue Mitgliedschaft haben, so daß man nicht später eventuell "dumm dasteht", weil ihn keiner (auf)nehmen will. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 6, 2013 at 10:41 AM Share Posted September 6, 2013 at 10:41 AM Steht auf meiner ersten Gelben von 2001 auch drauf. Austritt aus dem Verein ist der Behörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Auf der Grünen aus dem gleichen Jahr auch: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now